Dass aufgrund ihrer Nicht-Information betr. Bezugs-Limite die Kosten nicht mehr von der Grundversicherung (KVG) gedeckt werden, interessiert die Rütli-Apotheke Brunnen nicht. Umsatz geht vor! Letzteres dürfte auch der Grund sein, wieso Kunden über eine Mengenbezugsbeschränkung vorgängig gar nicht informiert werden! > KOSTENFALLE! Korrekt und fair wäre es, wenn die Rütli-Apotheke Medikamente, die nicht (mehr) vom KVG gedeckt werden, BAR einfordert. Stattdessen lässt man den Kunden lieber im guten Glauben, die Medikamente würden weiter durch die Krankenkasse bezahlt. Im Nachhinein will die Rütli-Apotheke von der Sache (siehe Schreiben Dummermuth vom 21.6.10) betr. einer Kulanz infolge vorgängiger Nicht-Information des Kunden nichts wissen!
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