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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Drittes und letztes Schreiben (Mail vom 6.3.12) an die Fb/Sozialberatung der Gemeinde Ingenbohl
"Wo bleibt der Auszug meines Projektkontos?"

Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz

 

E-Mail an:
Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl: rico.baumann@brunnen.ch
sowie Frau Stefanie Arnold, Fürsorgesekretariat Ingenbohl: stefanie.arnold@brunnen.ch

 

Sehr geehrter Herr Baumann
Sehr geehrte Frau Arnold

Es geht mir darum, die nachfolgende Sache aktenkundig festzuhalten:

Per Schreiben vom 22. Januar 2012 (Seite 2 unten) habe ich Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl gebeten, mir (wie jedes Jahr) für die Steuererklärung einen aktuellen Sozialhilfe-Kontoauszug zuzustellen. Keine Reaktion.

Per E-Mail vom 22. Februar 2012 habe ich in der Folge Frau Stefanie Arnold vom Fürsorgesekretariat aufgefordert, mir einen solchen Kontoauszug zuzustellen. Ich erhielt ihn nicht.

Ich fordere hiermit die Fb/Sozialberatung Ingenbohl zum dritten und letzten Mal auf, mir den erforderlichen Kontoauszug 2011/2012 umgehend per A-Post zuzustellen. Sollte ich weiter nichts erhalten, werde ich der Schwyzer Steuerverwaltung mitteilen, dass sich die Gemeinde Ingenbohl weigere, mir die notwendigen Dokumente zuzustellen.

Weiter warte ich immer noch auf die Bezahlung nicht-kassenpflichtiger Medikamente durch die Gemeinde Ingenbohl (siehe mein Schreiben vom 12.2.12 an die Sozialberatung Ingenbohl).

Eine Kopie dieser Mitteilung gelangt zur Kenntnisnahme an Herrn Regierungsrat Peter Reuteler, E-Mail: Peter.Reuteler@sz.ch, Vorsteher Sicherheitsdepartement des Kt. Schwyz sowie an Herrn lic. jur. Michael Hagenbuch, E-Mail: Michael.Hagenbuch@sz.ch (gleiches Departement).

Für eine zügige Erledigung danke ich Ihnen im Voraus bestens!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 


Kopie an erwähnte Adressaten

 


Ergänzung in anderer Sache: Heute erhalte ich eine zweite Mahnung betr. einer Laborrechnung, welche die aktuell dafür verantwortliche Sozialberatung Ingenbohl anscheinend immer noch nicht bezahlt hat. Dank ausserordentlich "toleranten" Aufsichtsstellen kann solcher behördlicher Schlenderian im Kt. Schwyz scheinbar ungehindert funktionieren.
Zum Vergleich: Wenn sich Sozialhilfeempfänger, IV-Rentner etc. wie Beamte tot stellen, werden ihnen von Behördenseite bei "Nichtreagieren" schnell einmal "Sanktionen", allenfalls sogar "vormundschaftlichen Massnahmen" angedroht. Die Darstellung der herrschenden "Kluft" im Kt. Schwyz zwischen Beamten im Bereich Soziales/Sozialversicherung und Privatpersonen wäre allmählich filmreif...

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