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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

An lokale, regionale und nationale Medien
 

Pressemitteilung
Trotz „Fr. 3000.-- Hotelkosten“ immer noch kein Schritt weiter

Brunnen, den 11. Juli 2007

Vor rund einem Monat wurde die grosse Sensationsgeschichte „Fr. 3000.-- Hotelkosten – und die Fürsorgebehörde zahlt“ von der Presse breitgetreten. Wer die Fakten kennt, kann darob nur den Kopf schütteln. Denn das Hauptproblem ist nach wie vor nicht gelöst – und scheint weder die Presse noch die Öffentlichkeit zu interessieren. Grosse Schlagzeilen und geheuchelte Empörung sind offenbar wichtiger.

Beispiel 1
Kurzer Rückblick: Meine Pläne, in der Alten Brauerei Schwyz schadstofffreie Wohnungen für MCS-Betroffene zu realisieren, wurden seinerzeit vom Bundesamt für Wohnungswesen, Frau Verena Steiner, mit Schreiben vom 6. Juli 2004 begrüsst. Sie schrieb: „Ein Wohnprojekt für Umweltkranke könnte unter Umständen auch als Modellprojekt eingestuft werden, was höhere Darlehensbeiträge als Fr. 30'000.-- pro Wohnung ermöglichen würde.“
7 Wohnungen à Fr. 30'000.-- hätten total Fr. 210'000.-- für schadstofffreien Umbau bedeutet. Die Hausbank wollte von diesen Plänen nichts wissen; sie berechnete 5% Schuldzinsen und wollte sogar noch 10% Schuldbriefzinsen (über Fr. 120'000.--!) in Rechnung stellen. Obwohl die eiserne Kreditlimite nicht ausgeschöpft war, stellte die Bank schliesslich das (unnötige) Verwertungsbegehren. Unnötig deshalb, weil mit geschildertem Konzept die Alte Brauerei aus eigener Kraft finanziell tragbar gewesen wäre, inkl. Zinsen und Amortisation! Verständnis und Verantwortungsgefühl fehlten jedoch offensichtlich bei den Kapitalgebern. Folge davon: Fr. 242'000.-- Verlust aus der Zwangsversteigerung, rund Fr. 10'000.-- unnötige betreibungsamtliche Kosten, mehrere zehntausend Franken „Liegenschaftsgewinnsteuern“ (trotz Verlust!). Kurz: ein vermeidbar gewesener Gesamtverlust von über Fr. 300'000.--!

Beispiel 2
Unfähigkeit des Systems: Mit einer kulanten Bank und ein paar solidarischen Leuten hätte ich die Alte Brauerei zehnmal retten können. Das aber wollte man offenbar nicht. Die Inszenierung der Versteigerung als regionales Medienereignis war wichtiger.
Für mich ging es in der Folge darum, MCS-gerechten Ersatzwohnraum zu finden. Hier zeigte sich die Unfähigkeit des Systems zum zweiten Mal: den notwendigen Wohnraum gebe es nicht, liess Othmar Suter, Schwyzer Gemeinderat, anfangs 2005 schriftlich verlauten.
Schwyzerische Problemlösung à la UdSSR: Ohne den „Patienten“ zu kennen, ja je zu Gesicht bekommen zu haben, wurde im Auftrage der Schwyzer Vormundschaftsbehörde mittels einer fingierten medizinischen Ferndiagnose durch den zuständigen Bezirksarzt ein behördlicher FFE umgesetzt (Dass das ganze Vorgehen fingiert war, wurde bis heute von keiner einzigen höheren Instanz bestritten!). Statt die korrekte Diagnose T 78.4 (Allergie) erfand der Bezirksarzt willkürlich F 22.0 (wahnhafte Störung). Wie sich später herausstellte mit dem einzigen Grund: mich für möglichst lange (und vor allem wegen der Zwangsräumung) aus dem Verkehr zu ziehen! (Dass dem so war, lässt sich heute aufgrund von vorhandenen Dokumenten zweifelsfrei belegen).
Aus dem Gutachten der Klinik Oberwil (heute nennt sich die Klinik „Psychiatrische Klinik Zugersee“): „Es gibt testmässig keine Anzeichen für wahnhaftes Erleben oder eine paranoide Persönlichkeitsstörung.“ Und an anderer Stelle: „Für Wahnerleben, Ich-Störungen oder Sinnestäuschung bestehen keine Anhaltspunkte.“ Sämtliche künstlich erfundenen haltlosen Vorwürfe und Unterstellungen sowohl der Schwyzer Vormundschaftsbehörde wie des Bezirksarztes gegen mich lösten sich in Luft auf. An dieser Stelle noch etwas zum allfälligen Argument, ich sei ja „freiwillig“ noch länger in der Klinik geblieben. Weil ich erstens obdachlos war, zweitens ein Behindertenzimmer mit sep. installierter Waschmaschine zur Verfügung hatte und drittens dieses auf spezielle Instruktion hin „MCS-gerecht“ (nur mit Wasser, keinen parfümierten Reinigungsmitteln) geputzt wurde. Mein Status war zuerst der eines Inhaftierten (behördlicher FFE), später der eines „Hotelgastes“.
Noch ein paar Infos für die Steuerzahler: der mit Handschellen sowie zwei Polizisten und einem auffällig unauffälligen zivilen weissen PW durchgeführte Transport nach Oberwil (nicht einmal 30 km) kostete Fr. 690.-, die fingierte ärztliche Diagnose Fr. 776.10 und der Selbstbehalt für die Klinik Oberwil Fr. 984.40. Ein „Hotelaufenthalt“ (= Gast ohne medizinische Behandlung) in der Psychiatrie kostet rund 3x (!) soviel wie in einem ***-Hotel. Warum sind Psychiatrisierungsversuche bei manchen Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden dennoch sehr beliebt? Weil die teuren Klinikaufenthalte nicht von der Gemeinde, sondern von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Nach rund 1 Monat kommt der „Patient“ frei, weil die Krankenkasse nicht länger zahlen will... Einem MCSler bringt dieser „systemtreue Unsinn“ rein gar nichts! Was ein hochgradig Chemikaliensensibler jedoch braucht, ist schadstofffreier Wohnraum und sind immunsystemverträgliche Produkte. Und genau hier ist dann unser grossartiges System am Anschlag!

Beispiel 3
Das grösste Kapitel ist jenes betr. der Fürsorgebehörde Schwyz. Was Fürsorgepräsident und Rechtsanwalt Othmar Suter die vergangenen 2 Jahre gemacht hat, war im Wesentlichen Fürsorgeverhinderungs- und verweigerungpolitik. Von der nicht oder sehr schlecht informierten Schweizer Illustrierten des RinGier-Konzern wird er dann aber – verrückte Welt – dafür noch mit einem Kaktus „bestraft“. Völlig abstrus und an der Realität vorbei. Aber ein Beispiel dafür, wenn Medien schlecht informiert sind und dennoch meinen, sie müssten „berichten“...
Neben Kostenverweigerung gehören – statt Probleme zu lösen – Abschiebungsversuche zur Schwyzerischen Fürsorgepolitik. Als aktuelles Beispiel eine Lagerraumkündigung, obwohl die Wohnobjektfrage nach wie vor nicht gelöst ist! „Das gefrorene Herz“ von Meinrad Inglin lässt grüssen. Dies, obwohl nach Gesetz die Ursachen einer Notlage zu beseitigen sind und § 4 Abs. 1 ShG besagt: „Die Sozialhilfe richtet sich nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Einzelfalles.“
Die Auseinandersetzung mit der Fürsorgebehörde Schwyz füllt mittlerweile 6 Bundesordner – ohne dass man betr. MCS-gerechtem Wohnraum effektiv weiter gekommen wäre!

Beispiel 4
Medien: Bereits im Sommer 2005 nahm ich Kontakt mit diversen Medien betr. der Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum auf. Niemand interessierte sich dafür. – Von allem „nichts gewusst“?
Anfangs Juni 2007 interessieren plötzlich (und lediglich!) die „Fr. 3'000.-- Hotelkosten“, welche angeblich von der Schwyzer Fürsorgebehörde bezahlt würden. Und obwohl man praktisch keine Ahnung von der ganzen Geschichte hat, werden gegenüber Behörden Vorwürfe gemacht – das Hauptproblem (MCS-gerechter Wohnraum) wird ignoriert.
Schlagzeilen und das Aufgeilen von Lesern ist offenbar wichtiger als das Lösen von Problemen.

Beispiel 5
Ist das System überfordert? Eine hochgradige Chemikaliensensibilität (MCS) erfordert Expositionsstopp. Nötig sind speziell immunsystemverträgliche Produkte und schadstofffreier Wohnraum. Diese Forderung steht völlig im Kontrast zur heutigen Symptombekämpfungsgesellschaft, die ihr gesundheitliches Heil vorab in Medikamenten und Therapien sucht.

Fazit
Die Kreditkündigung der Schwyzer Kantonalbank (Bsp. 1), der Psychiatrisierungsversuch der Schwyzer Vormundschaftsbehörde (Bsp. 2), die Verweigerungs- und Abschiebungspolitik der Schwyzer Fürsorgebehörde (Bsp. 3) und die journalistische RinGier-Schmutzkampagne (Bsp. 4) haben zur Lösung des Problems NICHTS beigetragen. Das ist die (undiplomatische) Wahrheit.

Wie sieht die Lösung aus?
Gemäss Arztzeugnis vom 17. Juli 2006 eines Spezialisten für Umweltmedizin sind die Anforderungen betr. MCS-gerechtem Wohnraum für meine Person zusammengefasst wie folgt: separater Hauseingang, Massivbauweise (Bruchsteinmauerwerk, Backstein); Innenausbau mit Plättliböden, Massivholzdielen; Heizung: immissionsfreie Wärmepumpe oder Elektroheizung; separat gelagerte Waschmaschine (da nur duftstofffreies Waschpulver verwendet werden darf); ausschliessliche Verwendung duftstoff- und schadstofffreier Putz- und Reinigungsmittel im Haushalt; saubere Umgebung (keine Holzheizungen, Cheminées, Industrieanlagen). Kurz: Wohnobjekt und Umgebung müssen möglichst „clean“ sein.

Verein MCS-Haus gegründet
Aus obiger gesundheitlicher Notwenigkeit heraus wurde am 31.12.06 der Verein MCS-Haus gegründet. Dieser setzt sich zum Ziel, schadstofffreien Wohnraum zu schaffen und damit die Lebensbedingungen MCS-Betroffener grundlegend zu verbessern. Er kann MCS-gerechte Häuser bauen oder bestehende Objekte erwerben und nach baubiologischen Kriterien renovieren. Zusätzlich möglich ist die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge und Wohnungseinrichtungen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt auch keinen Gewinn (Art. 52 ZGB).

Das Ziel
Nach über 2 Jahren “Irrungen und Wirrungen des Systems“ ist es höchste Zeit, das Problem MCS-gerechter Wohnraum endlich praktisch zu lösen.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie ein bestehendes Objekt haben, über ein geeignetes Grundstück verfügen oder den Verein MCS-Haus mit einer Spende oder einem Darlehen unterstützen möchten. Infos über das revolutionäre, schadstofffreie MCS-Pionierprojekt finden Sie, wenn Sie in der Suchmaschine Google den Begriff „MCS-Pionierprojekt“ eingeben.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme und stehe Ihnen bei Fragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Urs Beeler, Hotel Alpina, Brunnen

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum