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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Fürsorgebehörde der
Gemeinde Schwyz
Pfarrgasse 9 / Postfach 137

6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Zu der Zeit steht weder ein Computer noch das Internet zur Verfügung. Und so wird von falschen Annahmen betr. Kostenübernahmen ausgegangen. Niemand fällt als Sozialhilfe- oder staatlicher Sozialversicherungsprofi vom Himmel.
Betr. div. Kostenübernahmen / Bevorschussungen – Zustellung einer anfechtbaren Verfügung bis spätestens 7.7.06)


Brunnen, den 4. Juni 2006

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Durch den seinerzeit von der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz ausgesprochenen FFE wurde ich aus dem Verkehr gezogen und die Zwangsräumung der Räumlichkeiten an der Kollegiumstrasse 4, Schwyz, musste gezwungenermassen durch Drittpersonen ausgeführt werden. Das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sieht vor, dass solche notwendigen Arbeiten im Haushalt durch Dritte übernommen werden, vgl. Broschüre „Ergänzungsleistungen zur AHV und IV“ (5.01), Seite 7, Punkte 24. [Anmerkung: Vorsicht - die entsprechenden EL-Richtlinien gelten nicht für Zügelkosten.]
Da ich rückwirkend ein Anspruch auf eine IV-Vollrente und Ergänzungsleistungen habe, diesbezüglich aber noch keinen Verfügungen gesprochen wurden und somit nach wie vor die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz für mich zuständig ist, stelle ich folgende

 

Anträge

  1. Kostenübernahme der Rechnung vom 29.5.06 von (...) für die Arbeiten in Zusammenhang mit der Wohnungs-Zwangsräumung an der Kollegiumstrasse 4, 6430 Schwyz.
    Überweisung von Fr. 3'750.-- auf (...) - siehe beiliegende Rechnung.
  2. Überweisung von Fr. 364.- auf PC (...) für Warentransporte (Kleider usw.) Schwyz – Oberwil während meines von der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz aufgezwungenen Klinikaufenthaltes (siehe beiliegende Rechnung)
  3. Aufnahme der bevorschussten Beträge von Fr. 3'750.-- (...) und Herrn (...) auf die Liste „Verrechnung von Nachzahlungen der AHV/IV“, damit später eine Rückerstattung dieser Bevorschussung im Betrag von Fr. 4'114.-- durch die Ausgleichskasse via EL an die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz erfolgen kann.


Ich bitte Sie, obige Angelegenheit bis spätestens 7.7.06 einvernehmlich mit der Ausgleichskasse Schwyz, Abt. Ergänzungsleistungen, abzuwickeln und danke Ihnen im Voraus recht herzlich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen: - erwähnt

Kopie an: - Ausgleichskasse Schwyz, Abt. Ergänzungsleistungen

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