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2. Februar 2011:
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Gegenstand: Neuberechnung SKOS-Budgets infolge Anpassung Ergänzungsleistungen Mit jahrelanger Verspätung plus nach einer erfolgreichen (rechtskräftigen!) EL-Revision im Frühling 2010 führte die Ausgleichskasse Schwyz gegen Ende des Jahres 2010 eine "EL-Neuberechnung" durch. Dies nicht etwa wegen unrichtigen Angaben des EL-Bezügers U.B. - nein: der Grund dafür lieferte die Ausgleichskasse Schwyz einmal mehr ("intern") selbst. Aufgrund der "angepassten Zahlen" der Ausgleichskasse Schwyz musste die Sozialberatung Ingenbohl ihrerseits bis ins Jahr 2007 zurück sämtliche Monatsbudgets neu berechnen. So entstand das bis heute von ihr per Post eingeschrieben verschickte seitenstärkste A4-Dossier mit einem (PDF-)Inhalt von sage und schreibe 103 Seiten, mit Anmerkungen in Rot, (Neuberechnung SKOS-Budgets infolge Anpassung Ergänzungsleistungen / 2.2.11, PDF 28,1 MB)
Rückforderung oder Nachzahlung? Ging Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, seinerzeit (aus seiner Sicht) noch voller Hoffnung von einer Rückforderung aus, war für U.B. stets klar und offenkundig, dass durch die Sozialberatung Ingenbohl eine Nachzahlung erfolgen müsse. Denn was die Ausgleichskasse Schwyz gesamthaft zu wenig auszahlt, muss zwingend durch die Gemeinde ausgeglichen werden, damit die monatlichen Sozialhilfebudgets eines Bedürftigen stimmen. Mit einem mehr als 100 Seiten umfassenden Dossier (hauptsächlich bestehend aus Budget-Berechnungen) versuchte die Sozialberatung Ingenbohl eine angebliche "Rückforderung" ("Idee Schertenleib") im Betrag von - Fr. 295.05 gegenüber U.B. geltend zu machen. Beeler erhob Einspruch und die Sozialberatung Ingenbohl musste nochmals über die Bücher geben. Das Ergebnis war statt eine Rückforderung eine Nachzahlung an Urs Beeler im Betrag von Fr. 1'542.95.
Wo käme man mit Behörden hin, wenn man sich nicht permanent wehren würde? Eine Schlussbemerkung und zum Vergleich: Während in vorliegendem Fall mit dem Hin- und Herverbuchen von ein paar Franken durch zumindest dem Schein nach "exakt arbeitende Behörden" ein Dossier von über 100 Seiten (!) entstand, wurde seinerzeit vom Falschschatzer der kantonalen Güterschatzungskommssion Werner Betschart, Lauerz, eine zweiseitige "Handgelenk mal Pi Schatzung", welche betr. Liegenschaftswert um hunderttausende von Franken daneben lag (die Ertragswerte stimmten mit der Realität nicht überein; nicht einmal das Erstellungsjahr des Gebäudes war korrekt!) vom Schwyzer Verwaltungsgericht (Bruhin) als rechtens taxiert.
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8. Februar 2011:
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Gegenstand: Abrechnung von medizinischen Behandlungs- und Medikamentenkosten mit der EL Vergütung Selbstbehalte CSS-Rechnungen - Kostenbeteiligung im Sinne von Art. 6 ELKV und Art. 7 ELKV, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an Andrea Beeler von der Ausgleichskasse Schwyz betr. Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten / 8.2.11, PDF 23,8 MB)
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9. Februar 2011:
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Gegenstand: MCS-gerechtes Wohnen Ein "grosses Geheimnis" wird gelüftet: Zu Händen des Regierungsrates des Kt. Schwyz wird ein Plan des Zimmers "Seelisberg" mit Materialangaben eingereicht. (Einreichung des geheimnisumwitterten Zimmerplans "Seelisberg" z.H. des Regierungsrates des Kt. Schwyz / 9.2.11, PDF 2,9 MB) PS: Obwohl dieses Thema bereits vor Jahren behandelt und abgehakt wurde, gelang es einem bejahrten Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten, der punkto MCS nicht auf der Höhe der Zeit ist, es wieder neu aufs Tapet zu bringen. Seither ist die Fb Ingenbohl geradezu paranoid auf dieses (längst behandelte) Thema versessen, organisiert baubiologisch unfähige bzw. nicht unabhängige, dafür umso teurere Gutachter usw. Wer es wagt, all die behördliche Heuchelei und die damit verbundenen Lügen in Frage zu stellen bzw. sich weigert,daran teilzunehmen, verstösst gegen ein die Schwyzer Sozialhilfe dominierendes Schlagwort: die Mitwirkungspflicht! Beim in dieser Weise interpretierten Wort "Mitwirkungspflicht" kommt mir immer Wilhelm Tell in den Sinn, der sich weigerte, den Gessler-Hut zu grüssen!
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