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Im Kanton Schwyz wird Sozialhilferecht von korrupter Justiz und Verwaltung mit Füssen getreten |
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Gehört der Kanton Schwyz auch zur Schweiz? Die Frage ist berechtigt! In jedem "normalen" Kanton werden situationsbedingte Leistungen zu 100% vergütet, weil alles andere darunter auf Kosten des sonst schon tiefen Grundbedarfs gehen würde. |
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Typisch korrupter Abteilungsleiter Soziales der Fb Ingenbohl: Selbst nach 1 Woche erhält man immer noch keine Antwort! Deshalb am 23.11.09 folgende E-Mail: Sehr geehrter Herr Schertenleib Schertenleibs Antwort vom 24.11.09: Sehr geehrter Herr Beeler Anmerkung: Im Fürsorgebeschluss Nr. 238 vom 23. Juli 2009 wird auf S. 6 unter Dispositivziffer 3 die Auszahlung von Fr. 350.- ausdrücklich festgehalten. Was 4 (!) Monate später daran noch "besprochen und wenn i.O. angewiesen" werden soll, ist schleierhaft, aber einmal mehr ein Indiz für die verzögernde, korrupte und z.T. auch einfach inkompetente Funktionsweise der Fb Ingenbohl, vor allem ihres Leiters Abteilung Soziales Schertenleib.
Und dann soll die Auszahlungvon lediglich 1/5 des Preises der neuen Waschmaschine mit 4 (!) Monaten Verspätung tatsächlich doch noch klappen! Schertenleib schreibt am 24.11.08 um 15.26 Uhr per E-Mail: Vielen Dank, es hat funktioniert. Auszahlung ist angewiesen. |
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