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Urs Beeler Postfach 7 6431 Schwyz |
CSS Krankenkasse |
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Hätte die CSS Versicherung der Rütli-Apotheke Brunnen gegenüber nur das vergütet, was via Grundversicherung gedeckt ist, wäre das Problem betr. Bezug über Medikamenten-Limite gar nie entstanden
Sehr geehrte Frau Bipp Noch eine Ergänzung zu Ihrem Schreiben vom 24.6.2010: 1. Ich habe mir heute nochmals Ihr Schreiben vom 24.6.10 angeschaut und mich darüber geärgert, dass via Schweizer Krankenkassenzwangsversicherung teure Kaderleute bezahlt werden müssen, die nicht wissen, worum es geht, weil sie offenbar zu bequem sind, die Unterlagen richtig zu studieren. Das hindert solche Leute aber dann keineswegs, noch aufgeblasen daher zu kommen und grosse Sprüche zu faseln. 2. Es käme das System billiger, ein Herr Marius Birrer würde z.B. Sozialhilfe beziehen als einen Kaderlohn, wo man sich fragen muss: Wofür? 3. Zur Illustration: Über Fr. 500.- für eine CSS-Rechnung sind mehr als die Hälfte des monatlichen Grundbedarfs (Fr. 960.-) eines Sozialhilfeempfängers! 4. Wer profitiert heutzutage von einem solchen Krankenkassen-Zwangsfinanzierungssystem: die einheimische Pharma-Mafia und Pharma-Industrie, Spitäler, Apotheken, Krankenkassen, Ärzte und zum Schluss (sekundär) noch die Versicherten. 5. Noch etwas zu Ihrem Satz: „Es befremdet uns, dass Sie von Ihrem Krankenversicherer ein Entgegenkommen erwarten. In die von Ihnen erwähnte Kostenfalle sind Sie nicht wegen der CSS getappt, sondern wegen fehlender Information durch Ihren Arzt und Ihre Apotheke vor dem Bezug von limitierten oder nicht kassenpflichtigen Arzneimitteln.“ Hätte die CSS Versicherung der Rütli-Apotheke Brunnen gegenüber nur das vergütet, was via Grundversicherung gedeckt ist, wäre das Problem betr. Bezug über Limite gar nie entstanden!! 6. Aus Punkt 5 folgt, dass die Prioritäten genauso sind, wie ich sie in Punkt 4 formuliert habe. 7. Dass ein Herr Birrer in seiner bornierten Art jedoch meint, auf der untersten Stufe der Hierarchie herumtrampeln zu müssen, anstatt die Probleme „oben“ zu erkennen und anzugehen, zeigt die vorherrschende Mentalität. 8. Vor Ihrem Schreiben vom 24.6.10 wurden sämtliche Rechnungen der Ausgleichskasse Schwyz Abteilung EL zugestellt. Wenn dort Mitarbeiterinnen in den Ferien sind und eine Überweisung allenfalls halt erst mit Verzögerung erfolgt, ist das nicht meine Schuld. Ausserdem auch nicht tragisch, weil eine staatliche Zahlfrist für krankheitsbedingte Auslagen von 15 Monaten besteht! (Es ist alles so ausgelegt, dass die CSS "selbstverständlich" zu ihrem Geld kommt.) 9. Ich wiederhole: Zwischenzeitlich habe ich mit Schreiben vom 28.6.10 bei der Fb Ingenbohl Antrag um Kostenübernahme gestellt. Regeln Sie in die Sache also direkt mit der Fb Ingenbohl (wie seinerzeit mit der Fb Schwyz). 10. Weiter habe ich die Fb Ingenbohl resp. Sozialberatung Ingenbohl beauftragt, ab 1. Juli 2010 das komplette „Krankenkassengeschäft“ zu übernehmen. Bitte regeln Sie ab sofort die Sache mit Herrn Patrick Schertenleib (Leiter Abteilung Soziales) oder Herrn Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl. Neue Adresse für Ihre Korrespondenz, Abrechnungen etc.: Sozialberatung Ingenbohl, Parkstrasse 1, Postfach 535, 6440 Brunnen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Bemühungen! |
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New York und Restaurant. |
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