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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Bundesgericht
z.H. Herrn Bundesgerichtspräsident

Postfach

1000 Lausanne 14

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz III 2009 216 vom 20. Januar 2010 (Versand 2. Februar 2010, Erhalt 3. Februar 2010)

 


 

Beschwerdeführer:
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz


gegen


Beschwerdegegner:
Fürsorgebehörde Ingenbohl
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen

Vorinstanzen
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst
Postfach 1200
6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
Kollegiumstr. 28
Postfach 2266
6431 Schwyz
 




im Verfahren III 2009 216



Gegenstand Sozialhilfegesetz (wirtschaftliche Hilfe: Kostengutsprache für ein Notebook)

 

Brunnen, den 15. Februr 2010

 

Sehr geehrter Herr Bundesgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrichter
Sehr geehrter Herr Gerichtsschreiber


Hiermit erhebe ich innert Frist Beschwerde (Art. 42 und 82ff. des Bundesgesetzes über das Bun-desgericht, BGG, SR 173.110) gegen beiliegenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kan-tons Schwyz vom 20. Januar 2010 (Versand 2. Februar 2010, Erhalt 3. Februar 2010) mit Bitte um Beizug sämtlicher Vorakten. Sollte die Beschwerde (in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) nicht zulässig sein, erhebe ich in derselben Rechtsschrift subsidiäre Verfassungsbeschwerde und mache die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten geltend (Art. 113ff. BGG).

.

Ausgangslage

Der Inhalt der Seiten 1-6 des Verwaltungsgerichtsentscheids vom 20. Januar 2010 wird nach-folgend kommentiert resp. kurz zusammengefasst. (Für die Anfechtung von Bedeutung werden vor allem die Seiten 12ff dieser Beschwerde.)

Verfahren III 2009 216
Zu Seite 2, Punkt A: ---
Zu Seite 2. Punkt B: --
Zu Seite 2, Punkt C: Korrekt.
Zu Seite 2, Punkt D: --


Zu Seite 3 „Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung":

Seite 3, Ziffer 1: Der Schwyzer Regierungsrat hat die anwendbaren Gesetzesbestimmungen zutreffend wiedergegeben. Die Ausführungen des Schwyzer Verwaltungsgerichts bezüglich der SKOS-Richtlinien sind ebenfalls korrekt. Betr. dem Begriff „grosses Ermessen": Das Grundproblem seit 1.6.07 ist, dass von der Fb Ingenbohl dieses "freie Ermessen" praktisch immer zu meinen Ungunsten ausgelegt wird, selbst wenn die Legitimation zur Auszahlung von situationsbedingten Leistungen objektiv noch so sehr gegeben ist. Politisch-willkürlich wird standardmässig gegen mich bzw. meine Anträge entschieden.

Seite 3/4, Ziffer 2: Hätte mir die Fb Ingenbohl seit Juni 2007 wie zuvor die Fb Schwyz korrekt eine Minimale Integrationszulage (MIZ) ausbezahlt, könnte ich den Laptop allein aus dieser MIZ bezahlen! (30 x Fr. 100.- = Fr. 3'000.--)
Dass die Anschaffung dieses Laptops keineswegs "überrissen" ist, lässt sich daraus belegen, dass im Jahre 2006 die Sozialberatung Schwyz die Kosten für das Vorgängermodell MacBook Pro 2.0 GHz 2006 BEWILLIGT hat! Dies nach sorgfältigsten Abklärungen meiner Kenntnisse, Anforderungen etc. Warum es in Ingenbohl anders sein sollte, wird nicht erklärt/belegt!
Wenn die Vorinstanzen dem Gesundheitsschutz bzw. der Gesundheitsprophylaxe keinen oder nur einen geringen Stellenwert einräumen, so sollen sie das mit ihrem eigenen Gewissen ausmachen. Ich jedenfalls weiss aus der Praxis, welche negativen Auswirkungen (rechts - 4,0 Dioptrien) ein schlechter Bildschirm hat und ich habe nicht vor, aus Kostengründen, Dummheit oder Verantwortungslosigkeit meine Gesundheit (weiter bzw. nochmals) zu opfern. Wenn sich die Vorinstanzen aus Kostengründen selber mit arsenhaltigen Computern, Weichmachern etc. schädigen wollen, so ist das ihre persönliche, zwar törichte, aber freie Entscheidung.
Als medizinisch ausgewiesen hochgradig Chemikaliensensibler (MCSl-Betroffener, Allergie ICD-10 T78.4) kommt für mich jedoch nur ein möglichst schadstofffreies Gerät in Frage. Und das Apple Mac Book Pro 2009 ist dasjenige, welches diese Kriterien zur Zeit am besten erfüllt.
Medizinisch wie auch „vernunftmässig" habe ich sämtliche positiven Argumente auf meiner Seite!

Seite 4/5, Ziffer 4: Ist das Anstreben einer Auszahlung einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) dank dem Einsatz eines Laptops ein "Missverhältnis"?!? Bitte beachten Sie meine Anmerkungen in Rot zu den jeweiligen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Entscheid.
Und: Wie soll sich ein Sozialhilfeempfänger ein solches Gerät vom Grundbedarf leisten können, wenn ihm von der zuständigen Fürsorgebehörde politisch-willkürlich seit 2 1/2 Jahren die Auszahlung einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) verweigert wird wie übrigens auch von (anderen) situationsbedingten Leistungen?

 

Weitere Begründung

1. „Freies Ermessen" einer Behörde geht nach Auffassung des Schwyzer Verwaltungsgerichts über alles - die Konsequenzen daraus?

„Die Behörden entscheiden nach freiem Ermessen" lautet die Grundargumentation des Schwyzer Verwaltungsgerichts. Wer meine Dokumentation unter www.urs-beeler.ch liest, der wird erkennen, dass es im Kanton Schwyz meistens weniger darum geht, „Für-Sorge" oder Sozialhilfe zu leisten, sondern, dass im Zentrum die Kostenabwehr steht. Und zwar für jede noch so kleine Bagatelle. Egal, wie kleinkrämerisch, praxisfremd, inkompetent und negativ/diskriminierend sich eine Fürsorgebehörde verhält, spätestens das Schwyzer Verwaltungsgericht wird schützend über sie ihre Hand halten.
Wie bekannt und kein Geheimnis ist, zählt der Kanton Schwyz nicht einmal die Hälfe so viele Sozialhilfeempfänger wie es in diesem Kanton Millionäre gibt. Tendenziell sieht es sogar so aus - kein Witz - dass die Schere weiter aufgeht: die Zahl der Millionäre nimmt weiter zu und jene der Bedürftigen ab. Trotzdem: Behördenschützend meint das Schwyzer Verwaltungsgericht, Armut müsse nicht bekämpft, sondern im Gegenteil noch zementiert werden. Zum Beispiel dadurch, dass den Bedürftigen willkürlich situationsbedingte Leistungen verweigert werden.
Obwohl Sozialhilfeempfänger mit rund 2% wie erwähnt eine Minderheit darstellen, sind sie in der konservativen Presse oft Zielscheibe. Auch wenn kein Sozialhilfemissbrauch vorliegt, wird solcher noch künstlich zu konstruieren versucht. Real vorkommender behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist für die regimehörigen Schwyzer Blätter „Bote der Urschweiz" und „Neue Schwyzer Zeitung" kein Thema.
Ähnlich wie die Juden anfangs der Dreissigerjahre werden heutzutage Sozialhilfeempfänger im Kanton Schwyz an den Rand gedrängt. Mit System. Charakteristisch hiefür sind die stets ablehnenden Beschlüsse der Bürokratie!
Wie Hitler und Himmler während der Nazizeit auf die „Endlösung" drängten, so gibt es extreme politische Kräfte im Kanton Schwyz, welche die Sozialhilfe am liebsten ganz abschaffen möchten.

 

2. Szenario: Wenn „freies Ermessen" in die Tat umgesetzt wird....

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Politische Hardliner rund um Marcel Steinegger, Präsident der SVP der Gemeinde Schwyz, sehen ihr politisches Credo im Sparen. Obwohl die Sozialkosten rein kaufmännisch und auch objektiv betrachtet im Kanton Schwyz kein Thema sind, wird es politisch aufgegriffen, um bei einer einfach gestrickten Bevölkerungsschicht („Blick"-Leser) zu punkten. So beschliesst schliesslich der Schwyzer Kantonsrat, die Fürsorge im Kanton Schwyz zu vereinfachen, indem es in Zukunft noch zwei so genannte Fürsorge-Zentren gibt: Schwyz (mit Muotathal, Illgau, Steinen, Goldau, Oberarth, Arth, Immensee, Küssnacht, Merlischachen, Steinerberg, Sattel, Rothenthurm, Schindellegi, Einsiedeln mit Trabanten, Ober-/Unteriberg sowie Ausserschwyz March/Höfe).
Fürsorgezentrum 2 bildet Ingenbohl mit Brunnen, Gersau, Morschach und Riemenstalden. Geleitet wird das Fürsorgezentrum 1 von Fürsorge- und Vormundschaftspräsident RA lic. jur. O. Suter, Schwyz/Lachen, Nr. 2 von Martina Joller, Hausfrau, beratend unterstützt durch Patrick Schertenleib, Leiter Abteilung Soziales.

Neu: Schwyzer Fürsorgezentren 1 und 2
Vorausschauend, dass es einmal soweit kommen wird, hat der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident, Rechtsanwalt Othmar Suter, ergänzend zu seinem seit Jahren bestehenden Anwaltsbüro in Ibach ein weiteres (kleineres) in Lachen eingerichtet, welches ihm in der neuen Konstellation zugute kommen wird.
Für das Fürsorgezentrum 2 hat sich nichts geändert, jedoch für Schwyz deutlich: die Zahl der Fürsorgeempfänger hat sich
vervielfacht, damit auch die Kosten und der Arbeitsaufwand. Das Fürsorgeteam jedoch ist gleich gross geblieben wie bisher, bestehend aus Fürsorgesekretär Carlo Carletti, Frau Marlen Marty-Beschart sowie Herrn Ingo Götze (beides Sozialberater).
Für Fürsorge- und Vormundschaftspräsident O. Suter stellt sich die Frage:
Was tun? Einerseits die Kosten in den Griff zu bekommen und andererseits den zusätzlichen administrativen Aufwand bewältigbar zu machen. Suter weiss, dass er von anderen Behörden keine Hilfe und von der öffentlichen Hand schon gar nicht mehr Geld erwarten kann. Gibt es einen Ausweg aus dieser Situation?

Geheimtreffen Suter/Lalli inkl. einem aussergewöhnlichen „Geschäftsvorschlag"
Anlässlich eines geheimen Treffens trifft sich der Schwyzer Vormundschafts- und Fürsorgepräsident Othmar Suter mit dem Kaufmännischen Direktor der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil, Paul Lalli. Suter unterbreitet Lalli den Vorschlag, die Klinik in Oberwil um rund 1'500 Betten zu vergrössern. Lalli ist vom Vorschlag überrascht und lehnt anfänglich ab. 1500 Betten mehr? Soviel könnten aufgrund der Zunahme des Bevölkerungswachstums in den Urkantonen und damit auch „natürlichen" Mehrzugängen in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil nicht erwartet werden. Suter erzählt Lalli dann von seinen Plänen (die streng geheim bleiben müssten!) und weist darauf hin, dass die Vergrösserung der Heilanstalt nicht sein (finanzieller) Schaden sein solle.
Lalli frägt, woher Suter die 1'500 Klinik-Neu-Patienten herholen wolle. Der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident erklärt ihm daraufhin seinen genialen Geheimplan:
Schritt für Schritt wolle er die ihm zugeteilten über 1'500 Sozialhilfeempfänger „in die Zange nehmen". Die juristische Legitimation dazu gebe ihm das Schwyzer Verwaltungsgericht aufgrund seiner aktuellen Rechtssprechung. So habe sich dieses nicht nur faktisch für die Abschaffung situationsbedingter Leistungen im Kanton Schwyz ausgesprochen, sondern befürworte ausdrücklich auch willkürliches Handeln der Fürsorgebehörden im Sinne von „freiem Ermessen".

Der Geheimplan von Fürsorge- und Vormundschaftspräsident lic. jur. Othmar Suter
Dem neutralen Beobachter des Gesprächs zwischen Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter und dem Kaufmännischen Direktor der Psychiatrischen Klinik Oberwil., Paul Lalli, ergibt sich das Bild, als dass der Schwyzer Fürsorgepräsident die aktuelle Rechtssprechung des Schwyzer Verwaltungsgerichts quasi als die von Hermann Göring verlesenen „Nürnberger Gesetze" aus dem Jahre 1935 uminterpretiere; diese hätten den geltenden Machthabern damals juristisch ebenfalls freie Hand gegeben bzw. ihr Handeln legitimiert. Wobei es einen wesentlichen Unterschied gebe: Währenddem es Hitler darum ging, Juden, Kommunisten etc. auszumerzen, wolle Suter als Vertreter der Christlichen Volkspartei (CVP) lediglich bestimmte Personengruppen (aus Kosten- und Handlinggründen) in den Nachbarkanton Zug „umsiedeln".

Jahrelang hatte der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter an seinem genialen Plan gefeilt:
1. Streichung sämtlicher situationsbedingter Leistungen aller Fürsorgeempfänger des Kantons Schwyz (> juristische Unterstützung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht, "da im freien Ermessen einer Fürsorgebehörde").
2. Streichung sämtlicher minimalen und anderen Integrationszulagen aller Fürsorgeempfänger des Kantons Schwyz (> juristische Unterstützung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht, „da im freien Ermessen einer Fürsorgebehörde").
3. „gesetzeskonforme" Kürzung des Grundbedarfs aller Fürsorgeempfänger des Kantons Schwyz um 15%, d.h. von Fr. 960.- auf Fr. 816.-.
4. Fürsorgeempfänger des Kantons Schwyz haben sich monatlich mehrmals bei ihrer zuständigen Fürsorgebehörde zu melden. Wer einer Vorladung unentschuldigt fernbleibt, wird verwahrt, pardon: verwarnt. Bei zweimaligem Fernbleiben wird die Sozialhilfe „wegen schwerer Missachtung der Mitwirkungspflicht" gestrichen. (Wer argumentiert, die obligatorischen Behörden-Besuche dienten der reinen Schikane, wird vom Schwyzer Verwaltungsgericht des Besseren belehrt: Die Gespräche mit den Fürsorgebehörden seien „unverzichtbar", weil sie u.a. „neue Perspektiven aufzeigen" würden. Lalli realistisch: „Aber die meisten dieser Menschen haben doch gar keine Perspektiven!" - Suter: „Das weiss ich auch. Aber irgendwie muss das Verwaltungsgericht unsere Massnahmen begründen."
5. Nachdem die unter Punkt 1-4 erwähnten administrativen Massnahmen einen Fürsorgeempfänger sowohl psychisch wie materiell (kein Geld mehr) zermürbt haben, „helfen" wir ihm!
6. Dass am Rande des Existenzminimums Lebende entweder mit Selbstmord drohen, krank (Verwahrlosung/Trunksucht etc.) oder straffällig werden, kommt das geltende Vormundschaftsrecht zum Zug!
7. Anlässlich einer gross angelegten, sorgfältig geplanten („Hilfs"-)Aktion wird über 1'500 Sozialhilfebezügern des Kantons Schwyzer der Fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE) ausgesprochen und die „Patienten" der Klinik Oberwil zugeführt.
8. Währenddem dem Kanton Schwyz die Kosten für Grundbedarf und Miete von über 1'500 Unterstützten wegfallen, profitiert die Klinik Oberwil von über 1'500 Neupatienten!

Paul Lalli: „Othmar, du bist genial! Aber Du bist wirklich sicher, dass das funktioniert?"
Suter: „Selbst wenn wir vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass jeder Eingewiesene sofort Beschwerde einreicht, ist es in der Praxis unmöglich, dass das Schwyzer Verwaltungsgericht innerhalb von 10 Tagen über jeden Fall entscheiden kann. So, wie ich Bruhin kenne, ist er maximal bereit, vielleicht zusätzlich zum obligaten Freitagnachmittag den Freitagmorgen pro Woche als Sitzungstermin in der Klinik Oberwil dazuzunehmen. Das heisst: Pro Woche können maximal zwei Schwyzer FFE-Fälle behandelt werden. Dies sind dann pro Monat 8 und im Jahr 96. Man kann folgedessen davon ausgehen, dass bis zur juristischen Behandlung des letzten behördlichen FFE's 15 Jahre verstreichen werden."
(Anmerkung: Dass innerhalb von 10 Tagen über die angebliche Rechtmässigkeit oder Unrecht-mässigkeit eines FFE entschieden werden muss, diese bis anhin zwingende Regelung wird im Kanton Schwyz nachträglich zugunsten von „freiem Ermessen der Justiz" politisch abgeändert. Ganz im Sinne der aktuellen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz!) Lalli: „Und Amnesty International?"
Suter: „Ich glaube nicht, dass Bruhin diese Organisation gross kümmert. Er wird vor allem darum besorgt sein, dass jeder Fall juristisch-formell durch das Schwyzer Verwaltungsgericht sauber dokumentiert und abgehandelt wird. Du weisst: Jeder hat grundsätzlich in der Schweiz ein Anspruch auf ein faires Verfahren!"
Lalli: „Da hast Du natürlich Recht. Dank Deinem Plan wäre unsere Klinik inkl. Neubau auf Jahre sicher ausgelastet. Denn es gilt: Wessen behördlicher FFE nicht durch das Verwaltungsgericht offiziell aufgehoben wurde, der muss in der Klinik bleiben."
Suter: „Genau! Und so wie ich das Schwyzer Verwaltungsgericht kenne, wird es in den meisten Fällen entscheiden: Bei Eintritt ‚ex tunc' und bei Austritt ‚ex nunc!'... D.h. keine Staatshaftungskosten für uns!"
Lalli und Suter machen „Give me five"!
Lalli: „Eine Win-Win-Situation!"
Suter: „Du hast es begriffen!"
Lalli: „Und die Presse?"
Suter: „Die ist das kleinste Problem. ‚Bote der Urschweiz' und ‚Neue Schwyzer Zeitung' werden verkünden, dass der Kanton Schwyz in der Sozialhilfe ‚neue Wege' gehe, ‚Menschen zu helfen'. Man wolle den Menschen ‚helfen', sich zu integrieren und ‚neue Perspektiven zu entdecken' (Slogan des Schwyzer Verwaltungsgerichts)."
Lalli: „Und die Krankenkassen?"
Suter: „Das ist nicht unser Problem! Wer einmal in der Klinik ist, für den muss obligatorisch auch bezahlt werden!"
(Beide lachen)

Dr. med. Gregor Lacher - vom politisch erfolgreichen Bezirksarzt III zum Schwyzer Kantonsarzt befördert! NEU: Blanko FFE-Diagnosen für gesamthaft Fr. 1'342'500.--!
Tatsächlich: Suters Plan funktioniert! Dr. med. Gregor Lacher, früher Bezirksarzt III, ist dank Ausstellen massgeschneiderter medizinischer Ferndiagnosen im Dienste der Schwyzer Vormundschaftsbehörde und guter politischer Kontakte zum Schwyzer Kantonsarzt aufgestiegen. Vormundschaftspräsident Othmar Suter weiss, dass er nach wie vor auf Lachers Dienstleistungen zählen kann. So wird Kantonsarzt Lacher die über 1'500 gegen Schwyzer Kantonsbewohner ausgesprochenen FFE's persönlich unterschreiben. Wobei: ein Problem hat es noch gegeben! Den Preis! Lacher weiss, dass Suter die einmalige Aktion im Kanton Schwyz nur mit seiner kantonsärztlichen Unterstützung durchführen kann. Aufgestiegen vom Bezirks- zum Kantonsarzt sei auch sein Marktwert gestiegen und er wolle mehr Geld sehen, argumentiert Lacher. Habe früher ein FFE noch Fr. 776.10 (Stand: März 2005) bei ihm gekostet, so wolle er neu (auch teuerungsbedingt) Fr. 895.-. Dies sei ein „fairer Preis", wenn man bedenke, wie viel Geld die Schwyzer Behörden im Nachhinein mit seiner Hilfe einsparen könnten. Ausserdem gäbe es garantiert keinen Arzt, der mittels Ferndiagnose (ohne die Patienten vorher zu sehen) 1'500 FFE's ausspreche.
Suter ist - als Narzisst - über dieses gewisse (finanzielle) Ausgeliefertsein gegenüber Lacher nicht erfreut. Umgekehrt weiss er, dass in Fragen des FFEs auf Lacher seit Jahren Verlass ist, kein anderer Arzt so prompt medizinische Wunschdiagnosen für die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz ausstellt. So gesehen müsse man Lacher als „teures Geschenk" sehen.
Kurz, nachdem die über 1'500 FFE-Formulare von Dr. Lacher unterzeichnet sind, wird von Fürsorgesekretär Carlo Carletti sogleich die Summe von Fr 1'342'500 (1'500 x Fr. 895.-) auf ein Konto von Dr. Lacher bei der Schwyzer Kantonalbank überwiesen.

Die Schwyz-Oberwil-Transportfrage ist noch nicht geklärt!
Ist das Geschäft mit Dr. Lacher noch verhältnismässig einfach über die Bühne gegangen, so gibt es mit der Kapo Schwyz Differenzen. Diese verlangt pro nach Oberwil gefahrenem „Patienten" fix Fr. 690.-! „Das ist eine Frechheit!" ruft Vormundschaftspräsident Othmar Suter im Büro an der Pfarrgasse 9 (Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz) aus und hängt Polizei-Oblt Hans Blum, Chef Betrieb + Recht der Kapo Schwyz, demonstrativ den Hörer auf. Suter ist ausser sich und fühlt sich tief gekränkt. Deshalb muss (einmal mehr) Fürsorgesekretär Carletti das Problem lösen.
Carletti dockt nochmals bei Oblt Hans Blum, Abteilung Betrieb + Recht bei der Kapo Schwyz, an. Dieser seinerseits ist vom Telefongespräch mit Suter „verletzt" und gibt sich unter den gegebenen Umständen als nicht (mehr) verhandlungsbereit. Blum gibt jedoch zumindest den Ratschlag, Carletti solle es beim Kommandanten versuchen.
Polizei-Kommandant Mayor Lorenzo Hutter selbst verhält sich gegenüber Fürsorgesekretär Carletti freundlich und hilfsbereit am Telefon, weist jedoch darauf hin, dass er in dieser Frage die falsche Ansprechperson sei. Er wolle es bitte direkt bei Departementschef Peter Reuteler versuchen. Reuteler selbst sagt am Telefon, darüber könne er nicht einfach so am Hörer entscheiden. - „Carlo, lade Reuteler zum Essen ein!" flüstert daraufhin Fürsorgepräsident Othmar Suter seinem Sekretär ins Ohr. Gesagt, getan!

Das historische Geschäftsessen im Restaurant „Wysses Rössli", Schwyz, von Fürsorgesekretär Carlo Carletti mit dem Chef des Sicherheitsdepartements des Kantons Schwyz, Regierungsrat Peter Reuteler
Ein paar Tage später sitzen der Vorsteher des Sicherheitsdepartements, Regierungsrat Peter Reuteler, und Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz, Carlo Carletti, im hinteren Teil des Speisesaals des "Wyssen Rössli" in Schwyz. Ex-TV-Moderator (und seit einiger Zeit frisch-gebackener Hotelier) Sepp Trütsch persönlich hat dafür gesorgt, dass sowohl die Speisekarte, die Atmosphäre und „alles darum herum" optimal stimmt.
Tatsächlich: Das Essen ist vorzüglich und Reuteler gut gelaunt. Trotzdem aber hart in der Sache: „Nein, der Kanton kann Ihnen punkto Preis nicht entgegen kommen." Carletti seinerseits weiss, dass er seinen politischen Vorgesetzten, Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter, in dieser wichtigen Sache nicht enttäuschen darf und bleibt dran.
Der trinkfeste Departementsvorsteher räumt nach dem vierten (vorzüglichen) Rotwein (der Firma Jakob Schuler & Cie, Seewen) ein, doch, allenfalls gebe es vielleicht etwas Verhandlungs-spielraum. Carletti sieht „Morgenröte" und möchte dies nicht ungenutzt lassen. So weist er den Regierungsrat darauf hin, dass es in der Praxis einen Unterschied mache, ob man eine einzelne Person mit Handschellen, zwei Polizeibeamten und diskretem zivilen Polizeifahrzeug nach Oberwil fahre oder ob man allenfalls gemeinde- oder quartierweise mit einem Polizei-Mannschaftsbus die Leute „einsammeln" könne. Peter Reuteler selbst indessen ist vom Essen und später Dessert des „Rössli" total angetan: „Gut, dann klären Sie die Details später mit meinen Chefbeamten."
Während Reuteler und Carletti sich im Gespräch befinden, frägt „Rössli"-Chef und Inhaber Sepp Trütsch seinen Geschäftsführer Hugo Lenzlinger, wer der „Kojak" neben Reuteler sei. Er kenne den Mann nicht persönlich, gibt Lenzlinger zur Auskunft, glaube jedoch, dass er „von der Gemeinde Schwyz" komme. „Was!" reagiert Trütsch impulsiv, „diese sturen Bürokraten haben doch meine Pläne betr. Dachterrasse auf dem 'Rössli'-Dach zunichte gemacht!" Lenzlinger: „Ich glaube jedoch nicht, dass dieser Mann bei der Bauverwaltung der Gemeinde Schwyz arbeitet." Eine Serviertochter, die zufällig das Gespräch mitgehört hat, klärt auf: „Das ist der Carletti von der Fürsorge." Trütsch: „Fürsorge hin oder her. Billig werden mir diese Behörden-Herren nicht wegkommen. Tische ihnen unsere besten Speisen, teuersten Weine, Likörs und Desserts auf...!"
Mindestens ein vierstelliger Betrag solle die Rechnung ergeben! Und zu Lenzlinger: „Hugo, schaue, dass das hübsche junge Vreni später die Herren bedient." Lenzlinger: „Aber die ist heute in der Schule." Trütsch: „Dann ruf' sie aufs Natel an und sag ihr, sie solle den Unterricht am Nachmittag schwänzen. Das hier ist jetzt wichtiger. Wir wollen einen guten Eindruck hinterlassen."
Während bereits das Essen mit mehreren Gängen für Reuteler/Carletti absolut vortrefflich ausfällt, die besten Weine die Gaumen der Herren erfreuen, wissen sie nicht, was nun noch Besseres kommt: die vortreffliche Dessert-Kreation des Küchenchefs oder der Anblick der 19jährigen bildhübschen Service-Angestellten.

Sind Fr. 1'060.-- für ein feines Mittagessen zuviel?
Sowohl Fürsorgesekretär Carlo Carletti wie die junge Serviertochter erliegen dem überwälti-genden Charme des Ausserschwyzers Reuteler. Dieser erzählt vorzüglich gelaunt spannende Episoden aus seinem erfolgreichen Leben als Schwyzer Politiker. Und unglaublich, wie dabei die Zeit vergangen ist: es ist bereits schon 16.30 Uhr! Carlo Carletti diskret zur Serviertochter: „Können Sie mir bitte die Rechnung bringen?" Im Hintergrund hört man eine Rechenmaschine samt Drucker Geräusche machen. Ziemlich genau um 16.40 Uhr bringt dann Vreni die Rechnung z.H. von Herrn Carletti.
Was Regierungsrat Peter Reuteler, der etwas abgelenkt freundlichen Smalltalk mit der Serviertochter betreibt, nicht sieht: Carletti ist beim Anblick der "Rössli"-Rechnung etwas bleich geworden: „Fr. 1'060--„ wobei genau genommen steht: „Fr. 1'560.- abzüglich Fr. 500.- Promotionsbonus St. Jakobskellerei Schuler Weine, Seewen = Fr. 1'060.--." - „Was da wohl Othmar Suter sagen wird?" überlegt sich Carletti. Der sich dabei selbst aber schnell wieder beruhigt: „Suter selbst hat ja gesagt, ich solle ‚alles tun', um mit Reuteler das Geschäft über die Bühne zu bringen." Und Carletti, der als guter Rechner und Kalkulator bekannt ist, weiss sich noch mit einem anderen Gedanken zu beruhigen: „Ich haben hier einen ‚Millionen-Deal' an Land gezogen! Da sind 1 Promille Spesen verkraftbar." Umgekehrt beschäftigt Carletti aber auch wiederum sein Gewissen: Anlässlich eines einziges Mittagessens mit Regierungsrat Reuteler verputzten sie soviel, wie ein Sozialhilfeempfänger inkl. Integrationszulage (MIZ) im Monat bekommt! Wobei ihm da wieder die Trost spendenden Worte des Präsidenten des Schwyzer Verwaltungsgerichts in den Sinn kommen: Es liege ALLES im Ermessen der Behörden! Faktisch kommt dieser Spruch Bruhins gegenüber einem Beamten der Gemeinde Schwyz einer General-Absolution durch den Papst gleich.
Das Essen mit Regierungsrat Reuteler hätte auch Fr. 10'000.-- kosten können, nach aktueller Rechtssprechung und -lehre des Schwyzer Verwaltungsgerichts kann sich eine Behörde grundsätzlich nie falsch verhalten, allein aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Behörde handelt. „Stimmt das tatsächlich? Oder interpretiere ich das Schwyzer Verwaltungsgericht nach dem Konsum von etlichen Gläsern vorzüglichem Rot- und Weisswein etwa falsch?" - „Herr Carletti, über was machen Sie sich Gedanken?" frägt der freundliche Schwyzer Justizdirektor. Carletti: „Entschuldigung, mir sind da nur so ein paar Gedanken und Fragen durch den Kopf gegangen." Reuteler: „Wenn ich Ihnen als altgedienter Politiker und Regierungsrat einen Rat geben darf, dann den: Nehmen Sie das Leben nicht allzu ernst, sondern nach Möglichkeit von der lockeren Seite. Sie werden viel mehr Freude daran haben. Würde ich als Justiz- und Polizeidirektor immer alles todernst nehmen, ich wäre vermutlich längst depressiv!"
Carletti hat anlässlich des ausgedehnten Geschäftsessens mit Regierungsrat Peter Reuteler, das mehrere Stunden dauerte, nicht nur einen „Millionendeal" für die Gemeinde Schwyz resp. dessen Gemeindrat Othmar Suter in die Wege geleitet, sondern - so scheint ihm - mit Reutelers offenen, freundlichen und warmherzigen Art auch einen neuen Freund geschenkt bekommen.
Pünktlich zur Büroschlusszeit um 17.00 Uhr verlassen Reuteler/Carletti das „Wysse Rössli" in Schwyz, zuvor noch freundlich und persönlich von Hotelier Sepp Trütsch, seinem Chefkoch, Geschäftsführer Hugo Lenzlinger, Service-Angestellte Vreni etc. verabschiedet. Trütsch gastfreundlich: „Es würde mich freuen, Sie beide demnächst wieder in meinem Hause begrüssen und bewirten zu dürfen.

Der Ausklang eines erfolgreichen Geschäftstages
Regierungsrat Peter Reuteler tritt gut gelaunt auf den Schwyzer Hauptplatz, hat er doch in den vergangenen Stunden für die Kantonspolizei Schwyz einen Millionen-Transportauftrag an Land ziehen können. Carletti seinerseits ist froh, mit Reuteler einen verlässlichen Verhandlungspartner gefunden zu haben. Auch Hotelier Sepp Trütsch ist mit dem Tag zufrieden und meint zu seinem Geschäftsführer Hugo Lenzlinger: „Solche Gäste wie eben sollten wir noch viel mehr haben!"
Nach der Verabschiedung auf dem Schwyzer Hauptplatz macht sich Regierungsrat Peter Reuteler auf in Richtung Bahnhofstrasse/Regierungsgebäude, währenddem Carletti in Richtung „Pöstli", Pfarrgasse 9 aufbricht. Carletti kontrolliert noch in seinem Büro, ob Telefonanrufe für ihn eingegangen sind oder sonst allenfalls wichtige Mitteilungen. Weil sein PC noch läuft, startet er das Programm Excel. Neugierig wie er ist, möchte er noch herausfinden, wie teuer es pro Jahr käme, wenn er jeden Arbeitstag mit Regierungsrat Peter Reuteler im „Wyssen Rössli" essen gehen würde: 20 x Fr. 1'060.- x 12 = Fr. 254'400! Carletti: „Gut, da kämen natürlich noch die Ferientage von Reuteler bzw. von mir in Abzug. Aber trotzdem..."
Als Carletti bei sich zuhause ankommt, möchte auch seine Frau wissen, wie viel denn das Essen mit Regierungsrat Reuteler gekostet habe, wie es gewesen sei etc. Doch Carletti schweigt wie ein Grab. Amtsgeheimnis.

Eine angenehme Nacht und ein nicht-alltäglicher Traum
Nachdem Carletti um 23.00 Uhr zu Bett gegangen ist, erscheint ihm im Traum schon wieder Regierungsrat Peter Reuteler. Reuteler ernennt Carletti zum „neuen Stabschef des Kantons Schwyz". Der Kanton Schwyz müsse ab jetzt eine eigenständige internationale (Wettbewerbs- und Standort-)Politik betreiben. Carletti sieht im Traum, wie er und Reuteler (zusammen mit einem Beamtenstab) in einem mittelgrossen Airbus mit der Aufschrift „Kanton Schwyz Nr. 1" sowie der grossen Aufschrift „VICTORINOX" von einem extra neu erstellten Flughafen in Wangen/SZ starten. Reuteler/Carletti bereisen die ganze Welt, vor allem im Arabischen Raum kommen die beiden gut an und machen Milliardengeschäfte mit Riad, Abu Dabi etc. Mehrere milliardenschwere Saudis und auch Milliardäre aus Kuwait beziehen neu Wohnsitze in Wollerau, Freienbach etc.
Der Kanton Zug als Steueroase und Paradies für Domizilgesellschaften ist längst zur kilo-meterweit abgeschlagenen Nr. 2 geworden. Reuteler knüpft Geschäftsbeziehungen zu den grössten Firmen von China und den USA.
Microsoft, Intel, Boeing etc. beziehen Firmendomizile im Kanton Schwyz. In Ibach entsteht ein Wal-Mart, der ca. 5mal so gross ist wie das aktuelle Mythen-Center. Gegen das Wirtschafts-Erfolgsduo Reuteler/Carletti verhalten sich die beiden Väter des deutschen Nachkriegswirtschaftswunders Konrad Adenauer und Ludwig Erhard im Grössenverhältnis wie kleine Zwerge.
Anlässlich des alljährlich stattfindenden WEFs in Davos gelten Reuteler/Carletti neben dem amerikanischen Präsidenten Barak Obama als die wichtigsten und prominentesten Gäste. Carletti hört im Traum eine Stimme: „Mit dem Geld, das Reuteler und du erwirtschaften, hättet ihr soviel, dass ihr damit den Hunger auf der ganzen Welt bekämpfen und alle Menschen, die in Psychiatrischen Kliniken gegen ihren Willen eingesperrt oder politisch verfolgt werden (Guantanamo), freikaufen könntet... Ihr könntet alle Sozialhilfeempfänger im Kanton Schwyz fair nach Gesetz und SKOS-Richtlinien auszahlen und müsstet nicht auf die (negative) politische Mithilfe und Willkür der Gerichte hoffen..." Doch da schellt der Wecker. Carlettis Frau: „Du Carlo, es ist 6.45 Uhr. Wir müssen aufstehen. Und du musst zur Arbeit."

Noch offene Fragen
Wie viel genau dann der Transport der 1'500 Personen in die Psychiatrische Heil- und Pflege-anstalt Oberwil gekostet hat, wissen wir nicht. Gerüchten zufolge wird von nicht ganz 1 Mio. Franken gesprochen.
Wesentlich stärker als die Gemeinde Schwyz werden die Krankenkassen zur Kasse gebeten: Jeder Patient der Klinik Oberwil kostet pro Jahr inkl. Behandlung und Betreuung rund Fr. 100'000.--. Das sind stolze Fr. 150 Mio. pro Jahr! Klinikdirektor Paul Lalli müsste deshalb schon längst nicht mehr bescheiden mit der SBB nach Oberwil fahren, er könnte sich einen Mercedes mit Chauffeur leisten...
Politisch geschieht im konservativen Kanton Schwyz weiter nichts, als dass neu die Stimmen, die eine Krankenkassen-Einheitskasse fordern, stärker werden.

Schweiz: 11'500 statt 10'000 FFEs - wem fällt das schon auf!
Falls jetzt solche (Zweckoptimisten) kommen und argumentieren, es würden durch das Schwyzer Verwaltungsgericht ja jede Woche möglicherweise zwei Personen aus dem FFE entlassen, so ist die Folgerung daraus nur bedingt richtig: Denn die Schwyzer Vormundschaftsbehörde bleibt auch nach der „grossen Hilfsaktion" nicht untätig und weist mindestens so viele Menschen neu in die Klinik Oberwil ein wie „alt" aus ihr herauskommen. So verhalten sich die Kosten von Fr. 150 Mio. in etwa konstant.
In der FFE-Statistik der Gesamt-Schweiz fallen die 1'500 in der Innerschweiz verbuchten Zusatz-Patienten nicht weiter auf, da es zwischen bisher 10'000 jährlichen FFEs und 11'500 nur ein „kleiner Sprung" ist.
Angriffigen Zürcher Journalisten, die dem Kanton Schwyz gegenüber vorwerfen, er betreibe auf Kosten der Schwächsten eine „Herodes-Politik", wird vehement widersprochen. Es gehe darum, den oft sozial isolierten Menschen zu „helfen". Es sei nie jemand explizit getötet worden und die Aktion richte sich nicht gegen Kleinkinder.
Weiter ist in den (FFE-Aufhebungs-)Urteilen des Schwyzer Verwaltungsgerichts zu lesen, die behördlich ausgesprochenen FFEs seien als „ein Akt der Nächstenliebe" zu verstehen und die eingewiesenen Menschen hätten in Oberwil „menschliche Liebe und Zuneigung erfahren"...

Doch was ist aus dem Fürsorgezentrum 2 geworden?
Da der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident lic. jur. Othmar Suter ein totaler kompensatorischer und auf sich selbst bezogener (Wettbewerbsdenken!) Narzisst ist, hat er natürlich von seinen Plänen gegenüber seiner „Kollegin" überhaupt keine Anspielungen gemacht. Genauer gesagt: Frau Joller wusste/weiss von nichts! Aus der Sicht der Fürsorgebehörde Schwyz sind die Brunner sowieso „Dilletanten". Fürsorgesekretär Carlo Carletti hat gegenüber dem Leiter Abteilung Soziales, Schertenleib, nur Verachtung übrig. Dasselbe gilt im Verhältnis Suter zu Joller.
Im Gegensatz zur „Politik der grossen Schritte" wie sie Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter mit seinem Fürsorgezentrum 1 betrieben hat und praktiziert, betreibt Joller unter dem Schutz des Sicherheitsdepartements und vor allem des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz eine Politik der kleinen Schritte, aber konsequenter Sparpolitik. In Brunnen wird mehr oder weniger das Sozialhilfe-Idealbild des Schwyzer Verwaltungsgerichts umgesetzt. Und zwar entsteht in Ingenbohl am Mettlenweg ein grosses Armenhaus für alle Bedürften aus Brunnen, Gersau, Morschach und Riemenstalden. Auch hier wurden gemäss dem ausdrücklichen Wunsch des Schwyzer Verwaltungsgerichts sämtliche situationsbedingten Leistungen, Integrationszulagen etc. abgeschafft und die Sozialhilfe auf das Wesentliche - Nothilfe - reduziert. Nicht ohne Folgen auf die Betreiber selbst: Patrick Schertenleib, vormals „Leiter Abteilung Soziales", schöpft aus der Pfanne (sofern es etwas gibt).
Weil mit der Begründung „freies Ermessen" seit Jahren sämtliche Beschwerden von wem auch immer sowohl vom Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz wie (selbstverständlich!) vom Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz abgewiesen wurden, werden seit Jahren schon gar keine solchen mehr eingereicht (da sinnlos). Die Bedürftigen sind auch physisch geschwächt, dass kein Mensch mehr die Motivation für eine Beschwerde aufzubringen vermag (und damit der sehn-lichste Wunsch des Schwyzer Verwaltungsgerichts nach Jahren erfüllt!).
Die meisten Bedürftigen sind psychisch depressiv und apathisch. Das Schwyzer Verwaltungs-gericht widerspricht dieser Auffassung in der Öffentlichkeit („Bote") vehement: den Menschen gehe es gut, sie würden durch den Sozialpsychiatrischen Dienst Goldau „persönlich betreut". Tatsächlich findet man in einigen Zimmern des Ingenbohler Armenhauses neben ausgemergelten Menschen ein paar leere Antidepressiva-Schachteln.

Sozialhilfe nach Ideal und „freiem Ermessen" des Schwyzer Verwaltungsgerichts
Armenleiter Schertenleib lässt an der Universität Zürich ein medizinisches Gutachten erstellen das die Frage klären soll, ob eine warme Ernährung für die Betreuten zwingend notwendig sei oder nicht. Der Gutachter, Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, weist darauf hin, dass warmes Essen wünschbar wäre. „Wünschbar aber nicht absolut notwendig", interpretiert dies der Armenleiter auf seine eigene bekannte Weise und ab sofort werden im Armenhaus Ingenbohl keine warmen Getränke mehr serviert.
Weil Fürsorgepräsidentin Joller aber die Bezahlung von Heizkosten aus Spargründen gestrichen hat, kommt es soweit, dass das Trinkwasser gefriert. Auf warme Getränke umsteigen, komme - gemäss Gutachten - auf keinen Fall in Frage, argumentiert Armenleiter Schertenleib. Und dass nicht geheizt werde, dies sei durch rechtskräftigen Beschluss der Fürsorgebehörde festgehalten worden, betont Joller. So kommt es - mit letzter Kraft - doch noch zu einer Beschwerde vor dem Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz. Der (anständige) juristische Sachbearbeiter des Sicherheitsdepartements findet die Zustände in Ingenbohl ebenfalls skandalös, ihm sind jedoch politisch (von oben) die Hände gebunden. Um nicht selber einen ablehnenden Entscheid schreiben zu müssen (Gewissen!), formuliert er den RRB als „Zwischenbericht des Sicherheitsdepartements" bzw. „Sprungbeschwerde" direkt ans Schwyzer Verwaltungsgericht. Das Schwyzer Verwaltungsgericht seinerseits sieht trotz ausführlicher Schilderung überhaupt nicht ein, was in Ingenbohl falsch laufen solle. Die Fürsorgebehörde Ingenbohl handle „nach freiem Ermessen". Diese wüsste selber am besten, wie sie mit ihren Klienten umzugehen habe. Er, der Verwaltungsgerichtspräsident, könne lediglich die Empfehlung abgeben, mit den eigenen Sozialhilfeforderungen etwas zurückhaltender zu sein. Betr. dem Problem des gefrorenen Wasser empfehle er, dass ein Bewohner des Armenhauses den Ingenbohler Strassenmeister um etwas Streusalz anfrage, das dem Trinkwasser beigemischt werden könne, damit dieses künftig nicht oder weniger gefriere... Doch diese Empfehlung kann in der Praxis nicht nachgekommen werden, da Fürsorgepräsidentin Joller die Anschaffung von Winterschuhen explizit aus Spargründen untersagt hat und deshalb niemand im Winter das Armenhaus verlassen kann.
Aus diesem Grund gelangen Insassen des Ingenbohler Armenhauses abermals an das Schwyzer Verwaltungsgericht und schildern das Problem. Das Schwyzer Verwaltungsgericht seinerseits hält in seinem Antwortschreiben fest, dass das Verhalten der Bewohner des Ingenbohler Armen-hauses „uneinsichtig, ja in gewissen Sinne querulatorisch" anmute und an der Tatsache, dass keine Winterschuhe vorhanden seien, die Fürsorgebehörde keine Schuld treffe und auch keine Pflichtverletzung vorliege. Es liege einzig und allein im „freien Ermessen" einer Fürsorgebehörde im Kanton Schwyz, wie sie mit ihren Bedürftigen umgehe. Ausserdem könnten betr. der verlangten Winterschuhe (deren Bedarf darüber hinaus gar nicht dokumentiert sei) Stiftungen und Fonds angeschrieben werden. (Subsidiaritätsprinzip)
Aber Schuhe gehörten nach den SKOS-Richtlinien zum monatlichen Grundbedarf, dieser würde aber schon seit Jahren in der Gemeinde Ingenbohl NICHT mehr ausbezahlt, widersprechen Insassen des Armenhauses. Um diese Frage zu klären, dafür sei das Schwyzer Verwaltungsgericht erstinstanzlich weder zuständig noch berechtigt zu entscheiden; hiefür müsse zuerst an die Fb Ingenbohl gelangt werden.
Dies machen die Bedürftigen auch und senden einen entsprechenden Antrag zu Händen ihrer Fürsorgepräsidentin. Reaktion kommt keine, obwohl nach Gesetz pflichtgemäss innert Frist eine Reaktion kommen müsste.
An dieser Stelle, liebe Leserinnen und Leser, können Sie die Geschichte selber fortsetzen.
Und was soll diese Geschichte lehren: dass das Schwyzer Verwaltungsgericht weniger die Lösung, als vielmehr Teil des Problems ist!

 

3. Die „Unfehlbarkeit" des Schwyzer Verwaltungsgerichts anhand praktischer Beispiele

Weniger originell als vorangegangene Geschichte ist die Tatsache, dass das Schwyzer Verwaltungsgericht mit seiner Behördengläubigkeit in der Praxis z.T. irreparable Schäden anrichtet:

Fall 1: 1998 bestätigt das Schwyzer Verwaltungsgericht die nachweisliche Falschschatzung von Werner Betschart, Lauerz, damals Schätzer der Kant. Güterschatzungskommission betr. des Anrechnungswerts für die Alte Brauerei, Schwyz, als „korrekt". Dieser gravierende Fall steht quasi stellvertretend für einen Teil der gängigen Rechtssprechung des Schwyzer Verwaltungsgerichts: Selber hat man keine Ahnung: demjenigen, der seit über 30 Jahren im betreffenden Haus wohnt und es wie seinen eigenen Hosensack kennt, dem glaubt man als hohes Gericht selbstverständlich nicht (auch nicht den eingereichten Dokumenten); wem man dann glaubt, ist dem angeblich "Sachverständigen" einer kantonalen Behörde - mit verheerenden Folgen.
Wobei nicht für das Gericht: Es kann noch so abstruse und falsche Urteile fällen, ihm passiert nie etwas. Dümmer war es in meinem Fall: Die nachweisliche Bestätigung der Falschschatzung als „korrekt" durch das Schwyzer Verwaltungsgericht war Mit-Ursache für meinen finanziellen Ruin.
(Anmerkung: Die Schwäche des Schwyzer Verwaltungsgericht liegt in der Regel in der Fehl-beurteilung bzw. -fehleinschätzung eines praktischen Falls. Dort, wo es um rein juristische bzw. „theoretische" oder abstrakte Belange geht, funktioniert dieses Gericht hervorragend vgl. Beurteilung der Frage der örtlichen Zuständigkeit.)

Fall 2: Der durch die korrupte, verlogene und heuchlerische Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz gegen mich im März 2005 verhängte FFE war nachweislich von A-Z fingiert!
Die entsprechenden Beweisdokumente dazu findet man im Internet.
Trick: Der korrupte Schwyzer Bezirksarzt, Dr. med. Gregor Lacher, deutete vorsätzlich MCS (ICD-10, T78.4 = Allergie) als „wahnhafte Störung" (von ihm frei erfunden! „Patient" vorher noch nie gesehen!) im Sinne von ICD-10 F22.0! Behördengläubig wie eh und je folgt das Schwyzer Verwaltungsgericht mit Selbstverständlichkeit der falsch gelegten Fährte - und fällt prompt auf die Nase. Nein, das genau genommen nicht. Denn wenn „das System" irrt oder Mist produziert, tragen immer die anderen die Konsequenzen.
Der hirnrissige, sinnlose Aufenthalt in der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil kostete das System (Krankenkasse etc.) rund Fr. 10'000.--. Mich beraubte es für Tage meiner Freiheit. Der damals vom Schwyzer Verwaltungsgericht befragte „psychiatrische Fachmann" arbeitet heute in der chirurgischen Abteilung des Kantonsspitals Zug. Tatsache! Komödienreif!
(Auch im Fall 2 können Sie wiederum die Anmerkung zu Fall 1 lesen!)

Fall 3: Wenn man mit vernünftigen Argumenten nicht mehr durchkommt, greift man zu den Mitteln der Willkür: In einem Urteil vom 18. Dezember 2008 werden durch das Schwyzer Verwaltungsgericht situationsbedingte Leistungen in der Fürsorge faktisch ausgehebelt und dieses politische, sachlich nicht gerechtfertigte Urteil sogar noch durch das Schweizer Bundesgericht bestätigt. Mit dem Fall beschäftigt sich aktuell der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 

4. Das Schwyzer Verwaltungsschutzgericht

Wenn man die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts Schwyz über die Jahre verfolgt, stellt man fest, dass es sich bei dieser Institution allzu oft um ein Verwaltungsschutzgericht handelt, das seine primäre Aufgabe vor allem darin zu sehen scheint, wenn immer irgendwie möglich Ent-scheide der Vorinstanzen zu schützen. Im Extremfall auch mit politischen Willkür-Urteilen.
Ganz im Gegensatz zu Art. 191c BV Richterliche Unabhängigkeit: „Die ri
chterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet."
Praxis:
Bringt das Gericht keine vernünftige Begründung mehr zustande, heisst es einfach: Das ist so, weil wir es so haben wollen. Selbstverständlich wird dies juristisch etwas diplomatischer formuliert, aber im Endeffekt kommt es aufs selbe heraus. Das aktuelle Urteil betr. Nichtbewilligung für die Kosten eines Laptops ist im Prinzip ein solches Urteil. Eine wirklich plausible Begründung liefert man nicht. Es heisst einfach: die Nichtbewilligung sei „Ermessenssache der Fürsorgebehörde Ingenbohl". Basta. Dass die Fb Ingenbohl gewohnheitsmässig und rein willkürlich nichts anderes als ablehnende Entscheide aus dem Hut zaubert, dies wird einfach ignoriert.

 

5. Tabelle: Wie Fürsorgebehörden des Kantons Schwyz auf dieselben Anträge total unterschiedlich reagieren

Gegenstand

Fb Schwyz

Fb Ingenbohl

FUST-Garantieverlängerungsvertrag

Damals noch nicht nötig.

Nicht behandelt bzw. abgelehnt.

Kosten Privathaftpflichtversicherung

Nicht behandelt.

Abgelehnt.

Kosten SBB Halbtax-Abo

Zu 100% übernommen, weil dadurch Fahrtkosten zum medizinischen Behandlungsort gesenkt werden konnten.

Abgelehnt und „selbstverständlich“ von der Justiz als „korrekt“ politisch geschützt.

Neue Brille

Kosten werden nachträglich noch gemäss Beschluss Nr. 155 vom 22. Mai 2006 zu 100% übernommen.

Minimale Integrationszulage

Fr. 100.- werden ausbezahlt, da Tätigkeit für MCS und MCS-gerechten Wohnraum ausgewiesen und unbestritten sind.
Zusammenarbeit mit der Sozialberaterin Marlen Marty-Betschart.

Korrupte Fb Ingenbohl weigert sich seit Jahren, eine MIZ auszubezahlen und wird dabei von der Schwyzer Justiz (-Willkür) politisch gedeckt.

Kosten für allergendichte Bettwäsche

Damals noch kein Thema.

Dank korrupter Fb Ingenbohl und Schwyzer Justizwillkür ist dieses Verfahren teilweise (Matratzenbezug) seit über 2 Jahren immer noch hängig bzw. wurde z.T. abgelehnt!

Fehlersuche Waschmaschine

Situationsbedingte Leistungen werden immer zu 100% übernommen.

Wird nur zu 50% bezahlt! Schwyzer Justizwillkür!

Zügeltransport

--

Trotz 3 (!) Anträgen: Justizwillkür deckt korrupte Fb Ingenbohl. Sozialhilfeempfänger muss sämtliche Kosten aus dem Grundbedarf (!) zahlen!

MCS-Wohnprovisorium

Wird innerhalb von 2 Jahren
1 x angegriffen.

Wird innerhalb von 2 ½ Jahren 3 x angegriffen, obwohl gar keine Alternative zur Verfügung steht!

Waschmaschine zum aus-schliesslich duftstofffrei waschen

Wird zu 100% übernommen.

Justiz-Willkür schützt Verhalten der Fb Ingenbohl. Statt Fr. 1'766.— für die neue Maschine müssen lediglich Fr. 350.- bezahlt werden!

Wohnungsinserat

Wird unterstützt.

Kann nicht publiziert werden, da Kostenübernahme abgelehnt wird.

Unterstützung MCS-Wohnprojekt

Unterstützung durch die Sozialberatung der Gemeinde Schwyz.

Fürsorgepräsidentin und Leiter Abteilung Soziales lehnen jegliche Unterstützung ab.

Nicht kassenpflichtige Medikamente

Werden selbstverständlich bezahlt.

2 ½ Jahre lang dauernde Auseinandersetzung; Gutheissung mit RRB Nr. 1202/2009.

Laptop MacBook Pro 2006 / MacBook Pro 2009

MacBook Pro 2006 inkl. Drucker und Software Adobe Creative Suite 2.3 bewilligt, weil Kenntnisse, Bedarf und Nutzen klar ausgewiesen sind.

Reparatur von MacBook Pro 2006 wird durch Fb Ingenbohl abgelehnt.
Neukauf Nachfolgegerät Mac Book Pro 2009 wird abgelehnt.

Kann mir jemand erklären wieso die Bewilligung eines Laptops von der Sozialberatung Schwyz als „sinnvolle Investition" angeschaut wird und im 5 Kilometer entfernten Brunnen nicht?

Dass es sich bei obiger Tabelle nicht um ein Märchen, sondern um knallharte Fakten handelt, kann unter www.urs-beeler.ch anhand der Original-Dokumente (als PDF) nachgelesen werden. Mit der dokumentierten Behörden- und Justizwillkür können sich in ein paar Jahren Schweizer Historikerkommissionen beschäftigen.
Was auch dem Laien auffallen wird: In der Praxis geht es seit selten um korrekte Auslegung des Gesetzes resp. Anwendung der SKOS-Richtlinien. Wichtigstes und einziges (!) Handlungsmotiv der Fb Ingenbohl bildet stets die Kostenabwehr!

 

6. Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts betr. Laptop verletzt in mehreren Punkten die Schweizer Bundesverfassung

Art. 2 BV Zweck
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. - Frage: Wie sollen in einer modernen, technologisch orientierten Gesellschaft in der Praxis die Rechte gewahrt werden können ohne entsprechende technische Ausrüstung, sprich Laptop?
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
- Frage: Gemeinsame Wohlfahrt, wenn ein Teil der Bevölkerung ein Laptop besitzen darf und die andere, bedürftige, nicht? Nachhaltige Entwicklung ohne Computer?
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. - Frage: Chancengleichheit bei permanent ablehnenden Beschlüssen einer Fb Ingenbohl, politisch geschützt durch ein Schwyzer Verwaltungsgericht?

Art. 6 BV Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. - Frage: wie soll das heutzutage gehen in einer technologisch orientierten Gesellschaft ohne Laptop?

Art. 8 BV Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. - Frage: Wieso darf ich von einer Fb Ingenbohl seit 2 1/2 Jahren legal diskriminiert und schikaniert werden, indem „freies Ermessen" vom Schwyzer Verwaltungsgericht stets negativ, d.h. zu meinen Ungunsten ausgelegt wird (siehe Tabelle)?
Wer über keinen Laptop verfügen darf, wird zum „Bürger zweiter Klasse" degradiert. Ist das im Sinne der Rechtsgleichheit?
Wer über keinen Zugang zum Internet, zu Gesetzen etc. hat, der ist automatisch benachteiligt und kann nicht mit gleich langen Spiessen kämpfen! > Verstoss gegen die Rechtsgleichheit!
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor. > (...)
Speziell MCS-Betroffene (Chemikaliensensibilität > Behinderung) leben bekanntermassen sozial isoliert und sind deshalb in der Kommunikation auf das Internet (Laptop) angewiesen!

Art. 9 BV Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. - Tatsächlich? Die praktisch stets ablehnenden Beschlüsse gegen meine Person, inkl. dem aktuellen Laptop-Entscheid, widersprechen dem Willkürverbot.

Art. 16 BV Meinungs- und Informationsfreiheit
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. - Frage: Wie, wenn mir eine Informationsbeschaffung via Internet, Skype-Telefonie, E-Mail durch Verweigerung eines Laptops verunmöglicht wird?
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. - Das Internet bildet heutzutage die wichtigste Quelle unabhängiger Informationsbeschaffung! Deshalb braucht es die Möglichkeit des freien Internetzugangs - auch für Sozialhilfeempfänger!
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. - Jede Person muss dazu aber auch die technische Möglichkeit (z.B. Laptop) haben, ansonsten dieser „freie Empfang" via Internet gar nicht möglich ist!
Im Schwyzer Sozialhilfehandbuch (Ausgabe 2006) gibt es z.B. zum Thema Radioempfang extra einen Posten „Radio" (für Fr. 300.-). Die Anschaffung eines Radiogeräts erfolgt also NICHT über den Grundbedarf, sondern MUSS von der Fürsorge separat vergütet werden (was auch logisch und richtig ist).
Wieso sollte hingegen ein Sozialhilfeempfänger keine Möglichkeit (Laptop) haben, z.B. für den Internetempfang und Skype-Gratis-Telefonie? Wieso sollte gerade die Anschaffung eines Laptops, das teurer ist als ein Radio, zu Lasten des Grundbedarfs gehen?
Wie sollte eine Verbreitung von Informationen über das Internet gehen
ohne Laptop?
Wichtig ist noch der Hinweis: Dass die meisten Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) heutzutage ihre Informationen via eigener Homepage im Internet verbreiten und z.B. Downloads für Gesetze (> Kanton) anbieten.
Die Schwyzer Steuerverwaltung bietet eine Vielzahl von Dokumenten als PDFs oder Excel-Tabellen an. Wie wollen Sie diesen Anforderungen des Staates nachkommen können
ohne Laptop?
Darf es eine Zweiklassengesellschaft geben, indem Reiche selbstverständlich über einen Laptop verfügen (dürfen) und wirtschaftlich Bedürftige nicht? Oder gilt nicht in einem demokratischen Rechtsstaat das Recht auf gleichlange Spiesse? Und dass der Staat dort eingreift, wo es nötig ist, Ungerechtigkeiten zwischen Arm und Reich zu mildern?

Art. 29 BV Allgemeine Verfahrensgarantien
1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.
2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör. - Wofür das Laptop eingesetzt werden soll, z.B. für die Erzielung einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) von Fr. 100.-/Mt. bleibt im angefochtenen Verwaltungsgerichtsentscheid praktisch unbeachtet. Auch dass das Apple MacBook Pro 2009 zur Lösung des Hauptproblems - MCS-gerechter Wohnraum (z.B. via Schaltung von Google-Werbung - dienen soll, bleibt unerwähnt! > Verweigerung des rechtlichen Gehörs!) - Siehe Beilage 1: Google- Werbung für MCS-gerechtes Wohnobjekt.
3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. - Wäre die Anschaffung eines Laptops im Jahre 2006 von der Fb Schwyz als „unnütz" und „zu teuer" betrachtet worden, hätte die damalige Sozialberatung der Gemeinde Schwyz für die Anschaffung ganz sicher nicht eine Bewilligung gegeben! Weil damals aber schon Sinn und Zweck ausgewiesen waren, wurde die Anschaffung bewilligt.
3 Jahre später wird in der identischen Sachfrage von den Vorinstanzen (Fb Ingenbohl, RR und Verwaltungsgericht) politisch-willkürlich genau gegenteilig entschieden, obwohl sich objektiv NICHTS geändert hat!

Art. 30 BV Gerichtliche Verfahren
1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt. - Das regelmässige Auftreten des Schwyzer Verwaltungsgerichts in der Argumentation mehr oder weniger als Anwältin der Vorinstanzen (speziell Fb Ingenbohl) hat mit einer unparteiischen Rechtsprechung nichts zu tun!

 

7. Verantwortung als Staatsbürger übernehmen - aber bitte wie ohne Laptop?

Nochmals: Die Schweizer Bundesverfassung fordert in Art. 6, dass jeder Bürger des Landes Verantwortung übernehme. Diese tue ich journalistisch seit über 20 Jahren.
Mit www.urs-beeler.ch will ich nicht nur nach über 2 1/2jähriger Ablehnung erreichen, dass mir (wie früher) korrekterweise endlich eine Minimale Integrationszulage (MIZ) ausbezahlt wird - ich will auch meiner Verantwortung als Staatsbürger gerecht werden (können) und aufzeigen, dass in unserem Land der behördliche Sozialhilfemissbrauch ein viel grösseres Problem ist als der von der einfältigen einheimischen Boulevardpresse („Blick", „20 Minuten") immer wieder künstlich aufgebauschte private.
Es liegt klar auf der Hand, dass gerade dies die Vorinstanzen offenbar NICHT haben wollen, weil sie dadurch teilweise selber ins journalistische Schussfeld geraten. Wobei ich folgendes zu bedenken gebe: Kein einziger Mensch, der sich objektiv betrachtet bzw. mir gegenüber korrekt verhielt/verhält, wurde je von mir kritisiert! Dies gilt auch für Behörden. Ganz einfach deshalb, weil solches Verhalten an sich selber nicht korrekt wäre. Unkorrektes Verhalten aufzudecken ist jedoch ein Gebot der Stunde!
Würden besagte von mir kritisierte Behörden sich menschlich und korrekt verhalten, würden sie nicht kritisiert. Oder präziser: Sie könnten gar nicht kritisiert werden, weil sie ihre Arbeit ja korrekt machen! „Angst haben" müssen nur die mit dem schlechten Gewissen und die „Dreck am Stecken" haben!
Gerade das Schwyzer Verwaltungsgericht hat in Vergangenheit in meinem Fall (nachweisbar!) diverse Fehlentscheide getroffen. Vielleicht wird die Veröffentlichung dazu führen, dass man sich künftig wieder darauf besinnt, was die eigentliche Aufgabe eines Gerichts wäre:
faire, auf die Sache bezogene, möglichst gerechte Urteile zu fällen.
Aufgrund umfassender Dokumentation können die Besucher von www.urs-beeler.ch selber entscheiden, welcher Argumentation/Darlegung sie folgen wollen: jener von Behörden/der Justiz oder meiner.

Mir geht es um die Wahrung und Verteidigung von zwei absoluten Grundrechten des Staates: der Demokratie und der Meinungs- und Pressefreiheit. Beides kommt heutzutage viel zu stark unter die Räder, weshalb es unabhängige Staatsbürger geben muss, die sich für diese Rechte mit aller Kraft einsetzen! Um mich dafür stark machen zu können, bin ich jedoch gezwungenermassen auf einen Laptop angewiesen! Oder wie sollte ich anders diese wichtige Aufgabe wahrnehmen können?


8. Die Fürsorgebehörde Ingenbohl als leuchtendes Beispiel, wie eine Sozialbehörde korrekt funktionieren müsste?

Das „Vertrauen", welches das Schwyzer Verwaltungsgericht in die Fb Ingenbohl setzt, ist in keiner Weise gerechtfertigt! Hier die Fakten (chronologisch dokumentiert unter www.urs-beeler.ch):
1. April 2007: Die Fb Ingenbohl drückt sich um die Auszahlung wirtschaftlicher Hilfe mit dem Argument, dass sie örtlich nicht zuständig sei.
2. Mai 2007: Die Fb Ingenbohl reagiert nicht auf Anträge.
3. Juni 2007: Statt korrekt wirtschaftliche Hilfe nach dem Berechnungsblatt zur Bemessung der Sozialhilfe auszuzahlen, zahlt die Fb Ingenbohl „Notfallunterstützung" aus. Dies kommt billiger.
4. August 2007: Trotz Zwischenbescheid vom 5.7.07 des Justizdepartements zahlt man weiter nicht korrekt aus.
5. August 2007: Das pflichtwidrige Verhalten der Fb Ingenbohl wird vom Regierungsrat (Aufsichtsbehörde) mit Trinkgeld-Verfahrenskosten von Fr. 250.- „geahndet".
6. September 2007: Die Fb Ingenbol setzt pflichtwidrig falsche Zahlen im Unterstützungsbudget ein! (Ob Fürsorgepräsidentin Joller ihre Steuererklärung auch nach diesem System ausfüllt?)
7. September 2007: Die Fb Ingenbohl unterliegt im Rechtsstreit betr. örtlicher Zuständigkeit und muss Fr. 1'000.-- Verfahrenkosten übernehmen.
8. Oktober 2007: Erst jetzt wird korrekt nachgezahlt.
9. Dezember 2007: Zweite versuchte rechtswidrige Sabotage des MCS-Wohnprovisoriums (Mietzinsrichtlinien).
10. Dezember 2007: Der neue Leiter Abteilung Soziales, Schertenleib, heuchelt.
11. Januar 2008: Die Fb Ingenbohl ignoriert eingereichte Arztzeugnisse.
12. Februar 2008: Aufsichtsbeschwerden gegen die Fb Ingenbohl wegen Rechtsverweigerung.
13. März 2008: Vorsätzlich wird von der Fb Ingenbohl für März 2008 ein falsches Unterstützungsbudget zusammengestellt.
14. April 2008: Vorsätzlich wird von der Fb Ingenbohl für April 2008 ein falsches Unterstützungsbudget zusammengestellt.
15. Mai 2008: Die Fb Ingenbohl lehnt die Zahlung der Reparaturkosten (im Sinne einer situationsbedingten Leistung) für die defekte Waschmaschine ab. Stattdessen offeriert sie wider-rechtlich einen Darlehensvertag für eine neue Waschmaschine. (Ein Jahr zuvor lehnte sie den Abschluss eines Garantieverlängerungsvertrags ab!)
16. Juni 2008: die korrupte Fb Ingenbohl lehnt die Kosten betr. Fehlersuche an der alten Waschmaschine ab.
Und und und. Doch lesen Sie die Original-Dokumente im Internet unter www.urs-beeler.ch
In Tat und Wahrheit ist diese Fb Ingenbohl ein schlecht gesinnter, totaler Amateur-Betrieb, der nicht zuletzt deshalb dermassen pflichtwidrig wirtschaften kann, weil dagegen von den Aufsichtsstellen nichts unternommen wird! Das heisst: Das rechtswidrige Verhalten einer Fb Ingenbohl wird nicht nur stillschweigend geduldet, sondern durch politische Willkürurteile aktiv unterstützt. Dies sieht man dann ab der Hälfte 2008, das ganze Jahr 2009 bis heute!
Oder anders ausgedrückt: Wo diese Behörde (Ingenbohl) noch über ihre eigene Dummheit stolpert, wird ihr „von oben" politisch wohlwollend geholfen.

Engagierte, kritische Sozialhilfeempfänger, die solche Missstände aufdecken und festhalten, sind natürlich das Letzte, was die Vorinstanzen inkl. Schwyzer Verwaltungsgericht gebrauchen können! Deshalb (nicht aus juristischen, sondern vielmehr aus rein politischen Gründen!) wird ein Laptop auch mit aller Macht abgelehnt!

 

9. Wie ich bereits in meiner Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz vorgerechnet habe, wäre mit der korrekten Auszahlung einer Minimalen Integrationszulage (MIZ) ein Laptop innerhalb von zwei Jahren amortisiert! Plus ein paar weitere Rechenbeispiele...
In Zahlen: 24 x Fr. 100.- (MIZ) = Fr. 2'400.--.
Der Wert einer Ware ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Die Frage des Preises ist relativ!

Und noch ein paar Gedanken zum Überlegen:
- von den Vorinstanzen wird teilweise so getan bzw. vorgeheuchelt, als ob der Preis von Fr. 2'499.-- „ungeheuerlich" sei. Im Jahre 1990 kostete eine Macintosh-II-si-Anlage inkl. Bildschirm, Tastatur, Maus, Software, Laserdrucker und Wechselplattenlaufwerk rund Fr. 20'000.--. Der Laptop kostet 1/8 dieses Preises!
- er kostet gleichviel wie der 30tägige Aufenthalt im Hotel Alpina während den Sommermonaten
- 1/4 des Aufenthaltes während 1 Monats in der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil
- etwas mehr als 3 von Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz, fingierte FFEs à Fr. 776.10
- weniger als 4 Polizei-Fahrten à Fr. 690.- von Schwyz in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil
- das System meint es so „gut" mit (einem Teil) seiner Bevölkerung. Jährlich werden ca. 10'000 FFE's ausgesprochen. Gehen wir davon aus, dass 1 FFE im Durchschnitt Fr. 10'000.-- kostet, entspricht dies 4 Laptops. Würden in unserem grossartigen Rechtsstaat keine FFE's mehr ausgesprochen, könnten stattdessen der bedürftigen Bevölkerung 40'000 Laptops (!) abgegeben werden, damit sie ihre Rechte gegenüber den Behörden wahrnehmen können!
- Wäre in den Jahren 1976/1981 auf den Kauf von total (72+38) 110 Tiger-Kampfflugzeugen zum Gesamtpreis von Fr. 1,940 Mrd. verzichtet worden, so könnten mit diesem Geld 776'000 Laptops beschafft werden, das wären theoretisch mehr als 3 Laptops für jeden Schweizer Sozialhilfeempfänger! Damit wäre die Wehrkraft nicht einmal gross unterwandert worden, da die Beschaffung dieses „Placebo-Kampfflugzeuges" (Ausdruck von Sepp Moser, Aviatik-Spezialist) in erster Linie gewissen Schweizer Firmen dienen sollte und weniger der Schweizer Flugwaffe. Die Ausrüstung mit lediglich zwei Infrarot-Lenkwaffen und zwei 20-mm-Kanonen für den Schönwettereinsatz (Schlechtwetter und Nacht geht gar nicht) ist „lachhaft". Bevor die Piloten dieser (zwar wendigen) Flugzeuge infolge ihres eingeschränkten Radars überhaupt etwas von einem Feindflugzeug sehen/bemerken würden, wären sie höchstwahrscheinlich bereits durch fremde Lenkwaffen abgeschossen. Wobei diese Flugzeugbeschaffung vermutlich genau der Denkweise der Vorinstanzen entspricht: möglichst billig! Ob gross tauglich oder nicht, ist nebensächlich. (Nur am Rande: Sepp Moser und ich hätten - falls eine Beschaffung überhaupt notwendig gewesen wäre - damals die sehr leistungsfähige, aber trotzdem preiswerte F-16 beschafft.)

 

10. Eine abschliessende Gesamtbetrachtung

Das soziale (im Gegensatz zum absoluten) Existenzminimum umfasst nach den SKOS-Richtlinien nicht nur die Existenz und das Überleben eines Bedürftigen, sondern auch seine Teilhabe am Sozialleben. Dies vergessen die Vorinstanzen - aus „Kostenablehnungsgründen" - absichtlich!
Nachfolgend dokumentiere ich, wo es finanziell hinführt, wenn Laptop-Kosten auch noch dem Grundbedarf zugerechnet werden (sämtlich Zahlen sind bekannt von meiner vorausgegangenen Beschwerde ans Schweizer Bundesgericht bzw. aktuell hängig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte):
1 Waschmaschine Novamatic WA 1268.3 aqua stop total: Fr. 1'740.-, monatlich: Fr. 145.-
1 Bettinhalt/-ausrüstung: Fr. 825.- + Fr. 549.- + Fr. 99.90 = Fr. 1'473.90, monatlich: Fr. 122.85 (Keine Luxus-Bettwaren, sondern sämtliche Produkte von der MIGROS!)
2 Encasing-Garnituren total: 2 x (Fr. 274.- + Fr. 105.- + Fr. 239.60 = 618.60) = Fr. 1'237.20, monatlich: Fr. 103.10
1 SBB Halbtax-Abo für drei Jahre: Fr. 350.-, monatlich: Fr. 9.75
1 Solis Haarfön: Fr. 99.-; monatlich Fr. 8.25
Neu: Nicht-kassenpflichtige Medikamente müssen gemäss RRB Nr. 1202/2009 vom 10. November 2009 von der Fb Ingenbohl übernommen werden
1 Zügeltransport Reichlin Züglete, Seewen, Fr. 1'501--, monatlich Fr. 125.-
= TOTAL SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN: 513.95 / Monat
Subtrahiert man obigen Betrag (situationsbedingte Leistungen) von meinem monatlichen Grundbedarf von Fr. 960.-, bleiben mir für den effektiven Lebensunterhalt noch Fr. 960.- minus Fr. 513.95 = Fr. 466.05/Monat.
Subtrahiert man hiervon Fr. 208.25 (12 x Fr. 208.25 = Fr. 2'499.-- = Laptop), so bleiben monatlich noch Fr. 257.80 Grundbedarf!

Mit diesem Betrag wird das Existenzminimum unterschritten und Art. 12 BV verletzt, indem sowohl argumentatorisch wie auch zahlenmässig detailliert ausgeführt ist, dass eine Nichtvergütung der geltend gemachten situationsbedingten Leistungen ein menschenwürdiges Dasein nicht mehr ermöglichen und zu einer unwürdigen Bettelexistenz zwingen (Verstoss gegen Art. 7 BV, Schutz der Menschenwürde).
Mit dem Betrag von Fr. 257.80/Monat sollen nach SKOS B.2.1 (Handbuch Seite 52) Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung und Schuhe, Kosten für die laufende Haushaltführung (in meinem Fall duftstofffreie Putz- und Reinigungsmittel; Kehrichtgebühren usw.), Körperhygiene (in meinem Fall duftstofffreie Toilettenartikel, Coiffure usw.), Verkehrsauslagen, Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Post), Unterhaltung und Bildung (z.B. Zeitungen und Bücher usw.), persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial), Vereinsbeiträge, kleine Geschenke etc. finanziert werden können. Wie soll das bitte mit Fr. 257.80 pro Monat noch gehen?
Zum Vergleich: Der monatliche Grundbedarf für den Lebensunterhalt für einen Einpersonenhaushalt beträgt im Normalfall Fr. 960.-, hinzu kommen allenfalls noch Fr. 100.- Minimale Integrationszulage (MIZ) = Fr. 1'060.--.
Zu betonen ist noch: Auf eine eigene, separate Waschmaschine zum ausschliesslich duftstofffrei waschen bin ich absolut angewiesen (siehe zwei Arztzeugnisse), die Notwendigkeit von Encasing-Bezügen ist ebenfalls ärztlich ausgewiesen. Das Halbtax-Abo rechtfertigt sich dadurch, dass die Reisekosten für notwendige Arztbesuche reduziert werden können. Der Zügeltransport war ebenfalls zwingend (ultimative Aufforderung durch die Gemeinde Schwyz, siehe eingeschr. Brief des Gemeindepräsidenten vom 30. Juni 2008). Kurz: Es handelt sich um notwendige und begründete Kosten/Auslagen!
Eine solche Gesamtbetrachtung lässt das Schwyzer Verwaltungsgericht in seinem Entscheid wiederum ausser Acht bzw. man verweigerte mir in diesem entscheidenden Punkt das rechtliche Gehör.
Werden situationsbedingte Leistungen immer (vgl. Tabelle > das diskriminierende, in meinem Fall praktisch stets ablehnende Verhalten der Fb Ingenbohl) einfach grundlos oder mit fadenscheiniger Begründung gestrichen, entspricht dies Willkür. (Widerspruch zu Art. 9 BV Schutz vor Willkür)

Selbst den grössten Ignoranten wird die behördlich praktizierte Ungerechtigkeit gegen meine Person eines Tages auffallen, spätestens dann nämlich, wenn mein Grundbedarf aufgrund konstanter behördlicher Verweigerung der Auszahlung situationsbedingter Leistungen (nach SKOS) bei Null (mathematisch: 0) angelangt sein wird. Dann bin ich gespannt, wie DIES begründet wird!

Wie vorliegend sehr ausführlich dargelegt, stellt der Entscheid der Vorinstanz vom 20. Januar 2010 ein Fehlurteil dar, das aus diesem Grunde aufzuheben bzw. zu korrigieren ist.

Ich stelle dem Bundesgericht folgende
 

Anträge
 

1. Aufhebung von Dispositivziffer 1 des Entscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz III 2009 216 vom 20. Januar 2010 (Versand 2. Februar 2010, Erhalt 3. Februar 2010).
 
2. Kostengutsprache für 1 Apple MacBook Pro 2,66 GHz im Betrag von Fr. 2'499.--.
 
3. Das Verfahren habe kostenfrei zu erfolgen.

 

Für Ihre Bemühungen um ein faires Urteil danke ich Ihnen im Voraus vielmals.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum