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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Im Kanton Schwyz wird Sozialhilferecht von korrupter Justiz und Verwaltung mit Füssen getreten
Dank einem korrupten Urteil des rechtsbiegenden Schwyzer Verwaltungsgerichts muss die Fb Ingenbohl lediglich Fr. 350.- statt Fr. 1'766.- für eine neue Waschmaschine beisteuern!

Gehört der Kanton Schwyz auch zur Schweiz? Die Frage ist berechtigt! In jedem "normalen" Kanton werden situationsbedingte Leistungen zu 100% vergütet, weil alles andere darunter auf Kosten des sonst schon tiefen Grundbedarfs gehen würde.

In einem seiner unzähligen politischen Willkürurteile...
... hat das unselige Schwyzer Verwaltungsgericht die bloss hälftige Kostenübernahme für ein hypothetisch angenommenes Waschmaschinen-Billiggerät als "rechtens " taxiert. "Rechtens" ist für dieses einfältige Gericht in der Regel immer das, was zu Gunsten einer Behörde ist und zu Ungunsten eines sozial Schwachen.
Die entsprechenden Dokumente zu diesem Rechtsfall finden Sie auf der Homepage.

Welche Richter sind besser: Eigene oder fremde?
Immer wieder verkündet die Schweizerische Volkspartei (SVP), sie wolle keine fremden Richter im Land. Wenn man sich die unzähligen rechtsbeugenden politischen Urteile des Schwyzer Verwaltungsgerichts unter der Leitung des alten, aber umso hoch ehrwürdigeren Gerichtspräsidenten lic. jur. Werner Bruhin anschaut, wünscht man sich geradezu fremde Richter. Denn dümmer und unfairer würden Urteile wohl kaum herauskommen!

Das Schwyzer Verwaltungsgericht versucht seit vielen Jahren juristische Machtpolitik auf Kosten der Schwächen im Kanton zu betreiben
Wenn Leute im Kanton plötzlich zu angeblich "medizinischen Untersuchungen" ("gefährdet" sind Einzelpersonen, "Aussenseiter", "Andersdenkende") von der Bildfläche verschwinden, ist dies nach mafioser, menschenrechtswidriger Auffassung dieses politischen Gerichts völlig in Ordnung. Was verdeutlich, dass die Menschenrechte im Kanton Schwyz nicht mehr wert sind als z.B. in Libyien. Wie aus den Medien zu erfahren war, wurden dort kürzlich zwei Schweizer ebenfalls "zwecks medizinischer Untersuchung" an einen unbekannten Ort weggebracht. Wenn dies in Libyen geschieht, ist es ein politischer Skandal, "weil Menschenrechte verletzt werden" - wenn dasselbe im Kanton Schwyz passiert, wird es verheimlicht und vertuscht. Nicht zuletzt für diesen Zweck gibt es in Innerschwyz zwei regimetreue Hosenscheisserzeitungen.

Gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin und dem libyschen Revolutionsführer al-Gaddafi?
Im Gegensatz zu Verwaltungsgerichtspräsident lic. jur. Werner Bruhin, der in seinen Urteilen regelmässig alles daran setzt, dass sozial Schwache möglichst darben müssen und Armut im Kanton Schwyz zementiert wird, war kürzlich von SF-Korrespondenz Ulrich Tilgner zu hören, dass Gaddafi viel für die Armen in seinem Land tue.


Untenstehend die E-Mail vom 15.11.09 von Urs Beeler an Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, Ingenbohl. Man darf gespannt sein, ob zumindest die Auszahlung des einen Fünftels (!) für die neue Waschmaschine korrekt ausgeführt wird, oder ob Schertenleib mit irgend einer billigen (Verhinderungs-)Ausrede kommt, die PDFs hätten sich nicht öffnen lassen und ohne Kaufnachweis könne er nicht auszahlen...


Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz

 

Sehr geehrter Herr Schertenleib

Im Fürsorgebeschluss Nr. 238 vom 23. Juli 2009 wird auf Seite 6 festgehalten:
"3. Fur die Anschaffung der neuen Waschmaschine werden, gegen Erbringung des Beschaffungsnachweises einer solchen, nachträglich Fr. 350.00 zu Lasten der Fürsorge übernommen und an Urs Beeler ausbezahlt."

Wie dem Kaufvertrag Nr. 6878436 vom 19.5.08 zu entnehmen ist, wurden gleichentags Herrn Imre van der Boor von der FUST-Filiale Mythen-Center Fr. 600.- bar bezahlt.
Am 23.6.08 wurde die 1. Rate im Betrag von Fr. 587.- per Post überwiesen.
Am 7.7.08 wurde die 2. Rate im Betrag von Fr. 587.- per Post überwiesen. 
Total: Fr. 1'774.--.
Siehe entsprechende PDFs im Anhang.

Überweisung der Fr. 350.- auf: PC 60-4619-5, Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

- Kopie z.H. Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz

Typisch korrupter Abteilungsleiter Soziales der Fb Ingenbohl: Selbst nach 1 Woche erhält man immer noch keine Antwort!
 

Deshalb am 23.11.09 folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Schertenleib
Wann werden die Fr. 350.- überwiesen?
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler
 

Schertenleibs Antwort vom 24.11.09:

Sehr geehrter Herr Beeler
Die Auszahlung wird heute besprochen und wenn I.O. angewiesen. Das mittlere Dokument lässt sich nicht öffnen. Könnten Sie dieses bitte nochmals senden (Bitte Bezeichnung ändern; keine Sonderzeichen, wie .,;-).
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Ingenbohl
Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales
Parkstrasse 1, Postfach 535
6440 Brunnen
Tel. 041 825 05 30, Fax: 041 825 05 50

Anmerkung: Im Fürsorgebeschluss Nr. 238 vom 23. Juli 2009 wird auf S. 6 unter Dispositivziffer 3 die Auszahlung von Fr. 350.- ausdrücklich festgehalten. Was 4 (!) Monate später daran noch "besprochen und wenn i.O. angewiesen" werden soll, ist schleierhaft, aber einmal mehr ein Indiz für die verzögernde, korrupte und z.T. auch einfach inkompetente Funktionsweise der Fb Ingenbohl, vor allem ihres Leiters Abteilung Soziales Schertenleib.
Der Trick mit den PDFs, die extra jeweils zweima
l (!) an Schertenleib gemailt werden müssen, ist ein echter Klassiker! Jedesmal behauptet Schertenleib, er könnte PDFs nicht öffnen. Kontrollieren Sie bitte, ob sich ein einziges PDF auf der Homepage nicht öffnen lässt und teilen Sie es mir bitte mit. Bis heute hat sich niemand gemeldet. Offenbar funktionieren die PDFs überall, nur interessanterweise bei Herrn Schertenleib nicht...

 

Und dann soll die Auszahlungvon lediglich 1/5 des Preises der neuen Waschmaschine mit 4 (!) Monaten Verspätung tatsächlich doch noch klappen!
 

Schertenleib schreibt am 24.11.08 um 15.26 Uhr per E-Mail:

Vielen Dank, es hat funktioniert. Auszahlung ist angewiesen.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Ingenbohl
Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales
Parkstrasse 1, Postfach 535
6440 Brunnen
Tel. 041 825 05 30, Fax: 041 825 05 50

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