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Urs Beeler Postfach 7 6431 Schwyz |
Sozialberatung der Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen EINSCHREIBEN |
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Sage und schreibe 3 (!) Jahre lang ist es der Fb Ingenbohl gelungen, sich um eine Bezahlung nicht-kassenpflichtiger Medikamente zu drücken. Jetzt, nach rechtskräftigen Urteilen, darf man gespannt sein, ob endlich korrekt ausbezahlt wird
Sehr geehrter Herr Mauchle Nachfolgend mache ich die Vergütung/Nachzahlung von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten gemäss RRB Nr. 1202/2009, Seite 7, Dispositivziffer 2, vom 10. November 2009 geltend: Im Entscheid vom 24. Februar 2010, Seite 5, Ziffer 1, zog das Schwyzer Verwaltungsgericht in Erwägung was folgt: „Gegenstandslos ist hingegen der Antrag betreffend Kostenübernahme nichtkassenpflichtiger Medikamente, nachdem der Regierungsrat diesen gutgeheissen hat." Damit sind von der Fb resp. Sozialberatung Ingenbohl folgende nicht-kassenpflichtigen Medikamente für den genannten Zeitraum resp. die Anzahl Monate zu vergüten:
Bepanthen Fettsalbe 100 g: siehe Arztzeugnis Dr. med. M.H. J. vom 2.6.10. 1 Packung Biotin-Biomed forte Tabl 90 kostet Fr. 93.50. Tagesbedarf = 1 Tablette. 1 Einheit Omega-3 Super EPA 500 Fischöl Konzentrat enthält 100 Tabletten. Tagesdosierung = 3 Tabletten, d.h. 1 Einheit entspricht 1 Monat. 36 Monate entsprechen demgemäss 36 x Euro x = y Euro = SFr. z (1 Euro = Fr. 1.40) 1 Einheit Methylcobalamin 5 mg: siehe Arztzeugnis Dr. med. M.H. J. vom 2.6.10.
Mit freundlichen Grüssen
Beilagen:
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