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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst

Postfach 1200

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 2 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 26. Juli 2010 (Versand 30. Juli 2010)



Brunnen, den 12. August 2010



Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrter Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit erhebe ich fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 2 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 26. Juli 2010 (Versand 30. Juli 2010) mit Bitte um Beizug der Vorakten.
.

Begründung

Nachfolgend wird zu genanntem Beschluss der Fb Ingenbohl Stellung bezogen:
Zu Seite 1, Punkt A: korrekt.
Zu Seite 1, Punkt B: dito.
Zu Seite 1, Punkt C: Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz akzeptiert nur, was ihm politisch in den Kram passt.

Zu Seite 2, Punkt C: Siehe Anmerkungen in Rot auf der beigefügten Kopie des angefochtenen Beschlusses.
Zu Seite 2, Punkt D: dito.
Zu Seite 2, Punkt E: korrekt

Zu Seite 3, Ziffer 1: Siehe Anmerkungen in Rot auf der beigefügten Kopie des angefochtenen Beschlusses.
Zu Seite 3, Ziffer 2: Siehe Anmerkungen in Rot auf der beigefügten Kopie des angefochtenen Beschlusses.

Zu Seite 4, Ziffer 3: dito.
Zu Seite 4, Ziffer 4: Wenn die Fb Ingenbohl an einer Lösung des Hauptproblems – MCS-gerechter Wohnraum – kein Interesse hat, soll sie es ehrlich sagen. Ehrlichkeit kann ich vertragen, aber nicht Vortäuschung und Heuchelei!
Zu Seite 4, Ziffer 5: Siehe Anmerkungen in Rot auf der beigefügten Kopie des angefochtenen Beschlusses.

Gegenstand
Nachfolgend geht es primär um die Frage, ob die Mitwirkungspflicht unter den gegebenen Umständen (!) tatsächlich verletzt wurde und falls ja, eine Kürzung der Unterstützungsleistungen um 15 % für drei Monate resp. für die nächsten drei Budgets angemessen ist.

1. Die „Politik“ des Schwyzer Verwaltungsgerichts
Der Vorwurf „Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht“ stammt eigentlich nicht einmal primär von der Fb Ingenbohl, sondern ist auf dem Mist des Schwyzer Verwaltungsgerichts gewachsen. Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin gilt als „erfahrener, fachkundiger Jurist“. Gerade deshalb erstaunt es, wie viel Mist Bruhin in meinem Fall schon produziert hat! Ich denke da an die Bestätigung der ca. 60% vom effektiven Wert abweichenden kant. Schatzung meines geliebten Elternhauses Alte Brauerei Schwyz, den politischen Schutz des mafiosen Schwyzer Vormundschaftspräsidenten Othmar Suter, des korrupten Schwyzer Bezirksarztes Dr. med. Gregor Lacher usw. Wenn es darum geht, fehlbare Behörden zu schützen, ist das Schwyzer Verwaltungsgericht vermutlich die erste Adresse.
Das Schwyzer Verwaltungsgericht scheint sich oft weit weniger der Gerechtigkeit als vielmehr der Politik und Systemkonformität verschrieben zu haben. Ein Meilenstein Bruhinscher Rechtsprechung ist u.a. auch die Aushebelung situationsbedingter Leistungen im Fürsorgewesen!
Nochmals: In den vergangene über 10 Jahren hat das Schwyzer Verwaltungsgericht in meinem Fall so viel Mist produziert, dass ich Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin, wenn er dann irgendwann in Zukunft einmal in Pension gehen wird, keine Träne nachweinen werde, sondern einzig hoffe, dass „es besser wird“.
Aktuelles Beispiel Bruhinscher Politik ist die Integration der „Mitwirkungspflicht“ in die Dispositivziffer 2 von VGE III 217 2010 vom 24.2.10. Kein Mensch, nicht einmal die Fb Ingenbohl selbst, hat nach diesem Punkt verlangt!
Seit diesem „historischen“ Verwaltungsgerichtsentscheid wurde das Thema Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht zum Hauptthema für die Fb Ingenbohl und zentral die Frage, wie man einen solchen „Verstoss“ a) ausfindig machen und b) vor allem sanktionieren kann...

2. Der Sitzungstermin vom 17. Juni 2010
Weil anlässlich der Sitzung vom 17. Juni 2010 für mich nicht sicher war, ob nach rund 3 Jahren (!) das Geld für die nicht-kassenpflichtigen Medikamente endlich überwiesen worden war und eine regelrechte Welle des Hasses und der Ablehnung von Seiten der sehr negativ gegenüber meiner Person eingestellten „alten“ Fürsorgepräsidentin Joller sowie Gemeindepräsident Auf der Maur gegen meine Richtung zog, verliess ich die Sitzung (noch nach meiner heutigen Überzeugung völlig zurecht) vorzeitig. Dafür soll ich nun gleich ZWEIFACH bestraft werden: Durch Kürzung des Unterstützungsbudgets (FB Nr. 2 vom 26.7.10) PLUS durch Verweigerung der Kostenübernahme für ein medizinischen Gutachten bei Dr. med. Roman Lietha (siehe FB Nr. 3 vom 26.7.10).

3. Was soll ein Gespräch mit einer Fürsorgebehörde bringen, die 100% gegen mich eingestellt ist?
Wer unter www.urs-beeler.ch die Originale resp. „die Geschichte mit der Fb Ingenbohl“ durchgeht, stellt leicht fest, dass das wichtigste Handlungsmotiv der Fb Ingenbohl in den vergangenen drei Jahren unter der Leitung von Joller die Kostenübernahmeverweigerung war. Welche Mittel und Tricks dabei angewendet wurden, kann nachgelesen werden.
Der Leiter der Abteilung Soziales, Patrick Schertenleib, sah sich seiner Chefin zur „Loyalität“ verpflichtet, getreu dem Spruch: „Wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’.“
Problematisch bei Schertenleib ist, dass er charakterlich ein Problem hat. Legendär z.B. die Schertenleibsche Zusammenfassung des Gutachtens von PD Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier. Schertenleib münzte das Gutachten kurzerhand zu seinen Gunsten um und schrieb Dr. Schmid Dinge zu, die er so gar nie formuliert hatte! Das Aussergewöhnliche aber kommt noch: Schertenleibs Zurechtstutzungen und Erfindungen wurden später vom Rechts- und Beschwerdedienst z.T. als bare Münze übernommen!
Was Multimillionär und Gemeindepräsident Albert auf der Maur in einer Fürsorgebehörde will – wirklich wissen tut dies wahrscheinlich nur der Liebe Gott. Der total auf Geld fixierte Auf der Maur würde sich vermutlich lieber von einem Räuber eine Kugel in den Bauch schiessen lassen als nur mit einem Franken das MCS-Projekt oder ein anderes sinnvolles bzw. wohltätiges Projekt zu unterstützen.

4. Die entscheidende Frage ist: Was hat die Fb Ingenbohl in den vergangenen drei Jahren zur Lösung des Problems – MCS-gerechter Wohnraum – beigetragen?
REIN GAR NICHTS! MAN HAT AUCH GAR KEIN INTERESSE! Jeder meiner Anträge, Vorstösse zur Lösung wurde bis heute ABGELEHNT! Ein Schreiben an den vorherigen Gemeindepräsidenten Koller wurde von diesem nicht einmal beantwortet!
Welches Ziel verfolgte also die vom Verwaltungsgericht zur „Hilfeleistung“ an die Fb Ingenbohl kreierte Dispositivziffer? In der Praxis diente sie lediglich als Vorlage für eine Budgetkürzung!

5. Bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen?
Ich mache, was Sinn macht und nötig ist, z.B. reiche ich allmonatlich die bearbeiteten Wohnungsinserate der Sozialberatung Ingenbohl ein. Ich komme also meiner Mitwirkungspflicht durchaus nach. Hingegen betrachte ich mich aus Gründen der Psychohygiene nicht als verpflichtet, bei heuchlerischen Leerlauf- und Alibigesprächen einer Fb Ingenbohl mitzumachen oder Gessler-Hüte zu grüssen. Anders würde es aussehen, wenn die Fb Ingenbohl tatsächlich gewillt wäre, das Problem MCS-gerechter Wohnraum zu lösen. Dies ist jedoch nachweislich nicht der Fall! So heisst es, ich müsse mich primär selber um solchen Wohnraum bemühen!!! Was sollen dann solche Alibi-Gespräche, wenn doch zum Vornherein klar ist, dass die Gemeinde Ingenbohl keine echte Hilfe leisten will? Man darf von mir nicht erwarten, bei Heuchelei und Lüge mitmachen zu müssen.

6. Zu überlegen ist auch, was eine allfällige Kürzung des Unterstützungsbudgets bringen soll
Glaubt die Fb Ingenbohl (oder das dahintersteckende bejahrte, politisch agierende Schwyzer Verwaltungsgericht) ernsthaft, mittels Repressionen würde sich das Verhandlungsklima verbessern? Das genaue Gegenteil ist der Fall!

7. Mit dem Vorwurf des Verstosses gegen die Mitwirkungspflicht...
...will mir die Fb Ingenbohl quasi unterstellen, ich würde mich zu wenig für die Lösung betr. MCS-gerechtem Wohnraum bemühen.
Dazu halte ich folgendes: ZUR LÖSUNG DIESES PROBLEMS hat die Fb Ingenbohl in den vergangenen 3 Jahren rein gar nichts beigetragen! Auch anlässlich besagter Sitzung vom 17. Juni deutete REIN GAR NICHTS DARAUF HIN, dass sich irgend etwas zum Positiven ändern würde. Das ist auch bewusst politisch so gewollt! Im Zentrum stand nie die Frage betr. der Lösung MCS-gerechter Wohnraum, sondern die Budgetkürung! Das lässt sich leicht und allein aus dem vorausgegangenen Schriftwechsel ablesen.
In der verbogenen Rechtslogik eines Schwyzer Verwaltungsgerichts muss dies – weil Behörden praktisch immer im Recht sind – selbstverständlich 180° umgekehrt dargestellt werden, dass ich schuld sei, da ich in diesem Punkt meiner „Mitwirkungspflicht“ nicht nachgekommen sei. Diese korrupte Justizlogik übersieht dabei – nochmals – den Umstand, dass eine Fürsorgebehörde Ingenbohl seit Jahren betr. MCS-gerechtem Wohnraum ihrer Mitwirkungspflicht NICHT nachkommt und dass seit Jahren jede Sozialhilfe-Selbstverständlichkeit (wie z.B. eine korrekte Auszahlung) vor den Aufsichtsstellen juristisch erkämpft werden musste!
Unter www.urs-beeler.ch können die einzelnen, notwendig gewesenen Beschwerden chronologisch Schwarz auf Weiss nachgelesen werden. Obwohl allein diese Arbeit z.B. längstens als ein Beweis für meine „Integrationsbemühungen“ und Auszahlung einer minimalen Integrationszulage (MIZ) von Fr. 100.- ausreichen müsste, wird mir diese politisch-willkürlich seit 3 Jahren in Ingenbohl verweigert!

8. Es kann von einem Sozialhilfeempfänger nicht erwartet werden, dass er sich zu Heuchelei und Lüge bekennen muss
Und wenn das heuchlerische Schwyzer Verwaltungsgericht meint, mittels eines Tricks – angebliche „Verweigerung der Mitwirkungspflicht“ – liesse sich das Gegenteil beweisen, dass die Behörden „korrekt funktionieren würden“, so künde ich heute an, dass auf diesen pseudo-juristischen Schwindel kein ernsthafter Mensch hereinfallen wird!
Wenn Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin die (früher amtierende) Ingenbohler Fürsorgebehörde so toll findet, soll er sie doch zu sich privat ins Nümattli 5, 6432 Rickenbach SZ, einladen. Wenn sich Gastgeber und Gäste gegenseitig sympathisch sind und sich gerne mit Heuchelei überbieten wollen, so sollen sie! Aber ohne mich! Sollte Frau Bruhin von den Gästen nicht ebenso begeistert sein wie Herr Bruhin, verstösst sie gegen die eheliche Mitwirkungspflicht und wird ihr mit einer Kürzung des Haushaltungsgeldes um 15% für drei Monate gedroht!

9. Die politische, pardon juristische „Sozialpolitik“ des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz
Trockene, abstrakte juristische Standardfälle kann das Schwyzer Verwaltungsgericht dank viel juristischer Erfahrung mit Bravour meistern. Dort aber, wo es um „einfache Dinge des Lebens“, geht, versagt dieses allzu oft realitätsverkennende Gericht völlig! Ich versuche es an einem Beispiel zu demonstrieren:
Stellt eine realistische Fürsorgebehörde z.B. Fr. 2'000.— für monatliche Mietkosten und Fr. 960.- Grundbedarf für einen normalen Einpersonenhaushalt zusammen (der betr. Sozialhilfeempfänger ist gesund), so würde das in einer eigenen Welt lebende Schwyzer Verwaltungsgericht möglicherweise etwas völlig anderes beschliessen: Fr. 500.- Wohnkosten und Fr. 460.- für den Grundbedarf (Lebensmittel usw.). Die restlichen Fr. 2'000.— würden für „psychologische Beratung“, „Psychotherapie“, „psychiatrische Behandlung“ etc. aufgewendet. NIEMALS würde das Schwyzer Verwaltungsgericht von sich aus auf die Idee kommen können, dass das „Loch“, in dem der Fürsorgeempfänger leben muss, eine massive Depression ausgelöst hat verbunden mit permanenten Existenzängsten (aufgrund von zu wenig Grundbedarf!). Nein, das Schwyzer Verwaltungsgericht würde argumentieren, der betreffende Fürsorgeempfänger leide an einer „schweren Depression“ und sei deshalb zwingend auf „Hilfe“ angewiesen. Dass es sich dabei bloss um Symptombekämpfung handelt und niemals um Ursachenbekämpfung, würde das in solchen Fällen stets ignorante Schwyzer Verwaltungsgericht NICHT interessieren. Im Gegenteil: Es würde das Wohnloch und die wirtschaftliche Hilfe von Fr. 460.- als „angemessen“ bezeichnen. Würde der betr. Sozialhilfebezüger um mehr Geld bitten, würde das Gericht dies abblocken mit dem Hinweis, er bekäme bereits jeden Monat über Fr. 3'000.--. (Damit das „über“ juristisch gerechtfertigt wäre, würde das Verwaltungsgericht die Krankenkassenprämien zur Sozialhilfe dazuaddieren).
Die Sozialhilfe dürfe nicht über das hinausgehen, was ein Unterschicht-Arbeiter verdiene. Im gleichen Atemzug würde das Schwyzer Verwaltungsgericht aber auch betonen, dass Fr. 120.-, Fr. 160.-, Fr. 180.- pro Stunde oder mehr für psychologische oder psychiatrische „Hilfe“ (für dasitzen und zuhören) durchaus „angemessen“ seien.
Das Schwyzer Verwaltungsgericht ist ein grosser Fan von Psychologen und Psychiatern. Ob es sich dabei um Scharlatane, fachliche Nieten, Gefälligkeitsgutachter, gekaufte Gutachter des Systems etc. handelt, ist nicht so wichtig.

10. Eine weitere politische Aufgabe sieht das Schwyzer Verwaltungsgericht im ZEMENTIEREN VON ARMUT
In der Praxis geschieht dies, indem von den Sozialhilfebehörden z.B. willkürlich situationsbedingte Leistungen nach Belieben gekürzt werden dürfen, das Gericht aktiv darum besorgt ist (siehe vorliegender Fall!), dass von den Fürsorgebehörden Budgetkürzungen vorgenommen werden usw.
Auf der einen Seite wird alles zusammengekürzt und zusammengestrichen was nur irgendwie möglich ist.
Auf der anderen Seite: Wenn eine Liegenschaft von einem kantonalen (Falsch)Schätzer 60% (> siehe Differenz Schatzungspreis Werner Betschart, seinerzeit kant. Schätzer, Lauerz, im Verhältnis zu Karl Schönbächler, BSS Architekten, Schwyz) zu hoch bewertet ist, MERKT DIES DAS VERWALTUNGSGERICHT NICHT! Daraus stellt sich für mich konsequenterweise die Frage: Wie realitätserkennend und urteilsfähig ist dieses Gericht eigentlich?

11. Ich komme meiner Mitwirkungspflicht durchaus nach!
Dass ich alle Kräfte daran setze, nach über 5 Jahren das MCS-Wohnproblem endlich zu lösen, ergibt sich auch daraus, dass ich mich am 12. August 2010 zum zweiten Mal mit Herrn Regierungsrat Peter Reuteler in dieser wichtigen Sache treffe. Die Meinung, ich würde mich zu wenig engagieren und „das Gespräch verweigern“, ist also völlig falsch.
Gegenüber ehrlichen, positiv eingestellten, guten Menschen habe ich das Gespräch noch nie verweigert. Aber wieso sollte ich mit jemandem reden, der im Vornherein 100% gegenüber meiner Person negativ eingestellt ist? Der mir gar nicht helfen will? Der mich im Gegenteil seit 3 Jahren bekämpft? Der aktuell alles nur vorheuchelt, um gegenüber übergeordneten Instanzen „gut dazustehen“? Genauso funktioniert vielleicht die verlogene, heuchlerische Welt eines Schwyzer Verwaltungsgerichts – aber nicht meine!


Zusammenfassend stelle ich folgende

Anträge:

1. Aufhebung von Dispositivziffer 1 des Beschlusses Nr. 2 der Fb Ingenbohl vom 26. Juli 2010.

2. Feststellung, dass Urs Beeler bisher in den wesentlichen Punkten seiner Mitwirkungspflicht als Sozialhilfebezüger gegenüber der Fb Ingenbohl vollumfänglich nachgekommen ist und daher im Sinne der Wahrung der Verhältnismässigkeit von einer Kürzung der Unterstützungsleistungen wegen einem vorzeitigen Verlassen der Sitzung vom 17. Juni 2010 abgesehen wird.

3. Das Verfahren habe kostenfrei zu erfolgen.

 

Für Ihr Wohlwollen und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus vielmals.


Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

  • angefochtener FB Nr. 2 vom 26.7.10
charliechaplindritterdoublewettbewerb
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum