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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Er erhält „Hilfe" von der eigenen Behörde - letztere meint es nur „gut" (eine Satire)
Othmar Suter, Fürsorge- und Vormundschaftspräsident der Gemeinde Schwyz, per FFE in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil (neu Zugersee) eingewiesen!

Nachfolgend wird an einem plakativen Beispiel gezeigt, dass im Schweizer Rechtsstaat prinzipiell jeder via FFE in eine Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden kann. Wenn es sein muss auch Vormundschaftspräsident RA lic. jur. Othmar Suter, Schwyz.

Wie alles begann...
Es war einmal ein Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident namens Othmar Suter. Dieser zeichnete sich dadurch aus, dass er eine grosse Vorliebe für vormundschaftliche Massnahmen, FFE etc. zeigte. Eines Tages machte in Schwyz das schier unglaubliche Gerücht die Runde, Suter sei ganz vom Gedanken besessen, „Leute des ganzen Talkessels Schwyz in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil einweisen zu lassen". Suter selbst würde nach erfolgter Räumung anschliessend im total leer gewordenen Talkessel im Spittel an der Herrengasse 17 in Schwyz zusammen mit Fürsorgesekretär Carlo Carletti auf den Weltuntergang warten.

Die Schwyzer Behörden stellen sich Fragen
Vormundschaftssekretär Norbert Gyr sowie einigen Mitgliedern der Schwyzer Vormundschaftsbehörde kommt dieses Gerücht zu Ohr. Ist da was dran? Die Behörde stellt anlässlich von Nachforschungen fest, dass Othmar Suter lediglich einen Bruchteil des steuerbaren Einkommens von Dr. jur Beat Schelbert, Schwyz, aufweist, obwohl Suter auch Anwalt ist. Suters steuerbares Einkommen liege auch auffällig unter demjenigen anderer Schwyzer Anwälte, stellt die Behörde fest. Leidet Othmar Suter an einer heimlichen Trunksucht? Unter einem Schwächezustand? An Spiel- oder Verschwendungssucht? Wie lässt sich das tiefere Einkommen erklären?

Die Schwyzer Behörden sind höchst beunruhigt
Vormundschaftssekretär Norbert Gyr telefoniert deshalb Dr. med. Gregor Lacher, Bezirksarzt III, und schildert den Fall. Dr. Lachers medizinische Verdachtsdiagnose: „So, wie Sie mir das schildern und den kursierenden Gerüchten zufolge gibt es klare Hinweise auf das Vorliegen einer Geisteskrankheit." - „Wir benötigen dringend Ihre Hilfe, Herr Doktor!", sagt Gyr, „Wir wollen, dass Othmar Suter per FFE eingewiesen werden kann." - „Aus meiner Sicht als Bezirksarzt spricht nichts dagegen", meint Lacher. Gyr: „Also, dann machen Sie es?" Lacher: „Wer übernimmt die Kosten für meine medizinische Leistung?" - „Die können Sie an die Adresse der Schwyzer Vormundschaftsbehörde schicken. Später belasten wir sie dem Patienten, sodass der Gemeinde Schwyz keine Kosten entstehen. Das funktioniert. Wir haben es auch schon so gemacht." - Lacher: „Für Fr. 700.- schreibe ich Ihnen einen ‚grossen Bericht' (1 Seite) inkl. allem, was Sie für die Einweisung von ärztlicher Seite her benötigen." - Gyr: "Sehr gut!"

Vormundschaftssekretär Norbert Gyr ist überglücklich...
... und ruft ins Zimmer, wo sich das Büro des Fürsorgesekretärs befindet: „Du, Carlo, Dr. Lacher macht mit!" - Carletti nimmt die Nachricht mit Befriedigung wie auch Erleichterung zur Kenntnis und meint: „Es hätte mich auch verwundert, wenn Dr. Lacher nein gesagt hätte..."
Gyr schaut auf seine Uhr: „Schon 16.45 Uhr. Ich muss noch unbedingt der Klinik Oberwil telefonieren. Du, Carlo, könntest Du für mich beim Bezirksamt Schwyz anrufen betreffend Verhaftung und Transport?" Kaum gesagt, schon getan: „Hier ist Carletti von der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz. Könnten Sie mich mit Herrn Rüegg verbinden?" - „Ja, hier Rüegg." - „Carletti, Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz." - „Guten Tag Herr Carletti, wie kann ich Ihnen helfen?" - „Herr Suter muss nach Oberwil." - „Tut mir leid, aber polizeiliche Eskortierung ist eigentlich erst ab Stufe Regierungsrat üblich. Auch der Kanton muss sparen." - Carletti: „Aber Herr Kälin stellte uns seinerzeit die Sondereinheit ‚Luchs' zu Verfügung." - Rüegg: „Herr Kälin ist seit Frühling 2005 in Pension. Die Spezialeinheit der Schwyzer Kantonspolizei ist, wie es ihr Name schon sagt, für Sondereinsätze reserviert, z.B. Terrorismus, schwere Banküberfälle, Geiselnahmen etc. Nach Oberwil sind es ja nur rund 20 Kilometer. Das ist keine Weltreise und es bietet sich eine Fahrt mit der Bahn an. Wenn Herr Suter begründete Furcht hat, alleine nach Oberwil zu fahren oder (was ich nicht annehme) bedroht wird, könnte er dafür einen privaten Sicherheitsdienst engagieren, z.B. Schilter." - „Entschuldigen Sie, Herr Rüegg, ich habe mich zu wenig präzise ausgedrückt: Die Schwyzer Vormundschaftsbehörde hat gegen Herrn Suter den FFE ausgesprochen. Wir benötigen die Polizei, die ihn verhaftet und nach Oberwil fährt."

Zugriff durch die Polizei
Als nach der nächsten Sitzung der Schwyzer Vormundschaftsbehörde Othmar Suter den Spittel an der Herrengasse 17 verlassen will, halten ihn zwei uniformierte Polizisten der Kapo Schwyz abrupt auf: „Herr Suter, wir nehmen Sie jetzt in Gewahrsam! Wir haben den Auftrag, Sie in die Psychiatrische Klinik Oberwil zu bringen. Hier ist die Verfügung der Schwyzer Vormundschaftsbehörde und jene von Bezirksarzt Dr. Lacher." - „Aber Lacher muss mich doch zuerst ärztlich begutachten, erst dann kann er mich einweisen," wendet Suter als Profi auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts ein. „Dr. Lachers Praxis ist jetzt geschlossen. Ausserdem hat er uns gesagt, dass er heute früh zu Bett gehen werde. Machen Sie jetzt keinen Ärger, Herr Suter! Die Polizei hat den klaren Auftrag, Sie nach Oberwil zu fahren. Das werden wir tun. Alles andere interessiert uns nicht."

In Oberwil angekommen...
...werden Othmar Suter die Handschellen abgenommen und es findet ein Aufnahmegespräch statt. Suter führt anlässlich dieses Gesprächs gegenüber der Ärztin aus, dass als Schwyzer Vormundschaftspräsident er (unter Mitwirkung von Bezirksarzt Dr. Lacher) Leute einweise. Es gehe nicht an, dass das Umgekehrte passiere. Ob er wisse, warum er eingewiesen worden sei, fragt die Ärztin RA Suter. „Nein", antwortet Suter. „Interessant", bemerkt die Ärztin und schreibt in ihr Dossier, dass der eingewiesene Patient sich seiner Krankheit gar nicht bewusst sei resp. diese verdränge. Laut dem einweisenden Arzt Dr. Lacher müsse bei Vormundschaftspräsident Suter von einer „Geisteskrankheit" ausgegangen werden. „Wir behalten Sie zur Beobachtung und weiteren Abklärung hier", sagt die Ärztin. Othmar Suter wird seiner Bezugsperson (Pfleger) vorgestellt, welche ihn in den Intensivbereich (Volksmund: „Gummizelle") bringt. „Mir fehlt nichts", beteuert Suter. „Das sagen alle", ist die Antwort des Pflegers. - „Kann ich vorher noch einen Anruf machen?" fragt Suter. „Ja", im Gang befindet sich ein Telefon, „danach kommen Sie aber wieder zurück, sonst müssen wir Sie holen..."

Vormundschaftspräsident Othmar Suter ruft seinen langjährigen und besten Freund Carlo Carletti, Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz, an
Carletti ist am Telefon etwas gereizt, weil ihn Suter noch um 22.30 Uhr abends anruft. „Ich kann nichts dafür, Carlo, gleich nach der Sitzung haben sie mich verhaftet", beteuert der Vormundschaftspräsident. Weiter fragt er nach dem Grund seiner Ingewahrsamnahme.
Carlo Carletti klärt ihn auf, dass das Ganze „im Auftrag der Gemeinde" erfolgt sei. Aufgrund der Umstände habe man gar keine andere Wahl gehabt. Man wolle ihm ja nur „helfen". „Ja, aber warum habt ihr mit mir nicht vorher gesprochen?" - Carletti: „Dr. Lacher sagte, es sei davon auszugehen, dass Du Dich einer fachmännischen Untersuchung verweigert hättest. Die Behörde musste so handeln." Suter: „Und ich dachte immer, wir seien Freunde..." - Carletti: „Aber das hat doch damit nichts zu tun." Ausserdem habe er ja die Möglichkeit zu rekurrieren.

Nach 3 Tagen in der geschlossenen Abteilung A6...
...der Psychiatrischen Klinik Oberwil wird Othmar Suter in die benachbarte offene Abteilung A6 verlegt. Suter hat bereits auch eine Beschwerde ans Schwyzer Verwaltungsgericht geschrieben. Man möge ihn schnellstmöglich entlassen. Für Suter ist diese Arbeit ungewöhnlich, da normalerweise er als Schwyzer Vormundschaftspräsident schaut, dass Leute möglichst lange in Oberwil bleiben. (Dadurch kann die Gemeinde Schwyz u.a. Sozialhilfegeld einsparen!)

Nach 9 Tagen tagt schliesslich das Schwyzer Verwaltungsgericht in der Klinik Oberwil
Anlässlich einer rund 2 1/2 stündigen Verhandlung mit Befragung soll geklärt werden, ob der FFE gegen Vormundschaftspräsident Othmar Suter, Schwyz, zu Recht erfolgt ist, aufgehoben werden kann oder ob eine stationäre Behandlung angezeigt ist.
Othmar Suter haben die Tage in Oberwil (belastende Borderliner etc.) offenbar nicht so gut getan. Suter droht Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin, falls man ihn nicht unverzüglich freilasse, werde er dafür sorgen, dass eines Tages „das gesamte Schwyzer Verwaltungsgericht versorgt wird". Der Gerichtsschreiber Achilles Humbel kann sich ein leichtes Schmunzeln anlässlich dieser „Drohung" nicht verkneifen. Trotz der doch eher aussergewöhnlichen, affektgeladenen Äusserung Suters vor Gericht, führt Gerichtspräsident Bruhin die Verhandlung sehr sachlich weiter. Er wendet sich an den Stationsarzt betr. medizinisch-psychiatrischer Diagnose. „Hat sich die Verdachtsdiagnose F 22.0 bei Herrn Suter bestätigt oder sind Sie zu anderen Ergebnissen gekommen?" Der Stationsarzt: „Währenddem männliche Kinder typischerweise davon träumen, Lokomotivführer oder Pilot zu werden, war das bei Herrn Suter seinen Schilderungen zufolge anders. Von Kindesbeinen auf habe er nur einen Traum verfolgt, Schwyzer Vormundschaftspräsident zu werden, 'um Leute einweisen zu können'. Aus diesem Grund habe er Jurisprudenz studiert und sei später von Steinen nach Schwyz umgezogen. Das Einweisen von Leuten und Treffen vormundschaftlicher Massnahmen bedeute ihm sehr viel.
Auffällig ist bei Herrn Suter, dass er sein gesamtes Leben und seine Denkweise praktisch ausschliesslich auf Fürsorge- und Vormundschaftsrecht ausgerichtet hat. Anlässlich von Gesprächen wies Herr Suter darauf hin, dass in der Gemeinde Schwyz möglichst viele ältere Leute in Alters- und Pflegeheimen unterzubringen seien. Seiner Meinung nach gehörten die meisten Jugendlichen in Heime, weil sie ‚verwahrlost' seien. Der typische Sozialhilfeempfänger sei ‚psychisch krank' und bedürfe psychiatrischer Obhut. Herr Suters Traum wäre ein grosses Zentralschweizerisches Psychiatriezentrum in Oberwil mit über 20'000 Betten."

Vertiefte Befragung durch das Gericht
Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin: „Geht das Gericht richtig in der Annahme, dass Herr Suter glaubt, indem möglichst viele Menschen in Psychiatrische Heilanstalten eingewiesen würden, könnten soziale Probleme gelöst werden?" Stationsarzt: „Das trifft zu. Auffallend an Herrn Suter ist, dass er in der Psychiatrisierung quasi ein Allerheilsmittel sieht. In seinem Denksystem scheint die Psychiatrie die alle Probleme lösende Institution zu sein. Herr Suters Intention ist, indem er möglichst viele Leute Oberwil zuführe, er dadurch der Menschheit einen Dienst erweise." Der Vorsitzende: „Weist Herr Suter Menschen vor allem aus selbstlosen Motiven ein, um ihnen zu helfen?" - Arzt: „Bei Herrn Suter spielt Narzissmus (Eigenliebe) eine grosse Rolle. Wie wir glauben, verfügt Herr Suter nur über ein eingeschränktes resp. (von früher her) verletztes Selbstbewusstsein. Mit der Position des Schwyzer Vormundschafts- und Fürsorgepräsidenten kann er dies korrigieren. Die Ämter verleihen ihm eine gewisse Macht. Das Einweisen von Leuten dient der Kompensation, der persönlichen Bestätigung und emotional betrachtet auch dem Frustabbau. Behördenarbeit ist oft frustrierend - das Einweisen (= entfernen) von Personen wirkt hingegen entlastend/befreiend und als Ventil.
Es kann weiter sein, dass dem Akt der Einweisung ein unbewusstes sexuelles Motiv zugrunde liegt. Basierend auf der psychoanalytischen Lehre Freuds wird der Patient (das männliche Glied) in die Klinik (Vagina) eingeführt. Die Vereinigung zwischen Patient und Klinik stellt dann für den Patienten ein Akt der Lust/Befriedigung und Verschmelzung dar. Das würde die ausserordentliche Motivation von Herrn Suter erklären.
Möglich wäre auch ein übertriebener Sammeltrieb, der auf einer analen, d.h. zwanghaften Fixierung beruht. So, wie andere Briefmarken sammeln und einkleben, sammelt Herr Suter Menschen, die er Heimen, Psychiatrischen Anstalten usw. zuführt, um Ordnung und Systematik zu schaffen."

Bruhin: „Sehen Sie das als Krankheit im medizinisch-psychiatrischen Sinne an oder ist es nur ein auffälliges Charaktermerkmal von Herrn Suter?" Psychiater: „Der Wunsch, als omnipotenter Fürsorge- und Vormundschaftspräsident die halbe (oder ganze?) Schwyzer Bevölkerung einer Heilanstalt (Oberwil) zuführen zu wollen, ist bestimmt aussergewöhnlich. Ob es bloss ein Tick ist oder dieser Wunsch resp. seine teilweise Umsetzung tatsächliche ein Wahn im Sinne von F 22.0 darstellt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilen, da entsprechende psychologische und psychiatrische Testungen noch bevorstehen."

Kommt Vormundschaftspräsident Othmar Suter wieder frei?
Frauen der Schwyzer CVP demonstrieren mit Transparenten und Spruchbändern vor der Psychiatrischen Klinik Oberwil. Auch hört man, dass die Partei Druck auf die Justiz ausüben will.
Der kaufmännische Leiter der Klinik, Paul Lalli, bekommt einen anonymen Anruf: „Wir wollen es kurz machen. Lassen Sie Gemeinderat Suter frei!" - Lalli: „Wer ist am Apparat?" - „Das tut nichts zur Sache." - Lalli: „Ich bin bloss kaufmännischer Direktor und habe auf das Stellen von Diagnosen keinen Einfluss. Das ist unseren Fachleuten überlassen." - Der Anonyme: „Dann muss ich deutlicher sprechen: Nicht zuletzt dank unserem CVP-Gemeinderat Othmar Suter und Bezirksarzt Lacher erlebt(e) Ihre Klinik finanziell rosige Zeiten. Wenn Sie nicht spuren, können wir auch anders und suchen für den Kanton Schwyz eine andere Vertragsklinik..."
Was weiter geschehen ist - wir wissen es nicht. Nur soviel sei verraten: Vormundschafts- und Fürsorgepräsident Othmar Suter wurde nach 14 Tagen aus der Klinik Oberwil entlassen und ist wieder im Amt. Der oben genannte anonyme Anrufer meldete sich auch beim „Bote der Urschweiz": „Hören Sie, Dr. Triner, wenn Sie von uns weiter Inserate und Druckaufträge haben wollen, bleibt diese Sache unter uns!" Dr. Triner selbst beordert darauf hin seinen besten (Sensations-)Reporter, Geri Holdener, zu sich ins Büro und schliesst hinter sich die Türe ab.
„Herr Triner, es ist gut, dass Sie mich in Ihr Büro einladen. Ich habe da nämlich eine höchst interessante Story...", fängt Holdener voreilig an. "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner eröffnet Holdener gegenüber, dass diese Geschichte niemals an die Öffentlichkeit kommen dürfe. „Sie geben mir Ihr journalistisches Ehrenwort", fordert Triner. „Ich würde nie etwas tun, was unserer Zeitung schadet", verspricht Holdener. Und so bleibt diese Geschichte für immer ein Geheimnis in Schwyz...
Othmar Suter wird als Fürsorge- und Vormundschaftspräsident vom Schwyzer Stimmvolk für 4 weitere Jahre gewählt. Und wenn Othmar Suter nicht gestorben ist, lebt er heute noch und amtet als Fürsorge- und Vormundschaftspräsident der Gemeinde Schwyz.

Selbst im Traum lassen die Behörden den Schwyzer Vormundschaftspräsidenten nicht mehr in Ruhe

Vormundschaftspräsident Othmar Suter schläft im Intensivbereich der Psychiatrischen Klinik nicht gut. Er träumt, dass das Sackmesser, das er von seinem Grossvater vor Jahrzehnten als Andenken erhalten hat, weg ist. Sofort wendet er sich im Traum an die Stationsschwester. Nein, man habe sein Messer nicht. Schliesslich stellt sich heraus, dass das Sackmesser von der Kantonspolizei Schwyz anlässlich der Verhaftung beim Spittel in Schwyz beschlagnahmt wurde. Suter telefoniert im Traum Postenchef Inderbitzin vom Hauptposten Schwyz. Ein korrekter und auch verständnisvoller Beamter: „Tut mir leid, Herr Suter, aber Sie müssen sich an die Filiale in Ausserschwyz wenden. Diese ist für Waffen und Sprengstoffe zuständig."

Suter telefoniert im Traum nach Pfäffikon. „Wachtmeister Geister xy, Abteilung Waffen und Sprengstoffe der Kantonspolizei Schwyz", wird er am Telefon stramm begrüsst. „Guten Tag, hier ist Gemeinderat Suter. Die Kantonspolizei Schwyz hat mein Taschenmesser konfisziert. Ich möchte es wieder raschmöglichst zurückhaben. Es ist ein Andenken meines Grossvaters." - „Das kommt nicht in Frage, zumindest vorderhand nicht", antwortet die strenge Polizisten-Stimme. „Und warum nicht?" fragt Vormundschaftspräsident Suter. „Weil Sie in eine Psychiatrische Anstalt eingewiesen worden sind." - „Aber da kann ich doch nichts dafür", antwortet Suter. - „Natürlich können Sie das! Hätten Sie in Schwyz nicht so verrücktes Zeug erzählt, hätten man Sie nicht verhaften müssen!" - „Aber ich habe doch gar nichts getan!!!"

Doch der Ausserschwyzer Polizei-Wachtmeister ist felsenfest davon überzeugt, dass das System richtig gehandelt hat und ausschliesslich Othmar Suter selbst der Grund für die Einweisung sein kann.

„Aber das ist doch verrückt!" sagt Suter. „Das sagt genau der Richtige!" antwortet die Polizisten-Stimme. „Was muss ich tun, um das Taschenmesser meines Grossvaters wieder zurückzuerhalten?" - „Gemäss Auftrag muss in der Klinik zuerst Ihr Eigen- und Fremdgefährdungsrisiko abgeklärt werden." - „Wegen einem alten Sackmesser?" - „ICH bin für die Sicherheit in diesem Kanton verantwortlich! Wenn's nach mir ginge, gäbe es aus Sicherheitsgründen gar keine Sackmesser mehr in Kanton Schwyz. Und Sie bekämen Ihres ganz sicher nicht zurück!" - „Aber ich trage es seit über 40 Jahren auf mir!" - „Dann war es höchste Zeit, dass diese tickende Zeitbombe behördlich konfisziert wurde!" - „Aber es ist nie etwas passiert." - „Aber es hätte etwas passieren können, immer und zu jeder Zeit!" - „Aber Herr Wachtmeister, haben Sie doch bitte nur ein bisschen Verständnis für meine Situation!" - „Nein, das habe ich überhaupt nicht. Dass das Taschenmesser im Moment nicht mehr in Ihrem Verfügungsbereich ist, ist allein Ihre Schuld!" - „Was muss ich tun, damit ich es wieder zurück erhalte?" - „Erst, wenn Sie uns von einem Arzt eine schriftliche Bestätigung bringen können, dass jegliche Eigen- oder Fremdgefährdung bei einer Rückgabe an Sie ausgeschlossen ist, bekommen Sie es unter Umständen wieder zurück." - „Und wenn ich keinen Arzt finde, der mir eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt?" - „In dem Fall stellen Sie aus Behördensicht ein unkallkulierbares Risiko dar. Dann bleibt das Taschenmesser Ihres Grossvaters bei uns und wird nach Ablauf einer Frist der Vernichtung zugeführt." Schweissgebadet wacht Othmar Suter um morgens 3.00 Uhr im Intensivbereich auf.

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Der Schwyzer Fürsorge- und Vormund-schaftspräsident Othmar Suter, Gemeinderat und Mitglied der Christlichen Volkspartei (CVP).

Mögliche Geschichte? Satire? Böswillige Unterstellung? Sie behaupten, so etwas wäre im Rechtsstaat Schweiz unmöglich?

Wie sagte doch Nietzsche treffend: „Staat heisst das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es und diese Lüge kriecht aus seinem Munde. Ich, der Staat, bin das Volk!"

FFE bei angeblicher "Gefahr in Verzug"
Behörden sind (fast) allmächtig. In obigem Beispiel mit Othmar Suter kann einfach argumentiert werden, es habe „Gefahr in Verzug" vorgelegen. Eine Verdachtsdiagnose (z.B. „Schwächezustand") genügt! Der einweisende Arzt kann korrupt und eine medizinische Pfeife sein - dies spielt überhaupt keine Rolle. Dazu das Schwyzer Verwaltungsgericht: „Zu beachten ist, dass bei Gefahr in Verzuge von Gesetzes wegen jeder zur selbständigen Berufsausausübung zugelassene Arzt befugt ist, die fürsorgerische Freiheitsentziehung anzuordnen (§36b Abs. 1 EGZGB) und dass demzufolge auch jeder zur selbständigen Berufsausübung zugelassene Arzt im Sinne von Art 397e Ziff. 5 bei einer Einweisung durch die Vormundschaftsbehörde mitwirken darf."

Einweisung in eine Klinik zum Zweck einer medizinisch-psychiatrischen Untersuchung/Diagnosestellung
Der grandiose Schweizer Rechtsstaat bietet auch noch ein anderes Hintertürchen an. Dazu wiederum das Schwyzer Verwaltungsgericht: „Weiter ist auch festzuhalten, dass sich aus der Entstehungsgeschichte von Art. 397a ff. ZGB ergibt, dass die Einweisung in eine Klinik zum Zweck einer medizinisch-psychiatrischen Untersuchung/Diagnosestellung und Begutachtung zulässig ist (vgl. Th. Geiser, BA-Kommentar, N. 16 zu Art. 397a ZGB mit Hinweisen; Spirig, ZH-Kommentar, N. 114 ff. zu Art. 397a ZGB; VGE 818/04;820/04 v. 17. Februar 2004 E. 4.2., sofern ein begründeter Anfangsverdacht im Sinne einer Verdachtsdiagnose besteht." - Der „begründete Anfangsverdacht" lässt in der Praxis alles zu, Unterstellung von Geisteskrankheit, Verwahrlosung etc.!

Mit der Hilfe eines korrupten Bezirksarztes (Amtsarztes) ist (fast) alles möglich
Das heisst: Die Schwyzer Vormundschaftsbehörde (oder irgend eine andere) braucht sich nur eines korrupten Bezirksarztes zu bedienen, der eine (ob frei erfunden oder falsch, spielt keine Rolle!) Verdachtsdiagnose stellt - und schwups - kann im Prinzip jeder in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden! Bitte vergessen Sie nicht, diesem grossartigen Schweizer Rechtsstaat am kommenden 1. August "Wir wollen frei sein wie die Väter!" zu gedenken!

Eine weitere fadenscheinige Begründung
Eine Behörde kann auch bequem argumentieren, ohne FFE hätte sich der „Patient" nie freiwillig einer medizinischen Untersuchung zur Verfügung gestellt. Auch diese Argumentation wird von der Justiz geschützt. Stalin lässt grüssen!

Sogar eine nachweislich fingierte Ferndiagnose wurde vom Schwyzer Verwaltungsgericht geschützt!
Im Fall der Verhaftung von Urs Beeler wurde vom Schwyzer Bezirksarzt III G. Lacher willkürlich eine nie vorhanden gewesene „Geisteskrankheit" und von der Schwyzer Vormundschaftsbehörde „schwere Verwahrlosung" unterstellt. Frei erfundene Lügen genügten, um Urs Beeler „rechtmässig" aus dem Verkehr zu ziehen! Der Schweizer Unrechtsstaat lässt grüssen!

Vormundschaftspräsident Othmar Suter wird nicht grundlos kritisiert!
Wie mafios die Schwyzer Vormundschaftsbehörde unter der Leitung ihres Präsidenten RA lic. jur. Othmar Suter arbeitet, belegt die Tatsache, dass sie am 16. März 2005 anlässlich der Vernehmlassung betr. dem Entlassungsbegehren von Urs Beeler folgendes Rechtsbegehren an das Schwyzer Verwaltungsgericht stellte:
„1. Die Beschwerde (von Urs Beeler) sei abzuweisen.
2. Alles unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers."

Offenbar scheint die Schwyzer Vormundschaftsbehörde (resp. der dahinter steckende Schwyzer Filz) Urs Beeler als politisch unabhängigen und frei denkenden Menschen dermassen zu fürchten, dass man ihn am liebsten für immer aus dem Verkehr ziehen würde.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum