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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl
Frau Fürsorgepräsidentin
Parkstrasse 1
Postfach 535

6440 Brunnen

EINSCHREIBEN

Die MCS-Erkrankung von Urs Beeler ist über Jahre durch unzählige Arztzeugnisse und Gutachten einwandfrei ausgewiesen, doch das betagte, alterssture Schwyzer Verwaltungsgericht verweigert willkürlich eine Anerkennung. - Was tun? Noch mehr Gutachten vorlegen!
Kostengutsprache für ein medizinisches Gutachten betr. MCS bei Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil, sowie weitere Anträge - Anforderung einer anfechtbaren Verfügung


Brunnen, den 7. Juni 2010
 

Sehr geehrte Frau Fürsorgepräsidentin
Sehr geehrter Herr Fürsorgesekretär
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich beziehe mich auf das Schreiben vom 4.6.10 Ihres P. Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, Fb Ingenbohl.

Schertenleib schreibt darin auf Seite 1...
...im zweiten Abschnitt: „Gemäss Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Entscheid vom 24. Februar 2010 (III 2009 217) kann in Bezug auf die Anforderungen an den dem Beschwerdeführer zumutbaren Wohnraum weder auf das Gutachten von Dr. med. Jenzer noch von Dr. med. Schmid-Grendelmeier abgestellt werden: ‚MCS ist ein offensichtlich schwer fassbares, individuell ausgeprägtes Krankheitsbild, wobei nach wie vor nicht rechtsgültig erwiesen ist, das der Beschwerdeführer an dieser Krankheit leidet.' (Ziff. 5.3.).
Weiter ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass zusätzliche weitere medizinische Abklärungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine neuen Erkenntnisse bringen würden."

Es ist klar, dass solche medizinisch unhaltbaren und falschen Aussagen eines Schwyzer Verwaltungsgerichts für eine Fürsorgebehörde Ingenbohl ein „Glücksfall" darstellen und noch so gerne aufgenommen werden.
Um es kurz zu machen: Zitierte Aussagen des Schwyzer Verwaltungsgerichts sind falsch bzw. aus der Sicht eines medizinischen Profis auf diesem Gebiet als „unsinnig" zu taxieren. MCS ist überhaupt nicht „schwer fassbar". Diese Krankheit kann von Spezialisten medizinisch sauber nachgewiesen werden! (siehe FACHLITERATUR!)
Bei den genannten Zitaten handelt es sich inhaltlich einmal mehr um etwas, was ich beim Schwyzer Verwaltungsgericht SEIT JAHREN kritisiere: Ohne selber von der Materie wirklich eine Ahnung zu haben, wird einfach irgend etwas behauptet! Wenn das Schwyzer Verwaltungsgericht bis heute noch nicht kapiert hat oder aus politischen Gründen nicht wahr haben will, um was es bei MCS geht, heisst das noch lange nicht, dass „alle anderen" (medizinische Spezialisten) davon auch keine Ahnung haben!

Es ist immer wieder erstaunlich...
...zu was für haarsträubenden „Einsichten" dieses „hohe Gericht" kommen kann. Vor allem scheint für das Bruhinsche Verwaltungsgericht wichtig, WER was sagt: Wenn z.B. ein nachweislich korrupter Schwyzer Bezirksarzt III irgend eine Diagnose frei erfindet, d.h. fingiert, dann wird dem immense Bedeutung zugemessen. Das Gericht folgt unverzüglich der falsch gelegten Spur. Legt man demselben Gericht hingegen medizinische Zeugnisse vor, die ihm offenbar aus rein politischen Gründen nicht in den Kram passen (oder die es infolge eigener Beschränktheit nicht begreift), wird das Ganze abgelehnt und es heisst einfach, die Krankheit sei „nicht rechtsgültig erwiesen"! DANN MUSS SIE EBEN RECHTSGÜLTIG AUSGEWIESEN WERDEN! BASTA!
Mit haltlosen, ja man darf ruhig sagen dümmlichen Formulierungen, gerade weil sie von der Justiz stammen, gebe ich mich nicht zufrieden!

Was ich seit mittlerweile 5 Jahren erlebe...
...ist im Wesentlichen nicht anderes als eine kaum zu glaubende Behörden- und Justizblödheit (inkl. und nicht zu vergessen deren negative Gesinnung!). Statt die Energie endlich in die Lösung des Problems (MCS-gerechter Wohnraum) zu investieren, werden am Laufmeter Leerlauf und Mist produziert!

Da ich nicht vor habe...

...mich betr. dem Thema MCS noch viele weitere Jahren mit dem Schwyzer Justiz- und Behördensumpf abzumühen, muss diese Frage „rechtsgültig" nachgewiesen sein!

So schlage ich als weiteren Gutachter...
...Dr. med. Roman Lietha, Zürcherstrasse 146, 8640 Rapperswil-Jona vor.
Ich habe es satt, mir noch länger blöde, weil nachweislich falsche Darlegungen eines Schwyzer Verwaltungsgerichts anhören zu müssen, welche dann von noch dümmeren Behörden (siehe Schreiben Schertenleib vom 4. Juni 2010) als „bare Münze" und „Handlungsrichtschnur" übernommen werden. Im Gegensatz zu einer Schwyzer Justiz und zu Schwyzer Behörden, die offensichtlich betr. MCS an einer Objektivierung bzw. rechtsgültigen Anerkennung kein Interesse haben, bin ich an einer solchen interessiert!
Ebenso habe ich (wie bei meiner seinerzeitigen Zivilschutzverweigerung im Jahre 1988) nicht vor, mich plötzlich Dummheit zu unterwerfen, nur weil diese angeblich „Pflicht" sein soll und bei Nichtbefolgung mit Sanktionen bestraft wird! Instanzen, die meinen, sie müssten statt mit vernünftigen Argumenten zu überzeugen mit Sanktionen drohen, haben bei mir sowieso jegliche Glaubwürdigkeit und Sympathie verspielt! Für mich sind deren Vertreter - ob sie nur der Verwaltung oder der Justiz angehören - nichts anderes als charakterliche Flaschen oder umgangssprachlich ausgedrückt: „A."! Deshalb, weil sie heuchlerisch, verlogen und negativ gesinnt sind.

Zusammenfassend stelle ich folgende

Anträge:

1. Gutachten betr. MCS durchgeführt von Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil.

2. Sämtliche Kosten für besagtes Gutachten seien von der Fb Ingenbohl zu übernehmen.

3. Sollten die Ziffern 1 und 2 abgelehnt werden, sei logischerweise auf eine Feststellung der Materialien im Zimmer des Hotels Alpina zu verzichten nach dem Grundsatz: Entweder untersucht man seriös alle in Frage kommenden medizinischen Faktoren betr. MCS (beim Menschen) und MCS-gerechtem Wohnraum (Baumaterialien, eingesetzte Putz- und Reinigungsmittel etc.) oder man lässt es bleiben. Keine halben Sachen! Zudem, weil das Thema „Hotelzimmer Alpina" bereits im Jahre 2007 abgehandelt wurde, was dem Schwyzer Verwaltungsgericht offensichtlich entgangen ist.


Das Schwyzer Verwaltungsgericht ist von sich selbst „wahnsinnig überzeugt". Punkto MCS hat es jedoch nach über 5 Jahren immer noch keine Ahnung, vergleichbar, wie wenn man eine 90jährige Grossmutter bei Nebel auf ein Schiff befördert und befiehlt, sie müsse jetzt „Kapitän spielen". Jeder wäre ein Dummkopf, wenn er entsprechenden Anordnungen Folge leisten würde! Nichts gegen erwähnte Grossmutter, aber sie nützt ohne Schiffs- bzw. Navigationskenntnisse rein gar nichts. Auch nicht, wenn man damit droht, falls man ihre Anweisungen nicht befolge, werde man mit Sanktionen bestraft.

Da obige Anträge Fürsorgebehörde-Ingenbohl-typisch bzw. gerichtsnotorisch sowieso...
...abgelehnt werden, bitte ich um eine möglichst rasche Zustellung Ihres Beschlusses inklusive umfassender Begründung, warum die drei Anträge abgelehnt wurden. Letzteres ist wichtig, da ich a) die Sache rasch an den Regierungsrat weiterziehen werde,
b) sämtliche Beschlüsse im Internet publiziere (und aktuell sein will) und
c) die Besucher gerne nachvollziehen können wollen, weshalb betr. meiner Person stets negativ entschieden wird (dies spielt ebenso für die Arbeit von späteren Historikerkommissionen eine Rolle).
Je mehr korrupte und willkürliche Entscheide von Schwyzer Behörden und Justiz dokumentiert sind, umso interessanter die Lektüre und umso mehr Besucher!
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Kopie an: - Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz

mehrgeldfuerwaffenalsgesundheitundsoziales

Und wieso gibt man eigentlich in der reichen Schweiz, wo seit Jahren im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbereich die politische Sparwut grassiert, noch Geld für eine Armee aus?

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum