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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Gerichtliche Auseinandersetzung vor den Schranken des Schwyzer Bezirksgerichts mit spektakulärem Ausgang (eine Satire)
Dr. med. Gregor Lacher, Bezirksarzt III, Schwyz, erhebt eine Klage wegen Ehrverletzung gegen Urs Beeler!

Wegen angeblicher „Ehrverletzung" erhebt der Schwyzer Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher beim Bezirksamt Schwyz Strafanzeige gegen Urs Beeler. Die Bezeichnung, dass Dr. Lacher eine „umweltmedizinische Niete", „eine medizinisch-diagnostische Flasche" sei, wertet das Bezirksamt „eindeutig als persönlichkeitsverletzend". Die Formulierung, dass Dr. Lacher eine „medizinische Flasche" sei, sei sogar durch eine seinerzeitige Eingabe an das Schwyzer Verwaltungsgericht aktenkundig. Vor allem der Vorwurf, Dr. Lachers Geschlechtsteil sei grösser als sein medizinischer Verstand, sei eindeutig ehrverletzend, weil sie in den Intimbereich des Schwyzer Bezirksarztes eingreife. Dass Dr. Lacher korrupt sei und massgeschneiderte medizinische Diagnosen nach dem Wunsch der Schwyzer Vormundschaftsbehörde ausstelle wie von Beeler vorgeworfen und schriftlich belegt werde, spiele vorliegend keine Rolle. Das müsse ein Bürger in Kauf nehmen. Schlimm sei jedoch, dass Dr. Lacher als Bezirksarzt kritisiert und in seiner Ehre verletzt werde. Dies dürfe keineswegs toleriert werden. Der Ton mache die Musik. Der zuständige Untersuchungsrichter stimmt dem Strafantrag von Theo Kuny, Rechtsanwalt von Dr. Lacher, vollumfänglich zu und verurteilt Urs Beeler zu drei Monaten Gefängnis unbedingt. Das Bezirksamt Schwyz begründet das Urteil damit, dass Beeler mit seiner Kritik „uneinsichtig" sei. Strafverschärfend komme hinzu, dass Beeler bereits mehrfach wegen „unlauterem Wettbewerb" vorbestraft sei. (Die betreffenden Urteile sind dadurch zustande gekommen, dass das Bezirksamt Schwyz seit vielen Jahren schon Isolations-Sondermüllhersteller und eine Öko-Schwindel-Waschmittelfirma aus dem Kanton Bern juristisch schützt.)

Die Bezirksamt-Schwyz-Logik
Das Urteil des Bezirksamt Schwyz verwundert nicht. Denn nach Bezirksamt-Schwyz-Logik ist es z.B. legitim, wenn Isolations-Sondermüllproduzenten mit ihren untauglichen Produkten milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Schlimm und strafbar nach Bezirksamt-Schwyz-Logik jedoch ist, wenn dies jemand journalistisch kritisiert.
Ebenso ist nach Bezirksamt-Schwyz-Logik am Anpreisen unnötig parfümierter, aber allergieauslösender Öko-Waschmittel „speziell für Allergiker" nichts auszusetzen. Schlimm ist jedoch nach Bezirksamt-Schwyz-Logik, wenn dies jemand journalistisch kritisiert.
Dieser Justiz-Logik folgend darf ein korrupter Bezirksarzt selbstverständlich auch Gefälligkeits-Falschdiagnosen im Auftrage einer Vormundschaftsbehörde stellen. Schlimm ist nur, wenn dies kritisiert wird.
Im Prinzip hätte eigentlich die ganze Übung auf dem Bezirksamt Schwyz gar nicht stattfinden müssen, weil das „Urteil" wie üblich schon zum Vornherein feststand und die „Untersuchung" eine reine Alibiübung darstellte. Aber das System funktioniert eben so und weil das so ist, beginnt diese Geschichte eben auch so.

Beelers Meinung über das Urteil des Bezirksamtes Schwyz
Urs Beeler bezeichnet das Urteil als „typisch paranoides Urteil des Bezirksamtes Schwyz". Dies jedoch aufgrund drohender juristischer Repressionen nicht öffentlich. Dr. Lacher ist mit dem Urteil von 3 Monaten Gefängnis ebenfalls nicht zufrieden und berät sich mit Rechtsanwalt Kuny. So gelangt der Fall Monate später schliesslich ans Bezirksgericht Schwyz.

Verhandlung vor dem Bezirksgericht Schwyz
Der Vorsitz hält Gerichtsvizepräsident lic. jur. Peter Linggi.
Dr. Lacher ist überzeugt, bei Linggi gute Karten zu haben, da sie ja "fast gleich alt und schier miteinander in die Schule gegangen" seien. Lacher legt im Gerichtssaal des Rathauses Schwyz los und sagt, dass die Gefängnisstrafe von 3 Monaten für Urs Beeler viel zu milde ausgefallen sei. Er, Lacher, sei in seiner Ehre massivst verletzt. „Bei Alt-Untersuchungsrichter Arthur Kälin hätte Beeler mindestens 6 Monate Gefängnis erhalten", referiert Lacher. Die jungen UntersuchungsrichterInnen des Bezirksamtes Schwyz seien „viel zu milde". Der Aussage seines Klienten schliesst sich auch RA Theo Kuny an. Beeler sei beim Bezirksamt Schwyz für seine unglaublichen Äusserungen gegenüber Dr. Lacher, der immerhin Bezirksarzt sei, viel zu glimpflich davongekommen. Vor allem wolle man auch Genugtuung - sprich Geld - sehen. Fr. 40'000.-- seien das Mindeste, was Beeler an Dr. Lacher zahlen müsse. Schliesslich arbeite er als Lachers Anwalt auch nicht gratis. Bereits die Eingabe beim Bezirksamt Schwyz habe rund 50 Stunden Arbeit à Fr. 200.- gekostet. Das seien Fr. 10'000.--, die er als Anwalt zugute habe. „Ja, und die restlichen Fr. 30'000.- will ich!" wendet Lacher vor Gericht ein.

Gerichtsvizepräsident: "Zuerst Sachverhalt sauber klären!"
Bevor da irgendwelche zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche resp. Genugtuung geltend gemacht werden könnten, müsse zuerst der Sachverhalt resp. die Schuldfrage rechtlich sauber geklärt werden, klärt Vizegerichtspräsident lic. jur. Peter Linggi die Anwesenden auf. Bis jetzt würden ja noch gar keine handfesten Beweise betr. Ehrverletzung vorliegen.

Dr. Lachers Ausführungen
Lacher: „Mich hat Beeler in Gerichtsverfahren als ‚umweltmedizinische Niete' und ‚medizinisch-diagnostische Flasche' bezeichnet. Fragen Sie Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin!" - „Und was soll Herr Beeler sonst noch gesagt haben?" fragt Bezirksgerichtsvizepräsident Linggi. Lacher: „Beeler hat den Schwyzer Vormundschaftspräsidenten Othmar Suter als ‚eingebildeten Trottel', ‚Arschloch' und ‚arroganten dummen Siech' bezeichnet. Die hochgeschätzten Direktoren der Schwyzer Kantonalbank, allen voran Karl-Andreas Schuler, Franz-Peter Steiner und lic. jur. Walter Inderbitzin bezeichnet Beeler als verantwortungs- und rückgratlose, ausschliesslich auf Geld fixierte Idioten, die am Verlust der Alten Brauerei schuld seien. Die SKB-Direktion bestehe - kurz gesagt - aus nichts anderen als aus verantwortungslosen Mafiosis. Der für die Hypothekar-Kreditkündigung zuständige SKB-Filialdirektor Paul Schelbert sei ein tief frustrierter Bürokrat. Seit vielen Jahren vor allem deshalb frustriert, weil sein jüngerer Bruder, RA Dr. jur. Beat Schelbert, Schwyz, wesentlich mehr Geld verdiene und auch mehr an Vermögen besitze als Paul als kleiner Filialdirektor. Die Bezeichnung ‚Filialdirektor' sei sowieso irreführend; eigentlich sei Paul bloss Filialleiter. Und diesen Job habe er auch nur bekommen, weil sein Vater früher SKB-Vizedirektor gewesen sei.
Den Schwyzer Rechtsanwalt Dr. jur. Beat Schelbert bezeichnet Beeler als ‚Abzocker', der nur solange für seine Klienten da sei, solange er sie tüchtig melken könne. Nur durch rücksichtslose Abzockerei sei sein Anwaltseinkommen von über Fr. 500'000.-- pro Jahr überhaupt möglich. Ein so guter Anwalt sei Schelbert nämlich gar nicht. So habe man vor über 10 Jahren einen Gerichtsfall wegen der umstrittenen Feldli-Beleuchtung in Schwyz verloren. Schelbert engagiere sich als Anwalt nur dort, wo es für ihn selber gut rentiere.
Den eigenen Bruder, Peter Beeler-Scheidegger, Uitikon, tituliert der Angeklagte als 'grösstmögliches charakterliches Arschloch', als ‚charakterlichen Schandfleck, nicht würdig, den Namen Peter Beeler zu tragen', als ‚charakterlosen Idioten', ‚als Arschloch, mit dem er sein ganzes Leben nie mehr etwas zu tun haben wolle', in einer Rangliste noch vor weiteren 'Arschlöchern' wie Vormundschaftspräsident Othmar Suter und mir - Dr. Lacher - stehend.
Meine Ausführungen sollten genügen, Urs Beeler mindestens für 3 Jahre hinter Gitter zu bringen! Bei Alt-Untersuchungsrichter (Übername 'Scharfrichter') Kälin hätte Beeler für obige Aussagen vermutlich lebenslänglich bekommen,"
schliesst Dr. Lacher sein selbstbewusst vorgetragenes Plädoyer.

RA Kuny unterstützt seinen Klienten
Lachers Anwalt, Theo Kuny, Schwyz, meint, er könne sich den Ausführungen seines Klienten nur anschliessen. Das sei genau die Art und Weise, wie Urs Beeler über andere Leute herziehe. So bezeichne er einen anderen Mandanten von ihm, Herr Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz, als „hinterfotzigen B.", den nur Geld interessiere und der allein deswegen und wegen möglicher Einflussnahme „überall in Schwyz dabei sei". "Nur, weil Herr Walter Fässler, wenn's ums Geld geht, egoistisch und etwas rücksichtslos ist sowie sehr gute Kontakte zur Schwyzer Kantonalbank pflegt, darf man einen Menschen nicht als Banditen bezeichnen", verteidigt Kuny.

Genügt das Vorgetragene für eine rechtskräftige Verurteilung? Gerichtsvizepräsident Linggi differenziert
Richter Linggi führt sachlich aus, dass das bisher Vorgetragene sowohl von Dr. Lacher wie seinem Anwalt Kuny höchstwahrscheinlich für eine rechtskräftige Verurteilung Beelers nicht ausreiche. Vor allem gehe es im vorliegenden Prozess um angebliche Beschuldigungen und Ehrverletzungen gegenüber der Person von Bezirksarzt Dr. Lacher. Angebliche beleidigende Äusserungen gegenüber Vertretern der Schwyzer Kantonalbank, den Gebrüdern Paul und Beat Schelbert (SKB-Filialdirektor und Anwalt) etc. seien hier nicht von Belang. Falls tatsächlich betroffen, müssten genannte Leute selber zuerst vor dem Friedensrichter, Bezirksamt Schwyz etc. vorstellig werden und Strafantrag gegen Urs Beeler stellen. Richter Linggi erteilt der Verteidigung das Wort.

Die Verteidigung hat das Wort
„Hohes Gericht", beginnt der Verteidiger Beelers, „Sie können - falls die Aussagen überhaupt so gemacht wurden - von einem Mann, der z.T. genau von den von Dr. Lacher genannten Personen vorsätzlich in den finanziellen Ruin getrieben und ungerecht behandelt worden ist, nicht erwarten, dass dieser sich noch wohlwollend über betreffende direkt oder indirekt verantwortlichen Personen äussert. Im Übrigen stellen die von Dr. Lacher und Kollege Kuny vorgebrachten Argumente lediglich unbewiesene Behauptungen dar. Belegt ist gar nichts. Weil hier nichts Handfestes gegen meinen Mandanten, Herrn Beeler, vorliegt, gilt: In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten."

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück
Nach ca. einer halben Stunde erfolgt die Urteilsverkündung. Urs Beeler wird vom Vorwurf der Ehrverletzung, Beschimpfung, üblen Nachrede etc. d.h. in allen Punkten freigesprochen. Das Gericht folgt im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Auch die durch Zeugen bestätigte Aussage, dass Dr. Lachers Geschlechtsteil grösser sei als sein medizinischer Verstand, wird vom Bezirksgericht Schwyz im Gegensatz zum Bezirksamt Schwyz nicht als Straftatbestand gewertet. Fachmedizinische Untersuchungen in der Urologischen Abteilung des UniversitätsSpitals Zürich hätten nämlich ergeben, dass Dr. Lachers Geschlechtsteil rund 30 cm misst und dabei weit über der westeuropäischen Norm liege. Eine unabhängig davon durchgeführte Untersuchung in der Psychiatrischen Polyklinik des Universitätsspitals Basel habe ergeben, dass durch diese bevorzugte männliche Anatomie Dr. Lacher einerseits zu grossem Selbstbewusstsein, verbunden aber auch mit grosser Gefahr zur Selbstüberschätzung und Narzissmus/Eitelkeit neige. Als Intelligenzquotient wurde ein Wert von 105 gemessen, was leicht über dem Durchschnitt liegt. Obwohl intelligenzmässig statistisch gesehen unter akademischem Niveau, sei Dr. Lacher erstaunlicherweise dennoch Arzt. Die Psychiater können sich das nicht recht erklären.
Es bleibt bei offenen Fragen: Stellt Dr. Lacher deshalb medizinische Falschdiagnosen, weil er zwar gut aussieht, aber zu wenig intelligent ist? Oder hat er aufgrund seiner immensen Männlichkeit Rückenprobleme bzw. zu wenig Rückgrat? Versperrt ihm möglicherweise sein grosses Geschlechtsteil die Sicht auf die Wahrheit?
Sei es wie es sei: Aufgrund der Tatsache, dass statistisch gesehen es unzählige Menschen gebe, die intelligenter seien als Dr. Lacher aber nur ganz wenige Männer, die mit der Grösse des Geschlechtsteils von Dr. Lacher mithalten könnten, kommt das Gericht zum korrekten juristischen wie auch von der Logik her völlig überzeugenden Schluss, dass die Aussage „Dr. Lachers Geschlechtsteil ist grösser als sein medizinischer Verstand", nicht ehrverletzend, sondern als zutreffend zu taxieren ist. Weil wahre Aussagen durch das Gesetz geschützt werden, scheitern Lacher/Kuny mit ihrer Klage letztlich auch in diesem Punkt.

Folge des Bezirksgerichts-Richterspruchs: Lacher tobt!
Dr. Lacher ist über dieses einstimmig ausgefallene Urteil des Bezirksgerichts Schwyz total aufgebracht und rastet völlig aus: „Als Bezirksarzt hätte ich erwartet, dass ich vor einem Bezirksgericht Recht bekomme!" Wütend wirft er den riesigen Aktenstapel seines Rechtsanwaltes Theo Kuny im Gerichtssaal auf den Boden, dass es knallt. „So nicht!" mahnt Vizepräsident Linggi. - „Oh, doch!" antwortet Lacher und wirft seinen Stuhl in Richtung des Vorsitzenden, wo bei einem Haar der alt gediente Richter Fritz Muff aus Brunnen Opfer von Lachers Attacke wird.
Fürsorgesekretär Carlo Carletti, der der Sitzung als Zuschauer und aus Neugier beiwohnt, hat die Situation intuitiv erfasst und murmelt halblaut vor sich hin: „Sozialpsychiatrischer Dienst Goldau..." Doch zu spät! In Rage und mit einem Lineal bewaffnet, verlässt Lacher den Gerichtssaal. „Halt, stehen bleiben!" ruft ein Polizeibeamter der Sondereinheit „Luchs", der sich zufällig im Vorraum befindet. Lacher droht dem Polizisten mit dem Lineal, er solle „verreisen", für heute habe er, Lacher, schon genug Ärger gehabt. Reflexartig zieht der Beamte seine SIG-Pro und streckt Lacher mit einem gezielten Schuss nieder, wie er es in Kursen gelernt hat. Lacher ist auf der Stelle tot. Wie konnte so etwas Schreckliches geschehen?

Szenenwechsel
Wir befinden uns jetzt in der Redaktion des „Bote der Urschweiz", wo die Nachricht vom tragischen Tod von Dr. Lacher Minuten später eingetroffen ist. Eigentlich eine klassische Story für "Bote"-Sensationsreporter Geri Holdener. Aber genau der fehlt an diesem Tag im Redaktionsbüro. Praktisch die komplette "Bote"-Redaktion wurde von ihrem redaktionellen Vorbild, der Boulevardzeitung „Blick", nach Zürich ins Ringier-Pressezentrum eingeladen. In Schwyz befinden sich an der Schmiedgasse 7 nur gerade noch Dr. Triner und eine junge Redaktionsvolontärin. Letztere schreibt an ihrem grossen Bildschirm: „Furchtbar: Bezirksarzt Dr. Lacher erschossen!" - „Das dürfen Sie nicht schreiben!" meldet sich "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner. „Warum nicht?" fragt die junge Frau. „Weil Dr. Lacher von einem Polizisten erschossen wurde. Dann ist es automatisch ein Unfall." - „Und wenn Dr. Lacher den Polizisten erschiesst?" fragt die junge Frau. „Dann ist es Mord", gibt Dr. Triner zur Antwort. „Es kommt also darauf an, wer wen erschiesst?" fragt die Volontärin. Dr. Triner ist die Frage irgendwie peinlich. Er weicht aus: „Schreiben Sie von einem ‚tragischen Unfall'. Und vielleicht noch, dass Schwyz einen ‚beliebten und geschätzten Bezirksarzt verloren hat'. Das kommt bei unseren Lesern an." - „Mehr nicht?" fragt die junge Frau. „Da ist die Kapo Schwyz direkt involviert. Wir müssen vorsichtig sein. Schliesslich sind es nicht nur Kunden, sondern inoffiziell z.T. auch Informanten von uns."
Die Volontärin kommt von auswärts und ist betr. „Schwyzer Fragen" noch ein völliges Greenhorn. Dr. Triner klärt sie auf und gibt ihr das Buch „Redaktionelle Leitlinien des ‚Bote der Urschweiz'". „Darin steht alles, was Sie als künftige Journalistin wissen müssen," sagt Triner. „Kennen Sie übrigens das Signet unserer Zeitung?" - „Nein", antwortet die junge Frau. Triner: „Es ist die Fahne, genauer gesagt die Windfahne. Das Erfolgsgeheimnis des ‚Bote der Urschweiz' ist, dass wir uns journalistisch wie eine Fahne nach dem Wind drehen. Der Erfolg gibt uns seit Jahrzehnten Recht. Wir sind immer auch der Seite der Stärkeren und der Behörden. Vor allem auf der Seite der Mehrheit. Liberal darf für uns in der Praxis nicht mehr in erster Linie Freiheit im Denken und Handeln bedeuten, sondern Freiheit des Geldes.
Unser alter Chefredaktor Kari Wiget hatte als Vorbilder Muhammad Ali und die Eule. Beide als Poster in seinem Büro. Das neue 'Bote'-Maskottchen ist das Chamäleon. Blitzschnell kann es die Farbe wechseln - wir auch! Nicht nur auf unseren Druckmaschinen..."
Die junge Volontärin ist von ihrem jünger als 60 Jahre aussehenden Chef beeindruckt. Sie fragt: „In Schwyz soll es vor Jahren einmal eine Zeitschrift namens Mythen-Post gegeben haben..." - Dr. Triner: „Ja, die hatte Rückgrat. Weil der ‚Bote der Urschweiz' im Gegensatz dazu kein Rückgrat besitzt, kann uns nichts passieren. Wir sind biegsam, passen uns an und reden redaktionell unseren Lesern nach dem Mund. Wir sind jedermanns Freund." Die junge Volontärin kritisch: „Auch des Lokalfilzes?" Dr. Triner diplomatisch: „Wir wollen niemanden ausgrenzen."

Die Volontärin blättert im internen "Bote"-Handbuch...
„Politisch legen wir uns offiziell nicht fest, so können wir uns über das Wort ‚unabhängig' oder ‚überparteilich' besser verkaufen. Ursprünglich war der 'Bote' einmal die Zeitung der Liberalen. Aber das ist Tradition von gestern. Heute ist die SVP stark und muss auch der ‚Bote' mehr rechts stehen. Wobei das Politische nicht so wichtig ist. Viel wichtiger ist das Geld." So heisst es im internen Handbuch weiter: "Nie gegen das Mythen-Center (Inserate-Grosskunde!), nie gegen die Schwyzer Kantonalbank (wir gehören ihr!) etc. journalistisch 'schiessen'." Und dick unterstrichen: „Der 'Bote' ist immer auf der Seite des Kapitalkräftigeren und der Mehrheit!" Weiter: „Enthüllungsjournalismus und journalistische Schlammschlachten nur gegen vermeintlich Schwache und solche, die sich nicht wehren können."

Doch zurück zur eigentlichen Geschichte
Da Dr. Lacher anfangs Juni erschossen wird, ist der Zeitpunkt für den „Bote der Urschweiz" nahezu ideal. Das Thema Lacher füllt das Sommerloch. Der Fall werde genauestens untersucht, lässt die Presse verlauten. Wie in solchen Fällen üblich, wurde gegen den Polizisten ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in die Wege geleitet. Die Justiz kommt zum Schluss, dass der Beamte „korrekt" gehandelt habe. Das Hinknallen der Kuny-Akten im Gerichtssaal habe sich für den sich im Vorraum befindlichen Polizeibeamten wie ein Schuss angehört. Er habe als Beamter davon ausgehen müssen, dass sich im Gerichtssaal ein Terrorakt abspiele. Beamte der Sondereinheit „Luchs" seien darauf geschult, nicht lange nachzudenken, sondern möglichst rasch zu handeln. Der Beamte habe „nach Lehrbuch" bzw. „wie er es in der Ausbildung gelernt habe, gehandelt" und deshalb richtig agiert. Es handle sich um einen tragischen Unfall.

Lachers Tod wird zum Medienereignis
TV-Sender wie Tele Tell, „Schweiz Aktuell" von SF I und die Boulevardblätter „Blick" und „20 Minuten" berichten tagelang von fast nichts anderem. Die Beerdigung von Lacher im Friedhof Bifang wird zum nationalen Medienereignis. Über 2'000 Trauergäste haben sich eingefunden. „Wir nehmen Abschied von einem Nachbarn und danken für die gute Zusammenarbeit" liegt da ein Kranz der Kantonspolizei Schwyz. Grund: Aus Sicherheitsgründen hatte Dr. Lacher seine Arztpraxis im Steisteg 13 in Schwyz bei der Fremdenpolizei eingemietet. „Danke für die Zusammenarbeit" bedeutet, dass Dr. Lacher zu Lebzeiten durch seine oft fingierten medizinischen (Verdachts-)Diagnosen der Kantonspolizei Schwyz viele Transport-Fahrten nach Oberwil/ZG (Psychiatrische Klinik) ermöglicht hatte. Jeder Transport für die 25 Kilometer kostete mindestens Fr. 690.-. Hundert durch Bezirksarzt Lacher ausgesprochene FFEs brachten der Kapo Schwyz also einen Umsatz von immerhin fast Fr. 70'000.--. Polizei-Oberleutnant Hans Blum befürchtet, dass durch den tragischen Tod Lachers weniger FFE's und damit auch weniger Transporte nach Oberwil stattfinden würden. Für die Kantonspolizei bedeute dies weniger Umsatz. Möglicherweise müsse man deswegen sogar ein ziviles Einsatzfahrzeug verkaufen, „weil es nicht mehr rentiert". Im Schwyzer Polizeikorps herrscht deswegen schlechte Stimmung. Der Polizeibeamte, der Dr. Lacher erschossen hat, ist weiterer Kritik ausgesetzt: „Wegen dir verlieren wir möglicherweise noch unseren zivilen weissen VW Passat!"

Weitere Stimmen nach Lachers Tod
Mehr noch als der tragische Tod ihres geliebten Gregi macht sich Frau Lacher Sorgen um ihr Einkommen. Braucht sie nicht! Mit rund Fr. 300'000.-- steuerbarem Einkommen konnte sich Dr. Lacher eine gute Lebensversicherung leisten. Ältere Wittfrauen sprechen (ohne Gewähr!) auf dem Gang zur Messe in der Pfarrkirche Schwyz davon, dass „Frau Lacher eine Versicherungssumme von 3 Millionen Franken ausbezahlt worden sein soll."
Was aber ist mit Dr. Lacher nach seinem Tod geschehen? Er steht vor Petrus, der über Lachers irdisches Wirken nicht besonders erfreut ist. Lacher habe als Schwyzer Bezirksarzt vorsätzlich medizinische Falschdiagnosen im Auftrage der Schwyzer Vormundschaftsbehörde ausgestellt, lautet ein Vorwurf. „Bei uns kommen Sie nicht so billig weg. Wir wissen ALLES!" hört Lacher eine Stimme.
Dr. Lacher glaubt ganz in der Nähe einen Lift zu sehen, auf dem steht „Fahrstuhl zur Hölle". Lacher kann sogar Reservierttäfelchen entziffern: Paul Schelbert, SKB-Filialdirektor Schwyz; lic. jur. Walter Inderbitzin, Chef SKB-Rechtsabteilung; SKB-Direktor Karl-Andreas Schuler; SKB-Direktor Franz-Peter Steiner; SKB-Marketing-Chef Werner Schibig; Fürsorgepräsident RA lic. jur. Othmar Suter; Dr. Gregor Lach...

Und doch noch ein Happyend...
Mit einem lauten, entsetzlichen Aufschrei erwacht Dr. med. Gregor Lacher neben seiner Ehefrau in seinem Ehebett morgens um 3.13 Uhr in Schwyz. Alles nur geträumt. Ehefrau Lacher: „Gregi, Du musst glaub' zum Arzt..."

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