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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Eine behördliche Real-Satire
Die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl übertrifft sich selbst: Durch eine künstliche Verteuerung von Zahnarztkosten um über 30%!

Zwischendurch gibt es zum Glück (von den Behörden selbst ungewollt) auch wieder einmal etwas Amüsantes über die Sozialhilfe-Bürokratie zu berichten.

Vorgeschichte: Über 30 Jahre lang war ich zufriedener Patient bei Dr. med. dent. Otto Schnyder, Bahnhofstrasse, Schwyz, bis dieser altersbedingt in Pension ging. Weil ich danach nicht unmittelbar einen geeigneten Nachfolger fand, wartete ich zu.
Empfehlenswert ist zuwarten nicht in jedem Fall, weil zahnärztliche Kontrollen wichtig sind z.B. betr. der Feststellung von Zahnstein. Trotz täglichem mehrmaligem Zähneputzen bekam ich Zahnstein-Probleme und eine (zum Glück noch behandelbare) Zahnfleischentzündung. Zum neuen Zahnarzt kam ich via Empfehlung eines Allgemeinmediziners (Dr. med. Daniel Woodtli, Schwyz) resp. eines Notfalls (Weisheitszahn).

Patienten-Neuaufnahme
Der neue Zahnarzt rechnete korrekt zum EL-Tarif von Fr. 3.10 ab inkl. exakter Aufführung der einzelnen Positionen (siehe seine Aufstellung vom 11.7.11). Die Rechnung fiel mit Fr. 430.30 keineswegs überhöht, sondern angemessen bzw. korrekt aus, zumal sie auch noch die Anfertigung eines Panorama-Röntgenbildes (Positionsfeststellung betr. verlagertem Weisheitszahn) sowie die Arbeit der Dentalhygienikerin beinhaltete.

zahnarztrechnungfr43030

Die korrekte Original-Zahnarztrechnung vom 11.7.11.

Die betr. Zahnarztrechnung war/ist von A-Z nicht zu beanstanden. Ich wiederhole extra: Jede einzelne Position ist genau ausgewiesen. Es besteht kein Raum für Unklarheiten/Unsicherheiten. Auch die Taxpunkte stimmen.

Weil nun aber die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl in fast schon paranoider Weise nahezu alles ablehnt, was irgendwie Geld kostet...
...aber Zahnbehandlungskosten grundsätzlich im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen sind, kam sie offenbar auf die Idee, sich mittels Beizug eines "Gutachters" (welcher so die Hoffnung – allenfalls einen Fehler entdeckt) die Möglichkeit zu verschaffen, sich um eine vollständige Zahlung drücken zu können.
Bei diesem Unterfangen überbot sie sich die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl einmal mehr selbst (siehe Ergebnis weiter unten). So liess sie bei einem Zahnarzt namens Dr. Peter Baur, praktizierend in Pfäffikon (Ausserschwyz), ein "Gutachten" für die korrekt erstellte Zahnarztrechnung von Fr. 430.30 erstellen.
Bevor ich vom Honorar-Zahnarzt der Fb Ingenbohl (von dem ich zuvor noch nie etwas gehört hatte!) eine Rechnung bekomme, erhalte ich von diesem völlig überraschend (denn bis dato völlig unwissend in der Sache!) als Erstes eine Mahnung!

zahnarztpraxiszuerichseeersteMahnung

Darüber, dass die Fb Ingenbohl hinter meinem Rücken Dr. med. dent. Peter Baur als "Gutachter" beauftragt hat, werde ich "selbstverständlich" NICHT informiert.
Obwohl ich besagten Zahnarzt gar nicht kenne, erhalte ich von ihm eine Mahnung resp. Rechnung
lautend auf meinen Namen und meine Adresse im Betrag von Fr. 133.-.

Nach Erhalt dieser "1. Mahnung" telefoniere ich besagter Zahnarztpraxis Zürichsee (Dr. Baur, Pfäffikon) und ersuche die Praxisassistentin am Telefon, mir doch netterweise zuerst eine Rechnung zuzustellen.
Tage später erhalte ich eine Kopie der Honorarrechnung mit Datum 4.8.11 (siehe unten) des Honorar-Zahnarztes der Fb Ingenbohl lautend auf meine Adresse und meinen Namen. Selbstverständlich zahle ich nicht, weil ich a) besagten Zahnarzt Baur gar nicht kenne bzw. noch nie in meinem Leben gesehen habe und b) geschweige ihm je einen Auftrag für irgend etwas erteilt hatte.

drmeddentpeterbaurrechnungkopie

Die von der Zahnarztpraxis Zürichsee nachträglich zugestellte Rechnungs-Kopie.

Im Hintergrund bleibt die Sozialberatung Ingenbohl nicht untätig...
Durch die Praxis meines Zahnarztes wird mir mitgeteilt, dass diese durch die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl aufgefordert worden sei, für die Fr. 430.30 zwei Teilrechnungen zu machen: eine für Fr. 400.- und die andere für Fr. 30.30.

fbingenbohl

Ohne jegliche rechtliche Grundlage und ohne Begründung teilt die Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl meinem Zahnarzt mit, dass sie lediglich Fr. 400.- von den Fr. 430.30 "bewillige".
Warum sie die restlichen Fr. 30.30 nicht bezahlen will, was an diesen allenfalls nicht korrekt sein sollte oder wer diese bezahlen solle, dazu nimmt die Gemeindeverwaltung Ingenbohl keine Stellung.

teilrechnungfr400

Die Teilrechnung für Fr. 400.-, welche die Gemeindeverwaltung Ingenbohl "bewilligt" hat.

teilrechnungfr3030

Die Teilrechnung für den Restbetrag von Fr. 30.30, dessen Bezahlung die Fürsorgebehörde rein willkürlich (ohne rechtliche Grundlage!) verweigert:
Behördliche Unfähigkeit und negative Gesinnung verursachen nicht nur zusätzlich unnötige Kosten, sondern auch Aufwände.

Das Amüsante kommt jetzt...
Das "Gutachten" des Honorar-Zahnarztes Dr. med. dent. Peter Baur (Zahnarztpraxis Zürichsee, Pfäffikon) betr. Überprüfung der korrekten Rechnung meines Zahnarztes kostet sage und schreibe Fr. 133.-! Damit bringt die Sozialberatung Ingenbohl es fertig, die Gesamtrechnung künstlich um über 30 % auf Fr. 563.30 zu verteuern! Bravo! ein Hoch auf die Bürokratie!

zahnarztrechnungohneez

Dies nochmals die Original-Rechnung meines Zahnarztes (mit abgetrenntem EZ) vom 11.7.11.
Für die "Begutachtung" obiger korrekter (!) Rechnung bestehend aus nicht einmal 10 Tarif-Positionen stellt der Honorar-"Gutachter" der Fürsorgebehörde Ingenbohl Dr. med. dent. Peter Baur, Pfäffikon, Fr. 133.- in Rechnung!

Selbstverständlich ist die Publikation von solchem behördlichem Sozialhilfemissbrauch resp. solchen behördlichen Schildbürgerstreichen für die angepasste Schwyzer Presse ("Bote der Urschweiz" & Co.) streng tabu
Die Bevölkerung soll weiter glauben, dass Schwyzer Behörden "korrekt funktionieren".
Das Problem von "Bote der Urschweiz" & Co. jedoch ist, dass dieses Märchen allmählich niemand mehr glaubt.

Zum Schluss noch das Tüpfelchen auf dem i
Der Honorar-, "Gutachter"- und "Rechnungsüberprüfungs"-Zahnarzt der Gemeinde Ingenbohl Dr. med. dent. Peter Baur rechnet selbst nicht (wie es in einem Sozialhilfefall üblich ist) zum Sozialtarif (resp. EL-Tarif) ab, sondern zu einem deutlich überhöhten Taxpunkt-Ansatz von Fr. 3.80!
Ob die überteuerte Rechnung des "Gutachters" durch einen weiteren behördlichen Gutachter überprüft und allenfalls korrigiert wurde, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers.

simpson_roentgenbildjpg

Und die Lehre einmal mehr aus diesem Fall:
Es geht nichts über Behörden...

blickwartungsarbeiten

Ohnehin mehr für journalistische Anpassung, billige "Sensationen" und das künstliche Aufgeilen der Leserschaft da als im ehrlichen und demütigen Dienste der Wahrheit.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum