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"Es stellt sich die Frage, ob man das Schwyzer Verwaltungsgericht korrekterweise nicht in Schwyzer Verwaltungsschutzgericht umbenennen müsste, zumal dieses Gericht nicht selten Behörden schützt, wenn diese auch völlig falsch liegen, nicht reagieren, unfähig sind und sich durch kein positives, lösungsorientiertes Tun auszeichnen (vgl. Fb Ingenbohl)". Urs Beeler
"Der Kanton Schwyz zählt mehr Millionäre als Sozialhilfeempfänger. Trotzdem sieht das Schwyzer Verwaltungsgericht seine politische, pardon juristische Aufgabe darin, situationsbedingte Leistungen auszuhebeln. Dafür sollen neu Stiftungen und Fonds aufkommen. Kurz: Armut soll im steinreichen Kanton Schwyz nicht beseitigt, sondern noch zementiert werden." Urs Beeler
"Nach rund 10jähriger Erfahrung mit dem Schwyzer Verwaltungsgericht komme ich heute zum Schluss, dass ich von diesem Gericht und seiner 'Rechtsprechung' wenig bis gar nichts halte. Wenn z.B. im Sozialhilfe- oder Sozialversicherungsrecht 90% der Argumente für einen Beschwerdeführer sprechen und bloss 10% für eine behördliche Vorinstanz, so kann erfahrungsgemäss davon ausgegangen werden, dass das Schwyzer Verwaltungsschutzgericht aus der 10%-Behörden-Argumentation einen 100% ablehnenden Entscheid zaubern wird. Von einer fairen Rechtsprechung kilometerweit entfernt." Urs Beeler
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