www.urs-beeler.ch

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl
Frau Fürsorgepräsidentin
Parkstrasse 1
Postfach 535

6440 Brunnen

EINSCHREIBEN

Wegen der Nicht-Information betr. Bezugslimite für Medikamente durch die Rütli-Apotheke Brunnen entsteht erheblicher bürokratischer Aufwand - Lernen Sie aus diesem Vorfall!
Anträge bezüglich Kostengutsprache für den von der CSS-Krankenkasse nicht gedeckten Medikamenten-Mehrbezug wegen vorgängiger Nicht-Information betr. Bezugslimite durch die Rütli-Apotheke Brunnen


Brunnen, den 28. Juni 2010
 

Sehr geehrte Frau Fürsorgepräsidentin
Sehr geehrter Herr Fürsorgesekretär
Sehr geehrte Damen und Herren

Es tut mir leid, dass ich Sie schon wieder mit einem Antrag „belästigen“ muss. Leider aber geht es nichts anders.

Medikamentenbezug über Bezugslimite infolge Nicht-Information durch die Rütli-Apotheke Brunnen
Wie Sie wissen, war mit der Fb Ingenbohl ein fast dreijähriger Rechtsstreit notwendig betr. der Übernahme nicht-kassenpflichtiger Medikamente. Mittlerweile ist dieser Rechtsstreit fairerweise zu meinen Gunsten entschieden worden (siehe Urteile RR und Verwaltungsgericht).
Wie Sie weiter wissen, leide ich an einer massiven atopischen Dermatitis (durch über 10 Ärzte einwandfrei ausgewiesen und unbestritten). Weil die Fb Ingenbohl vor Jahren forderte, nach Möglichkeit immer kassenpflichtige Medikamente zu verwenden und um den Bezug der für mich am besten geeigneten, unparfümierten Bepanthen Salbe niedriger halten zu können, suchte ich nach Möglichkeiten, letztere „zu strecken“. Die seinerzeit zusammen mit Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier ausprobierten Alternativen entpuppten sich jedoch allesamt nachweislich als (hoch)allergieauslösend.
Völlig hirnrissig werden in unzähligen Standard-Neurodermitiker-Cremen und -Salben heutzutage immer noch allergieauslösende Parfümstoffe resp. Aromastoffe „eingebaut“, was für MCS-Betroffene absolut unverträglich ist. Dass diese parfümierten, allergieauslösenden Cremen/Salben durch das KVG „subventioniert“ werden, ist ein Skandal und ich habe wegen diesem Missbrauch brieflichen Kontakt mit Bundesrat Didier Burkhalter aufgenommen. Indem künftig allergieauslösende Cremen/Salben von der Kassenpflicht ausgenommen werden, könnten jährlich Millionen eingespart werden!

Suche nach kassenpflichtigen Alternativen
Weil die Fb Ingenbohl eine Bezahlung der Bepanthen Fettsalbe über Jahre verweigerte (wie die CSS Krankenkasse die Übernahme via Zusatzversicherung) suchte ich nach kassenpflichtigen Lösungen. Dabei kamen dipl.-pharm. Jennifer Wittlin, Rütli-Apotheke, Brunnen, und ich auf die parfümfreie Optiderm F. Diese werde bei Neurodermitis von Ärzten sehr oft verschrieben, bestätigte Wittlin. Als „direkte Alternative“ zur Bepanthen Fettsalbe bot sich die Pantothen-Streuli Salbe an.
Frau Cécile Camenzind, Rütli-Apotheke, Brunnen, ist jedoch zurecht kein „Fan“ dieser Salbe. Aus praktischer Erfahrung weiss ich heute warum: Die Streuli-Salbe hat gegen das Original - Bepanthen Fettsalbe - Null Chance. Im Gegensatz zur Hochwertigkeit der Bepanthen ist die Streuli-Salbe „Schrott“, weil inhaltsmässig total auf „billig“ ausgelegt. Trotz Konservierungsstoffen riecht die parfümfreie Streuli-Salbe rasch „ranzig“. Auch der Eigengeruch der Inhaltsstoffe ist selbst bei einer ganz neuen Streuli-Pantothen-Salbe nie so „koscher“ wie bei einer vergleichbaren Bepanthen.

Reine Kostenüberlegungen brachten mich dazu...
...einen solchen Therapie(ergänzungs)versuch mit kassenpflichtiger Optiderm F und kassenpflichtiger Pantothen-Streuli dennoch zu starten. Das Ergebnis war/ist ernüchternd: Eine Verbesserung des Hautzustandes brachten beide nicht. Den Einsatz der Pantothen-Streuli stellte ich deshalb ein, weil der Eigengeruch der Inhaltsstoffe sich je länger je störender bemerkbar machte und eine positive Wirkung auf die Haut ohnehin ausblieb. Die parfümfreie Optiderm F ist zwar tendenziell eher besser als eine ebenfalls parfümfreie Calmurid, für beide Produkte ist jedoch typisch der unangenehme Juckreiz (aufgrund des Inhaltsstoffes Urea). Therapeutisch konnte trotz monatelangem Einsatz kein Erfolg erzielt werden.
Heute verzichte ich auf oben genannte Produkte und setzte ausschliesslich auf die nicht-kassenpflichtige parfümfreie Bepanthen Fettsalbe, welche mit Abstand therapeutisch die besten Resultate liefert.

Nun zum Problem...
...betreffend den kassenpflichtigen Pepanthen-Streuli und Optiderm F. Niemand (weder Hausarzt, Apotheke, CSS Krankenkasse) klärte mich vorgängig darüber auf, dass für beide besagte Produkte einer Bezugslimite gilt! Dass Bezugslimiten für Medikamente überhaupt existieren, wurde mir klar, als in einer CSS-Rechnung vom vergangenen Jahr erstmals (!) auf eine solche Limite aufmerksam gemacht wurde! Sogleich suchte ich dipl.-pharm. Jennifer Wittlin von der Rütli-Apotheke auf und teilt ihr mit, dass ich über eine Bezugslimite unbedingt hätte VORGÄNGIG informiert werden müssen! Ja, es tue ihr leid, meinte sie.

Vorliegend von Relevanz: Zeitliche Verzögerung zwischen Medikamenten-Bezug und CSS-Abrechnung
Weil der Bezug von Medikamenten in der Apotheke und die CSS-Abrechnung zeitlich nicht nur Wochen, sondern Monate auseinander liegen können, waren bis zum Zeitpunkt dieser ersten CSS-Rechnung mit Mitteilung betr. überzogener Bezugs-Limite bereits das Bezugskontingent x-fach überschritten. Nicht mutwillig, sondern in völliger Unkenntnis einer Bezugslimite! (Dass solche Bezugslimiten auf Medikamenten bestehen, war mir bis zu diesem Datum schlichtweg nicht bekannt!). Hätte ich das zuvor gewusst, hätte ich einen Bezug unverzüglich gestoppt und wie bei den nicht-kassenpflichtigen Medikamenten sofort einen Antrag um Kostenübernahme bei der Fb Ingenbohl gestellt (stellen müssen). So aber nützte dies gar nichts mehr, weil der Zuvielbezug absolut unwissend bereits stattgefunden hatte! Ich wiederhole: Hätte die CSS dies nicht auf der Rechnung (und auf späteren Rechnungen) vermerkt, wüsste ich bis heute nichts von einer Bezugslimite. Zumal von sich aus weder die Apotheke noch sonst wer mich darüber informiert hätte.

Dass das Thema Medikamenten-Bezugsbeschränkung in der Praxis primär Fachleuten vorbehalten ist...
...belegt die Tatsache, dass die von dipl.-pharm. Gabi Dummermuth in ihrem Schreiben vom 21.6.2010 (mit Anmerkungen in Rot, Anwortschreiben von Gabi Dummermuth, Rütli-Apotheke, Brunnen / 21.6.10, PDF816 KB) angegebene Internetseite www.documed.ch nicht Auskunft darüber gibt, wie viel in welchem Zeitraum von einem Medikament bezogen werden kann. Die zweite angegebene Adresse liess sich nicht einmal öffnen. Entscheidend aber ist noch einmal der Umstand, dass die Rütli-Apotheke vorgängig über eine Bezugslimite gar nie informierte! Auch nicht mit einem rechtzeitigen Hinweis betr. in dieser Frage möglicherweise Aufschluss gebenden Internetseiten. Noch einmal: ES WURDE GAR NICHT INFORMIERT!
Als dann die völlig überraschende Information durch die CSS Krankenkasse stattfand, genau von dem Zeitpunkt an
fand kein einziger Bezug über Limite mehr statt! Wäre ich zuvor korrekt informiert worden, hätte ein Bezug über Limite gar nie stattfinden können!

Ich bin über die Sache verärgert...
...weil ich von der CSS Krankenkasse „angegriffen“ werde für etwas, wofür ich im Grunde bzw. bei genauer Betrachtung des Falls GAR NICHTS KANN. Jonas Camenzind von der CSS Agentur Einsiedeln meint, es wäre die Pflicht der Rütli-Apotheke gewesen, mich über eine Bezugs-Limite vorgängig zu informieren.
Statt dass dipl.-pharm. Gabi Dummermuth diesen zweifelsfrei der Rütli-Apotheke unterlaufenen Fehler (Nicht-Information) zugeben und Kulanz zeigen würde, wird abgewimmelt, abgelenkt etc. (siehe Beilage Brief G. Dummermuth, Rütli-Apotheke, Brunnen, 21.6.2010,
mit Anmerkungen in Rot, Anwortschreiben von Gabi Dummermuth, Rütli-Apotheke, Brunnen / 21.6.10, PDF816 KB).
Der CSS-Krankenkasse habe ich den Fall bereits im Dezember 2009 (!) schriftlich geschildert. Uneinsichtig, unflexibel, nicht lösungsorientiert wie eh und je reagierte sie in ihrer typischen Art mit „Zahlungserinnerungen“, „Mahnungen“ und zu meinem Geburtstag auch noch mit einem Zahlungsbefehl! Wobei bei einer CSS-„Mahnung“ kein Mensch wissen kann, ob der Betrag stimmt, da sich die CSS-Krankenkasse gerne zu ihren eigenen Gunsten „irrt“. Im Internet dokumentiert. Dass sie sich zu Gunsten des Kunden „irrt“, habe ich bis heute bei dieser Versicherung noch nie erlebt.

Kostenübernahme
Gabi Dummermuth verweist in ihrem Schreiben vom 21.6.10 auf verschiedene Stellen, welche ihrer Meinung nach für eine Kostenübernahme aufkommen könnten. Die IV kommt für eine Kostenübernahme definitiv nicht in Frage, die Ausgleichskasse Schwyz ebenfalls nicht, weil es sich hier nicht um „Selbstbehalte“ handelt bzw. die entsprechenden Rechnungen bereits zur Zahlung eingereicht wurden (aber die Medikamente über der Bezugslimite offenbar nicht bezahlt wurden). Die entsprechende PDFs finden Sie unter www.urs-beeler.ch im Internet als Beweis.

So bleibt am Schluss wieder einmal der Ball bei der Fb Ingenbohl
Währenddem Dummermuth von der Rütli-Apotheke mir gegenüber keinen Kulanzwillen an den Tag legte, liess sie im Gespräch vom 25.6.10 jedoch Gesprächsbereitschaft mit der Fürsorgebehörde Ingenbohl in dieser Sache durchschimmern. Daher wäre ich froh, wenn Herr Schertenleib mit ihr, ihrer Stellvertreterin oder Frau Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner in dieser Sache Kontakt aufnehmen könnte. Möglicherweise wäre die Rütli-Apotheke bereit, sich an den Kosten für den Zuviel-Bezug zu beteiligen, wenn es sich „um einen Sozialfall“ handelt, für den sich die Behörde direkt einsetzt. (Ich selbst kann das Verhalten der Rütli-Apotheke nicht nachvollziehen. Wenn einmal ein Fehler passiert, kann man sich doch dafür via Kulanz entschuldigen bzw. den Fehler wieder gut machen.)
Ebenso wäre es dienlich, wenn Herr Schertenleib mit der CSS-Krankenkasse in dieser Sache Kontakt aufnehmen könnte. Ich habe mein Möglichstes getan, siehe www.urs-beeler.ch

Die Stärke der CSS-Versicherung liegt wie bei jeder Versicherung im Einfordern von Prämien
Glücklich scheint diese Versicherung zu sein über Kunden, die möglichst hohe Prämien einzahlen, aber nie oder höchst selten Versicherungsleistungen beanspruchen.
Die CSS Versicherung lernt man jedoch kennen, wen man chronisch krank ist und ein „hohes Versicherungsrisiko“ darstellt. Es macht ganz den Eindruck, als ob die CSS Krankenkasse mich am liebsten „loswerden“ möchte, obwohl sie aktuell Fr. 3'636.— allein an Krankenkassenprämien kassiert plus noch etliche hundert Franken für Franchise und Selbstbehalte!
Da ich bereits schon Jahrzehnte bei dieser Versicherung versichert bin und die CSS viele Jahre lang mit zehntausenden von Franken Prämien (!) von mir profitierte, lasse ich ganz sicher nicht zu, dass mich diese Krankenkasse jetzt hinausekelt, weil ich für sie „zu teuer“ geworden bin.

Herr Schertenleib hat gute Aussichten auf Verhandlungserfolg mit der CSS Versicherung...
...weil besagte Krankenkasse unbestätigten Informationen zufolge mit Sozialhilfebehörden des Kantons Schwyz in gutem Kontakt stehen soll. So sollen angeblich Vermittlerhonorare an die Gemeinden fliessen. Ob das tatsächlich zutrifft, weiss ich nicht. Sollte es sich um „falsche Gerüchte“ handeln, bin ich um Aufklärung und Richtigstellung sehr dankbar.
Jedenfalls aber kann Herr Schertenleib bestimmt mit einer Behörde im Hintergrund mehr Verhandlungsdruck auf eine CSS Krankenkasse resp. Rütli-Apotheke ausüben als ich, der von der CSS am liebsten „abgeschossen“ werden sollte. Für die CSS wäre der grösste Triumph, wenn ich zu einer anderen Krankenkasse wechseln würde. Aber das tue ich nicht! Im Gegenteil fordere ich „hohe Risiken“ mit Nachdruck auf, bei der CSS Krankenkasse einen Versicherungsabschluss zu machen resp. bei dieser Versicherung zu bleiben.


Zusammenfassend stelle ich folgende

Anträge:

1. Direkte Kontaktaufnahme durch die Fb Ingenbohl mit der Rütli-Apotheke, Brunnen und CSS-Krankenkasse, Luzern/Einsiedeln betr. Kostenübernahme Mehrbezug Optiderm F und Pantothen-Streuli Salbe. (Grund > Ganz klar bessere Verhandlungsaussichten als ich!)

2. Falls die Rütli-Apotheke nicht bereit ist, wegen ihrer vorgängigen Nicht-Information betr. Bezugs-Limite die Kosten oder einen Teil davon zu übernehmen und die CSS-Krankenkasse sich ihrerseits weigert, auf ihre Forderung oder einen Teil davon zu verzichten, Übernahme des ungedeckten Medikamenten-Bezugs über Bezugslimite betr. Optiderm F und Pantothen-Streuli durch die Fb Ingenbohl im Sinne einer notwendigen situationsbedingten Leistung (SKOS C.1, C.1.1).
Der genaue Gesamtbetrag (zur Zeit nicht bekannt) sei zu ermitteln und direkt der CSS-Krankenkasse zu überweisen.

3. Vorliegende Anträge seien im nächsten Beschluss der Fb Ingenbohl zu integrieren.

4. Das Verfahren habe kostenfrei zu erfolgen.


Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus vielmals.
 

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilage: - Schreiben an die CSS-Krankenkasse, z.H. Herrn Georg Portmann vom 28.6.10

Kopie an: - CSS-Krankenkasse, Herr Georg Portmann

mehrueberwachungvonpolitikern

Wir brauchen nicht mehr Überwachungskameras, welche auf die Bürger gerichtet sind. Wir benötigen mehr Kameras zur Überwachung von Politikern.
(Frage: Aber kann noch mehr Überwachung tatsächlich zu mehr Vertrauen führen?)

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum