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Seit über 3 Jahren derselbe Leerlauf |
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Zitat aus der Vernehmlassung S. 2/3: "Mit Beschluss vom 26. Juni 2010 wurde dem Beschwerdeführer, aufgrund seines unkooperativen Verhaltens die wirtschaftliche Sozialhilfe für 3 Monate um 15% gekürzt. Da bezüglich Wohnraumproblematik endlich ein Abschluss gefunden werden kann, soll die Sanktion sofort wirken und den Beschwerdeführer dazu bewegen, in Zukunft seine Mitwirkungspfiicht zu erfüllen. Einer allfälligen Beschwerde wurde diesbezüglich die aufschiebende Wirkung entzogen." |
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