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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Unrechtsprechung bis hinauf zum Schweizer Bundesgericht
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid "Kein Laptop für Sozialhilfeempfänger"

In diesem Rechtsstreit ging es mir darum, dass Sozialhilfebezüger technisch mit gleich langen Spiessen kämpfen können wie Behörden. Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite technisch hoch gerüstete Sozialhilfebehörden mit Internetzugang, Spezialkursen in Sozialhilferecht, Anwälten etc. stehen und auf der anderen Seite ihre ungebildeten "Klienten" auf dem Status von Analphabeten, die keinen Zugang zu den Sozialhilfegesetzen, SKOS-Richtlinien, E-Mail-Kontakten etc. haben
Aber gerade dies wird von korrupten Behörden und politischer Justiz offensichtlich genau gewünscht: Künstlich ungebildet und hilflos gehaltene, finanziell am Rande lebende Menschen, die sich gegenüber Behörden nicht wehren können!
Es ist ein Witz, wenn auf der einen Seite im Schwyzer Sozialhilfehandbuch Fr. 300.- für die Anschaffung einer Stereoanlage vorgesehen sind, finanzielle Mittel für ein Instrument zur Wahrnehmung von Rechten (Laptop) aber nicht! Dieses eine Beispiel zeigt klassisch genau die Heuchelei und Verlogenheit des heutigen Systems! Statt eine solidarische Schweiz soll ein neue Zweiklassengesellschaft aufgebaut werden zwischen Arm und Reich!
Wenn ich die Anschaffung eines Fr. 2'500.-- teuren Laptops beantragt habe, so hat dies nichts mit "Frechheit" oder "Arroganz" zu tun. Ein Gerät dieser Klasse entspricht meinen technischen Fähigkeiten bzw. ich kann die technischen Möglichkeiten mit über 20 Jahren Computererfahrung eines solchen Geräts voll nutzen. Im Gegensatz dazu würde ich für diesen Betrag ganz sicher weder Skier noch eine Golfausrüstung beantragen, weil ich weder gut Ski fahren kann noch jemals Golf gespielt habe.
Die Argumentation des Bundesgerichts in Luzern, dass meine Eingabe zum Vornherein "aussichtslos" gewesen sei und ich deshalb Gerichtskosten von Fr. 200.- zu übernehmen hätte, ist eine Frechheit und inhaltlich völlig haltlos. Wie aus den Vorakten klar und unmissverständlich hervorgeht, hat die Sozialberatung Schwyz das identische (aber damals noch teurere) Vorgänger-Laptop-Modell im Jahre 2006 BEWILLIGT, inkl. Speichermedien und Drucker! Dies, weil die positiv denkende Sozialarbeiterin Malen Marty-Betschart mich und das MCS-Projekt vorwärts bringen wollte! Ganz anders die Intention einer von Schwyz aus 5 Kilometer entfernten von A-Z korrupten Fürsorgebehörde Ingenbohl, eines bejahrten Schwyzer Verwaltungsgerichts und neu eines Bundesgerichts: Ja nicht die notwendigen Mittel zur Problemlösung Bedürftigen in die Hände geben. ARSCHLÖCHER!
Sozialhilfeempfänger sollen dumm gehalten werden, finanziell diskriminiert und ausgegrenzt am Rande der Gesellschaft leben - so sieht die Politik der Justiz aus! Dass derartige "Rechtsprechung" noch von einem Bundesgericht in Luzern kommt, ist eine SCHANDE für unser Land!
Ich habe keine Probleme mit ablehnenden Gerichtsentscheiden, wenn sie gut und vernünftig begründet sind. Doch dieser Bundesgerichtsentscheid ist inhaltlich ein Blödsinn und zudem ungerecht! Von Fr. 960.- Grundbedarf muss ich jetzt noch Fr. 200.- für ein politisches Willkür-Urteil des Bundesgerichts bezahlen. Damit bleiben für den Monat noch Fr. 760.- übrig! Oder anders gesagt: Wer als Sozialhilfebezüger beim Schweizer Bundesgericht eine begründete Beschwerde einreicht, wird dafür noch mit Gerichtskosten bestraft (mehr als 1/5 des monatlichen Grundbedarfs!).
Durch solche bundesrichterliche Rechtsprechung führen sich Behörden wie eine korrupte Ingenbohler Fürsorgebehörde in ihrem negativen, stets ablehnenden, mafiosen Verhalten noch bestärkt!
Das Positive jedoch ist: Jedermann erfährt, wie das System in Tat und Wahrheit funktioniert und die Zahl kritische Bürgerinnen und Bürgern, die das Vertrauen in Justiz und Verwaltung verlieren, nimmt zu. Dies ist mit grosser Genugtuung zur Kenntnis zu nehmen.
Über dieses Urteil wurde sowohl in Zeitungen wie auch im Radio berichtet. Selbstverständlich "systemtreu", ohne die Hintergründe zu nennen!
Bitte lesen Sie zu diesem interessanten Thema unbedingt die vorausgegangenen Beschwerden:
- Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz:
http://www.urs-beeler.ch/2009/14_7_09_beschwerde_an_rr.html
- Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz:
http://www.urs-beeler.ch/2009/4_12_09_beschwerde_ans_verwaltungsgericht_laptop.html
- Beschwerde ans Bundesgericht: http://www.urs-beeler.ch/2010/15_2_10_beschwerde_bundesgericht.html

Und zum Schluss noch dies: Währenddem die Schweizer Justiz in der Praxis sich dafür einsetzt, dass die Armut in unserem Land nicht beseitigt, sondern im Gegenteil noch zementiert wird, Bedürftigen wenn immer wie möglich kein Computer/Laptop zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung steht, werden Schweizer Parlamentarier (viele von ihnen sind ohnehin Vermögensmillionäre) regelmässig mit den neusten Laptops GRATIS versorgt.
Nicht nur von der Justiz, auch von der Politik wird die Zweiklassengesellschft vorangetrieben: Reiche Bonzen auf der einen Seite und Habenichtse auf der anderen. Das ist "gelebte Schweizer Solidarität" in der Praxis!

Noch zu oben etwas für die, die immer noch nicht begriffen haben, um was es geht und mit irgendwelchen "Hartz-IV-Kommentaren" kommen:
Es geht darum, dass die Anschaffung eines Computers / Laptops als situationsbedingte Leistung anerkannt wird bzw. im (Schwyzer) Sozialhilfehandbuch dafür wie z.B. für eine Stereoanlage ein fixer Betrag eingesetzt wird. Ansonsten solche und ähnliche Anschaffungen allesamt ungerechtfertigt zu Lasten des Grundbedarfs gehen!

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