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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Liegenschaftsschätzer Werner Betschart, Lauerz - oder wenn ein Ex-Mitglied der kantonalen Güterschatzungskommission den Mund etwas (zu) voll nimmt
Liegenschaftsschätzung Werner Betschart - die Folgen einer Liegenschaftsfalschschätzung


Werbetext (siehe unten kursiver Text) von Liegenschaftsschätzer Werner Betschart, Lauerz, auf seiner Homepage (Stand 31.1.2012)

"Mit meiner langjährigen Erfahrung als Liegenschaftenschätzer kann ich Ihnen garantieren, dass Sie von mir verlässliche und seriöse Entscheidungsgrundlagen erhalten. Meine Gutachten sind übersichtlich, verständlich und nachvollziehbar." (Fett gedrucktes von mir, U.B., hervorgehoben)

So brüstet sich der Liegenchaftsschätzer auf seiner Homepage:

wwwschatzungch

Die Homepage von Werner Betschart, Lauerz.

Betschart gehört zum Kreis der Mitverantwortlichen, weshalb ich heute kein Vermögen mehr besitze. Warum?

Gutachter oder Falschachter? Entscheiden Sie!
Im Jahre 1998 wollte die älteste Schwester aus der seinerzeitigen Erbengemeinschaft ausbezahlt werden. Durch das Bezirksgericht Schwyz wurde eine behördliche Schätzung der Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz angeordnet.
Von Anfang an hatte ich ein ungutes Gefühl. Denn: "Viel Spass", wenn ein angeblicher "Fachmann" einer Schwyzer Behörde (vorliegend: kantonale Güterschatzungskommission) aufkreuzt! Und so war es denn auch...
Ohne einen Werner Betschart oder später Werner Bruhin (Verwaltungsgerichtspräsident) wäre mein Leben ziemlich sicher völlig anders verlaufen. Ich würde heute vermutlich noch glücklich in meinem geliebten Elternhaus Alte Brauerei Schwyz leben. Aber das Schicksal wollte es anders.


Die Schwyzer Bevölkerung besitzt ein Recht auf Information und Wahrheit. Deshalb halte ich zu diesem
Liegenschaftsschätzer Werner Betschart, der auf seiner Homepage "garantiert", er würde "verlässliche und seriöse Entscheidungsgrundlagen" bieten, aus persönlicher Erfahrung folgendes fest:

  • Werner Betschart "berechnete" für die Alte Brauerei Schwyz einen viel zu hohen, unrealistischen Ertragswert (der in der Realität gar nie erzielt wurde bzw. realisiert werden konnte!)
  • Würde man seine seinerzeitige Falschschätzung der Alten Brauerei Schwyz als Massstab nehmen, wäre es möglich, praktisch jede Hausfrau als Schätzerin oder jeden Hausmann als Schätzer zu beauftragen. Denn mehr als ein paar hunderttausend Franken würde auch eine Laienperson bei einer Schätzung kaum daneben liegen.


Doch ergeben wir uns nicht in Mutmassungen, halten wir uns an Fakten:

  • Liegenschaftsschätzer Werner Betschart, Lauerz, nahm es als damaliger "kantonaler Experte" dem Schein nach unglaublich "genau": Betschart "berechnete" den Liegenschaftswert für die Alte Brauerei Schwyz auf sage und schreibe Fr. 2'000.-- "präzise" (Stichwort Verlässlichkeit in seiner Werbung). In Wirklichkeit verrechnete sich dieser "Fachmann" (oder müsste man korrekterweise sagen: Pseudofachmann? Entscheiden Sie!) um mehrere hunderttausend Franken am realen Marktwert vorbei!
  • Wenn man die Fr. 2'000.-- oben genannter "Werner-Betschart-Schätzungspräzision" im Verhältnis zu seinem zu hoch errechneten Liegenschaftspreis für die Alte Brauerei von 1,602 Mio. einsetzt, so würde dies bedeuten, dass Betschart imstande wäre, eine Schätzung auf 1/800 oder 0,125% (!) genau zu berechnen! Dazu ist er logischerweise nicht imstande und seine damalige Schätzung (wenn das Ergebnis nicht so verhängnisvoll gewesen wäre) ein "Witz"!
  • Falls Werner Betschart auf die Fr. 2'000.-- in Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Isover-Isolations-Sondermülleinbau durch Zimmermann von Rickenbach, Ibach, im sog. T.-B.-Teil (Dachstuhl) kam, so müsste ein Schätzer (wenn er nicht bescheuert ist) wissen, dass die fachmännische Entsorgung einer solchen potentiell gesundheitsschädigenden Sondermüll-Isolation Aufwand (Entsorgungsaufwand) entspricht und nicht der Wertsteigerung eines Gebäudes dient! (Tipp: Falls Sie selber bereits ein Schätzung von Werner Betschart vorliegend haben, kontrollieren Sie, ob der Einbau von Glaswolle-Sondermüll allenfalls als "Wertsteigerung" verbucht ist. - Eine solche Verbuchung sagt übrigens einiges über den Charakter eines angeblichen "Liegenschaftsexperten" aus, ziemlich sicher sogar mehr als über seine fachliche Kompetenz bzw. Inkompetenz.)
  • Obige "Präzision" (Schätzung einer Liegenschaft auf Fr. 2'000.-- "genau"!) entspricht offensichtlich in Tat und Wahrheit betschartscher Selbstüberschätzung (siehe seine vollmundige Werbung!). Doch viel tragischer ist, dass solcher Unsinn seinerzeit durch das Schwyzer Verwaltungsgericht (Werner Bruhin) beamtengläubig geschützt wurde!
  • Dass es sich bei der Alten Brauerei Schwyz um ein historisches Gebäude handelt mit entsprechendem Renovations- bzw. Erneuerungsbedarf, wurde von Schätzer Betschart grosszügig "übersehen". Warum eigentlich? Als "Fachmann" überfordert?
  • Bevor Betscharts (in der Realität nie erzielten) Liegenschaftserträge hätten realisiert werden können, hätten zuvor erhebliche Investitionen getätigt werden müssen. Wo wurden diese von ihm ausgewiesen? Nirgends! Eine korrekte, seriöse Schätzung geht von tatsächlichen Ertragsverhältnissen aus und nicht von fiktiven, die bloss unter bestimmten Voraussetzungen "sein könnten"!
  • Zur "Seriosität" (ebenfalls ein Werbespruch auf seiner Homepage) von Liegenschaftsschätzer Werner Betschart ist noch zu sagen, dass nachweislich nicht einmal das eingesetzte Gebäude-Erstellungsjahr für die Alte Brauerei Schwyz stimmte! (Dies lediglich als Kontrast und Faktum zur Selbstanpreisung Betscharts auf seiner Homepage für Anwälte, Treuhänder, Gerichte etc.!)
    Die offensichtliche Falschschätzung von Werner Betschart, Liegenschaftsschätzer, Lauerz, wurde vom Schwyzer Verwaltungsgericht (Bruhin) - ich wiederhole - als rechtens taxiert. Statt den von mir eingereichten korrekten Dokumenten und Argumentation zu folgen (die sich später - einmal mehr und wie so oft! - als zutreffend herausstellten), glaubte Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin dem (damaligen) kantonalen Liegenschaftsschätzer.
  • Zu oben: Wenn Sie einen Privaten haben, der 33 Jahre im selben Haus wohnt und einen "kantonalen Experten" - wem wird Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin erfahrungsgemäss glauben? Sie können dreimal raten! (NUR WUSSTE ICH DAS DAMALS NICHT!)
  • Dazu noch folgendes: Wenn es sich um eine Falschschätzung von mehreren hunderttausend Franken handelt und Widerspruch besteht, hätte man als Verwaltungsgericht vernünftigerweise eine zweite Schätzung einverlangen sollen. Doch nein! Im Gegensatz dazu betreibt "das System" für EL- und Sozialhilfe-Revisionen, wo es im Prinzip um Peanuts bzw. Bagatellbeträge geht, Riesenaufwände (dokumentiert). Mehr behördlicher Verhältnisblödsinn ist kaum mehr möglich!
  • Setzt eine Behörde frei erfundene Zahlen ein (statt die korrekt gelieferten des Privaten), zieht dies bei Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin keine Konsequenzen (Verfahrenskosten) nach sich (vgl. EL). Die fehlbare Behörde wird geschützt und die Sache an sie zur Neubeurteilung zurückgewiesen. So läuft es im Kt. Schwyz.
  • Nie im Leben hätte ich selbst Werner Betschart als Liegenschaftsschätzer aufgeboten! Er wurde damals behördlich aufgezwungen! (Und vom Schwyzer Verwaltungsgericht "selbstverständlich" geschützt.). So kommt es heraus, wenn Behörden eine Sache in die Hand nehmen!
  • Werner Betscharts Schätzung lag weit über jener von Daniel Montandon (Svito) und jener von über ein Dutzend anderer Liegenschaftsexperten (Architekten etc.).
  • Ende der Neunzigerjahre besass ich allein ein Barvermögen im sechsstelligen Bereich. Kantonale Behörden (die ja angeblich so korrekt arbeiten!) sind mit einer Liegenschaftsfalschschätzung und mit einer Bestätigung der Falschschätzung dafür (mit)verantwortlich (nachfolgende Faktoren wie Schwyzer Kantonalbank etc. werden vorläufig einmal ausgeklammert), dass ich heute weder Haus noch Vermögen besitze.
  • "Blick"- und "Bote der Urschweiz"-Leser, welche sich seinerzeit (im Jahre 2007) über die (künstlich erfundene) Story "Hotel-Urs" "empörten", empfehle ich, unbedingt Kontakt mit den (ursächlich) Verantwortlichen aufzunehmen. Zum Beispiel: Werner Betschart, Liegenschaftsschätzer, Niedermatt 46, 6424 Lauerz, Tel., 041 811 51 03, E-Mail: schatzung@bluewin.ch
    Fragen Sie ihn, ob er aus Dummheit, Inkompetenz, negativer Gesinnung, fachlicher Überforderung oder aus was für einem Grund auch immer seinerzeit die Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz komplett falsch einschätzte und den Grundstein für meinen wirtschaftlichen Ruin legte (ein erfolgreicher Betrieb war unter diesen Konditionen unmöglich!).
    Gerne können Sie auch Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin fragen, weshalb er seinerzeit die Werner-Betschart-Falschschätzung sogar noch (wider besseres Wissen, vgl. meine eingereichten Dokumente) stützte.
    Anmerkung: Die Frage, wie einer zum Sozialhilfeempfänger wird, stellt sich "das System" nicht, da Behörden - zumindest offiziell - ja immer "korrekt" arbeiten.
  • Ein weiterer Nebeneffekt dieser offensichtlich missglückten Behördentätigkeit ist die Tatsache, dass "dank" Werner Betschart, Werner Bruhin und später der Direktion der Schwyzer Kantonalbank (welche dafür sorgte, dass die Liegenschaft Alte Brauerei Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz, zufiel) Mieter an der Kollegiumstrasse 4/6 in Schwyz heute nachweislich (Beweisdokumente selbstverständlich vorhanden) trotz tieferen Hypothekarzinsen bis zu 40% höhere Mieten zahlen als zu "Beeler-Zeiten". (Dies darf die Schwyzer Öffentlichkeit schwyztypisch selbstverständlich nicht erfahren.)
  • Man wird eines Tages zum Schluss kommen: Es wäre günstiger, einfacher und besser gewesen, wenn man die Alte Brauerei korrekt eingeschätzt und mir mein über alles geliebtes Elternhaus (gemäss Testament meines Vaters) belassen hätte.
  • In der Alten Brauerei hätten (wie geplant!) MCS-gerechte Wohnungen entstehen können. Wenn das System eben zu dumm und negativ gesinnt ist, zahlt es halt die Folgekosten. So einfach ist das!


War das System für einmal lernfähig?

Hatte die kantonale Güterschatzungskommission nach dem "Fall Alte Brauerei Schwyz" erkannt, dass Werner Betschart, Lauerz, doch nicht so eine leuchtende Koryphäe in Sachen Liegenschaftsschätzung ist, wie er offensichtlich selbst (siehe seine Homepage) von sich glaubt? Jedenfalls habe ich den Namen Werner Betschart später nicht mehr auf der Liste der kantonalen Güterschatzungskommission gesehen. (In Betscharts PDF ist besagte Kommission aufgeführt.)

Ja, ich weiss, solches zu hören ist für die Betroffenen höchst "unerfreulich". Aber viel unschöner ist es noch, wenn einem durch Beamten-Einfalt, -Verantwortungslosigkeit, -Gleichgültigkeit oder was auch immer materiell praktisch alles genommen wird, was einem bis dahin im Leben am meisten bedeutet hat.

Wenn es das Schicksal anders will
Wie obiges Beispiel zeigt: Durch äussere Umstände kann ein Leben völlig anders herauskommen als geplant. Ich betone, um der Sache gerecht zu werden, dass die oben erwähnten Herren Betschart und Bruhin nicht allein hauptverantwortlich, aber zumindest mitverantwortlich für den Verlust der Alten Brauerei und meinen wirtschaftlichen Ruin waren.

Warum schreibe ich das?
Damit die, die daraus lernen wollen, daraus lernen können und dass ihnen nicht dasselbe oder Ähnliches passiert, was mir widerfahren ist. Und vielleicht erleben wir eines Tages auch im Kanton Schwyz ein Wunder: dass Behörden lernfähig sind!


PS: Grossspurig schreibt Betschart auf seiner Homepage, er "garantiere"... Fragen Sie ihn, ob er bei einer Falschschätzung von mehreren hunderttausend Franken später auch für die Differenz zum Marktpreis aufkommt... (Stichwort: "Garantie"!)
Und eine Ergänzung zu oben: Wie erwähnt bestätigte Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin die seinerzeitige Falschschätzung von Werner Betschart als "korrekt" und ich musste infolge Unterliegens dem Schwyzer Verwaltungsgericht Fr. 800.- Verfahrenskosten für sein Fehlurteil bezahlen. Weder die kantonale Güterschatzungskommission noch das Verwaltungsgericht haben sich nachträglich je für ihren "Irrtum" entschuldigt. Seither laufen sie bei mir unter der internen Bezeichnung "kantonale Güterfalschschatzungskommission" sowie "Schwyzer Verwaltungsschutzgericht" bzw. "Schwyzer Verwaltungsschutzgerichtspräsident". Shame on them! Mögen Sie eines Tages die gerechte Strafe erhalten, die sie verdienen!

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