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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht August 2013

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Datum

Inhalt


1. August 2013:

Thema: Information, Desinformation, Fehlinformation, Falschinformation, Manipulation, Enthüllungs-, Verhüllungs-, Anpassungs- und Zensurjournalismus des "Bote der Urschweiz"
Um das journalistische Sommerloch zu füllen, werden nachfolgend (ab Eintrag "6. August 2013") "Bote der Urschweiz"-Beiträge der vergangenen Jahre publiziert.


2. August 2013:

Thema: Wohnkosten
Die Vorinstanzen (Fb Ingenbohl sowie Regierungsrat des Kt. Schwyz) erhalten die Beschwerdeschrift vom 30. Juli 2013.
Zur Einreichung der Vernehmlassung (5-fach) inkl. Akten wird den Vorinstanzen gestützt auf § 40 der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRP, SRSZ 234.110) eine Frist bis 28. August 2013 gesetzt. Im Säumnisfall wird Verzicht angenommen.
Verfüfung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz in Sachen VG II 2013 117 / 2.8.13, PDF 316 KB.


6. August 2013:

"Bote der Urschweiz" Publikation 2006
12.5.2006 "Bote der Urschweiz": Die «Braui» erhält ein Bistro
Das Jahr 2006 ist ein Jahr ohne grosse Schlagzeilen.
Entgegen dem Bericht des "Boten" erhält die Alte Brauerei Schwyz kein Bistro. Die «Braui» erhält ein Bistro / Bote 12.5.2006, mit Anmerkungen in Rot, PDF 156 KB.

28.12.2006 "Bote der Urschweiz": «Braui» Schwyz
erhält Bistro
Obwohl der "Bote" selbst in seinem Jahresrückblick nochmals darauf hinweist, dass die Alte Brauerei ein Bistro erhalte, wird in Wirklichkeit kein solches eröffnet.
«Braui» Schwyz erhält Bistro / Bote 28.12.2006, mit Anmerkungen in Rot, PDF
164 KB.

bote20tagegefaengnis

Solche News zu verbreiten, darüber freute sich die Redaktion des "Boten der Urschweiz": Wer in Schwyz die Wahrheit schreibt und nicht brav-systemkonform ist, wird nicht nur boykottiert, sondern kassiert auch noch Gefängnis. - Aber die Geschichte wird Beeler in der Sache einst Recht geben!

wirdschwyzerbaldaufdenmondgeschossen

Datum

Inhalt


8. August 2013:

"Bote der Urschweiz" Publikation 2005
7.1.2005 "Bote der Urschweiz": Wird Schwyzer bald auf den Mond geschossen?
Die Brunnenfigur ist originell gemacht.
Nur etwas stimmt an der Geschichte nicht: Wer könnte ein Interesse haben, Urs Beeler auf den Mond zu schiessen? Sicher nicht die Schwyzer Allgemeinheit. Höchstens der von Beelers jahrelanger Kritik betroffene Schwyzer Filz.
Es gehört zu einer alten Masche des Sprachrohrs des Schwyzer Filzes, Stimmungen/Meinungen des Filzes als "vom Volk kommend" darzustellen.

Wird Schwyzer bald auf den Mond geschossen? / Bote 7.1.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 236 KB.

20.1.2005 "Bote der Urschweiz": Rechtskräftig: 20 Tage für Urs Beeler
Ein zwar nicht absolut fehlerfreier, aber inhaltlich gut geschriebener Artikel von "Bote"-Chefredaktor Josias Clavadetscher.
Das betreffende Urteil ist ein absoluter Skandal und stellt für die involvierte Schwyzer Justiz ein schlechtes Zeugnis aus. Und wird - zurecht - auch als solcher von vielen Leuten wahrgenommen.
Urs Beelers Kommentar: "Eine Justiz, welche Kriminelle schützt, ist selber kriminell."
Es lohnt sich, den entsprechenden "Bote"-Artikel zu lesen.

Rechtskräftig: 20 Tage für Urs Beeler / Bote 20.1.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 200 KB.

1.2.2005 "Bote der Urschweiz": Rekurs schlug fehl
– Beeler muss raus
Das Kantonsgericht trat
auf den Rekurs von Urs Beeler nicht ein.
Rekurs schlug fehl – Beeler muss raus / Bote 1.2.2005
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 240 KB.

10.3.2005 "Bote der Urschweiz": Selbstmord von Urs Beeler wurde verhindert
Ab dem 10. März lässt sich der "Bote" komplett als Sprachrohr des Schwyzer (Behörden)Filzes einspannen. Es lohnt sich unbedingt, die Beiträge ab diesem Zeitpunkt zu studieren, um zu erkennen, wie journalistische Fehlinformation, Desinformation, Manipulation etc. auf "Schwyzer Lokalebene" funktionieren.
Es beginnt mit der Story, in der der "Bote" seiner Leserschaft glaubhaft zu machen versucht, es sei ein "Selbstmord" verhindert worden.
Geri Heuchelers, pardon Holdeners Heuchelei: Den "Bote der Urschweiz" Lesern soll suggeriert werden, die involvierten Schwyzer Behörden hätten einen "guten Job" gemacht:
Die Realität sieht 180° anders aus (Details davon in Buchform).
Selbstmord von Urs Beeler wurde verhindert / Bote 10.3.2005
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 208 KB.
Wer hinter der hinterhältigen Aktion steckt, werden "Bote der Urschweiz"-Leser nicht erfahren: den von A-Z fingierten FFE eingefädelt hatte RA Theo Kuny, Rechtsvertreter von Walter Fässler, Perfidenstrasse 10, 6432 Rickenbach. In Kooperation mit einem rückgratlosen, mafiosen Schwyzer Vormundschaftspräsidenten namens Othmar Suter sowie dem korrupten Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz.
"Bote"-Rückseite vom 10.3.2005: Journalistisch vertuscht wird die ganze Aktion durch die Schwyzer Lokalmedien, allen voran dem "Bote der Urschweiz". Niemand soll in Schwyz erfahren, was in der Alten Brauerei am 9. März 2005 wirklich passierte.
Polizei holte Urs Beeler aus der «Alten Braui» raus / Bote 10.3.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 216 KB.

11.3.2005 "Bote der Urschweiz": Hilfe für
Urs Beeler
...oder die grösste Medienlüge seit der Gründung des "Boten".
Während "Bote"-Sensationsreporter Geri Holdener der Leserschaft am 10.3.2005 vorgaukelte, es sei ein Selbstmord verhütet worden (und in Wirklichkeit essentielle Details totschweigt), legt er in Sachen lokaljournalistischer Heuchelei sogar noch einen Zacken drauf, in dem er ein Tag später behauptet, es werde "psychiatrisch geholfen".
Titelseite Hilfe für Urs Beeler / Bote 11.3.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 292 KB.

"Geholfen" wurde in der PKO nicht. Der Aufenthalt variierte zwischen "Hotelaufenthalt", "Zivilschutzkurs" und "Gefängnis". (Bereits schon zu der Zeit so zu Protokoll gegeben!)
Behörden wollen sich durch FFEs in Sicherheit wägen können ("Verhütung allfälliger Schuldzuweisung von Medien") - die Klinik an (vermeintlichen) Patienten Geld verdienen. Das ist alles.
Durch eine Einweisung von "Bote"-Journalist Geri Holdener würde im Gegensatz der "Bote"-Leserschaft geholfen, indem sie nicht mehr ganz soviel Mist in ihrem Lokalblatt lesen müsste.
Holdener wusste und weiss rein gar nichts betr. angeblicher "Hilfe", weil der FFE nämlich von A-Z fingiert war und gar keine "psychiatrische Hilfe" nötig war bzw. stattfand. Aber diese Wahrheit darf man der Schwyzer Bevölkerung natürlich nicht sagen.
Im Gegensatz dazu wäre dringende Hilfe und Unterstützung betr. MCS-gerechte
m Wohnraum (zur Entlastung des Immunsystems) nötig gewesen. Doch diesen alles entscheidenden Punkt berücksichtigten die involvierten charakterlichen Arschlöcher, Dummköpfe/Ignoranten und vor allem Heuchler nicht. Dafür wird dann ein monate- und jahrelanger Überlebenskampf eines hochgradig MCS-Betroffenen notwendig sein.
Noch Jahre später: Über soviel behördliche und mediale Heuchelei, Verlogenheit, Dummheit, Ignoranz und Verantwortungslosigkeit (in Sachen MCS) kann nur gestaunt werden!

Urs Beeler erhält psychiatrische Hilfe / Bote 11.2.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 216 KB.

12.3.2005 "Bote der Urschweiz": KARIKATUR DER WOCHE
Die Wahrheit zu verhüllen/verharmlosen/verschweigen, ist eine journalistische Seite des "Boten". Sich mittels einer verharmlosenden Geschichte (weil man die Wahrheit offensichtlich nicht publizieren darf) über einen Betroffenen "lustig" zu machen, eine andere. (Stichwort: Man muss klein sein, um kleinen Leuten zu gefallen. > Bezieht sich nicht auf Körpergrösse sondern auf den Charakter!).
Was tatsächlich in der Alten Brauerei am 9. März 2005 passierte, darf die Schwyzer Öffentlichkeit nicht erfahren, weil es ein negatives Licht und Schatten auf die Verantwortlichen (Walter Fässler, RA Kuny, Schwyzer Vormundschaftspräsident Othmar Suter, Bezirksarzt Dr. Lacher, Bezirksamt, Polizei etc.) werfen könnte bzw. Sympathien für Beeler wecken.
Deshalb muss man als Innerschwyzer Propagandablatt des involvierten Schwyzer (Behörden-)Filzes eben eine komplett andere (harmlose) Geschichte auftischen. Dazu wird der eigene Hof-Karikaturist Gilbert Kammermann aufgeboten, der selbstverständlich und schwyztypisch über das, was am 9. März 2005 in der Alten Brauerei Schwyz tatsächlich geschah, nichts weiss (nichts wissen kann) und stattdessen "einfach eine lustige Zeichnung machen soll", welche beim (unwissenden) Publikum "mit Sicherheit ankommt".
Manipulation à la "Bote der Urschweiz": Lesen Sie in den nachfolgenden Kommentaren, was am 9.3.2005 wirklich geschah - und was das lokalschwyzerische Verhüllungsblatt daraus machte:
Die gewaltsame Erstürumung der Alten Brauerei Schwyz als "Karrikatur der Woche" / Bote 12.3.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 168 KB.

22.3.2005 "Bote der Urschweiz": Urs Beeler sucht eine Bleibe
Ein inhaltlich wenig gelungener und ebenso eher fragwürdiger Text. Weil nicht richtig verstanden? Oder bewusst in der Art formuliert (z.T. mit verzerrt wiedergegebener Schilderung). Urs Beeler sucht eine Bleibe / Bote 22.3.2005
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 168 KB.
Schwyztypisch bleibt der darin enthaltene Aufruf betr. MCS-gerechtem Wohnraum ohne positives Echo.

31.3.2005 "Bote der Urschweiz": Urs Beeler wieder
«auf freiem Fuss»
Ein inhaltlich korrekt verfasster Beitrag des "Boten". Urs Beeler wieder «auf freiem Fuss» / Bote 31.3.2005
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 196 KB.
Dass hinter der menschenrechtswidrigen Verhaftung als Hauptverantwortlicher Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz, stand, dürfen "Bote der Urschweiz"-Leser selbst Jahre später noch nicht erfahren. ("Das Schweigen des 'Boten'")

13.5.2005 "Bote der Urschweiz": Leserbrief von Urs Beeler zum Thema Hypothekenfinanzierung und Bankenpolitik

Im Leserbrief wird Kritik an der Kredit- resp. Geschäftspolitik der Schwyzer Kantonalbank (SKB) geübt. Leserbrief von Urs Beeler zum Thema Banken und Hypothekenfinanzierung / Erfahrungen mit der Kreditpolitik der Schwyzer Kantonalbank / 13.5.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 68 KB.

28.12.2005 "Bote der Urschweiz": Polizei beendigt
Hausbesetzung
Kleine Fortsetzung des bisherigen Verhüllungsjournalismus: Auch am Ende des Jahres 2005 dürfen anlässlich eines Jahresrückblicks "Bote der Urschweiz"-Leser nicht erfahren, was sich vor, am und nach dem 9. März 2005 genau abspielte. Polizei beendigt Hausbesetzung / Bote 28.12.2005, mit Anmerkungen in Rot, PDF 316 KB.

Fazit: Wieder eine zweistellige Zahl von Medienberichten im Jahre 2005. Warum nicht früher, als die "Alte Brauerei" noch rettbar gewesen wäre?

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11. August 2013:

"Bote der Urschweiz" Publikation 2004
Obwohl der Kampf um die Bewahrung der Alten Brauerei bereits seit vielen Monaten (!) lief und laufen musste (im Internet unter www.mythen-post.ch dokumentiert), wird das Thema vom "Bote der Urschweiz" erst in der (praktisch aussichtslosen) Endphase aufgenommen!
Man ist scheinbar wie die damalige Direktion der Schwyzer Kantonalbank weniger an einer Rettung der Alten Brauerei und von Urs Beeler interessiert, als vielmehr dem "Kick" einer Zwangsverwertung. So sah 2004 die "Schwyzer Realität" aus.
Eine Rettung der Alten Brauerei wäre durchaus noch möglich gewesen. Aber das "Schwyzer System" zog es vor, Urs Beeler und seine Mythen-Post zu ruinieren.


12. August 2013:

"Bote der Urschweiz" Publikation 2004
19.8.2004 "Bote der Urschweiz": Zu einem Schnäppchenpreis weg?
Rund 14 Tage vor dem "Ereignis" werden Leserinnen und Leser des "Boten der Urschweiz" darüber informiert, dass die Alte Brauerei zwangsversteigert werden soll.
Der betreibungsamtliche Schatzungswert wird nach unten korrigiert (ist in Wirklichkeit für die damaligen Marktverhältnisse immer noch zu hoch). Was einmal mehr belegt, dass die seinerzeitige Schätzung des kantonalen Liegenschaftsschätzers Werner Betschart, Lauerz, falsch war. Ebenso lag VGP-Bruhin mit der Bestätigung von Betscharts Falschschätzung falsch.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird publiziert, dass ich die seinerzeitige kant. Güterschatzungskommission im Jahre 1998 sogar noch schriftlich und eindringlich vor
der Gefahr einer Falschschätzung der Alten Brauerei Schwyz warnte! Diese Schreiben wurde jedoch offensichtlich (vielleicht sogar extra) IGNORIERT.
Der Bericht des "Boten" ist inhaltlich leider nicht hundertprozentig koscher ("geht so").
Zu einem Schnäppchenpreis weg? / Bote 19.8.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 280 KB.

30.8.2004
"Bote der Urschweiz": Urs Beeler präzisiert
Erst am 30. August 2004 wird mein Leserbrief zum "Bote"-Artikel vom 19.8.2004 veröffentlicht. Darin geht es um inhaltliche Korrekturen
Im Grunde genommen hätte ich in den nachfolgenden Jahren auf jede manipulative bzw. falsche "Bote"-Berichterstattung betr. meiner Person automatisch ein Korrigenda schreiben sollen. Die Zeit nach dem 9. März 2005 war jedoch enorm schwierig (kein Büro mehr zur Verfügung, anfänglich kein Computer, kein richtiges Zuhause etc.). Erst als ich aufgrund dieser Umstände mehr oder weniger wehrlos war, wurde ich für angepasste Medien und ihre manipulative Art der Berichterstattung "interessant". Bei einer gesicherten Alten Brauerei und intakten Mythen-Post hätten dieselben Journalisten sich gefürchtet, irgend etwas zu erfinden, weil die Retourkutsche postwendend gekommen wäre. Aber so hatten sie über Jahre sozusagen "die Herrschaft über den Schwyzer Luftraum".
Der Schwyzer Filz war offensichtlich froh, einen seiner vermeintlich stärksten Gegner nach Jahren endlich los zu sein. Dafür schreckte man auch nicht vor dem Einsatz schmutziger Mittel und Tricks zurück (was ich selbst nie getan hätte und auch nie tun würde! Dadurch unterscheide ich mich von diesem Pack).
Urs Beeler präzisiert zur Zwangsverwertung der Alten Brauerei Schwyz / 30.8.2004
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 204 KB.

3.9.2004 "Bote der Urschweiz": Nachbar ersteigert «Alte Brauerei»
Was die Leserinnen und Leser des "Boten" nicht erfahren sollten: Die damalige Direktion der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) hatte diesen Deal mit Walter Fässler hinter meinem Rücken bereits vor Monaten eingefädelt resp. Fässler war ihr "Wunschkäufer".
Ich selbst hatte mich monatelang gegen einen Verkauf an Fässler gewehrt und suchte nach anderen Lösungen (MCS-Wohnprojekt). Die SKB wollte die Alte Brauerei jedoch partout Fässler zuspielen - und dazu kam es denn auch.
Fässler besitzt heute nicht zuletzt "dank" guten Kontakten zur Schwyzer Kantonalbank mindestens 6 Häuser - Urs Beeler wurde das eine - sein Elternhaus - weggenommen. Unnötig. Die Kreditlimite von 80% war nicht überschritten - sämtliche Schulden gegenüber der SZKB wurden getilgt, dafür eine Existenz und Zukunft zerstört. Der Kanton Schwyz erhielt durch das rücksichtslose Verhalten der Schwyzer Kantonalbank mehrere zehntausend Franken "Liegenschaftsgewinnsteuern" (trotz Verlust von rund 1/4 Mio. Franken!). Das Projekt für festes MCS-gerechtes Wohnen war für Jahre gestorben. "Dank" Fässler müssen heutzutage Mieter in der Alten Brauerei bis zu 40% höhere Mieten bezahlen. Eine "tolle Leistung" eins ehemaligen kantonalen Liegenschaftsschätzers aus Lauerz, eines ehemaligen Verwaltungsgerichtspräsidenten und der seinerzeitigen Direktion der Schwyzer Kantonalbank!
Zum Artikel von Josias Clavadetscher noch eine Korrektur: Selbstverständlich wurde die seinerzeitige Falschschätzung von 1,602 Mio. Franken von Werner Betschart, Lauerz, angefochten. Dies bereits im Jahre 1998! Alt-VGP Werner Bruhin bestätigte Betscharts Falschschätzung (in der nicht einmal das Erbauungsjahr der Alte Brauerei stimmte) jedoch als "korrekt" (offensichtlich einmal mehr nach dem Motto "Behörden haben immer Recht").
Nachbar ersteigert «Alte Brauerei» / Bote 3.9.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 284 KB.

20.9.2004 "Bote der Urschweiz" (Titelseite): Beeler startet Hausbesetzung
Der Kampf für eine feste MCS-gerechte Wohnalternative. Beeler startet Hausbesetzung / Bote 20.9.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 204 KB.
PS: Ich glaube, jemand, der fast 40 Jahre (!) in einem Haus (Elternhaus) gewohnt hat, besitzt so etwas wie ein "natürliches moralisches Anrecht", eine solche "Hausbesetzung" durchzuführen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass ihm ein Rausschmiss durch einen neuen Besitzer (Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz) droht, welcher durch die (unnötige) Zwangsversteigerung die Liegenschaft GB 845 Schwyz rund 1/4 Mio. Franken unter dem kant. Schatzungswert (den Urs Beeler bezahlen musste!) erhält.

29.9.2004 "Bote der Urschweiz" (Titelseite): Keine Einigung mit Urs Beeler
Für einmal eine faire, ausgewogene und korrekte (fehlerfreie) Berichterstattung durch den "Boten". Keine Einigung mit Urs Beeler / Bote 29.9.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 260 KB.
Obwohl das Thema MCS-gerechter Wohnraum im Vorfeld längst aus den Medien bekannt ist, werden sich der mafiose Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter wie der korrupte Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher später nicht darum kümmern! Ignoranz und Dummheit gepaart mit kolossaler Verantwortungslosigkeit werden vorgehen.

15.10.2004 "Bote der Urschweiz": Beeler droht mit
Selbstmord
Liebe "Blick"- und "Bote"-Leser: Bitte ZUERST LESEN und dann (vielleicht) VERSTEHEN. Das "Warum" damit gedroht wird, steht im Zentrum und muss verstanden werden. - Was Behörden unter einer "Selbstmordandrohung" verstehen (wollen) und wie sie vor allem darauf reagieren (mittels FFE) entspricht in erster Linie Heuchelei und in zweiter Linie Abschiebung von Verantwortung. Der konkrete Mensch, um den es geht, ist völlig sekundär.
Fässler lehnte einen Rückkauf der Alten Brauerei (welcher nichts als fair gewesen wäre) kategorisch ab.
Für Profit würden manche Leute sogar über Leichen gehen... Alles letztlich eine Charakterfrage. Richten wird darüber nicht eine z.T. korrupte und fehlbare irdische Justiz (vgl. KMF- und "Held"-Waschmittelprozess), sondern (vielleicht) eines Tages eine höhere Macht und Gerechtigkeit.
Beeler droht mit Selbstmord / Bote 15.10.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 148 KB.
Ich wiederhole: Obwohl das Thema MCS-gerechter Wohnraum im Vorfeld längst aus den Medien bekannt war/ist, werden der mafiose Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter wie der korrupte Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher sich im März 2005 ff nicht darum kümmern! Ignoranz, Dummheit, Borniertheit gepaart mit kolossaler Verantwortungslosigkeit.

10.11.2004 "Bote der Urschweiz" (Rückseite): Urteil definitiv – Urs Beeler erschien nicht vor Gericht
Richtigstellung: Urs Beeler wurde nicht von "mehreren Waschmittelproduzenten" eingeklagt, sondern lediglich von einem Waschmittelhersteller aus dem Kanton Bern: der Pseudo-Oeko-Waschmittelfirma Held.
Warum Pseudo-Oeko? Weil diese Firma damals alle ihrer angeblich ökologischen Produkte völlig unnötig mit allergieauslösenden Parfümstoffen ausstattete. Dies - das Wichtigste - wurde den "Bote"-Lesern selbstverständlich verschwiegen.
Parfümstoffe in Waschmitteln sind nicht nur für hochgradig MCS-Betroffene ein zentrales Problem; Duftstoffallergien gehören zu den zweithäufigsten Kontaktallergien überhaupt und die Zahl der Betroffenen steigt ständig. Ausserdem werden durch Waschmittelparfüms Luft und Gewässer (die darin liebenden Tiere) unnötig belastet.
Wegen meiner berechtigten journalistischen Kritik an der unnötigen Zugabe von Parfümstoffen, welche gar keine Reinigungsfunktion besitzen, wurde ich verurteilt, was (für viele leider erst im Nachhinein) die unglaubliche Bescheuertheit der damals involvierten Schwyzer Justiz
zeigt! Abstrus ebenso der Vorwurf, durch Empfehlung des sehr gut verträglichen Waschmittels OMO Sensitive ohne Duftstoffe, Farbstoffe und optische Aufheller würde ich "unlauteren Wettbewerb" begehen und mich strafbar machen.
Im Gegensatz dazu blieb die Firma Held, welche mit allergieauslösenden parfümierten Waschmitteln unnötig MCS-Betroffene verletzt(e), Luft und Gewässer völlig unnötig verschmutzt straffrei. Schilda Schwyz.
Im Nachhinein verstehe ich: der involvierten Justiz war der Schutz einer Pseudo-Oeko-Waschmittelfirma, welche allergieauslösende Waschmittel herstellt, wichtiger als der Schutz von MCS-Betroffenen, Duftstoffallergikern, Neurodermitikern etc.
Genau diese "innere Logik" zeichnete auch die KMF-Prozesse aus: Nicht die KMF-Opfer, geschädigte Hausherren etc. sollten geschützt werden, sondern die Sondermüll-Produzenten. Es ging also bei diesen Urteilen gar nie um Recht und Gerechtigkeit - sondern einzig und allein um Schutz (der Macht) der Produzenten und deren Gewinne. So lernt man mit der Zeit die Funktionsweise des Systems kennen und zu verstehen.
Doch zurück zum Thema Waschmittel: Als hochgradig MCS-Betroffener konnte und kann ich Produkte von Held nicht empfehlen, egal wie hoch die auf das Aussprechen der Wahrheit verhängten Bussen und Gefängnisstrafen einer in dieser Frage offensichtlich nicht ganz gebackenen Schwyzer Justiz auch immer sein mögen.
Zumindest lernte Held aus der Auseinandersetzung mit der Mythen-Post und begann mit der Herstellung duftstofffreier Produkte (etwas, was früher noch als "unmöglich" - was für ein Unsinn! - dargestellt wurde).

Urteil definitiv – Urs Beeler erschien nicht vor Gericht / Bote 10.11.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 260 KB.
Richtig ist: Urs Beeler konnte damals vor Gericht gar nicht (mehr) erscheinen, weil zu der Zeit die Hausbesetzung der Alten Brauerei stattfand.
Bereits schon im November 2004 bestand die Gefahr, wegen der taktisch notwendigen Selbstmordankündigung verhaftet zu werden und mittels heuchlerischem, verlogenem behördlichem FFE in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG eingewiesen zu werden. (Was in der Folge - behördlich von A-Z fingiert - erst am 9. März 2005 geschehen wird).

13.11.2004 "Bote der Urschweiz" (Rückseite): Beeler ist nicht erschienen
Ein inhaltlich richtiger sowie gut geschriebener Artikel von Alexandra Cattaneo, welche verstanden hat, um was es geht.
Beeler ist nicht erschienen / Bote 13.11.2004, mit Anmerkungen in Rot, PDF 560 KB.

16.11.2004 "Bote der Urschweiz" (S. 6): WER KAUFT WAS?
Der unfreiwillige Verkauf von GB 845 an Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz, wird publiziert.
Die Alte Brauerei Schwyz unter "WER KAUFT WAS?" / Bote 16.11.2004
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 144 KB.

20.11.2004 "Bote der Urschweiz" (Rückseite): Beeler muss
Haus verlassen
Das Kantonsgericht Schwyz hätte auf Grund der Umstände (Sozialhilfe-Bezug ab Zwangsversteigerung Alte Brauerei, d.h. September 2004) die unentgeltliche Rechtspflege gewähren müssen, verlangte jedoch einen zu leistenden Kostenvorschuss von Fr. 500.-.
Beeler muss Haus verlassen / Bote 20.11.2004
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 580 KB.

17.12.2004 "Bote der Urschweiz": «Spinnen ist in unserem Staat erlaubt»
Die heuchlerische "Bote"-Frage damals: "Wie geht Schwyz mit verhaltensauffälligen Bürgern um?" Oder man hätte auch anders fragen können: "Wieso besitzt Schwyz keine 'Originale' mehr?" (nur solche, welche bereits verstorben sind und "Bote"-Lesern ab und zu noch in Form von Schwarz-Weiss-Bildern in der Zeitung in Erinnerung gerufen werden)
Die Antwort aus der Schwyzer Praxis: Möglicherweise, weil die angesprochenen Personengruppen vom damaligen Schwyzer Vormundschaftspräsidenten Othmar Suter und Bezirksarzt Dr. Lacher alle entweder nach Oberwil/ZG oder Littenheid/TG "entsorgt", pardon zwangseingewiesen wurden?
Fragen Sie sich einmal, wie lange Jesus Christus (ein bärtiger schlanker Mann mit besonderer Ausstrahlung und urchristlicher Lehre) unter solchen Umständen in Schwyz "überleben" könnte bis ihm Behörden automatisch "Hilfe" zuteil kommen lassen möchten? Zusätzlich vielleicht noch mit journalistischer Unterstützung des "Bote der Urschweiz"?
Anders sähe es auch, wenn Jesus auf der Suche nach MCS-gerechtem Wohnraum in Schwyz wäre. Da müsste selbst Gottessohn wohl lange warten...
«Spinnen ist in unserem Staat erlaubt» / Bote 17.12.2004
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 120 KB.

boteursbeelereingeklagt
waschmittelfirmaklagt

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13. August 2013:

Thema: Nicht-kassenpflichtiges Medikament (Anthélios)
Zwischendurch gibt's wieder einmal einen aktuellen Fall von "behördlichem Sozialhilfemissbrauch" der Fb Ingenbohl
Während zwei Jahren hat die Gemeinde Ingenbohl die Kosten für das nicht-kassenpflichtige, duftstofffreie Medikament Anthélios korrekt übernommen.
Ohne vorgängige Orientierung wird die betr. Kostenübernahme nach zwei Jahren willkürlich eingestellt, d.h. einfach kein Geld überwiesen. Neu behauptet die Sozialberatung Ingenbohl, dass kein entsprechendes Arztzeugnis vorliege.
Fakt jedoch ist, dass ein solches Arztzeugnis seit mehr als zwei Jahren (21.6.11) existiert - und die Gemeinde Ingenbohl die betr. Kosten für Anthélios ja auch über zwei Jahre übernommen hat.
.Schreiben Sozialberatung Ingenbohl betr. nicht-kassenpflichtiges Medikament Anthélios / 13.8.13, PDF 5,0 MB.
In der Folge muss extra ein neuer Antrag betr. Kostenübernahme an die Fb Ingenbohl gestellt werden, welcher mit Fürsorgebeschluss Nr. 264 vom 27.9.13 "selbstverständlich" abgelehnt wird. Weil dann aber der Honorar-Anwalt anlässlich der Vernehmlassung (vgl. VB 314/2013 vom 25.10.13) merkt, dass mit einem "Nein" in der Sache kaum durchzukommen ist, muss die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit VB Nr. 287 vom 4.11.13 eben nochmals verfügen: diesmal aber positiv!


15. August 2013:

"Bote der Urschweiz" Publikation 2003
13.2.2003 "Bote der Urschweiz": Urs Beeler eingeklagt
Die Schweizer KMF-Sondermüllproduzenten Isover, Flumroc und Sager reagieren auf die notwendige Kritik der Mythen-Post zum zweiten Mal.
Und eine angebliche Schweizer "Oeko-Waschmittelfirma" fühlt sich über die berechtigte Kritik [unnötig allergieauslösende Parfümierung] ihrer Produkte ebenfalls betroffen.
Interessant an diesem Fall wird das komplette Versagen der involvierten Justiz und ebenso der Schweizer Medienhäuser sein (ausser Pulstipp).
Mehr zu diesem "Krimi" und echten Skandal später in Buchform.
Urs Beeler eingeklagt / Bote 13.2.2013, mit Anmerkungen in Rot, PDF 176 KB.

13.2.2003 "Bote der Urschweiz": Waschmittel-Firma klagt
gegen «Mythen-Post»-Verleger
Dass der Grossteil der heutigen Wasch- und Putzmittel völlig unnötig mit (allergieauslösenden) Parfüms versehen wird, welche das Immunsystem, die Haut, die Luft, die Gewässer (und die dort lebenden Tiere) belasten, verschweigt der "Bote" selbstverständlich.
Ein System das primär auf Symptombekämpfung ausgelegt ist, hat an Ursachenerkennung kein Interesse. Mehr: Wo diese stattfindet, wird sie bekämpft.
«Beleidigt und unnötig verletzt» - diese blödsinnige Unterstellung stammt vom damaligen Untersuchungsrichter F.R.. Denn beleidigt und verletzt musste sich nicht die Pseudo-Oeko-Waschmittelfirma Held fühlen, sondern Allergiker, Neurodermitiker etc., welchen von Apothekern, Drogisten ein zwangsparfümiertes, allergieauslösendes Held-Waschmittel als "besonders verträglich" untergejubelt wurde.
Haarsträubend die damalige Argumentation des "Held"-Anwalts, die Duftstoff-Frage sei "umstritten". Weshalb begann nach erfolgter Kritik der Mythen-Post Held still und leise selber ein duftstofffreies Waschmittel zu produzieren? Offensichtlich, weil die berechtigte Kritik gewirkt hatte!
Wenn damals Flumroc als Sponsor des WWF auftrat und Held mit dem WWF-Pandabären warb, so war für "Pseudo-Oekos" alles in bester Ordnung.
Mehr zu diesem "Krimi" und echten Skandal später in Buchform. Was ich aus dem Fall lernte: Lügen lassen sich in dieser Gesellschaft einfacher vermarkten als die Wahrheit.
Über das kranke Rechtsempfinden der damals involvierten Justiz kann nur gestaunt werden.
Es lohnt sich unbedingt, diesen "Bote"-Bericht und vor allem die Anmerkungen in den Rahmen zu lesen.
Waschmittel-Firma klagt gegen «Mythen-Post»-Verleger / Bote 13.2.2003
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 196 KB.
PS: Eine Gesellschaft, die "verstanden" hätte, würde nur noch ausschliesslich duftstofffreie Waschmittel etc. produzieren/anbieten und kaufen (weil Gesundheitsprävention, Vernunft, Verantwortung und Lebensqualität im Vordergrund stünden).
Ebenso würde eine Gesellschaft, die verantwortungsvoll wäre und verstanden hätte, ihre Bauten nicht mit juckendem Mineralwolle-Sondermüll dämmen.
Den Fehler, den ich damals machte: Ich glaubte, mittels Vernunft, gesundem Menschenverstand und den richtigen Argumenten könne man gegen skrupellose Produzenten gewinnen. Irrtum: Profit zählt für eine dumme, verantwortungslose Justiz sowie Mainstream-Medien etc. mehr.
Bei den Waschmitteln nimmt man mittels unnötiger Zugabe von Parfüms (letztere haben gar keine Reinigungsfunktion!) lieber eine Ausbreitung von MCS und Allergien in Kauf, eine unnötige Luft- und Gewässerverschmutzung etc. Und bei den KMFs bevorzugt man riesige Sondermüll-Altlasten, kranke Häuser und Menschen. Und niemand getraut sich etwas zu sagen. "Man könnte ja eingeklagt werden."
Zum Thema noch ein Link: http://www.mythen-post.ch/datei_archiv_13_11_04/warum_verurteilt_13_11_04.htm

22.2.2003 "Bote der Urschweiz":
Urs Beeler verurteilt
In diesem Beitrag behauptet der "Bote", ich sei von "mehreren Waschmittelherstellern eingeklagt" worden, was nachweislich NICHT stimmt. Ich wurde lediglich - was für ein Kuriosum! - von der angeblich ach so "grünen" und "ökologischen" Waschmittelfirma "Held" eingeklagt. Ein ehemaliger Redaktor des K-Tipp berichtet über die Firma Held: http://www.mythen-post.ch/datei_archiv_17_7_04/thomas_vogel_k_tipp_16_7_04.htm
Nicht einmal die Waschmittelfirma Held wäre seinerzeit kritisiert worden, hätte sie vorbildlich und vernünftig wirklich Ökologie betrieben und ausschliesslich duftstofffreie Produkte hergestellt, Urs Beeler verurteilt / Bote 22.2.2003, mit Anmerkungen in Rot, PDF 112 KB

PS: Die Mythen-Post wurde über Jahre wegen ihrem Einsatz für Umweltschutz etc. von Ewiggestrigen kritisiert. Auffällig ist dann, wenn gerade Firmen wie Held, Flumroc, Isover etc., welche in ihrer Werbung (oder besser PR) soviel von "Ökologie", "Umweltschutz" etc. schwafeln, das Innerschwyzer Magazin für seine verantwortungsvolle Berichterstattung einklagen. - Geht vielleicht manchen Lesern ein Licht auf?


20. August 2013:

Thema: Beschwerde an den Regierungsrat des Kt. Schwyz
Eine zugegebenermassen etwas ironisch formulierte Beschwerde mit dem Inhalt des "ungehinderten Datenaustausches" für Behörden

Bedürftige im Kanton Schwyz müssen sich so oder so quasi "bis auf die Unterhosen ausziehen", um überhaupt wirtschaftliche Hilfe zu erhalten. Ob dann noch "ungehinderter behördlicher Datenaustausch" hinzukommt, ändert unter dem Strich nicht mehr viel. Behördlicher Datenaustausch (Beispiel im PDF) findet heutzutage ja ohnehin bereits statt. (Wird in Buchform dokumentiert).
Es ist scheinheilig, wenn eine Behörde resp. deren Rechtsvertreter an dieser Stelle vorzugaukeln versuchen, ihnen lägen "Datenschutz" oder die "Privatsphäre des Bürgers" am Herzen..
.
Beschwerde gegen den FB Nr. 225 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 30.7.13 (Erhalt 5.8.13) / 20.8.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,0 MB.


21. August 2013:

Thema: Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz in Sachen III 2013 117
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, warf Alt-Regierungsrat Peter Reuteler eine "etwas zwielichtige Rolle" vor

Gleichzeitig verwies Kessler auch noch auf einen seine diesbezügliche Aussage stützenden angeblichen Verwaltungsgerichtsentscheid, welcher jedoch in Wirklichkeit gar nicht existiert.
Kessler führt in seiner Vernehmlassung vom 6.8.13 auf zig Seiten inhaltlich nichts Neues aus. Alt-VGP Bruhin hatte seinerzeit ein politisches Urteil zu Gunsten der Fb Ingenbohl gefällt. Diesem Entscheid entsprechend hat sich die Wohnungssuche auf ein Objekt zu beschränken, welches dem Materialbericht von ETH-Architekt Benedict Steiner entspricht.
Meine diesbezügliche fundierte und hundertprozentig berechtigte Kritik, dass man MCS-gerechtes Wohnen nicht allein auf (ausdündstungsarme) Baustoffe beschränken darf, sondern dass es bei MCS krankheitsbedingt primär um Duftstoff- und Schadstofffreiheit der Raumluft gehen muss, wurde mit dem nachweislich falschen Urteil (VGE III 2009/217 vom 7. Februar 2010) ausgehebelt. Auf diesen Entscheid stützen sich jetzt "juristisch korrekt" - aber objektiv falsch - der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl wie der Vorsteher des Sicherheitsdepartements ab.

An der medizinischen Notwendigkeit betr. duftstoff- und schadstofffreiem Wohnraum bei einer hochgradigen Chemikaliensensibilität (MCS) ändert sich rein gar nichts!
Mittels zig Arztzeugnissen ist MCS und damit verbunden das Erfordernis von MCS-gerechtem Wohnraum in meinem Fall seit Jahren klar und unmissverständlich ausgewiesen!
Wenn das medizinisch Wichtigste vorliegend "dank" diesbezüglichem falschen (politischen) Verwaltungsgerichtsentscheid ausgehebelt werden kann, so ist es ein Beispiel für das Versagen der Justiz bzw. deren Involvierter. Was falsch ist, wird durch die Tatsache, dass es in Rechtskraft erwachsen ist, nicht plötzlich richtig.
Wenn Entscheide oder ein Entscheid in einer zentralen Sache nachweislich falsch waren, sind sie "irgendwann" zu korrigieren. Ein anderer Standpunkt wäre unhaltbar. Es gibt ein Recht auf Wahrheit, aber es kann nicht ein "Recht auf Bewahrung der Unwahrheit" geben.
Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz vom 21.8.13 / Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 6.8.13 / Vernehmlassung des Vorstehers des Sicherheitsdepartements vom 20.8.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 25,4 MB.


20./27. August 2013:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
RRB Nr. 737/2013 vom 20.8.13 (Versand 27.8.13) - ein zwar ablehnender, aber inhaltlich dennoch positiver, ausgewogener und interessanter Beschwerde-Entscheid
Weil der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, behauptete, meine MCS-Erkrankung sei medizinisch gar nicht ausgewiesen, stellte ich den Antrag bezüglich weiterer medizinischer Gutachten (durch Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil und Dr. med. Peter Binz, Trier).
Weiter geht es u.a. um die Bezahlung von Reisekosten zum medizinischen Behandlungsort, Kostengutsprache für Duvets sowie zusätzliche situationsbedingte Leistungen. Thematisiert ist auch die Rückzahlung der EL-Bevorschussung durch die AKSZ an die Gemeinde Ingenbohl.
Die rechtlichen Ausführungen im regierungsrätlichen Beschwerdeentscheid sind klar und detailliert formuliert. Nachfolgend ein paar bemerkenswerte Kernaussagen:
S. 6: "Ob sie [gemeint ist die Gemeinde Ingenbohl] bevorschusste EL-Zahlungen
bei der Ausgleichskasse einfordern wird oder nicht, ist Sache der Vorinstanz (vgl. Art. 22 Abs. 4 der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, ELV, SR 831.301) und für den Anspruch und die Auszahlung der wirtschaftlichen Hilfe für den Beschwerdeführer nicht entscheidend."
S. 6/7: "Zur Geltendmachung des EL-Anspruches ist grundsätzlich die leistungsberechtigte Person befugt. Gemäss Art. 20 ELV i.V.m. Art. 67 Abs. 1 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 31. Oktober 1947 (AHW, SR 831.101) sind aber auch Behörden, welche eine Unterstützungspflicht gegenüber der Person erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen werden, zur Anmeldung für den Bezug von Ergänzungsleistungen befugt (vgl. Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV [WEL], gültig ab 1. April 2011, Stand 1. Januar 2013, Rz 1120.03). Indem die Vorinstanz dieses Gesuch ablehnt, erwächst dem Beschwerdeführer kein Rechtsnachteil, weil dies keine Auswirkung auf seinen Anspruch und die Auszahlung der wirtschaftlichen Hilfe hat. Es ist ihm unbenommen, seinen Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistung selber bei der Ausgleichskasse anzumelden. Auch in diesem Punkt ist auf die Beschwerde nicht einzutreten."
Auf Seite 7 unter Punkt 3.1 argumentiert der Regierungsrat trotz Nichteintreten zugunsten des Beschwerdeführers: "3.1 Die Vorinstanz hat in ihrem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 in Dispositivziffer 1 die hälftige Kostengutsprache für die Beschaffung von sogenannten Encasing-Bezügen (Duvets-, Kissen- und Bettbezüge) erteilt. Aus diesem rechtskräftigen Beschluss geht indes nicht eindeutig hervor, ob die Vorinstanz auch die Kostengutsprache für Duvets und Kissen erteilt hat. Gemäss der Begründung im angefochtenen Beschluss Nr. 171 vom 30. April 2013 (vgl. Ziff. 4 'zu Antrag 6', S. 4) sowie aus der Vernehmlassung der Vorinstanz vom 3. Juni 2013 (vgl. ad 4, S. 5) ergibt sich indes eindeutig, dass die Vorinstanz selber davon ausgeht, dass sie mit dem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 die Übernahme der Hälfte der Kosten nicht nur für die Anschaffung der Bezüge, sondern auch für die Duvets und Kissen zugesichert habe. Die Vorinstanz hat somit über die Kostenübernahme für die Duvets und Kissen bereits rechtskräftig entschieden. Demzufolge liegt eine abgeurteilte Sache (res iudicata) vor, weshalb in diesem Punkt auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann."
S. 7/8 unter Punkt 3.2. hält der Regierungsrat bezüglich meiner MCS-Erkrankung fest: "Es liegen bereits zwei Gutachten von Dr. med. Jenzer sowie PD Dr. med. Schmid-Grendelmeier betreffend MCS-Erkrankung vor. (...) Die Frage, ob ein Gutachten betreffend MCS-Erkrankung erforderlich ist, ist bereits rechtskräftig beurteilt worden und es liegt kein veränderter Gesundheitszustand des Beschwerdeführers vor, der ein Gutachten erforderlich machen würde. Der Sachverhalt ist somit genügend abgeklärt."
RRB Nr. 737 vom 20.8.13 (Versand 27.8.13), mit Anmerkungen in Rot, PDF 6,4 MB.

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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum