www.urs-beeler.ch

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Nach über 6 Monate lang andauerndem erfolgreichen passiven Widerstand und "gerechtem Kampf"
Die Erstürmung der Alten Brauerei Schwyz am 9. März 2005

Wie wird man in Schwyz vom selbständigen Verleger zum Sozialhilfeempfänger?
1998 hatte die kantonale Güterschatzungskommission die Liegenschaft GB 845 Alte Brauerei Schwyz falsch eingeschätzt (dies vorsätzlich: der betreffende Schätzer Werner Betschart wurde im Vorfeld über die massive Gefahr einer möglichen Falschschatzung schriftlich in Kenntnis gesetzt! Dies kümmerte ihn jedoch nicht. Im Gegenteil: Betschart schätze die Liegenschaft auf "Fr. 2'000.-- genau" ein, indem er die Kosten für die Entsorgung der Glaswolle resp. für ihn "Glaswolle-Isolation-Mehrwert" im sogenannte. Tante-Berti-Teil sogar noch zum Schatzungswert dazuschlug!). Der Ertragswert und die für einen wirtschaftlichen Betrieb noch zu tätigenden Sanierungs- und Renovations-Investitionen wurden nicht oder zu wenig bei der Schatzung des Anrechnungswertes berücksichtigt.

Bruder Peter Beeler-Scheidegger...
...war explizit gegen einen tieferen (realistischen und tragbaren) Anrechnungswert. So musst ich die elterliche Liegenschaft für Fr. 1,602 übernehmen. Der Schuldbrief darauf: Fr. 1,225 Mio.
Meine Pläne, in der Alten Brauerei schadstofffreie Wohnungen für MCS-Betroffene zu machen, wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen, Frau Verena Steiner, mit schreiben vom 6. Juli 2004 begrüsst. Sie schrieb: „Ein Wohnprojekt für Umweltkranke könnte unter Umständen auch als Modellprojekt eingestuft werden, was höhere Darlehensbeiträge als Fr. 30'000.— pro Wohnung ermöglichen würde.“

Es lässt sich zahlenmässig nachweisen, dass dieses Projekt funktioniert hätte
Die Hausbank - Schwyzer Kantonalbank - stellte jedoch 5% Zinsen (massiv über Marktzins) in Rechnung; als sich die Auseinandersetzung weiter zuspitze, forderte sie via Betreibungsweg sogar 10% Schuldbriefzinsen ein, was aufs Jahr umgerechnet über Fr. 100'000.— gewesen wären.
Eine Neufinanzierung gelang nicht, weil man zu der Zeit zwischenzeitlich von einem tieferen Marktwert der Liegenschaft ausging. So waren diverse angefragte Banken (u.a. Migros) damals nur mehr bereit, max. Fr. 1,0 Mio. zu belehnen.

Ende August 2004 wäre noch beinahe die Rettung geglückt!
Eine Schwyzer Regionalbank (Sparkasse Schwyz) hatte in Aussicht gestellt, den ausstehenden Kredit abzulösen. Mit etwas mehr Zeit wäre dies möglicherweise sogar geglückt.
Die Schwyzer Kantonalbank wollte aber von mehr Zeit nichts wissen – und so kam es am 2.9.04 zur folgenschweren, existenzvernichtenden Zwangsverwertung der Liegenschaft für Fr. 1.36 Mio. Dadurch resultierte für mich ein Verlust von Fr. 242'000.— zum kantonalen Schatzungspreis. Hinzu kamen Betreibungskosten von rund Fr. 10'000.— plus mehrere zehntausend Franken „Liegenschaftsgewinnsteuern“ (trotz Verlust!). Dieser Fall dürfte im Kanton Schwyz wohl einmalig sein!
Wie einer von einer Bank (Schwyzer Kantonalbank), Behörden etc. finanziell ruiniert wurde, erweckte damals regionales Aufsehen. Die Situation abwenden helfen wollte jedoch niemand, nicht einmal die, welche locker finanziell dazu die Möglichkeiten gehabt hätten.

Die „Hausbesetzung“ ab September 2004 hatte folgendes Ziel...
...Das Haus vom Ersteigerer zurückzukaufen (durch die Lokalbank neu zu finanzieren) und eine Vollvermietung vorzunehmen. Damit hätte man den Verlust zu einem beachtlichen Teil rückgängig machen können und darüber hinaus eine (bescheidene) Einnahmequelle für die Zukunft gehabt. Der Ersteigerer Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz, wollte das jedoch nicht (nicht zuletzt wurde Fässler ja die Liegenschaft GB 845, Schwyz, von der damaligen Direktion der Schwyzer Kantonalbank direkt zugespielt! Zeuge: lic. jur. Walter Inderbitzin, SKB-Vizedirektor), sondern die Liegenschaft mit ¼ Mio. Preisnachlass behalten (Fässler besitzt bereits mindestens 5 Liegenschaften).

Über die 6monatige Hausbesetzung kann man verschiedener Auffassung sein
Mir ging es darum, mein Elternhaus, in dem ich 40 Jahre lang wohnte, mit allen nur denkbaren Mitteln wieder zurückzubekommen (Daran hat sich bis heute nichts gendert und wird sich auch in Zukunft nichts ändern!). So wie Bundesrat Samuel Schmid damals forderte, das eigene Vaterland zu verteidigen, so betrachtete ich es als selbstverständlich, dass Elternhaus zu schützen und zu bewahren.

Der Rechtsanwalt des Ersteigerers, lic. jur. Theo Kuny, Schwyz,...
...nahm anfangs 2005 Kontakt mit dem Bezirksamt zwecks Zwangsräumung auf. Mit dem Hinweis, Kontakt mit der Schwyzer Vormundschaftsbehörde aufzunehmen. (> FFE arrangieren, damit das Unrecht weiter seinen Lauf nehmen kann.)
Während der halbjährigen „Besetzung“ wurde ich durch Herrn Remo Palucci, Seewen, mit Lebensmitteln versorgt.

Obwohl der Ersteigerer Walter Fässler, Schwyz, den Heizungsschlüssel durch eine Drittperson ausgehändigt bekam...
...unterliess dieser es, die Alte Brauerei mit der Zentralheizung zu beheizen. So blieb im Herbst 2004/2005 lediglich je ein Elektrospeicherofen in der Wohnung und einer im Büro zum Beheizen der Räume übrig.
Hinzu kam ein weiteres Problem: Der Stomlieferant drohte damit, die Elektrizitätslieferung für GB 845 abzustellen. Dies hätte das definitive Aus bedeutet. In der Situation blieb als einziges Argument noch übrig, im Falle, dass der Strom abgestellt werde, Selbstmord zu begehen. Nur auf diese Weise war es möglich, die Stromlieferung bis zum letzten Tag – dem 9.3.05 – aufrechtzuerhalten.

Wenn also "Blick"-Leser und Stammtisch-Diskutierer ihren Frust ablassen wollen, dann bitte nicht bei mir, sondern bei der verantwortlichen Bankdirektion an der Bahnhofstrasse 3 in Schwyz...
...Ohne rücksichtsloses Verwertungsbegehren wären die kritisierten „Folgekosten“, über die sich jene Kreise später so furchtbar aufreg(t)en, nämlich gar nie entstanden! Mit dem durch die unnötige Zwangsverwertung verlorenen Geld allein hätte ich 10 Jahre im Hotel Alpina wohnen können! Dies lediglich als Hinweis, um die Relationen ein bisschen zu sehen.

Die Forderung nach MCS-gerechtem Ersatzwohnraum war bereits im Jahre 2004 ausgesprochen worden, ohne, dass die Gemeinde Schwyz darauf reagiert hätte
Es wurde auch kein Lagerraum zum Einstellen des Wohnungs- und Büroinventars angeboten! So war ich im Winter 2004/2005 fast wie die 6. Armee Paulus in der Alten Brauerei Schwyz eingekesselt. Anlässlich nächtlicher Ausbrüche zwischen 3.00 und 4.00 Uhr morgens konnte jeweils das Postfach geleert werden. Dabei blieben leider die gelben Zettel von eingeschriebenen Briefen liegen (diese lassen sich nur einlösen, wenn die Postschalter tagsüber offen sind!).

Ohne, dass ich etwas davon wusste, war zwischenzeitlich (Februar 2005) die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz mit meinem Fall beschäftigt
Gegen die drohende Zwangsräumung wurde das Haus verbarrikadiert.
Am 9.3.05 kam es zur völlig unerwarteten (bzw. nicht wahr haben wollenden) Erstürmung der Alten Brauerei durch die Schwyzer Polizei-Sondereinheit "Luchs".
Bei der ersten Kellertüre war im Vorfeld das alte Schloss geknackt und ausgetauscht worden. Rechts neben der zweiten Kellertüre wurde durch ein Angehöriger der Sondereinheit ein Fenster aufgeschnitten. Durch dass Fenster eingedrungen konnte man die Verbarrikadierung der zweiten Kellertüre entfernen. Die Türe zur grossen Eingangshalle wurde mit brutaler Gewalt aufgestemmt und der entstandene Knall parallel dazu durch die Aktion einer beteiligten Drittperson (Cousin, Judas und Verräter Heinz von Euw, Ibach) zu kaschieren versucht. Durch den eigenen Cousin, der Jahre (bzw. seine Familie Jahrzehnte) von günstigen Mitpreisen profitieren konnte, wurde ich verraten! Die Polizisten der Sondereinheit bezogen Position.

Der eigenartige Geruch, welche das Eindringen der Polizei-Sondereinheit "Luchs" in die Alte Brauerei Schwyz mit sich gebracht hatte, kündigte an, dass etwas faul ist...
...Trotzdem ging ich in die Eingangshalle hinunter, um dort die von Remo Palucci besorgten (bestellten) COOP-Plastikhandschuhe in Empfang zu nehmen. Von Palucci selbst war auffälligerweise nichts zu sehen. (Wurde er bereits zuvor von der Polizei abgefangen?)
In der grossen Eingangshalle der Brauerei fand dann der eigentliche Überfall auf mich statt: Die in voller Kampfmontur (Sturmhaube > damit niemand erkennt werden kann, kugelsichere Westen, Kampfstiefel etc.) ausgestatteten Polizisten hielten ihre SIG-Pistolen im Anschlag gegen mich gerichtet. Anschliessend musste ich mich niederknien, mir wurden Handschellen angelegt und ich bekam einen Stoffsack über den Kopf gestülpt.
Danach wurde ich via dem separaten Keller-Treppenhaus in den Keller und von dort auf den unteren Parkplatz der Alten Brauerei geführt, wo ein ziviles Einsatzfahrzeug für meinen Abtransport bereit stand. Bestens bewacht (zwei Polizisten vor mir - Fahrer und Beifahrer) sowie einem Polizisten neben mir auf der hinteren Sitzbank werde ich zum Hauptposten (unterer Teil) der Kantonspolizei Schwyz gefahren. Ich muss mich an eine Wand stellen und darf nicht sehen, welche Polizisten an dem Sondereinsatz beteiligt waren. (>SCHWYZER GESTAPO!)

Darauf werde ich in einen Raum mit zwei oder drei Polizisten gebracht
Es wird mir ein Schreiben der Schwyzer Vormundschaftsbehörde vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass gegen mich der behördliche FFE (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) ausgesprochen worden sei. „Das Verhalten von Urs Beeler und die Ausdrucksweise auf der Homepage geben gewisse Anhaltspunkte auf das Vorliegen einer Geisteskrankheit", ist da zu lesen.
Neben angeblicher Geisteskrankheit wird mir gleich auch noch „schwere Verwahrlosung“ unterstellt. – „Bin ich im falschen Film?“ denke ich mir. Und: „Man kann mich doch nicht aufgrund einer medizinischen Ferndiagnose (ohne den „Patienten“ vorher überhaupt je zu Gesicht bekommen zu haben!) einweisen.“ Oh, doch! In Schwyz - lokaler Behörden- und Justizmafia sei Dank - geht das!

Man will mich aus dem Verkehr ziehen
Das ist beschlossene Sache. Und die anschliessende Anhörung beim zuständigen Bezirksarzt (mit zwei Polizisten als Zeugen) nichts anderes als eine „notwendige Formsache“ oder treffender Alibiübung. Dass dieser FFE von A-Z fingiert war/ist, wird an anderer Stelle ausführlich dokumentiert. "Schwyz ist nicht besser als die ehemalige DDR oder die Sowjetunion!" denke ich mir.

Fahrt in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil ZG
In einem auffällig unauffälligen weissen VW Passat (oder Vento) werde ich - mit Handschellen und in Begleitung von zwei Polizisten - in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil gefahren. Grund der Einweisung: die fingierte (nachweislich frei erfundene!) "Verdachtsdiagnose" ICD F-22.0 des korrupten und mafiosen Schwyzer Bezirksarztes III.
Überaus bereitwillig machte die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil bei diesem faulen Spielchen mit, darf doch kein auf diese Art eingewiesener "Patient" abgelehnt werden und bringt er doch in nur 4 Wochen einen fünfstelligen Umsatz!
Für mich ist es sowieso nicht nachvollziehbar, dass es Leute gibt, die eines solche Klinik freiwillig aufsuchen. Selbst wenn ich hochdepressiv wäre, würde ich es nicht tun. Denn ausser, dass dort Menschen mit Psychoharmakas zugedröhnt werden, habe ich in Oberwil nichts positiv Menschliches erlebt. Denn genau das wäre entscheidend!
Es geht dort - wie überall im Schweizer System - primär um eines: um Geld! Ohne Geld käme dort wohl auch kaum jemandem "Hilfe" zu Teil.

Nun hat aber eine Immunsystemerkrankung/Allergie im Sinne von MCS (Diagnoseschlüssel ICD T-78.0) nichts mit einer wahnhaften Störung zu tun
Nach zwei Tagen im Intensivbereich (Volksmund: „Gummizelle) und „Ferientagen“ in der offenen Abteilung A6 klärte sich der „Irrtum“ (bzw. die fingierte Einsweisung) allmählich auf. Am 18. März 2005 anlässlich der Tagung des Schwyzer Verwaltungsgerichts in Oberwil wird der FFE gegen mich aufgehoben.

An dieser Stelle wird von Innerschwyzer Boulevardjournalisten und negativ eingestellten Behördenmitgliedern (z.B. Othmar Suter) gerne darauf hingewiesen, ich sei dann ja noch "freiwillig" in der Klinik geblieben...
...und in einem Zimmer, das nicht MCS-gerecht gewesen sei. Wahr ist, dass ich in der offenen Abteilung A6 ein Behindertenzimmer bekam, in deren Duschbereich es möglich war, eine neue cleane Waschmaschine zum duftstofffrei waschen zu installieren. Zusätzlich bekam die Hauspflegerin, eine nette Portugiesin, den Auftrag, keine parfümierten Putzmittel in meinem Zimmer zu verwenden. So wurde der Boden z.B. mit "blossem" Wasser (was vollauf genügt!) ohne Zusatzstoffe aufgenommen.
Warum ich "freiwillig" dort blieb, hatte aber auch noch einen anderen Grund: ICH WAR OBDACHLOS!

Eine Psychiatrische Klinik ist ein interessanter Ort...
...um Studien betreiben zu können. Neben menschlichen Schicksalen, Schwerem und Belastendem (z.B. Borderliner), gibt es auch amüsante Geschichten. So glaubte ein liebenswerte Frau mittleren Alters eine Zeitlang, sie sei „tausendmal mächtiger als Gott“. Später kam sie zur Einsicht, dass dem nicht so war, und sie musste über sich selber (ihren damaligen Zustand) herzhaft lachen. Interessant auch die Phase, wo sie glaubte, sie sei der Teufel. Lächelnd und mit teuflischem Blick wies sie darauf hin, dass man sie nicht zum Gottesdienst eingeladen habe...

Ich selbst wollte neu herausfinden, wie lange man sich als Obdachloser in einer Psychiatrischen Klinik aufhalten kann, bis man hinausgeschmissen wird
In meinem Fall waren es noch 14 Tage. Mehr wäre nicht drin gelegen, weil die Krankenkasse (Christlich-soziale CSS) nicht mehr mitmachten wollte.... Unvergesslich auch die mahnenden Worte der Oberärztin Frau Dr. med. Camilla Dudova-Nakazi: „Wir sind kein Hotel!“
Gegenüber dem Stationsarzt Dr. med. Konrad Imhof fragte ich: „Was tun Sie, wenn ich nicht gehe?“ Er schmunzelnd: „Dann müssen wir die Polizei holen.“„Und wenn ich splitternackt um die Klinik renne, kann ich dadurch meinen Aufenthalt verlängern?“ – Imhof: „Das würde ich Ihnen nicht raten...“
Humor wäre bzw. ist in einer Psychiatrischen Heilanstalt sehr wichtig. Und noch wichtiger ist eine gute Küche. Und die kann die Psychiatrische Klinik Oberwil - zum Glück - ausweisen! Das medizinische "Fachpersonal" hingegen ist nicht überragend. Von einer 2-3 bis 3 für die damalige Aufnahmeärztin (> medizinische Falschdiagnose!) würden sich die Noten für die übrigen Ärztinnen und Ärzte zwischen 3-4 und höchstens 4-5 bewegen. Die Anamnese des Assistenzarztes beinhaltet so viele Fehler, dass eine 2-3 in etwa angemessen wäre. Mehr als ein "genügend" als Gesamtnote könnte ich der damaligen medizinischen Besetzung jedenfalls beim besten Willen nicht geben. Noch heute betrachte ich die "Hilfe", die dort angeboten wird, als suspekt!

Unter Mitgliedern einer Vormundschaftsbehörde Schwyz wie nicht wenigen "Blick"-Lesern besteht ein offenkundiges Bedürfnis, Menschen mit MCS aus Kostengründen psychiatrisieren zu wollen...
...
Hier ist jedoch zu bedenken, dass
a) eine Psychiatrische Heilanstalt mit ihrem Angebot einem Chemikaliensensiblen nichts nützt und
b) mindestens das Doppelte bis Dreifache eines vermeintlich „teuren“ Hotel-Aufenthaltes kostet.
Allein der Krankenkassen-Selbstbehalt für meinen 1monatigen Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik Oberwill vom 9.3.05 bis 7.4.05 belief sich auf fast Fr. 1'000.--.
Der Vorschlag mancher Stammtisch-Diskutierer und "Blick"-Leser, "Andersdenkende" seien einer Heilanstalt zuzuführen, ist kostenmässig schlichtweg nicht tragbar. Die Krankenkassen würden (zurecht) Sturm laufen! Hinzu kommt, dass die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil (Vertragsklinik der Urschweizer Kantone) politisch, weniger medizinisch bedingt bereits über eine sehr gute Auslastung verfügt. Ein weiterer Ausbau würde Millionen kosten.

Der politische Wunsch gewisser Leute, mich für lange Zeit in einer Psychiatrischen Heilanstalt verschwinden zu sehen, ging nicht in deren Erfüllung...
...Aus dem Gutachten der Klinik Oberwil geht hervor:
„Es gibt testmässig keine Anzeichen für wahnhaftes Erleben oder eine paranoide Persönlichkeitsstörung.“
„Für Wahnerleben, Ich-Störungen oder Sinnestäuschung bestehen keine Anhaltspunkte.“

Sämtliche psychiatrischen Verdachtsmomente gegen mich lösten sich in Luft auf.

Im Gegenzug wurde meine medizinische Selbstdiagnose betr. MCS Wochen später fachärztlich bestätigt
So schreibt Dr. med. Martin H. Jenzer in einer ärztlichen Stellungnahme und Zeugnis vom 21.6.05: „Herr Beeler leidet nebst bekannten Diagnosen wie (...) und (...) sonstiger Pollenallergie unter einer Empfindlichkeit auf Umweltchemikalien vieler Arten. (...) Die meisten Menschen mit diesem Syndrom entwickeln anschliessend auch eine Empfindlichkeit auf andere Umweltchemikalien, wie z.B. Produkte aus der Petrochemie, Duftstoffe, Chemikalien im Wohnungsbau, Rauch usw.
Eine eigentliche Behandlung für dieses Symptom gibt es nicht. Der einzige Ausweg für diese Menschen ist es, sich von diesen Chemikalien fernzuhalten.“
Auf Seite 2 des Gutachtens wird weiter ausgeführt: „(...) Überall wo (parfümierte) Chemikalien z.B. zum Putzen und zum Waschen verwendet werden, werden diese Menschen symptomatisch.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diesen Menschen mit multipler chemischer Empfindlichkeit einen Wohnraum anzubieten, der den Erfordernissen einer chemikalienarmen oder freien Umgebung voll entspricht. Es ist wichtig festzuhalten, dass diese Menschen, wenn auch von aussen betrachtet als psychisch auffallend erscheinen, überhaupt keine psychiatrische Erkrankung haben, sondern einzig und allein unter den Symptomen dieser multiplen-chemischen Empfindlichkeit leiden. Die Literatur, das heisst vor allem die englische Literatur, stellt reichlich Material zu diesem Syndrom zur Verfügung, und falls es notwendig sein sollte, dieses Material zur Verfügung zu stellen oder die Referenzen anzugeben, bin ich gerne dazu bereit.“

Diese Stellungnahme stammt nicht von irgend einem Feld- oder Wiesenarzt, Gefälligkeitsgutachter etc., sondern von einem der wenigen unabhängigen, kompetenten und umweltmedizinisch ausgebildeten Spezialisten in der Schweiz: Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW, studierte bei Prof. William Rea im EHC Dallas (USA). Rea besitzt mehrere Professorentitel und gilt weltweit als die führende Kapazität und „Papst“ auf dem Gebiet der Umweltmedizin.

Verschiedene "Blick"-Leser, welche mit MCS gar nichts am Hut haben und anlässlich der künstlich im Sommer 2007 vom Ringier-Konzern initiierten Kampagne gegen mich in ihren Kommentaren meinten, beim begutachtenden Arzt müsse es sich um einen „linken Mediziner“ handeln...
...Nein, liebe Stammtisch-Debatierer: Der genannte Arzt ist überraschenderweise Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), kompetent und ein Mann mit Rückgrat! (Leider bei Medizinern, Apothekern etc. heutzutage eine Ausnahme!)

Exil: Warum das Alpina Brunnen?
Weil es (aufgrund völlig fehlender Alternativen!) das bestmögliche MCS-Wohnprovisorium (Seenähne > Seeluft!) darstellte. Es besitzt Bruchsteinmauern aus dem Jahre 1875 (ohne moderne Sondermüll-Isolation wie z.B. Glas- oder Steinwolle, Polystyrol in/um meinem Zimmer), eine umweltfreundliche Wärmepumpen-Heizung (und keine Holzheizungs-Feinstaubpartikel-Schleuder), ein umweltfreundlicher Holzboden (und nicht wie heute üblich chemiegeladenes Laminat), 4 Holzfenster zum Lüften (und keine abdichtenden Kunststoff-Fenster), Mobiliar mit Granitplatten, ein modernes gefliestes WC/Bad inkl. installierter eigener kleiner Waschmaschine zum ausschliesslich duftstofffrei waschen.
Für die Raumpflege stehen Mikrofasertücher sowie duftstofffreie Reinigungsmittel der Firma Klar (Deutschland) zur Verfügung.
Eine sorgfältige Prüfung elektromagnetischer Felder (sowohl im Hochfrequenz wie im Niederfrequenzbereich) hat unproblematische Werte ergeben. Was fehlt, ist ein separater Eingang und mehr Fläche.
Objektiv sind betr. der verwendeten Materialien die Ansprüche für „MCS-gerecht“ in diesem Zimmer weitestgehend erfüllt.
Das ganze Alpina ist ausserdem rauchfrei, was ebenfalls MCS-Standard entspricht. Positives auch im Treppenhaus: Umweltfreundlicher Kalkputz an den Wänden und Granitstein als Bodenbelag. Bis heute habe ich kein einziges Hotel im Kanton Schwyz gesehen, das ähnlich den Bedürfnissen chemikaliensensibler Menschen entsprechen würde. Dass das Alpina darüber hinaus als „topp“ gilt, geht aus den hervorragenden Noten bei der Hotelbewertung hervor ("bestes Hotel des Kantons Schwyz").
Als grösster Meilenstein ist zu werten, dass im Hotel Alpina innovativ das hervorragende, duftstofffreie Waschmittel OMO Sensitive eingesetzt wird.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum