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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Willkürliche Einstellung der Auszahlung von Ergänzungsleistungen mittels Erfindung eines nicht vorhandenen Einkommens – Gelten die SKOS-Richtlinien auch im Kt. Schwyz? – Sollen Bedürftige im Kt. Schwyz künftig Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen?
Hauptthema: Die Ausgleichskasse Schwyz verhöhnt das Willkürverbot (Art. 9 BV) - mit Tolerieren der Aufsichtstellen


E-Mail-Rundschreiben vom 13. Dezember 2011


Liebe MCS-Community, Freunde und Interessierte

Willkürliche Streichung von Ergänzungsleistungen (EL) - und dies bis jetzt ein ganzes Jahr lang!
Im Kt. Schwyz (der bekannte Tierschützer Dr. Erwin Kessler titelte einmal: "Gehört der Kt. Schwyz auch zur Schweiz?") können sich Behörden scheinbar nahezu alles erlauben.
(Lediglich ein paar illustrierte Beispiele auf der Homepage: Kantonale Gebäude-Falschschatzung Alte Brauerei Schwyz durch den damaligen kantonalen "Experten" Werner Betschart, Lauerz - nicht einmal das Gebäude-Erstellungsjahr stimmte! - durch das Schwyzer Verwaltungsgericht als rechtens taxiert; fingierte medizinische Falschdiagnose - ohne den "Patienten" zu kennen! - durch einen korrupten Schwyzer Bezirksarzt zieht dank gut funktionierendem Justiz- und Behördenfilz keine personellen Konsequenzen nach sich; menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung wird vom Schwyzer Verwaltungsgericht (teilweise) geschützt, damit die Gemeinde Schwyz nicht für Staatshaftungskosten aufkommen muss; Konstruierung eines angeblichen EL-Überschusses durch die Ausgleichskasse Schwyz mittels willkürlicher Erfindung eines nicht vorhandenen Einkommens bleibt für die verantwortliche Schreibtisch-Täterschaft - Othmar Mettler, Gabriela Schnüriger - ohne Folgen. Dank der allumfassenden Güte und Milde des Schwyzer Verwaltungsgerichts gegenüber Behörden muss die Ausgleichskasse Schwyz nicht einmal Verfahrenskosten bezahlen. - Wenn dieser Inhalt - und dazu kommt noch viel mehr... - eines Tages nicht einen Bestseller abgeben wird - dann weiss ich auch nichts mehr...)

Stellen Sie sich vor, Sie selbst sind IV-Bezüger (Minimalrente) und auf EL (Ergänzungsleistungen) angewiesen. Dem zuständigen Abteilungsleiter der Ausgleichskasse sind Sie jedoch offensichtlich nicht genehm. Was passiert? Mittels willkürlichen Erfindung eines in Wirklichkeit nicht vorhandenen Einkommens von Fr. 50'000.-- (wider besseres Wissen!) wird Ihnen die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) gestrichen. Wer nun gutgläubig meint, in einem solchen Falle würden die zuständigen Aufsichtsstellen (Rechtsdienst Ausgleichskasse, Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz) umgehend Remedur schaffen, irrt.
Seit mittlerweile einem ganzen Jahr (Dezember 2010 - Dezember 2011) wird in meinem Fall die Auszahlung von Ergänzungsleistungen verweigert. Betroffenen bleibt in der steinreichen Schweiz in solchen Fällen nichts anderes übrig als auf dem Sozialamt vorstellig zu werden, da mit einer IV-Minimalrente allein eine Existenz unmöglich ist.
Über einen solchen konkreten Fall zu berichten, getrauen sich die ansässigen Medien offenbar nicht, weil die offizielle Meinung zu gelten hat, dass Schwyzer Behörden "korrekt funktionieren". Wie die Wirklichkeit aussieht, erfahren Sie hier: http://www.urs-beeler.ch/Monats-Übersichten/Monate_im_2011/Resources/19_10_11_beschwerde_ans_bundesgericht_ohne_beilagen_s.pdf

Gelten die SKOS-Richtlinien auch im Kt. Schwyz?
Nach den SKOS-Richtlinien resp. dem Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe gibt es (im Kt. Schwyz offenbar meist nur rein theoretisch) sogenannte situationsbedingte Leistungen (z.B. Mittel zur Anschaffung von Haushaltgeräten, Bettwaren etc.) und minimale Integrationszulagen. Situationsbedingte Leistungen deshalb, weil die Anschaffung z.B. von dringend benötigten Haushaltgegenständen nicht noch auf Kosten des ohnehin schon tiefen wirtschaftlichen Grundbedarfs (im Jahre 2011 Fr. 100.- tiefer als noch im Jahre 2004!) gehen sollte. In der Praxis können situationsbedingte Leistungen und/oder Integrationszulagen von den Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz beliebig verweigert werden. Dank politischer, pardon juristischer Unterstützung der Aufsichtsstellen. ("ju" sowie "bz" vom Rechts- und Beschwerdedienst; Verwaltungsgericht Bruhin Schwyz).

Selbstverständlich schweigen die Schwyzer Medien auch zu diesem Thema. Wie sonst sollte man bei den Lesern weiter das Klischee von "Sozialhilfemissbrauch" (verschwindend klein im Verhältnis zu dem, was im grossen Stil an Korruption und millionenschwerer Bereicherung abläuft) journalistisch aufrecht erhalten können, wenn doch der behördliche Missbrauch das viel grössere Problem darstellt? Und wie sollten Bote der Urschweiz & Co. noch weiter  heuchlerische Weihnachts-Spendenaktionen für Bedürftige inszenieren können, wenn Arme des Kt. Schwyz plötzlich von Behörden korrekt behandelt würden und das bekämen, was ihnen zusteht resp. ihren Bedürfnissen entspricht?
Was Medien im Kt. Schwyz verschweigen, können Sie hier lesen:
http://www.urs-beeler.ch/Monats-Uebersichten/Monate_im_2011/november_2011.html

Auch nachfolgendes sagt einiges über die herrschenden Verhältnisse im Kt. Schwyz aus: Sozialhilfeempfänger soll Honorar-Anwalt der Gemeinde bezahlen!
Im Kt. Schwyz gibt es mehr als doppelt soviele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger. Da Bedürftige mit rund 2% im Kt. Schwyz eine unbedeutende Minderheit ausmachen, braucht es niemanden zu erstaunen, wenn eine Schwyzer Aufsichtsstelle (vorliegend: Regierungsrat) zur Auffassung gelangt, ein Bedürftiger hätte den Anwalt (Vermögensmillionär) der Fürsorgebehörde mit Fr. 1'700.-- zu entschädigen (nicht umgekehrt).

Es sagt ebenso einiges über die Verantwortlichen einer Gemeinde aus, die lieber vierstellige Beträge einem aufgeblasenen Honorar-Anwalt (bereits Vermögensmillionär) in den Arsch schieben als mit dem Geld Bedürftige zu unterstützen. Warum kommen hier eigentlich nicht die sensationsgierigen Boulevardblätter "Blick" sowie "20 Minuten" und thematisieren den behördlichen Missbrauch? Weil man plötzlich 180° umdenken resp. korrekt denken müsste?

Zum allfälligen Billig-Vorwurf, es ginge mir bloss um Polemik: Interessierte können sich aufgrund von publizierten Original-Dokumenten selber ein Bild verschaffen, wie korrekt (oder das Gegenteil davon) Verwaltung und Justiz im Kt. Schwyz arbeiten.

Hier die News im Dezember 2011: http://www.urs-beeler.ch/Monats-Uebersichten/Monate_im_2011/dezember_2011.html

Nach soviel "Negativem" (leider Realität!), zum Schluss noch eine positive Mitteilung aus Bern. So schreibt mir Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey: "Für Ihr MCS-Leiden und das vieler weiterer Betroffener habe ich grosses Verständnis."

Besten Dank für Ihr Interesse!

Mit herzlichen Grüssen
Urs Beeler  


Eine Info von:
Urs Beeler
Postfach 7
CH-6431 Schwyz
Internet: www.urs-beeler.ch

 

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StoppderSozialpiraterieimKtSchwyz

Sozialpiraterie ist, wenn der Honorar-Anwalt der Gemeinde 8-12mal mehr Geld bekommt als ein Bedürftiger Netto-Sozialhilfe pro Monat.
Und wenn Bedürftige bei prozessualem Unterliegen (Stichwort: Prozessabschreckung/Prozessrisiko) den Honorar-Anwalt der Gemeinde bezahlen müssen. Stichwort: Behördliche Armutsförderung und -Festigung.

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