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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
z.H. Herrn Verwaltungsgerichtspräsident

Postfach 2266

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 1202/2009 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009)



Beschwerdeführer:
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz

gegen
Beschwerdegegner:
Fürsorgebehörde Ingenbohl
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen


Vorinstanz:
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst
Postfach 1200
6431 Schwyz


 

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe (MCS-gerechtes Wohnen, Encasing)

 

Brunnen, den 4. Dezember 2009

 

Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Richter
Sehr geehrter Herr Gerichtsschreiber


Hiermit erhebe ich innert Frist Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 1202/2009 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009, Erhalt 4. Dezember 2009) mit Bitte um Beizug der Vorakten.


Begründung

Nachfolgend wird zu genanntem Beschluss Stellung bezogen:

Feststellung Sachverhalt
Zu Seite 1, Punkte A: Entweder ist die Fb Ingenbohl strohdumm oder sie will nicht begreifen, um was es bei MCS geht! Parfüm- und Aromastoffe, ausdünstende chemische Stoffe etc. sind bei MCS das ZENTRALE PROBLEM und NICHT Schimmelpilze! Eine Allergie auf Schimmelpilze geht oft als Symptom mit einer Chemikaliensensibilität (MCS) einher, aber ist nicht wichtiger als diese selbst!
Wenn Gutachter Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier obiges nicht erkennt bzw. erkennen wollte/will, hat er entweder ein charakterliches Problem (mit dem eigenen Rückgrat) oder aber ein fachliches.
Nach 5 jährigem Kampf mit unseligen Behörden sollte das Thema MCS allmählich „klar" sein. Wenn es das immer noch nicht ist, werde ich bei der Fb Ingenbohl im kommenden Jahr zusätzlich eine Begutachtung bei ZWEI weiteren unabhängigen Spezialisten betr. MCS beantragen. Ich habe die Ignoranz betr. MCS ein- für allemal satt! Und ich werde dafür sorgen, dass selbst dem hinterletzten Mitarbeiter einer Fürsorgebehörde, Sachbearbeiter in irgend einer Verwaltung in Zukunft klar sein wird, um was es bei MCS geht!
Noch zum von der Fb Ingenbohl zitierten Gutachten vom 8.6.09: Ich wurde betr. diesem gar nie aufgeboten! Soviel zum Thema Glaubwürdigkeit und Seriosität!
Weiter hat Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier selber darauf hingewiesen, dass er kein Spezialist betr. MCS ist und dass z.T. ein fehlender Nachweis an der Insuffizienz der angewendeten Testmethoden liege (vgl. Neurodermitiker Schrott-Cremen, die nachweislich bei mir Hautrötung, Schwitzen, Juckreiz etc. auslösen, aber in den aus dem vorherigen Jahrhundert stammenden altmodischen Allergie-Tests nicht angaben!)
MCS ist objektivierbar. Und dafür braucht es eben den Spezialisten!
Patrick Schertenleib, Leiter Abteilung Soziales der Fb Ingenbohl mit psychopathischen Zügen, hantiert in Zusammenhang mit MCS noch immer gerne mit Begriffen wie Neurosen/Psychosomatik etc. Schertenleib, der selber einen psychischen Knacks besitzt, hat keine Ahnung, um was es geht bzw. versucht irgend etwas zu unterstellen, was nicht ist.
Deshalb eine Link-Empfehlung zum wissenschaftlichen Stand der Forschung über Multiple Chemical Sensitivity (MCS): http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/05/27/wissenschaftlicher-stand-der-forschung-ueber-multiple-chemical-sensitivity-mcs/
Wissenschaft belegt physische Genese bei MCS: http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/01/31/wissenschaftlicher-sachstand-zu-multiple-chemical-sensitivity-mcs/

Zu Seite 2 Punkt B, C, D: --.

 

Zu den Erwägungen:

Seite 2, Ziffer 1: Rechtliche Ausführungen über Sozialhilfe.

Seite 3, Ziffer 2: Zu bemerken ist hier, dass das Gutachten vom 8. Juni 2009 von Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier mehr oder weniger ein „Witz" ist. Warum? Weil es betr. MCS, den Fragen nach Unverträglichkeiten etc. wenig bis gar keine Aussagekraft besitzt! Dies deshalb, weil Dr. Schmid offensichtlich plötzlich aus irgendwelchen mir unbekannten Gründen Probleme mit dem Rückgrat bekam. Beweis: Unzählige gemachten Aeusserungen widersprechen früher gemachten. Bzw. ist vieles so schwammig formuliert, dass sich daraus nicht viel Aussagekräftiges ableiten lässt. Vielleicht darf ich auch nochmals darauf hinweisen, dass ich für dieses „Gutachten" nie aufgeboten worden bin!
Wobei ich aus Erfahrung weiss, dass dies für das Schwyzer Verwaltungsgericht „irrelevant" sein dürfte. Das Gericht anerkennt im Falle des berühmt-berüchtigten Schwyzer Bezirksarztes sogar eine parapsychologische Ferndiagnose ohne den Patienten, um den es geht, jemals zuvor gesehen zu haben! Kurz: Eine Behörde kann praktisch alles machen: aus der Sicht des in Rechtsfragen nahezu unfehlbaren Schwyzer Verwaltungsgerichts ist es immer in Ordnung. Anders bei einem privaten Antragsteller: Da ist die Messlatte doch weit höher! Warum ist das so? Private Antragsteller kommen und gehen, d.h. sie wechseln. Hier kann man leichter Abfuhren erteilen. Mit Behörden jedoch ist man praktisch ständig in Kontakt, verknüpft und ein „gutes Verhältnis" leichter als ein angespanntes. Und nicht zuletzt scheint auch eine Rolle zu spielen, woher die Besoldung kommt: Vom „heiligen" Staat. Und so ist man diesem auch verpflichtet...
Eine anderer Fall sind wiederum politisch-medizinische Gutachten, welche von der MEDAS kreiert werden. Doch halte ich mich hier, weil vorliegend nicht von Relevanz, zurück.

Seite 3, Ziffer 2.1: Antrag korrekt wiedergegeben.

Seite 3, Ziffer 2.2.1: Ausführungen betr. Übernahme von Wohnkosten.

Seite 4, Ziffer 2.2.2: Weitere Ausführungen betr. Übernahme von Wohnkosten/Kürzungen.

Seite 4, Ziffer 2.3.1: Wenn es sich um eine MCS-gerechte (= duftstoff- und schadstofffreie) Wohninsel handelt, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber zuerst muss sie gefunden werden!

Seite 4/5, Ziffer 2.3.2: Juristisch einwandfrei abgehandelt und einleuchtend.

Seite 4/5, Ziffer 2.4: Ich habe nicht vor, mein weiteres Leben quasi in Halbgefangenschaft in einem abgeschotteten Hotelzimmer verbringen zu müssen, sondern hoffe vorher endlich auf eine feste, MCS-gerechte Behausung. Massstab hierfür sind mir die ärztlichen Zeugnisse des im EHC Dallas ausgebildeten Spezialisten, Herrn Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW, und nicht für mich nicht-praktikable Kompromisslösungen.
Das Problem liegt einmal mehr in der Hirnrissigkeit des Systems: Problemlos erlaubt es unser System, einen Menschen für einen Monat oder mehr für x-tausende von Franken unter y-beliebigem Vorwand in einer Psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen. Da können hunderttausende Franken absolut blödsinnig verbuttert werden - kein Mensch schreit danach. Auch selbst dann, wenn der vermeintliche „Patient" Jahre später als psychischer Krüppel und physisch zerstörtes Wrack angeblich „geheilt" aus einer Klinik entlassen wird, wird das System verkünden, es habe „richtig" gehandelt. Haarsträubend, aber systemkonform!
Im Gegensatz dazu: Welch' riesengrosses Problem, MCS-gerechten Wohnraum zu finden! Obwohl dies die einfachste, weil gesündeste und vernünftigste Sache der Welt sein müsste.
Doch zum Glück scheint das System nach Jahren lernfähig. So hat der fortschrittliche Kanton Zürich seine finanzielle Unterstützung bei der Realisierung eines MCS-Wohnprojekts in Zürich-Leimbach zugesagt, siehe Beilage 1a und 1b.

Zu Seite 5 oben erwähne ich einmal mehr, dass das diesbezügliche Gutachten von Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier nichts bzw. nicht viel wert ist! Die Bemerkung betr. „keine übermässige Belastung mit Duftstoffen und Chemikalien" ist KLAR FALSCH! Ich habe Dr. Schmid diesbezüglich auch den Kopf gewaschen und ihm gesagt, dass seine diesbezüglichen Ausführungen absolut stupid, weil FALSCH sind! Was heisst „nicht übermässig"? Ein völliger Gummibegriff!

Bei JEDEM MCS-Patienten ist die Duftstoff- und Chemikalienunverträglichkeit absolut zentral. Allein der Expositionsstopp bringt grösstmögliche Beschwerdefreiheit. Saubere Luft (möglichst Schadstofffreiheit) ist das Wichtigste!

Seit 5 Jahren kämpfe ich mittlerweile mit dem System, das offenbar nicht oder nur schwer begreifen will, um was es geht!
Einem charakterlichen (...) von Bezirksarzt, der darüber hinaus eine medizinisch-diagnostische Niete ist, glaubt man aufgrund einer Ferndiagnose! Wenn sich hingegen betr. MCS ein ausgewiesener Fachmann äussert, wird dies ignoriert!
Aus diesem Grund verlange ich, dass die medizinische Stellungnahme von Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW, vom 6. August 2009 (Beilage 2) zum Fragenkomplex der Fb Ingenbohl unbedingt in das Urteil, vor allem in die Dispositivziffer 1 miteinfliesst und man das sekundäre Problem „Schimmelpilze" hinten anstellt (oder gleich ganz weglässt). Dies deshalb, weil Dr. Jenzer, ausgebildet betr. MCS im EHC-Dallas, der Spezialist ist und nicht der leider offenbar an einer (akuten, hoffentlich nicht chronischen) Rückgratschwäche leidende Dr. Schmid. Wenn ein Mediziner in der Problematik Schimmelpilze vor Duftstoffe stellt, so ist das brachialer Blödsinn und eine Ohrfeige für jeden MCS-Patienten! Es zeigt aber auch, dass der betr. Arzt nicht auf dem aktuellsten medizinischen Wissensstand ist.


MCS-verlangt einen separaten Eingang

Satz auf Seite 5 oben: „Es bleibt aber klarzustellen, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine Wohnung mit separatem Eingang hat, zumal die derzeitige Wohngelegenheit im Hotel Alpina, die er selber als zumutbar erachtet, ebenfalls über keinen solchen verfügt." Dieser Satz zeigt wieder einmal, dass man gar keine Ahnung hat über das, worum es überhaupt geht!
Das Hotel Alpina ist für mich „Halbgefangenschaft", weil ich hier nur in meinem abgeschotteten, duftstofffreien Zimmer die Verhältnisse habe, wie sie ein MCS-Patient benötigt!
Diesen Kompromiss werde ich aus gesundheitlichen Gründen bei einem festen MCS-gerechten Objekt ganz bestimmt nicht eingehen! Nicht nochmals 5 oder mehr Jahre! Es ist mir völlig egal, was hier die Behörden- oder Juristenseite (Laien und Unwissende in dieser Frage) sagt. Alles entscheidend ist für mich die Gesundheit und grösstmögliche Beschwerdefreiheit (!), wie sie übrigens auch der Spezialist verlangt, vgl. Arztzeugnis von Dr. med. Martin H. Jenzer vom 17.7.06. (Beilage 3) Dafür kämpfe ich mit allen Mitteln!
Ich habe diesbezüglich alle vernünftigen medizinischen Argumente auf meiner Seite und werde mich ganz bestimmt nicht irgendwelchen „juristisch-politischen Meinungen" unterordnen. Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt!
Und ich empfehle dem Schwyzer Verwaltungsgericht, hier mit seinem Kompromisslertum vorsichtig zu sein, weil sich alle „Begründungen" in dieser Richtung im Nachhinein als falsch herausstellen werden. Will man bei MCS eine echte Gesundheitsverbesserung erzielen, so verträgt dies keine faulen Kompromisse!

Seite 5, Ziffer 3: Nicht-kassenpflichtige Medikamente.

Seite 5, Ziffer 3.1: Ausführungen über situationsbedingte Leistungen/nicht-kassenpflichtige Medikamente.

Seite 5, Ziffer 3.2: Ein 2 1/2 Jahre hartnäckiger Kampf war für die Übernahme nicht-kassenpflichtiger Medikamente nötig!

Seite 5, Ziffer 4: Sehr richtig!

Seite 5/6, Ziffer 4.1: Der Trick mit dem fehlenden Gutachten!

Seite 6, Ziffer 4.2: Juristische Ausführungen zum Ersten...

Seite 6, Ziffer 4.3: Juristische Ausführungen zum Zweiten...

Seite 6, Ziffer 4.4: Juristische Ausführungen zum Dritten...

Und Urs Beeler zum Vierten: Zu Punkt 4 über den zur Hälfte zu übernehmenden Matratzenbezug müsste eigentlich ein kleiner Dokumentarfilm gedreht werden, wie es einer im Prinzip unfähigen und auch nicht koscheren Fb Ingenbohl gelingt, nicht nur die komplette Schwyzer Justiz, sondern gleich auch noch das Schweizer Bundesgericht auszuschalten. Ich weiss, dem Schwyzer Verwaltungsgericht liegt der Schutz von (unfähigen) Behörden besonders am Herzen.
Die Behauptung, dass der Gesundheitszustand durch Encasing-Bezüge nicht verbessert werden könne, ist unbewiesen. Dr. Schmid führt an anderer Stelle selber aus, dass solche Encasing-Bezüge bei einer Neurodermitis günstig wirken können. Es widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn Herr Dr. Schmid zuerst gegenüber mir, dem Patienten, mit Zeugnis vom 21.1.08 diese Notwendigkeit bejaht und später gegenüber der Behörde dieselbe Notwendigkeit verneint! Wie ich vorgängig dargelegt habe, handelt es sich hier möglicherweise um (hoffentlich vorübergehende) Rückgratprobleme bei Dr. Schmid.
Vermutlich entgegen der Meinung des Regierungsrates des Kantons Schwyz existiert betr. dem Thema Encasing nicht nur 1 ärztliches Attest vom 21.1.08 von Herrn Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier sondern auch noch ein solches von diesem Jahr, nämlich vom 21.1.09 (Beilage 4)
Frage an das Schwyzer Verwaltungsgericht: „Jetzt gibt es zwei Arztzeugnisse für Encasing und 1 dagegen. Wie werden Sie entscheiden?" Das Verwaltungsgericht: „Selbstverständlich zu Gunsten der Behörde und gegen den Antragsteller! Unsere Begründung bauen wir auf der Argumentation des (vorläufig...) letzten Arztzeugnisses von Dr. Schmid auf. Ausserdem müssen in der Sozialhilfe Kosten gespart werden." Dies ist auch nötig bei über 5'000 Millionären im Kanton Schwyz gegenüber gut 2'000 Sozialhilfeempfängern!
Doch halt, liebes Verwaltungsgericht! Es gibt da noch ein weiteres juristisches Problem, das Sie zu Gunsten der Behörde juristisch lösen müssen: Und zwar müssen Sie einen behördlichen Wortbruch „legalisieren". Da bin ich gespannt, wie dies die Top-Juristen unseres Kantons umsetzen...
Im Verfahren III 2008 160 schreibt Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, Ingenbohl, am 22. September 2008 zu Handen des Schwyzer Verwaltungsgerichts auf Seite 3 unter Kleinbuchstabe g: „Die Fürsorgebehörde Ingenbohl ist bereit, die Kosten für einen (nicht zwei) allergiedichten Matratzenüberzug hälftig zu übernehmen." (Beilage 5)
Was gilt jetzt? Und wie „legalisieren" Sie es? Ein echter Justiz-Klassiker! Seit bald zwei (!) Jahren kämpfe ich für dieses Encasing. Und obwohl von der Fb Ingenbohl SELBER per Schreiben vom 22.9.08 schriftlich „versprochen", soll ich die Hälfte für einen allergendichten Matratzenbezug laut RRB Nr. 1202/2009 nun doch nicht erhalten? Ich erinnere nochmals an das ärztliche Attest von Dr. med. Peter Schmid vom 21.1.09:
„Es ist daher für den Patienten wichtig, dass er ein Encasing der Bettwäsche durchführt, was Milbenschutzüberzüge für Matratze, Kissen und Duvet beinhaltet oder wegen Verfalldatum der alten Ware neues Bettmaterial anschaffen sollte wie Kissen, Duvet und Qualitätsmatratze." (Beilage 4)

Seite 7, Ziffer 4.4: Es ist unglaublich und skandalös, in welcher Weise die korrupte Fürsorgebehörde Ingenbohl immer wieder politisch durch alle Instanzen geschützt wird, auch wenn sie noch so grossen Mist baut und haushoch unterliegt.
Die widerrechtliche „Mietkündigung" hat sie bereits 2 x durchgezogen (!) und verloren. Allmählich braucht es sehr viel juristische Phantasie von Seiten des Schwyzer Verwaltungsgerichts, dieser Behörde noch „helfen" zu können.
Seit dem ersten Antrag mitte 2007 hat sich die Fb Ingenbohl mittlerweile seit 2 1/2 Jahren um die Kostenübernahme nicht-kassenpflichtiger Medikamente unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten erfolgreich gedrückt.
Die Story mit dem allergendichten Matratzenbezug bzw. Encasing steht stellvertretend, wenn auch in sehr schwacher Form, für die „Redlichkeit" der Fb Ingenbohl... Auch dieser Fall ist übrigens bald 2 Jahre alt und immer noch nicht abgeschlossen!
Es ist absolut nicht einzusehen, wieso der Kanton (die Staatskasse) Verfahrenskosten für die sich am Laufmeter unredlich und widerrechtlich verhaltende Fb Ingenbohl zahlen sollte! Die Fb Ingenbohl ist die unterliegende Partei und das Verfahren würde schätzungsweise Fr. 1'000.-- kosten. Auch ist im Sinne der Transparenz zu kritisieren, dass die Verfahrenskosten betragsmässig nicht ausgewiesen werden!

 

Zusammengefasst ergeben sich folgende

Anträge:

1. Aufhebung resp. Korrektur/Ergänzung der Ziffer 1 des Beschwerdeentscheids Nr. 1202/2009 des Regierungsrats des Kantons Schwyz vom 10. November 2009 (1. Versand 17. November 2009, 2. Versand 3. Dezember 2009, Erhalt 4. Dezember 2009) wie nachfolgend unter Ziffer 2 formuliert.

2. Weitere Bezahlung der monatlich ausgewiesenen Fehlbeträge (speziell Differenz Hotelkosten Alpina) gemäss jeweiliger Bedarfsberechnung durch die Sozialberatung der Gemeinde Ingenbohl, bis fester MCS-gerechter Wohnraum (gemäss Arztzeugnis „schadstofffreie Wohninsel" von Dr. med. Martin H. Jenzer vom 17. Juli 2006) gefunden ist.
Urs Beeler wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Mietzinsrichtlinien vom Hotel Alpina in ein günstigeres geeignetes, MCS-gerechtes Wohnobjekt umzuziehen. Er hat seine Bemühungen der Sozialberatung Ingenbohl monatlich mittels Zusendung der bearbeiteten Inserate nachzuweisen. Sollte sich die Suche nach neuem Wohnraum schwierig gestalten, kann sich Urs Beeler, bezüglich Unterstützung bei der Wohnungssuche, mit der Sozialberatung Ingenbohl in Verbindung setzen, in erster Linie hat er sich jedoch selbst um eine entsprechende Wohnung zu kümmern.
Gemäss dem Bericht vom 6.8.09 über den Krankheitszustand von Urs Beeler, verfasst von Herrn Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil, ist folgendes klarzustellen:
„Die Auffassung, dass bei Herrn Beeler quasi bloss zweitrangig in einem gewissen Mass auf das Vorhandensein von Duftstoffen und Chemikalien Rücksicht genommen werden müsse, ist klar falsch. Hauptproblem bei MCS und sehr ausgeprägt bei Herrn Beeler sind nämlich gerade und vor allem eine Unverträglichkeit von Duftstoffen und Chemikalien.
(...) Was ein hochgradig Chemikaliensensibler (MCS-Patient) wie Herr Beeler benötigt, ist eine möglichst schadstofffreie Wohninsel, welche sein Immunsystem entlastet. So, wie für einen Gehbehinderten ein Rollstuhl und eine gehbehinderte Wohnung wichtig sind. Expositionsstopp gegenüber den auslösenden Substanzen ist bei MCS das A und O."

3. Hälftige Kostenübernahme für einen allergendichten Matratzenbezug durch die Fürsorgebehörde Ingenbohl gemäss Bundesgerichts-Urteil 8C_132/2009 (Seite 4) vom 30. Juni 2009 und Zusicherung der Fb Ingenbohl selbst an das Schwyzer Verwaltungsgericht vom 22. September 2008, Verfahren III 2008 160, Seite 3, Buchstabe g.

4. Der Beitrag sei auf PC 60-4619-5, Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz, direkt zu überweisen.

5. Sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Fb Ingenbohl.
 

Für und Ihre Bemühungen um ein faires Urteil danke ich Ihnen im Voraus vielmals!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Beilagen:

  • 1 angefochtener RRB Nr. 1202 vom 10. November 2009 (als Download: RRB Nr. 1202/2009 vom 10. November 2009 (MCS-gerechter Wohnraum, Encasing) / 17.11.09 , PDF 5,6 MB)
  • Beilage 1a: Wohnbauprojekt für MCS-Betroffene, Martin Vollenwyder, Vorsteher des Finanzdepartements Zürich
  • Beilage 1b: Beruflicher und politischer Werdegang von lic. jur. Martin Vollenwyder
  • Beilage 2: Bericht vom 6. August 2009 über den Krankheitszustand von Urs Beeler, 07.06.1963, von Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW
  • Beilage 3: Arztzeugnis schadstofffreie Wohninsel vom 17. Juli 2006 von Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW
  • Beilage 4: Ärztliches Attest von Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier vom 21. Januar 2009 betr. Encasing
  • Beilage 5: Schreiben der Fb Ingenbohl vom 22. September 2008 an das Schwyzer Verwaltungsgericht im Verfahren III 2008 160, Seite 3, Buchstabe g - schriftliche Zusage für die hälftige Kostenübernahme für einen allergendichten Matratzenbezug
    Beilagen 1-5 als Download, Beilagen zu RRB Nr. 1202/2009 vom 10. November 2009 (MCS-gerechter Wohnraum, Encasing) / 4.12.09 PDF 3,3 MB)
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum