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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht Juni 2011

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Datum

Inhalt


4. Juni 2011:

Thema: Medienbeitrag zum Thema MCS und MCS-gerechter Wohnraum
Der Regional-TV-Sender Tele 1 möchte einen Beitrag über Urs Beeler, MCS und MCS-gerechten Wohnraum bringen - Die Voraussetzungen dazu beschreibt Beeler in seiner Antwort-Mail an Andrea Brun von Tele1


11. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 232 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 232 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 11.6.11, PDF 72,9 MB)
Die vorliegende Beschwerde ist ein Beispiel dafür, dass selbst für "Peanuts" in Zusammenhang mit situationsbedingten Leistungen ein Herkules-Aufwand betrieben werden muss, um vor leider allzu oft politisch-willkürlich negativ entscheidenden Aufsichtsstellen nur den Hauch einer Chance zu haben.
Sehen Sie anhand vorliegender Beschwerde, wie eine solche inhaltlich resp. argumentatorisch ausgelegt sein kann.


14. Juni 2011:

Gegenstand: Wohnkosten und MCS-gerechter Wohnraum
Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 14.6.11, PDF 40,1 MB).
Eine inhaltlich interessante Beschwerde, welche u.a. Bezug zu den hohen Mietkosten im Talkessel Schwyz nimmt und den bis heute praktisch inexistenten sozialen Wohnungsbau im Kt. Schwyz.
Mit der Realisierung des MCS-Wohnprojekts wäre auf ein Schlag obiges Problem und vor allem das Hauptproblem Duftstoff- und Schadstofffreiheit bestmöglich gelöst.
Aber es geht nichts über Behördenignoranz-, dummheit, -sturheit, -unwillen und negative Gesinnung.


15. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdediens des Kanton Schwyz gibt der Fb Ingenbohl Gelegenheit, sich im Rahmen einer Vernehmlassung in Sachen VB 176/2011 und VB 177/2011 bis zum 5. Juli 2011 zu äussern, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 176/2011 / 22.6.11, PDF 712 KB)


15. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Mitteilung an den Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl Schertenleib betr. des kürzlich erhaltenen Schreibens von Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl Alois Kessler: Selbstverständlich wird aus Gründen der fachlichen Kompetenz und Unabhängigkeit an der Aufbietung von Baubiologe Guido Huwiler, Maschwanden, festgehalten. Ein anderer Antrag wird jedoch zurückgezogen, weil er zwischenzeitlich in FB Nr. 232 vom 24.5.11 bereits behandelt wurde, (Antwort an Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, auf ein Schreiben des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl Alois Kessler / 16.6.11, PDF 1,3 MB)


16. Juni 2011:

Thema: Die Mitfinanzierung eines MCS-Projekts käme Behörden günstiger als Wohnprovisorien
Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011, mit Anmerkungen in Rot, (Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 16.6.11, PDF 6,2 MB).
Mit Unterstützung eines MCS-Projekts als Wohnlösung hätten die Behörden schon vor Jahren massiv Geld einsparen können. Vor allem wäre damit längst fälliger fester, duftstoff- und schadstofffreier Wohnraum geschaffen worden. Doch behördliche Ignoranz, Sturheit und negative Gesinnung verhindern dies seit Jahren.


17. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdediens des Kt. Schwyz gibt der Fb Ingenbohl Gelegenheit, sich im Rahmen der bereits laufenden Vernehmlassung (Frist bis 5.7.11) zur Beschwerdeergänzung von U.B. vom 16.6.11 in Sachen VB 176/2011 (FB Nr. 231 vom 24. Mai 2011) zu äussern. Im Unterlassungsfall wird verzicht angenommen, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz an die Fb Ingenbohl betr. Beschwerdeergänzung vom 16.6.11 / 17.6.11, PDF 200 KB)


20. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Zweite Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Zweite Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fb Ingenbohl vom 24.5.2011 / 20.6.11, PDF 4,2 MB)


21. Juni 2011:

Thema: Krankheitskosten
Zustellung von Röntgeninstitut-Mahnung und Arztrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl, (Zustellung von Röntgeninstitut-Mahnung und Arztrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl / 21.6.11, PDF 18,6 MB)


22. Juni 2011:

Gegenstand: Die Willkür der Ausgleichskasse Schwyz. Verhält sie sich korrupt, müssen Fürsorgebehörden der Gemeinden finanziell einspringen.
Wider besseren Wissens erfindet die Ausgleichskasse Schwyz nachweislich nie erzielte Einkommen. Plus: OHNE Verfügung mit entsprechender Rechtsmittel-belehrung bzw. Rechtsmittel wird die Auszahlung von höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten willkürlich eingestellt, mit Anmerkungen in Rot, (Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz betr. Auszahlungseinstellung EL / 22.6.11, PDF 9,2 MB)
Das Ganze ist ein filmreifes Beispiel für behördliches Schildbürgertum: Für die Auszahlung der Ergänzungsleistungen (EL), für welche die Ausgleichskasse Schwyz aufkommen müsste, muss als Ersatz die Fb Ingenbohl einspringen.


22. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdediens des Kanton Schwyz gibt der Fb Ingenbohl abermals Gelegenheit (wegen einer ergänzenden Eingabe von U.B.), sich im Rahmen einer Vernehmlassung in Sachen VB 176/2011 zu äussern, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 176/2011 / 22.6.11, PDF 200 KB)


27. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdedienst des Kanton Schwyz erstreckt gemäss Antrag des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 24. Juni 2011 in den Beschwerdeverfahren VB 176/2011 und VB 177/2011 die Frist zur Einreichung der Vernehmlassung und zur Rücksendung der Akten bis zum 31. Juli 2011, (Kopie des Schreibens des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 176/2011 und VB 177/2011 an den Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler / 27.6.11, PDF 276 KB)


28. Juni 2011:

Gegenstand: FŸrsorgebehšrdliche OBERHEUCHELEI "Verpflichtung zur Duldung von Augenscheinen" und "baulichen Untersuchungen" betreffend Wohnung Urs Beeler im Hotel Alpina, Brunnen - div. AntrŠge
Von behördlicher Heuchelei, Verlogenheit, Taktik sowie über geplante Leerlauf- und Alibiübungen, mit Anmerkungen in Rot, (FB Nr. 247 vom 21.6.11 / 28.6.11, PDF 9,7 MB)
RA Kessler, Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl, hält in seinem Vernehmlassungs-schreiben vom 4.7.11 an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz selber fest, dass dieser Beschluss mit Sicherheit wiederum von U.B. angefochten werde.
Wenn man dies zum Vornherein weiss bzw. erahnen kann, wieso verfasst man nicht vernünftigere, positivere Beschlüsse, die gar nicht mehr Anlass zu Beschwerden geben?

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