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Eine behördliche Real-Satire Zwischendurch gibt es zum Glück (von den Behörden selbst ungewollt) auch wieder einmal etwas Amüsantes über die Sozialhilfe-Bürokratie zu berichten. Vorgeschichte: Über 30 Jahre lang war ich zufriedener Patient bei Dr. med. dent. Otto Schnyder, Bahnhofstrasse, Schwyz, bis dieser altersbedingt in Pension ging. Weil ich danach nicht unmittelbar einen geeigneten Nachfolger fand, wartete ich zu. Patienten-Neuaufnahme |
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Die korrekte Original-Zahnarztrechnung vom 11.7.11. |
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Die betr. Zahnarztrechnung war/ist von A-Z nicht zu beanstanden. Ich wiederhole extra: Jede einzelne Position ist genau ausgewiesen. Es besteht kein Raum für Unklarheiten/Unsicherheiten. Auch die Taxpunkte stimmen. Weil nun aber die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl in fast schon paranoider Weise nahezu alles ablehnt, was irgendwie Geld kostet... |
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Darüber, dass die Fb Ingenbohl hinter meinem Rücken Dr. med. dent. Peter Baur als "Gutachter" beauftragt hat, werde ich "selbstverständlich" NICHT informiert. |
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Nach Erhalt dieser "1. Mahnung" telefoniere ich besagter Zahnarztpraxis Zürichsee (Dr. Baur, Pfäffikon) und ersuche die Praxisassistentin am Telefon, mir doch netterweise zuerst eine Rechnung zuzustellen. |
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Die von der Zahnarztpraxis Zürichsee nachträglich zugestellte Rechnungs-Kopie. |
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Im Hintergrund bleibt die Sozialberatung Ingenbohl nicht untätig... |
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Ohne jegliche rechtliche Grundlage und ohne Begründung teilt die Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl meinem Zahnarzt mit, dass sie lediglich Fr. 400.- von den Fr. 430.30 "bewillige". |
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Die Teilrechnung für Fr. 400.-, welche die Gemeindeverwaltung Ingenbohl "bewilligt" hat. |
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Die Teilrechnung für den Restbetrag von Fr. 30.30, dessen Bezahlung die Fürsorgebehörde rein willkürlich (ohne rechtliche Grundlage!) verweigert: |
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Das Amüsante kommt jetzt... |
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Dies nochmals die Original-Rechnung meines Zahnarztes (mit abgetrenntem EZ) vom 11.7.11. |
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Selbstverständlich ist die Publikation von solchem behördlichem Sozialhilfemissbrauch resp. solchen behördlichen Schildbürgerstreichen für die angepasste Schwyzer Presse ("Bote der Urschweiz" & Co.) streng tabu Zum Schluss noch das Tüpfelchen auf dem i |
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Und die Lehre einmal mehr aus diesem Fall: |
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Ohnehin mehr für journalistische Anpassung, billige "Sensationen" und das künstliche Aufgeilen der Leserschaft da als im ehrlichen und demütigen Dienste der Wahrheit. |
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