7. Juli 1999:
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Gegenstand: "Unlauterer Wettbewerb" - Wer in unserem grossartigen Rechtsstaat KMF-Isolations-Sondermüllhersteller zurecht kritisiert, wird mit Busse und Gefängnis bestraft - Von der Justiz und ihrer absurden Eigendynamik Proz. BS 1999/13/sge: Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 7. Juli 1999: Fr. 3'000.-- Busse wegen Kritik an KMF-Isolations-Sondermüllproduzenten, mit Anmerkungen in Rot, (Urteil Bezirksgericht Schwyz betr. UWG / 7.7.99, PDF, 856 KB) Die Geschichte wird vielleicht so herauskommen: In ca. dreissig Jahren findet die öffentliche Rehabilitation statt. Die journalistische Kritik sei verantwortungsbewusst sowie mutig gewesen und die damalige Verurteilung falsch. SF 1 bringt abends um 23.00 Uhr einen Film darüber, wie das Bundesamt für Gesundheit, SUVA etc. die Sache jahrelang vertuschten und die Justiz versagte. Doch bis dahin gilt: Totschweigen durch die Medien aus Angst vor Klagen der mächtigen KMF-Isolationslobby.
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