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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
Kammer III
z.H. des Schweizer Bundesgerichts
Postfach 2266

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Das Schwyzer Verwaltungsgericht hatte praktisch gar keine andere Wahl, als den willkürlich und auf perfideste Art und Weise initiierte FFE der Schwyzer Vormundschaftsbehörde resp. des korrupten Schwyzer Bezirksarztes G. Lacher aufzuheben. Weil Beeler die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht umfassend befriedigte (vor allem die Gutheissung des FFE am 9.3.05!), zog er den Fall weiter ans Schweizer Bundesgericht.

Beschwerde gegen VGE 823/05 und 824/05 vom 18.3.05

 


Oberwil, den 29. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrichter

Bezüglich des Entscheids vom 18.3.05 des Schwyzer Verwaltungsgerichtes erhebe ich Berufung und nehme wie folgt Stellung:



Begründung

Seite 2: Die erwähnte Rechnung (Kostenvorschuss) des Kantonsgerichts Schwyz habe ich nie zu Gesicht bekommen. Ich ging davon aus, die Sache sei in Bearbeitung.
Mein Rekurs kann unter www.mythen-post.ch im Internet nachgelesen werden

Seite 3: Die Schweizer Bundesverfassung garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Offenbar aber gilt dies jedoch nicht für das Thema „Suizid". Wird darüber dennoch öffentlich geschrieben, droht der FFE. Das Gericht möge hier klären, welches Rechtsgut mehr wiegt

 

1. MCS ist eine somatische und nicht psychische Erkrankung - MCS trägt den Diagnoseschlüssel ICD-10 T78.4

Seite 5: Statt einen unnützen und darüber hinaus unverhältnismässigen FFE zu veranlassen, hätte die Gemeinde Schwyz wie seit Monaten von mir krankheitsbedingt gefordert gescheiter MCS-gerechten Wohnraum zu Verfügung gestellt und ich hätte zügeln können. Stattdessen leitet man einen aufwendigen Polizei-Einsatz (Sondereinheit „Luchs") ein und organisiert einen teuren Klinikaufenthalt, der pro Tag Fr. (...) .- kostet.

Seite 6: Es stimmt nicht, wie das Verwaltungsgericht unterstellt, dass die Mythen-Post in „unregelmässigen Intervallen" erschien. Korrekt ist, dass das Heft von Sept. 1990 bis Dezember 1997 monatlich erschien.

Seite 6: Unter 3.2. ist weiter zu erwähnen, dass ich für duftstofffreie, immunsystemverträgliche Produkte kämpfte und weiter kämpfen werde (z.B. duftstofffreie Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Kosmetikprodukte usw.)

Ein Unding ist die Unterstellung einer „wahnhaften Störung" resp. der Verdacht einer solchen!

Es geht nicht um eine „wahnhafte Störung", sondern um die geradezu unglaubliche Ignoranz der Schweizer Schulmedizin betr. Umweltmedizin. Unser Land liegt hier hinter Deutschland und vor allem den USA zurück resp. ist noch gar nicht gestartet! Ich verweise thematisch auf meinen Rekurs ans Schwyzer Kantonsgericht, welcher im Internet unter www.mythen-post.ch nachzulesen ist. Ausserdem empfehle ich dringend, die sehr informativen und fundierten Seiten des Chemical Sensitivity Network (www.csn-deutschland.de) zu studieren. Es ist ein absolutes Unding (wissenschaftlich unhaltbar und falsch!), Chemikaliensensibilität (eine Immunsystemerkrankung!!!) in der Schweiz psychiatrisch abstempeln zu wollen! Das erinnert an Verhältnisse, wie man sie aus dem finsteren Mittelalter kennt (> „Wer daran zweifelt, dass die Erde eine Scheibe ist und stattdessen anderes als die herrschende Lehre behauptet, landet auf dem Scheiterhaufen!")

Es liegt nicht eine „wahnhafte Störung" vor. Im Gegenteil: Das Problem liegt vielmehr bei der heutigen chemie- und spritzenlastigen Schweizer Medizin, welche an Ursachenerkennung und -bekämpfung kein Interesse hat, sondern mit Symptombekämpfung Geld verdienen will. Chemikaliensensibilität und die Forderung nach Expositionsstopp stehen diametral zu diesem System.

MCS ist im Katalog der WHO aufgeführt und trägt den ICD-10-Diagnoseschlüssel T78.4. Ausgebildete Umweltmediziner in Deutschland oder den USA können MCS ebenso gut diagnostizieren und damit „objektivieren" wie andere Krankheiten. Das Problem liegt aktuell nicht darin, „dass es MCS nicht gibt", sondern im fehlenden umweltmedizinischen Know How in der Schweiz!!! Resp. im Nicht-wahr-haben-wollen umweltmediznischer Fakten! Letzteres hat mit Politik zu tun. Wer sich korrekt informieren will, der studiere die Homepage von CSN Deutschland!

Seite 8: „Man kann das Verhalten in seiner Art nicht billigen." - Warum nicht? Wo liegt das Problem? Es fehlt die Begründung!

> Waschen (duftstofffrei!) ist ein zentrales Problem bei MCS. In der Psychiatrischen Klinik Oberwil ist diesbezüglich noch einige Pionierarbeit zu leisten!!

Seite 8, Punkt 7: Frau Dr. Ingeborg Cernaj, Deutschland, und andere UmweltmedizinerInnen halten klar fest, dass es sich bei MCS um KEINE psychische Erkrankung handelt (vgl. ihr Buch „Grundlos krank?"). Und: Würde man in der Schweiz die entsprechenden umweltmedizinischen Studien/Forschungsergebnisse aus den USA studieren, wüsste man dies!

 

2. Die Ignoranz der Schwyzer Vormundschaftsbehörde und des Schwyzer Bezirksarztes III Dr. med. Gregor Lacher

Seite 9, Punkt 4.3: Hätten sich die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz und Dr. med. G. Lacher kundig gemacht, hätten sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei MCS das Immunsystem, das Nervensystem sowie das endokrine System eine zentrale Rolle spielen und es sicht nicht um eine „Geisteskrankheit" oder „Geistesschwäche" handelt. Aber eben... (Anmerkung: Die Wahrheit interessierte nicht. Man wollte Beeler einfach aus dem Verkehr ziehen!)

Seite 10: „Seine Gedanken und sein Tun sind (zu stark) auf die umstrittene MCS konzentriert". > Wie soll ich anders der aktuell noch vorherrschenden Schweizer Ignoranz in Sachen Umweltmedizin begegnen? Einfach 10 oder 20 Jahre warten und Däumchen drehen? In der Bundesverfassung heisst es, der Bürger solle Verantwortung übernehmen. (In der Praxis ist das jedoch von der Obrigkeit nicht gewünscht. Sie will den Status Quo.)

Es nimmt mich wunder, wie das Gericht Pionierarbeit auf einem bestimmten Gebiet leisten will, wenn es sich in der Sache nicht engagieren darf! (Widerspruch in sich!) Im Übrigen gibt es in den USA (Kalifornien) ein MCS-Haus, welches in etwa dem entspricht, was ich mit der Alten Brauerei vor hatte. Das Bundesamt für Wohnungswesen war/ist diesen Plänen gut gesinnt (vgl. publizierter Brief unter www.mythen-post.ch im Internet). Oder leidet Frau Verena Steiner vom Bundesamt für Wohnungswesen etwa an „Wahnstörungen"? Oder Pascale Bruderer, SP-Nationalrätin, welche sich in der Grossen Kammer für die MCS-Problematik stark machte?

Seite 10: Bei MCS (Verdacht) müsste die IV eine umweltmedizinische Untersuchung veranlassen. Dies ist bis heute nicht der Fall. Auch hier liegt die Schwäche im aktuellen System. Es ist Pionierarbeit zu leisten!

Das Schwyzer Verwaltungsgericht verkennt völlig, dass in bestimmten Bereichen (MCS, Umweltmedizin etc.) zuerst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dafür engagiere ich mich. Schädigend verhält sich das aktuelle System.

Stellen Sie sich folgendes vor: Gemeinderat Othmar Suter und Bezirksarzt Lacher würden wegen Zahnschmerzen in die Psychiatrische Klinik Oberwil eingewiesen. Behördliche Begründung: Suter/Lacher würden sich die Zahnschmerzen bloss einbilden. Ausserdem seien die angeblichen Schmerzen durch Selbstdiagnose festgestellt worden. Ständig über Schmerzen zu klagen, sei nicht normal. Die Tatsache, dass Suter/Lacher den ganzen Tag über ihre Zahnschmerzen jammern würden, gebe Anhaltspunkte für eine „wahnhafte Störung" (ICD F 22.0). Eine solche „psychiatrische Diagnose" wäre Unsinn. Ebenso ist es aber auch Unsinn, MCS psychiatrisch deuten zu wollen, weil diese Immunsystemerkrankung nicht in den Bereich Psychiatrie fällt (>vgl. USA!!!).

 

3. Die Ignoranz und Schönfärberei des Schwyzer Verwaltungsgerichts

Seite 10: „Er verkennt somit in gewissen Belangen die Realität, nämlich, dass nicht er die Massstäbe und Spielregeln setzt (setzen kann), sondern, dass er sich gewissen Gegebenheiten und Regeln zu unterziehen hat." Wenn diese nachweislich FALSCH sind, müssen sie korrigiert werden resp. bei Nichtvorhandensein neu geschaffen werden. (Anmerkung: Dies lehrte der grosse Psychoanalytiker und Beelers intellektueller Lehrmeister Wilhelm Reich). Letzteres trifft betr. MCS genau zu! Wie mühsam diese notwendige Arbeit in der Schweiz ist, belegt ja vorliegender Fall!! (Anmerkung: Der Spruch des Schwyzer Verwaltungsgericht soll einen Machtanspruch markieren, den Beeler jedoch nicht gross kümmert. Ihn interessieren Fakten und nicht politische Dogmen von Behörden oder Gerichten. Das Schwyzer Verwaltungsgericht dürfte auch die Tatsache wurmen, dass Beeler mit seinen Aeusserungen in unzähligen Rechtsfällen im Gegensatz zum Gericht im Nachhinein meist Recht behalten hat! So macht sich einer natürlich bei der Obrigkeit nicht beliebt!)

Seite 11: Was man unter MCS-gerechtem Wohnraum versteht, ist unter dem entsprechenden Stichwort im Internet unter www.csn-deutschland.de nachzulesen.

Völlig falsch und zynisch ist der Satz: „Dass dies zumutbar ist, zeigt ja auch der Aufenthalt in der Klinik." Die Psychiatrische Klinik ist aktuell nicht MCS-gerecht (> unnötig parfümierte Putz- und Reinigungsmittel, keine biologischen Farbanstriche, Netztapeten usw.) und stellt eine permanente Belastung für das Immunsystem dar (> Juckreiz, Schwitzen, Nervosität, Unwohlsein!). Ich habe dies in den vergangenen Wochen auch kritisiert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Schwyzer Verwaltungsgericht ignoriert das resp. lässt es unerwähnt. Im Übrigen stellt sich die Frage, wie sich ein MCS-Patient in der Psychiatrie in einer solchen Situation wehren sollte/kann/darf, ohne nicht Opfer von Repressionen zu werden („Wir mussten den Patienten ruhig stellen...") Daraus schliesst dann fälschlicherweise (oder bewusst zynisch-absichtlich) das Gericht, alles sei in bester Ordnung. (Warum hörte man früher so wenig aus Sowjetgefängnissen? Weil jeder, der geredet hätte, ruhig gestellt worden wäre. Daraus dann den Schluss ableiten zu wollen, alles sei in bester Ordnung gewesen, wer könnte dem Glauben schenken?)

Ähnlich wird heutzutage auch die Kaninchenhaltung in engen Kästen gerechtfertigt und die Apathie der Tiere als „Zahmheit" ausgelegt. Und der Satz „Dort erfährt er eine liebevolle menschliche Zuneigung..." kann nicht anders als zynisch verstanden werden. Ich jedenfalls verstehe unter „liebevoller menschlicher Zuneigung" etwas anderes als den Alltag in einer Psychiatrie. (Es stellt sich hier die Frage: Ist vielleicht ein Gericht nicht selber krank, das in einem Urteil eine psychiatrische Klinik quasi als "Paradies auf Erden" andrehen will?)

Im Weiteren kämpfe ich schon seit über 14 Tagen (!) für eine separate, cleane Waschmaschine, wo ich duftstofffrei mit OMO Sensitive waschen kann. Wenn da tatsächlich soviel Liebe und Verständnis vorhanden wären, wie das Verwaltungsgericht unterstellt, wäre dieses MCS-Grundanliegen schon längstens gelöst!!! (Kurz vor dem Psychiatrieaustritt traf die Waschmaschine dann doch noch ein!)

Seite 12, Punkt 5: Würde man der Logik des Gerichts folgen, müsste künftig gegen jeden Krimiautor der FFE erwogen werden, wegen „Mordrisiko"...

Auf Eis gelegt ist seit September 2003 lediglich die gedruckte Ausgabe, nicht aber die Online-Publikation der Mythen-Post.

 

4. Warum wurde das eigentliche Problem - MCS-gerechter Wohnraum - nicht angegangen?

Seite 13: Das Gericht setzt einen (von der Schwyzer Vormundschaftsbehörde resp. Bezirksarzt III G. Lacher) frei erfundenen und unterstellten „Verdacht" und eine „medizinische Ferndiagnose" über das Recht auf persönliche Freiheit, Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit (vgl. Bundesverfassung). Dies ist aus meiner Sicht unhaltbar!

Der FFE wurde mit unbewiesenen Unterstellungen und frei erfundener, aber massgeschneiderter Annahme gerechtfertigt. Kurz: Behördliche Willkür!

Meines Wissens ist es nicht verboten (...) Ein echter Selbstmörder würde nicht solche Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Die Theorie der „Vorbeugungshandlung" ist eine reine Schutzbehauptung und (...).

Seite 13, unten: Fakt ist, dass Dr. med. Gregor Lacher in vorliegendem Fall als Auftragsempfänger und -ausführer der Schwyzer Vormundschaftsbehörde figurierte und ein solches Verhalten an Verhältnisse und Abläufe in der ehemaligen Sowjetunion und DDR erinnert: Willfährige Ärzte und Parteigenossen als verlängerter Arm von Behörden. Letztlich eine Charakterfrage und vor allem eine Frage des Rückgrates!

Seite 14: Fakt ist, dass Gregor Lacher sich in Dermatologie und Allergologie nicht gross auskennt und von Umweltmedizin (MCS) keine Ahnung hat!

Frage: Was soll die Behauptung, „dass sich der hinzugezogene Bezirksarzt schon lange vor der Einweisung intensiv mit dem Beschwerdeführer beschäftigt hat?" Wie kann er das ohne mich persönlich zu kontaktieren? Verfügt Dr. Lacher über parapsychologische Fähigkeiten? Liest er aus der Glaskugel?

Seite 14, Punkt 5.3.: Warum haben O. Suter (Vormundschaftspräsident) und G. Lacher (Bezirksarzt) nicht VORHER mit mir Kontakt aufgenommen? Warum wurde das eigentliche Problem - die Wohnungsfrage - nicht angegangen? Mit dem zur Verfügung stellen einer MCS-gerechten Ersatzwohnung mit separatem Eingang hätte man sich das ganze aufwendige und teure „Theater" ersparen können!

Behördliche Ignoranz, negative Gesinnung und offenkundige Überfordertheit siegten schliesslich über gesunden Menschenverstand.

Der FFE war nicht nur unnötig, sondern auch unverhältnismässig. Ein Paradebeispiel für behördliche Willkür und Machtdemonstration!

Seite 14, Punkt 6: Die willkürlich und rein politisch operierende Schwyzer Vormundschaftsbehörde hat mir unnötig Umtriebe und Kosten verursacht, die honoriert werden müssen. (Anmerkung: Fehler - juristisch muss dieser Antrag zuerst auf unterer Ebene, nicht auf höchster Ebene - Stufe Bundesgericht - gestellt werden!)


Zusammenfassend stelle ich folgende


Anträge:

1. Aufhebung von Ziff. 1.

2. Aufhebung von Ziff. 3.

3. Aufhebung von Ziff. 5.

4. Die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz sei zusätzlich zu verpflichten, mir eine Genugtuung im Betrag von Fr. 10'000.- zu zahlen.
Begründung für die Forderung: Der unnötig durchgeführte, jeglicher Rechtsstaatlichkeit spottende FFE hat meiner sozialen Situation zusätzlich geschadet (> Presseberichte).
(Anmerkung: Juristischer Fehler > Noven dürfen auf dieser Stufe gerichtlich nicht beurteilt werden; ein entsprechender Antrag muss zuerst von Vorinstanzen behandelt werden.)
 


Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

  • erwähnt
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum