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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst

Postfach 1200

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 218 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 25. Juni 2009 (Versand 1. Juli 2009)


 

Brunnen, den 14. Juli 2009
 

 

 

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrter Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 218 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 25. Juni 2009 (Versand 1. Juli 2009) mit Bitte um Beizug der Vorakten.



Begründung

Wie die Fb Ingenbohl korrekt ausführt, ging am 12. Juni 2009 meinerseits ein Gesuch um Ersatzbeschaffung für meinen defekten Computer Laptop ein. Was noch anzumerken ist: Bereits Wochen zuvor meldete ich mich sowohl mündlich wie schriftlich bei Herrn Patrick Schertenleib, Vorsteher Abteilung Soziales, weil der Laptop-Bildschirm erstmals plötzlich ausgestiegen war. Ich stellte ein Gesuch betr. Reparatur, welches jedoch abgelehnt wurde. Zwischendurch funktionierte das Gerät wieder bis zum definitiven Ausstieg am 7.6.09.

 

Zu den Erwägungen in dem genannten Beschluss der Fb Ingenbohl:

Seite 1, Ziffer 1: -

Seite 1, Ziffer 2: Wie die Fb Ingenbohl ausführt, können situationsbedingte Leistungen im Unterstützungsbudget berücksichtigt werden, sofern sie in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Massgebend ist, ob die Selbständigkeit und die soziale Einbettung einer unterstützten Person erhalten bzw. gefördert wird. Die Anrechnung der Kosten ist zudem abhängig von der besonderen Lebenssituation der unterstützten Person und vom Ziel des Hilfeprozesses.

 

1. Altes MacBook Pro 2006 am 7. Juni 2009 definitiv ausgestiegen
Haargenau an meinem Geburtstag, am vergangenen 7. Juni stieg das MacBook Pro definitiv aus (dunkler Bildschirm > arbeiten war nicht mehr möglich. Technische Ursache: Panel und/oder Mainboard). Seit einigen Monaten ist zudem das CD-Laufwerk defekt. Die Gesamtreparaturkosten würden sich auf schätzungsweise Fr. 1'500.- belaufen. Die Fb Ingenbohl lehnte diese ab.

 

2. Die Fürsorgebehörde Ingenbohl nutzt ihren Ermessenspielraum praktisch immer für ablehnende Entscheide gegenüber meiner Person, was dem Gebot der Gleichbehandlung widerspricht!
Wichtig nun der Satz „Bei der Beurteilung von situationsbedingten Leistungen steht der Fürsorgebehörde ein grosser Ermessensspielraum zu."
Wie aus sämtlichen Akten der vergangenen Jahre (seit Sommer 2007) hervorgeht, wird dieser Ermessensspielraum der Fb Ingenbohl praktisch immer zu meinen Ungunsten ausgelegt! Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Fb Ingenbohl Ressentiments gegen mich hat. Landet ein Begehren mit dem Namen „Urs Beeler" auf dem Tisch der Fb Ingenbohl, wird es standardmässig abgelehnt, egal, um was es sich handelt. Es geht jeweils nur noch darum, eine minimalistische Begründung für die Ablehnung zu erfinden.

Beispiele aktenkundiger Ablehnungen der Fb Ingenbohl:

  • Übernahme zusätzliche Telefonkosten: abgelehnt
  • Halbtax-Abo: abgelehnt
  • Kostenübernahme für Haarfön: abgelehnt
  • Kostenübernahme für ärztlich ausgewiesene medizinisch notwendige nicht-kassenpflichtige Medikamente: abgelehnt
  • Übernahme Zügeltransportkosten: abgelehnt
  • Antrag für neuen Bettinhalt (Matratze, Duvet, Kissen, Matratzenbezüge, Duvetbezüge, Kissenbezüge): abgelehnt
  • Kostenübernahme für Allergikerbezüge (Encasing): abgelehnt
  • Kostenübernahme für einen Waschmaschinen-Garantieverlängerungsvertrag: abgelehnt
  • Kostenübernahme für Fehlersuche an der alten Waschmaschine: abgelehnt
  • Kostenübernahme für die Anschaffung einer neuen Ersatz-Waschmaschine (medizinisch ausgewiesen, da ausschliesslich duftstofffreies Waschmittel verwendet werden darf): abgelehnt
  • minimale Integrationszulage: abgelehnt

Werden situationsbedingte Leistungen einfach grundlos oder mit fadenscheiniger Begründung gestrichen, entspricht dies Willkür. (Widerspruch zu Art. 9 BV Schutz vor Willkür)

 

Zum Punkt 2 auf Seite 2 in erwähntem Beschluss:
Das Argument der Fb Ingenbohl: „Auch wenn Urs Beeler glaubhaft machen könnte, dass er auf ein Notebook angewiesen ist, wäre die Übernahme eines Apple MacBook (Pro) im Betrag von Fr. 3'225.00 völlig überzogen und stünde ganz sicher nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen."
Dieser Satz ist eine unbelegte, ja haltlose Behauptung! Die Fb Ingenbohl unterstellt quasi die Annahme, die Anschaffung eines Laptops bringe keinen sinnvollen Nutzen!

Die Fakten:

2.1. Das Vorgängermodell Mac Book Pro 2006 wurde seinerzeit von der Sozialberatung Schwyz bei der COMED AG, Schwyz, für mich beschafft! (siehe Beilage 1) Hätte man in der Beschaffung keinen Nutzen gesehen, wäre es wohl bereits damals kaum gekauft worden!

2.2. Ziel war es im Jahre 2006 und ist es heute: die Mittelbeschaffung für das MCS-Pionierprojekt.

2.3. Die Tätigkeit mit dem Laptop soll nicht zuletzt die Auszahlung einer MIZ von Fr. 100.- pro Monat ermöglichen.

 

3. Ist der Preis von Fr. 3'225.- für ein Laptop „völlig überzogen"
Grundsätzlich gilt: Der Markt bestimmt den Preis einer Ware. Ich machte im Jahre 1987 den Fehler, einen günstigen Multitech-Computer mit Billig-Monitor anzuschaffen. Die gesundheitliche Folge dieser Billig-Anschaffung war, dass ich bereits damals verhältnismässig rasch am Computer ermüdete. Die schlechte Qualität des Billig-Monitors führte dazu, dass ich später wesentlich stärkere Brillengläser (rechts -4.0 Dioptrien) benötigte!
1990 stellte ich dann auf Apple um und schaute (was zu der Zeit technologisch bedingt recht schwierig war) stets auf die bestmögliche Bildqualität. Stimmt ein Monitor nämlich von der Bildqualität her nicht, habe ich später massive Probleme wieder korrekt in die Ferne zu sehen. Herr Aschwanden von der COMED AG und Technikern von anderen Firmen ist das seit vielen, vielen Jahren bekannt. Das absolut Dümmste was jemand tun kann, wäre bei einem Computer- oder Fernsehmonitor bzw. LCD/LED bei der Qualität zu sparen! GESUNDHEIT GEHT VOR, egal, was für dümmliche Kostenargumente da auch immer entgegen gebracht werden. Beispiele: Die Anschaffung eines Gehörschutzes ist sinnvoller als einen Gehörschaden zu riskieren. Komposit-Zahnfüllungen sind besser als sich mit billigen Amalgam-Füllungen vergiften zu lassen. Gute Qualitäts-Schuhe sind ratsamer als später zum Orthopäden gehen zu müssen. Gute Sitze oder Betten sind besser als später ein Rückenleiden behandeln zu müssen (falls es noch möglich ist). Ich weiss, dass hier unvernünftige (Behörden)Leute anders denken/entscheiden. Aber in solchen Fragen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder RICHTIG oder FALSCH. Und das Argument VERNUNFT steht bei mir stets über dem Argument GELD.

 

4. Zwischenzeitlicher Preisabschlag von Fr. 700.- (!) auf das offerierte MacBook Pro 2,66 GHz
In der Offerte vom 8.6.09 der COMED AG stand Fr. 3'225.--. Apple senkte zwischenzeitlich die Preise. Der neue Preis beträgt Fr. 2'499.--, ist also rund Fr. 700.- günstiger!
Die Anschaffung ist preislich rund Fr. 500.- günstiger als der im Jahre 2006 gutgeheissene Kauf des MacBook Pro 2006 (siehe Beilage 1) durch die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Schwyz. Von einer „Luxus"-Lösung kann keineswegs die Rede sein!

 

5. Die richtige Typenwahl?
Weil die billigeren MacBook bereits im Jahre 2006 nicht überzeugten (mangelhafte LCD-Bildschirme!), kamen sie für eine Anschaffung zum Vornherein nicht in Frage. Und wie im Jahre 2006 war/ist hingegen das Model MacBook Pro der einzig richtige Entscheid! Bei der Modellwahl stützte ich mich übrigens zusätzlich auf Spezialisten ab, die mich seit weit mehr als 10 Jahren kennen: Herr Walter Aschwanden (COMED AG), Herr Peter Lerch (PELE Computer) und Herr Daniel Siegrist (Chef Technik Dataquest AG, Firma mit ca. 140 Angestellten). Sie alle drei kamen unabhängig voneinander zum selben Schluss: MacBook Pro 2,66 GHz!

 

6. Nochmals Fb Ingenbohl „Betrag ist völlig überzogen!" - Tatsächlich? Was, wenn man die Anschaffung mit einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) verrechnet?
Fr. 2'499.- kostet dieser Laptop. Hätte mir die Fb Ingenbohl, wie es korrekt gewesen wäre und ist, mir wie die Fb Schwyz monatlich Fr. 100.- Minimale Integrationszulage ausbezahlt, so wären dies heute 25 x Fr. 100.- = Fr. 2'500.--. Ich könnte den Laptop also allein aus der MIZ bezahlen!

 

7. PC's für Fr. 50.- und Fr. 100.- auf dem Occasionsmarkt - eine unbelegte Behauptung
Die Fb Ingenbohl schreibt in ihrem Beschluss, dass es bereits PCs für Fr. 50.- und Fr. 100.- Auf dem Occasionsmarkt gäbe, belegt diese Aussage jedoch nicht!

 

8. Ginge auch ein normales Desktop-Gerät?
Auf Seite 2 oben (unter Ziffer 3) bringt die Fb Ingenbohl das Argument, ein normaler Desktop-PC würde genügen. Auch dieses Argument sticht nicht. Denn bereits im Jahre 2006 hatte die damalige Sozialberatung Schwyz sich dieselbe Frage gestellt. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse in einem Hotelzimmer kam man jedoch klar zum Schluss, dass nur ein Laptop in Frage kommen kann.

 

9. Ausser Acht lässt die Fb Ingenbohl wohl mit Absicht, dass mir ein PC oder PC-Laptop nichts nützt, da ich seit 19 Jahren (1990) ausschliesslich mit Apple Macintosh arbeite!
Jedem, der mich kennt - ausser offenbar der Fb Ingenbohl - ist bekannt, dass ich seit bald 20 Jahren ausschliesslich mit Apple Macintosh arbeite! Aus diesem Grund wurde im Jahre 2006 von der Sozialberatung auch das MacBook Pro 2006 angeschafft und nicht ein PC-Laptop!
Zudem: Ein Laptop allein nützt nichts, es braucht auch noch die dazugehörende Software! Weil Apple im Jahre 2006 auf Intel-Prozessoren umstieg (mein MacBook Pro 2006 war eines der ersten Apple Geräte mit Intel-Prozessor, seither laufen sämtliche Macs mit Intel!), musste auch noch neue Software beschafft werden. Denn das alte Betriebs-System 9 (9.2.2) und die dazugehörenden „alten" Arbeitsprogramme (z.B. Adobe PageMaker 7.0, FileMaker Homepage 3.0, Cashbook) laufen nicht auf Intel-Rechnern. So wurde im Jahre 2006 von der Sozialberatung der Gemeinde Schwyz folgerichtig, vernünftig und korrekt die Adobe CreativeSuite 2.3 plus 1 Software-Paket Microsoft Office 2004 Mac-Edition beschafft (weil das damals kostengünstiger war als einzelne Updates). Die relativ teure CreativeSuite 2.3 konnte aufgrund vorhandener Adobe-Software-Lizenz(en) günstiger erworben werden.
Computerspezifisches: Es ist bekannt, dass selbst „alte" PC-Software noch auf neuen PC-Rechnern läuft. Bei Apple ist es jedoch anders: Hier kann man nicht, wie Frau Fürsorgepräsidentin Joller offensichtlich als Laien-Person glaubt, einfach einen alten Apple Computer für Fr. 50.- auf dem Schrottplatz erwerben und das Betriebssystem Leopard (aktuell System 10.5.7) installieren! Ganz einfach deshalb, weil es technisch nicht funktioniert! Einmal hardwaremässig nicht, weil Apple (wie oben beschrieben) im Jahre 2006 von Motorola-Power-PC-Prozessoren auf Intel umstellte (siehe Beilage 2). Der andere Grund ist Betriebssystem bedingt: die alten Betriebssysteme z.B. System 6.07 (1990), OS 7.5.5 (1997), OS 9.04 (2000), OS 9.2.2 (2002) waren mehr oder weniger schrittweise Weiterentwicklungen auf der Grundlage von Bestehendem (siehe Beilage 3), wobei es bereits schon anfangs der Neunzigerjahre mit dem Umstieg von System 6 auf System 7 einmal eine erste, recht einschneidende Betriebssystem-Änderung gab.. Mit der Umstellung auf OS-X im neuen Jahrtausend wurde jedoch ein komplett neues auf UNIX basierendes Betriebssystem geschaffen. Details dazu können der Beilage 4 entnommen werden.

 

10. Umstieg aus Kostengründen von PC auf Mac?
Damit würde man „eine Sau am Schwanz aufziehen", meinte ein befragter Computer-Fachmann. Wie gesagt arbeite ich seit bald 20 Jahren ausschliesslich auf Apple Macintosh und besitze entsprechende Software-Lizenzen. Selbst wenn es die Jollersche PC-Computerlösung noch mit perfekten LED-Bildschirm zum symbolischen Preis von Fr. 50.- gäbe, müsste sie abgelehnt werden. Warum? Weil sämtliche Programme neu angeschafft werden müssten! Ich müsste neue Anträge bei der Fb Ingenbohl stellen zwecks Anschaffung von diverser Software. Wie es gerichtsnotorisch ist, würden selbstverständlich sämtliche Anträge abgelehnt, weil der Antragsteller „Urs Beeler" heisst. (Wobei die Justiz zu diesem Punkt gewohnheitsmässig wohl widersprechen wird. An den Fakten ändern tut dies jedoch nichts.)

 

11. Warum Apple?
Tatsächlich wären die Anschaffungskosten (Hardware) für einen PC-Laptop auf den ersten Blick billiger. Ich arbeite jedoch seit 19 Jahren (1990) auf Macintosh und besitze (wie oben erwähnt) diverse Software-Lizenzen. Rechnet man die vorhandene Software hinzu, fahre ich in meinem Fall mit Apple unter dem Strich nicht teurer. Für Apple spricht das bessere Betriebssystem, die Bedienung etc. Sämtliche Software-Probleme kann ich in der Regel selber lösen. So konnten mögliche Kosten für das Beiziehen von Computer-Fachleuten, deren Stundenansätze heutzutage Fr. 150.- und mehr betragen, in den vergangenen Jahren eingespart werden.

11.1. Umweltschutz - MCS-Verträglichkeit - Viele schädliche Stoffe im MacBook Pro beseitigt
Was in anderen Notebooks noch immer gang und gäbe ist, nämlich viele schädliche Stoffe, fehlt bei den neuen MacBooks. Nehmen wir z. B. das Quecksilber in der CCFL-Hintergrundbeleuchtung und den Arsengehalt im Glas herkömmlicher LCD-Bildschirme. Die Apple Ingenieure sagen Nein zu diesen beiden Stoffen und haben sich stattdessen für eine quecksilberfreie LED-Technologie und arsenfreies Glas entschieden. Sie sagen auch Nein zu bromhaltigen Flammschutzmitteln und PVC in Platinen, Kabeln, Steckern, Isolierungen, Schwingungsdämpfern, Klebstoffen und mehr.
Wegen meiner hochgradigen Chemikaliensensibilität kommt für mich aus gesundheitlichen Gründen eine ausdünstende „Billig-Laptop-Chemiebombe" nicht in Frage!

11.2. Besonders recycelbar
Das präzisionsgefertigte Unibody-Gehäuse der MacBook Computer wird aus einem recycelbarem Aluminiumblock gefräst und ersetzt dutzende kleiner Einzelteile. Der Bildschirm besteht aus recyclingfähigem Glas. Beide Materialien sind wertvolle Recyclingstoffe, was bedeutet, dass die in den neuen MacBook Computern eingesetzten Rohstoffe in anderen Produkten wieder verwendet werden können.

11.3. Mehr Energieeffizienz
Zur Senkung des Energieverbrauchs wird beispielsweise die Rotation der Festplatte bei Inaktivität automatisch verlangsamt. Das MacBook Pro entscheidet auch, welcher Prozessor - CPU oder GPU - für welche Aufgabe effizienter und damit besser geeignet ist. Sogar der Prozessor wird zwischen Tastenanschlägen beim Eingeben von Text energiesparend gedrosselt. Der neue MacBook Pro Bildschirm mit LED-Hintergrundbeleuchtung verbraucht 30 % weniger Strom als konventionelle LCD-Bildschirme. Sobald Sie einen abgedunkelten Raum betreten, wird außerdem die Bildschirmhelligkeit reduziert. Das sind zahlreiche Verbesserungen.

 

12. Warum ein Neugerät?
Die Fb Ingenbohl argumentiert: „Ein Desktop ist heute auf dem Occasionsmarkt schon zwischen Fr. 50.00 und Fr. 100.00 erhältlich." Dazu wünsche ich Frau Joller im Voraus viel Spass mit einem solchen Gerät!

Ob man in www.ricardo.ch oder www.ebay.ch schaut: Computer für Fr. 50.- oder Fr. 100.- sind Schrottgeräte! Fr. 50.- oder Fr. 100.- für ein Gerät, das nicht funktioniert, ist aus dem Fenster geschmissenes Geld! Die Kosten für eine Instandsetzung bezahlt die Fb Ingenbohl ja bekanntermassen ohnehin nicht (vgl. mein altes MacBook Pro 2006). Ja, es werden nicht einmal die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernommen, weil der schon zu teuer ist!

Das Argument, dass es bereits für Fr. 50.- oder Fr. 100.- Computer auf dem Occasionsmarkt gäbe, ist ein billiges Stammtisch-Argument, das einer sorgfältigeren Betrachtung nie und nimmer standhält. Würde das Argument stimmen, könnte sich die Gemeindeverwaltung Ingenbohl ebenso kostengünstig mit Occasions-EDV für ein paar hundert Franken eindecken und nicht in fünfstelligem Rahmen!

Das nächste Auto von Fürsorgepräsidentin Joller wird bestimmt ein (eigentlich für den Export vorgesehener) Occasionswagen aus dem Internet sein, den sie sich für Fr. 500.- anschafft. Natürlich kommt Jollers Anschaffung auf dem Verkehrsamt Schwyz nicht durch: „Entweder lassen Sie den Wagen gleich verschrotten oder Sie lassen ihn reparieren." Weil der Wagen doch so günstig im Internet war, lässt ihn Frau Joller für Fr. 2'500.- reparieren. So kostet das angebliche „Schnäppchen" bereits Fr. 3'000.--. Und Frau Joller muss den alten, billigen Occasions-Wagen bereits in zwei Jahren wieder vorführen lassen. Und wer weiss, wie viel die MFK-Aufbereitung dann kosten wird.

12.1. Warum ist eine Neuanschaffung die gescheitere Lösung?
Im Schwyzer Sozialhilfegesetz heisst es unter § 4 „Individualisierung, Mitsprache": „Die Sozialhilfe richtet sich nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Einzelfalles".
Für ein Neugerät spricht die Tatsache, dass heutzutage nach 3 Jahren ein Computer technisch bereits als veraltet gilt.
Ich habe mich auf www.ricardo.ch umgesehen: wenige Monate alte MacBook Pro sind nicht gravierend günstiger als Neugeräte. Beim Kauf eines älteren Geräts weiss man nicht mit Sicherheit, was man kauft. So stieg z.B. mein MacBook Pro 2006 erstmals im Februar 2009 aus, funktionierte dann aber unerklärlicherweise wieder! Ende Mai stieg das Gerät erneut aus, arbeitete danach aber 14 Tage problemlos. Und am 7. Juni stieg es dann definitiv aus. Das Risiko, ein solches Occasionsgerät für Fr. 1'500.-- zu erwerben, möchte ich nicht eingehen!
Für die Anschaffung eines Neugeräts spricht ferner die Tatsache, dass die Fb Ingenbohl - wie es aktenkundig ist - Anträge für Reparaturen (zumindest wenn es meine Person betrifft) standardmässig ablehnt. Sowohl das Gehäuse wie die Tastatur beim neuen Mac Book Pro 2009 sind robuster als beim Vorgängermodell.
Auf dem neuen MacBook Pro hat man 1 Jahr Herstellergarantie. Zusätzlich lässt sich ein Garantieverlängerungsvertrag machen. Man bekommt die neuste Hardware-Technologie und das neuste Betriebssystem.
Beim ausgewählten Modell wurde keine Luxuslösung angestrebt; es handelt sich innerhalb der MacBook Pro Familie um das mittlere Gerät, das bereits seit einiger Zeit produziert wird (siehe Beilage 5). Die Techniker-Meinung (COMED AG, Dataquest AG) ist die, dass es sich hierbei um ein ausgereiftes und zuverlässiges Modell handelt.

 

13. Wozu dient der Laptop?

13.1. Mittelbeschaffung MCS-Pionierprojekt.

13.2. Informationsbeschaffung (Gesetzestexte usw.)

13.3. Wahrnehmen können und Wahrung meiner Rechte gegenüber Behörden.

13.4. Mit dem Laptop kann meine Selbständigkeit und soziale Einbettung erhalten bzw. gefördert werden (im Sinne der SKOS-Richtlinien!).

13.5. Kostenlos telefonieren mit Skype, da mir ja die Übernahme von zusätzlichen Gesprächskosten von der Fb Ingenbohl, RR sowie dem Verwaltungsgericht verwehrt wurden.

Dies sagt das Schwyzer Sozialhilfegesetz in § 16,1: „Zu den persönlichen Bedürfnissen gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt."

13.6. Tätigkeit in Zusammenhang mit MCS und dem MCS-Pionierprojekt mit dem Ziel, dass mir endlich eine Minimale Integrationszulage ausgerichtet wird.

 

14. Minimale Integrationszulage
Wie unter Punkt 13.6 erwähnt, ermöglicht mir ein Laptop, mich für MCS und das MCS-Pionierprojekt zu engagieren. Für diese Tätigkeit zahlte mir seinerzeit die Fb Schwyz (Zeuge Herr Carlo Carletti Tel. 041 819 80 35) zusätzlich eine monatliche Integrationszulage von Fr. 100.- aus. Obwohl ich bereits mehrfach Antrag betr. einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) bei der Fb Ingenbohl stellte, gelang/gelingt es dieser bis zum heutigen Tag u.a. mit politischer Unterstützung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht sich um eine Anerkennung/Auszahlung derselben zu drücken. Da kommt offenbar der Totalausstieg meines MacBook Pro 2006 für die Fb Ingenbohl sehr gelegen: Wer keinen Computer hat, kann keine formüblichen Briefe schreiben. Und wer sich nicht in besagtem Rahmen engagieren kann, bekommt logischerweise auch keine Minimale Integrationszulage (MIZ)! Durch das Nichtgewähren der Kostenübernahme für einen Laptop erhofft sich die Fb Ingenbohl offenbar auch für die Zukunft weiterhin die Kosten für eine Minimale Integrationszulage (MIZ) einsparen zu können! Dies ist jedoch nicht im Sinne der SKOS-Richtlinien, an die sich die Fürsorgebehörden gemäss aktueller Rechtsprechung zu halten haben!

 

15. Wieviel darf meinem Grundbedarf noch angerechnet werden?
In seinem argumentatorisch schwachen Entscheid vom 11. Dezember 2008 (aktuelle Beschwerde hängig vor dem Bundesgericht) stärkt das Schwyzer Verwaltungsgericht seinerseits die selbst argumentatorisch schwache Fürsorgegemeinde Ingenbohl mit dem Hinweis, es sei einer Fürsorgebehörde im Kanton Schwyz überlassen, „nach freiem Ermessen zu entscheiden". Was das Veraltungsgericht ausser Acht lässt: Entscheide einer Behörde müssen angemessen und verhältnismässig sein! Wenn eine Behörde wie die Fb Ingenbohl praktisch immer und alles ablehnt (vorgängig beschrieben), was mit meiner Person zu tun hat, kann von Angemessen- bzw. Verhältnismäßigkeit wohl kaum mehr die Rede sein!

 

16. Was wird mir bis heute dem aktuellen Grundbedarf zugerechnet?
An meinem konkreten Fall illustriere ich Ihnen wie die Rechnung aussieht, wenn mir tatsächlich zustehende situationsbedingte Leistungen stets widerrechtlich dem Grundbedarf belastet werden (nachfolgende Aufstellung ist dem RR und dem Verwaltungsgericht bereits bekannt aus dem vor Bundesgericht hängigen Verfahren!):

1 Waschmaschine Novamatic WA 1268.3 aqua stop total: Fr. 1'740.-, monatlich: Fr. 145.-

1 Bettinhalt/-ausrüstung: Fr. 825.- + Fr. 549.- + Fr. 99.90 = Fr. 1'473.90, monatlich: Fr. 122.85

2 Encasing-Garnituren total: 2 x (Fr. 274.- + Fr. 105.- + Fr. 239.60 = 618.60) = Fr. 1'237.20, monatlich: Fr. 103.10

1 Halbtax-Abo für drei Jahre: Fr. 350.-, monatlich: Fr. 9.75

Kostenvoranschlag FUST: Fr. 152.-, monatlich: Fr. 12.70

1 Haarfön: Fr. 99.-; monatlich Fr. 8.25

Nicht-kassenpflichtige Medikamente: monatlich Fr. 200.- (gerundet)

= TOTAL SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN: 601.65 / Monat


Addiert man zu oben noch die Kosten für den Zügeltransport (Reichlin Zügeltransporte Seewen) im Betrag von Fr. 1501.- (Fr. 125.- monatlich) hinzu, kommt man auf einen Totalbetrag von Fr. 726.65/Monat. Subtrahiert man diesen Betrag vom monatlichen Grundbedarf von Fr. 960.-, blieben für den effektiven Lebensunterhalt noch Fr. 960.- minus Fr. 726.65 = Fr. 233.35/Monat. Mit Fr. 233.35 pro Monat (Fr 7.80 pro Tag) kann niemand wirtschaftlich überleben! Dieser Betrag liegt sogar um die Hälfte unter dem absoluten Notbedarf!
Zu betonen ist noch: Auf eine eigene, separate Waschmaschine zum ausschliesslich duftstofffrei waschen bin ich absolut angewiesen (siehe zwei Arztzeugnisse), die Notwendigkeit von Encasing-Bezügen ist ebenfalls ärztlich ausgewiesen wie auch jene für nicht-kassenpflichtige Medikamente (siehe Rezepte). Das Halbtax-Abo rechtfertigt sich dadurch, dass die Reisekosten für notwendige Arztbesuche reduziert werden können. Der Zügeltransport war ebenfalls zwingend (ultimative Aufforderung durch die Gemeinde Schwyz, siehe eingeschr. Brief des Gemeindepräsidenten vom 30. Juni 2008). Kurz: Es handelt sich um notwendige und begründete Kosten/Auslagen!

Dass die Fb Ingenbohl in ihrem aktuellen Beschluss argumentiert, auch noch die Anschaffung eines Ersatz-Laptops müsse in meinem Fall zu Lasten des Grundbedarfs gehen, zeigt, wie unsorgfältig, gleichgültig, undifferenziert, diskriminierend und einfach pauschal ablehnend diese Behörde Beschlüsse trifft, vorausgesetzt, es geht um meine Person!

 

17. Der Regierungsrat hat jetzt zwei Möglichkeiten
A) Man stützt den Beschluss der Fb Ingenbohl aus politischen Gründen nach dem Motto: „Mag diese Behörde auch noch so schwach und an der Sache vorbei argumentieren. Wir stehen hinter ihr!" Dies setzt voraus, dass sich der Regierungsrat auf die von der Fb Ingenbohl auf Seite 2 unter Ziffer 3 gerade mal aus 5 kurzen Sätzen bestehende Billig-Argumentation abstützt, die mit vorliegendem Schreiben ausführlich zerpflückt und klar widerlegt wurde!
Ebenso klar müsste man mir im Gegenzug das rechtliche Gehör verweigern und gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit und Gleichbehandlung verstossen. (Dass das in der Justiz praktiziert werden kann, ist mir bekannt!)
B) Man wägt die Argumente der Fb Ingenbohl gegen meine sorgfältig ab und trifft eine differenzierte, sachbezogene Entscheidung. Das wäre meiner Meinung nach auch die eigentliche Aufgabe der Justiz: sachbezogene, sorgfältig abgewogene und möglichst faire Entscheide zu treffen!
Nun bin ich gespannt, ob man die mit mageren Argumenten operierende minimalistische Fb Ingenbohl mit einem politischen Willkürurteil stützt („freies Ermessen" = Willkür geht über alles!) oder aber zur Abwechslung wieder einmal ein ausgewogenes und faires Urteil verfasst wird.


Zusammenfassend stelle ich folgende


Anträge:

1. Aufhebung der Ziffer 1 der Verfügung Nr. 218 der Fb Ingenbohl vom 25. Juni 2009 (Versand 1. Juli 2009).

2. Kostengutsprache für einen Notebook Apple MacBook Pro im Betrag von
Fr. 2’499.--.

3. Sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl.
 


Für Ihr Wohlwollen und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus vielmals.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

  • angefochtener Fürsorgebeschluss vom 25. Juni 2009 (Versand 1. Juli 2009)
  • erwähnte Beilagen 1-5
  • neuer Preis für Mac Book Pro 2,66 GHz, Ausdruck Apple Homepage vom 12. Juli 2009 (Beilage 5)

    Für Interessiere obige Beilagen 1-5 als Download: Beilagen RR-Beschwerde vom 14.7.09 (PDF 3,2 MB)
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum