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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
z.H. Herrn Verwaltungsgerichtspräsident

Postfach 2266

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 1201/2009 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009)


Beschwerdeführer:
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz

gegen
Beschwerdegegner:
Fürsorgebehörde Ingenbohl
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen


Vorinstanz:
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst
Postfach 1200
6431 Schwyz


 

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe (Laptop)

 

Brunnen, den 4. Dezember 2009

 

Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Richter
Sehr geehrter Herr Gerichtsschreiber


Hiermit erhebe ich innert Frist Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 1201/2009 des Regierungs-rates des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009, Erhalt 4. Dezember 2009) mit Bitte um Beizug der Vorakten.



Begründung

Nachfolgend wird zu genanntem Beschluss Stellung bezogen:

Feststellung Sachverhalt
Zu Seite 1, Punkte A, B, C: Korrekt.
Zu Seite 2 Punkt D: Korrekt.

 

Zu den Erwägungen:

Seite 2, Ziffer 1.1: Rechtliche Ausführungen über Sozialhilfe.

Seite 2, Ziffer 1.2: Was die materielle Grundsicherung umfasst.

Seite 2, Ziffer 2: Antrag korrekt wiedergegeben.

Seite 2/3, Ziffer 2.1: Ausführungen betr. situationsbedingter Leistungen.

Seite 3, Ziffer 2.2.1: Ich verweise diesbezüglich inhaltlich mit Nachdruck auf meine umfassend begründete Beschwerde vom 14. Juli 2009!

Offensichtlich hat sich der juristische Sachbearbeiter „bz" mit meiner Begründung viel zu wenig bzw. bloss oberflächlich befasst! Aufgrund professioneller Software wie z.B. Adobe InDesign CS 2.0 kann ich nicht irgend ein „beliebiges Modell" auf dem Occasionsmarkt erwerben, weil dieses von den Anforderungen her (speziell Arbeitsspeicher, Rechnergeschwindigkeit) nicht genügt! Ich weiss, dass bei Juristen, deren wichtigstes Programm in der Regel „Word" von Microsoft ist, vielfach der Glaube vorherrscht, ein Rechner müsse gerade diese „Minimal"-Anforderungen erfüllen - und damit sei allen Anforderungen in der Computerwelt genüge getan! Dem ist in der Praxis nicht so!

Vor allem die Bemerkung „einer beliebigen Marke", ist haarsträubend! Ich glaube umfassend genug in meiner Beschwerde vom 14. Juli 2009 dargetan zu haben, warum das nicht geht bzw. „Irrsinn" wäre! Aber offenbar nützen die besten, breit abgestütztesten Argumente nichts gegen den „Wahnsinn des Systems"! Nur kurz: Würde ich auf einen „billigen" PC umsteigen, müsste sämtliche Software im Wert mehrerer tausend Franken (!) neu beschafft werden! Eine wahnsinnig kluge Idee!

 

Die Argumentation des Regierungsrates ist von A-Z nicht überzeugend!

Sowohl die Fb Ingenbohl wie neu auch der unglückliche Regierungsrat behaupten irgend etwas ohne es zu belegen! Wenn man von angeblich „günstigeren Angeboten" spricht, so wären diese zu konkretisieren, ansonsten es unbelegt und damit willkürlich ist.

Hochauflösender Top-Bildschirm ein Gebot der Vernunft!
Seite 3 mitte des Beschlusses: „Weshalb er zum Schutze seines Sehvermögens einen qualitativ hochwertigen Bildschirm benötigen sollte, ist ebenfalls nicht einzusehen." - In diesem einen Satz erkennt man eine durch und durch menschenverachtende Gesinnung und pardon: auch bodenlose Dummheit! Ist es klüger, jedes Jahr neue, stärkere Brillengläser beschaffen zu müssen? Und an einer konstanten Sehschwäche zu leiden?

Man kann auf sinnvolle und unsinnige Art Geld ausgeben
Aber solche Denkweise/Argumentation ist geradezu typisch für unser krankes System. Ich wiederhole einmal mehr mein immer wieder vorgebrachtes Beispiel: Ein korrupter Bezirksarzt kann im Kanton Schwyz zusammen mit einem mafiosen Vormundschaftspräsidenten einen von A-Z fingierten menschenrechtswidrigen FFE arrangieren, dessen Kosten sich schliesslich auf Fr. 10'000.- belaufen! Solcher hirnrissiger Quatsch wird später noch von der Justiz (welches Gericht muss ich nicht sagen...) abgesegnet, weil es um politischen Schutz einer (offensichtlich korrupten) Behörde geht! Aber für einen Laptop, der notwendig und nützlich ist und lediglich 1/4 eines politisch inszenierten FFEs kostet - da ist man natürlich knallhart! Ich muss an dieser Stelle nicht weiter ausführen, was ich von einem dermassen korrupten, abrundtief verlogenen und heuchlerischen System halte!

Wenn man im Vornherein weiss, dass ein bestimmtes Modell nach einer gewissen Zeit technisch bedingt aussteigen wird, ist es dann sinnvoll, genau dieses Gerät (wieder) zu beschaffen?
Seite 3, Ziffer 2.2.2: Auch der nachfolgende Satz des Regierungsrates zeugt leider von nicht sehr viel Sachverstand: "So dürfte das bis anhin von ihm verwendete Modell auf dem Occasionsmarkt heute zu einem äusserst bescheidenen Preis erhältlich sein." Bravo! Mit dieser Art von Logik kann sich der Schwyzer Regierungsrat gleich mit der ach so grossartigen Ingenbohler Fürsorgepräsidentin zusammentun!
Wenn man heutzutage erfahrungsmässig weiss, dass ein Panel in einem MacBook Pro 2006 nach rund 3 Jahren mit grosser Wahrscheinlichkeit technisch auslegungsbedingt aussteigt, ist es wirklich ein grandioser Vorschlag, nochmals dasselbe Modell Occasion zu kaufen, das dann nach vielleicht 3 oder 5 Monaten aussteigt!

Laptops seien zu "äusserst günstigen Preisen erhältlich" - wo bitte liegt ein konkretes Angebot vor?
Sowohl Fb Ingenbohl wie Regierungsrat argumentieren willkürlich mit dem Argument, ein solcher Laptop sei heute „zu einem äusserst bescheidenen Preis erhältlich" ohne dies jemals konkretisiert zu haben! Eine solche Argumentation ist willkürlich, weil nicht belegt. Irgend etwas behaupten kann jeder! Wobei ich aus Erfahrung mit der Schwyzer Rechtssprechung weiss: Wenn eine Behörde sich falsch verhält, ist bzw. kann es trotzdem „korrekt" sein; verhält sich ein Antragsteller gleich, ist es in jedem Fall falsch...

Wo bleiben die sachlichen Argumente?
Wenn man schon aus politischem Prinzip alles, was von meiner Person her kommt, seit einiger Zeit ablehnen will, so sollt man zumindest sachlich überzeugende Gründe vorbringen können, ansonsten das Ganze für meine Begriffe lächerlich und selbst auch für Nicht-Eingeweihte allmählich unglaubwürdig daher kommt!

Alte Computer haben ein altes Betriebssystem und neue ein neues - Kompatibilität ist nicht automatisch gewährleistet
Und noch zum vermeintlich grossen argumentatorischen „K.O.-Schlag" gegen Ende des Beschlusses auf Seite 3, dass nicht auszuschliessen sei, dass ich noch einen funktionierenden Computer eingelagert hätte...: Wie ich mit Beilagen hinlänglich belegte, läuft das aktuelle Apple Betriebssystem Leopard bzw. Snow-Leopard gar nicht mehr auf alten Rechnern! Für Laien ausgedrückt: Auch die aktuellen auf System 10.x und Intel-Prozessoren ausgelegten An-wendungsprogramme (Skype, Word etc.) sind auf den alten Rechnern gar nicht funktionsfähig.
Es stimmt, ich habe sogar noch 2 Macintosh IIsi aus dem Jahre 1990 resp. 1994 eingelagert und 1 PowerMacintosh 7300 aus dem Jahre 1997. Die zwei erstgenannten sind mit System 6.0.7 noch gar nicht internetfähig. Und auch der 7300er mit einem 200 MHz-Prozessor ist technisch längst überholt. Es sind Sammlerstücke! Hätte ein effektiv einsetzbares Gerät bereits im Jahre 2006 zur Verfügung gestanden, wäre dieses eingesetzt worden und wäre wohl kaum eine Neuanschaffung erfolgt!

Wenn ein Sozialhilfebezüger einen Laptop besitzen darf, wie hoch ist dann der Zuschuss (situationsbedingte Leistung)?
Weder in den Ausführungen der Fürsorgebehörde Ingenbohl noch des Regierungsrates habe ich irgendwo lesen können, dass ich keinen Laptop besitzen dürfte. Wie die Schwyzer Unrechtsjustiz in vergangen Beschlüssen entschieden hat, gehen in meinem Fall Kosten, die normalerweise als situationsbedingte Leistungen separat vergütet werden, zu Lasten des Grundbedarfs. So musste ich Fr. 1'501.- für Zügelkosten selber aus dem Grundbedarf bezahlen. Für die Fr. 1'740.- teure neue Waschmaschine wurden lediglich Fr. 350.- vergütet. In einem politischen Urteil vom 11. Dezember 2008 hat das Schwyzer Verwaltungsgericht begründet, wieso dies in meinem Fall so sein muss.

Kein Zuschuss? 50% oder wieviel?
Nun frage ich das Schwyzer Verwaltungsgericht ganz konkret: Wie hoch sind die für das neue Apple MacBook Pro 2.66GHz zu leistenden Zuschüsse? Eine Reparatur des defekten Geräts wurde bekanntlich von der Fb Ingenbohl abgelehnt. Ebenso eine Neuanschaffung. Nun weiss ich aber aus verlässlicher Quelle, dass die Fb Ingenbohl wirtschaftlich unterstützen Familien, konkret deren Teenagern Laptops bezahlt. Jetzt stellt sich die Frage: Habe ich, weil ich Urs Beeler heisse und bei korrupten Behörden äusserst unbeliebt bin, generell keinen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für einen Laptop? Falls doch: wie viel wird vergütet? Willkürlich 50% von einem Billiggerät, wie seinerzeit bei der Waschmaschine beschlossen? Willkürlich gar nichts, weil trotz 3 Anträgen angeblich „zu spät eingereicht"?
Für die Anschaffung einer kleinen Stereoanlage zahlt die Fb Ingenbohl erfahrungsgemäss Fr. 300.- (Staubsauger Fr. 180.-, Bügeleisen Fr. 40.- etc.). Aber für einen Laptop soll sie (anteilsmässig) nichts bezahlen müssen? Mit welcher Begründung?

In jedem Fall eine ausführliche Begründung des Entscheids verlangt
Ob man sich nun zu einem sachlichen und fairen Entscheid oder einmal mehr zu einem politischen Willkürurteil hinreissen lässt: In jedem Fall wünsche ich mir eine ausführliche Stellungnahme zu den in meiner Beschwerde vom 14. Juli 2009 und hier geäusserten Argumente.

Zusammengefasst ergeben sich folgende

Anträge:

1. Aufhebung der Ziffer 1 des Beschwerdeentscheids Nr. 1201/2009 des Regierungsrats des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009, Erhalt 4. Dezember 2009).

2. Es sei festzulegen, wie viel die Fb Ingenbohl von den Fr. 2'499.- für ein neues Apple MacBook Pro 2.66 GHz anteilsmässig zu übernehmen habe.

3. Der Beitrag sei auf PC 60-4619-5, Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz, direkt zu überweisen.

4. Sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdegegner.


 

Für Ihre Bemühungen um ein faires Urteil danke ich Ihnen im Voraus vielmals.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Beilagen:

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum