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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Bezirksamt Schwyz
Herr Untersuchungsrichter
Brüöl 7 / Postfach
6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Das Bezirksamt Schwyz wird sich später wohlwollend auf das Kleingedruckte beziehen
Strafanzeige wegen Konsumententäuschung

Kläger: Urs Beeler, Postfach 7, 6431 Schwyz
Beklagte: Tschümperlin & Co. AG, Schuhe + Sport, Schwyz
 


Brunnen, den 29. November 2005

 

Sehr geehrter Herr Untersuchungsrichter

Bekanntlich bin ich [Anmerkung: zu der Zeit] kein Fan des Mythen-Centers. Vor allem deshalb nicht, weil der Ibächler Einkaufsbunker tonnenweise mit gesundheitsschädigender Mineralwolle [zu der Zeit noch mit juckender, ausgasender Glaswolle] isoliert ist und Partikel infolge undichter Abdeckungen in die Raumluft gelangen. Doch darüber ein anderes Mal.

Am vergangenen Samstag, 26.11.05, gehe ich ausnahmsweise ins Mythen-Center, Ibach. Dies zwecks Schuhkauf infolge Wetterumschwungs (Nässe, Kälteeinbruch, Schneefall) und auf Anraten meines langjährigen Schuhmachers Robert Marty, Brunnen. Marty kann weder beim Importeur noch beim Grossisten das gewünschte Winterschuhmodell bestellen, weil es ausverkauft resp. nicht geführt (Grossist) wird.

Nach Anprobe bei Tschümperlin Schuhe + Sport, Mythen-Center, Ibach, kaufe ich das Modell Caminar II, Gr. 45, Bestell-Nr. (Puma) 300 557 01 für Fr. 199.90 (siehe Kopie Kassenzettel, Beilage 1, Nr. 061/043936, 26.11.05, 13.35 Uhr, Verkäuferin Frau Vreni Herger-Gisler). Wie ich erst im Nachhinein bemerke, weist einer der beiden Schuhe einen leichten Mangel (Flecken) auf. Ich vergleiche später den Tschümperlin-Preis mit dem Preis im Puma-Katalog. Dort ist der normale Listenpreis für den Caminar II Fr. 179.90 (siehe Beilage 2). Tschümperlin Schuhe + Sport verkauft besagten Winterschuh also Fr. 20.- oder über 10% über dem offiziellen Listenpreis! Dabei war/ist dies nicht nur bei diesem Gr.-45-Modell so, sondern auch bei einem kleineren Caminar II im Schuhgestell (also kein „einmaliger Fehler“).

Aufgrund besagter Ungereimtheiten bringe ich den Schuh am Montag, 28.11.05, in die Tschümperlin-Filiale, Mythen-Center, Ibach, retour. Ich reklamiere bei der Verkäuferin Frau Vreni Herger-Gisler, welche mich an die Filialleiterin Frau Zurfluh weiter verweist.

Anlässlich des Gesprächs mit Frau Zurfluh, welche über meine berechtigte Reklamation nicht besonders erfreut zu sein scheint, sehe ich neu im Geschäft in der Herrenabteilung überall kleine Plakate aufgehängt mit folgendem Werbetext: „Am 28.11.05 Aktion auf alle Herrenschuhe 20%, ausgenommen Sportschuhe und reduzierte Artikel, 28. November – 10. Dezember 2005. Tschümperlin Schuhe & Sportartikel“.

Tschümperlin hat für das Modell Caminar III einen erhöhten Listenpreis angesetzt (Fr. 20.- oder 10% über dem Listenpreis) und lockt Kunden dann mit vermeintlich hohen Rabatten von – in diesem Fall – 20%. Wenn Tschümperlin schon 20% Rabatt offeriert, dann müssten diese auf dem Listenpreis des Caminar II von Fr. 179.90 sein und nicht überhöhten Fr. 199.90! Tschümperlin hat sich für dieses „Versehen“ (oder Absicht) nicht einmal entschuldigt. Mehr: In der Tschümperlin Filiale, Mythen-Center, Ibach, war eine deutlich ablehnende Haltung gegenüber Konsumentenschützer Beeler auszumachen.

Anträge

  1. Die Firma Tschümperlin Schuhe + Sport, Schwyz, sei für geschildertes Verhalten
    (anpreisen von Schuhen über dem Listenpreis mit nachfolgend „hohen“ Rabatten)
    nach dem Bundesgesetzt über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) angemessen
    zu bestrafen, da solche Verkaufspraktiken konsumententäuschend und unlauter
    sind.
     
  2. Das Strafverfahren habe kostenfrei zu erfolgen.

Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen: erwähnt

Kopien an: Sendung Kassensturz, SF 1
- K-Tipp
- Beobachter
- Stiftung für Konsumentenschutz


Nachträglicher Kommentar (nach dem Ausgang des Verfahren):

Das Bezirksamt Schwyz wird sich vorliegend auf das Kleingedruckte im Puma-Prospekt abstützen.
Nach dem Freispruch durch das Bezirksamt Schwyz könnte Tschümperlin Schuhe also Puma Modelle z.B. zum doppelten Listenpreis anbieten. Später bekommen Sie beim einem Ausverkauf nicht nur 10% Rabatt auf einen Tschümperlin-Puma-Winterschuh, sondern vielleicht (auf den ersten Blick) stolze 60% (weil vorher bereits legal ("siehe das Kleingedruckte") 100% draufgeschlagen wurden). Wie sagt doch die Bibel: „...bleibt kein Händler frei von Schuld.""
Doch Vorsicht vor solcher Kritik! Das Bezirksamt Schwyz könnte in einem neuen Verfahren argumentieren, hier werde ein unbescholtenes Schwyzer Schuh-Filialgeschäft zu Unrecht kritisiert. Aufgrund journalistischer Kritik könne Tschümperlin plötzlich weniger preislich überhöhte Puma-Schuhe verkaufen. Die Berichterstattung sei tendenziös und verstosse klar gegen das Bundesgesetz betr. Unlauterem Wettbewerb (UWG). Und schwups findet man den Journalisten in einer kühlen Zelle des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg wieder...

Bestraft wird vom Bezirksamt Schwyz ja auch nicht, wer unnötig parfümierte = allergieauslösende, luft- und gewässerbelastende Oeko-Waschmittel herstellt, sondern wer dies kritisiert. (vgl. Fall Waschmittelproduzentin Held, Steffisburg.)

Analog wird bestraft, wer vor juckender, gesundheitsschädigender Mineralwolle warnt. Durch Mineralwolle krank gewordene Menschen, kaputt gedämmte Häuser, riesige Isolations-Sondermüll-Altlasten sind nach Bezirksamt-Logik nicht das Problem. Strafbar macht sich hingegen, wer die Verursacher ungeschminkt beim Namen nennt!
Merke: Wenn eine Justiz merkwürdig tickt, ist (fast) alles möglich!
Urs Beeler

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum