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Monats-Übersicht Dezember 2013

tacitusoseltenesglueck

Datum

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3. Dezember 2013:

Thema: Ergänzungsleistungen (EL)
Ein lesenswertes Antwortschreiben auf einen Brief von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler
Einem 100%-IV Rentner, der nachgewiesenermassen seit September 2004 bedürftig ist, ab Dezember 2010 willkürlich die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) zu streichen und von diesem Zeitpunkt an mit immer wieder neuen „Begründungen" zu verweigern, ist zweifellos eine beachtliche bürokratische Leistung von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler resp. der Ausgleichskasse Schwyz.

Eine korrekte Berechnung wäre schon seit mehr als drei Jahren möglich - aber die AKSZ-Verantwortlichen wollen nicht
Zur Sicherheit sende ich Mettler auch noch die vollständige (definitive) Veranlagungsverfügung 2012 vom 7.5.13 inkl. Steuerrechnung 2012 mit selbem Datum. Ansonsteb er (trotz seit Jahren ausgewiesener Bedürftigkeit) mit dem Billig-Argument kommen könnte, es würden ihm noch Angaben für seine "EL-Berechnung" fehlen und ich würde als Antragsteller angeblich meine Mitwirkungspflicht verletzen.
Zum Teil werden Fragen Mettlers in seinem Schreiben vom 27.11.13 bereits zum vierten Mal (!) beantwortet.
Antwortschreiben auf einen Brief von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler vom 27.11.13 / 3.12.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 5,2 MB.
Anmerkung: Für diejenigen, die neu auf www.urs-beeler.ch sind: Seit drei Jahren werden von der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) trotz ausgewiesener und unwidersprochener Bedürftigkeit willkürlich KEINE Ergänzungsleistungen ausbezahlt. Ein echter Skandal, der journalistisch aufgegriffen gehörte. - Was machen die angepassten Schwyzer (Schweizer) Medien? Schweigen.
Fragen Sie sich selbst: Wird geschwiegen, weil das Bild eines angeblich vorbildlich funktionierenden Schweizer Sozial(versicherungs)system nicht angekratzt werden soll? Oder sind die meisten Journalisten betr. dem Thema Ergänzungsleistungen einfach intellektuell überfordert?

botesozialhilfemissbrauchdenkampfangesagt

Boulevardjournalistische Schlagzeile vom 5.12.13 der "Prawda der Urschweiz", pardon "Bote der Urschweiz": "Sozialhilfemissbrauch den Kampf angesagt." - Inhaltlich korrekt (weil der Wahrheit entsprechend) müsste die Schlagzeile jedoch lauten: "0,3% Sozialhilfemissbrauch im Kt. Schwyz den Kampf angesagt." - Aber ist die simple Wahrheit das, was "Bote"- und/oder "Blick"-Leser lesen wollen?

Datum

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5. Dezember 2013:

Thema: Wie man in der Sozialhilfe die Prioritäten komplett falsch setzt
"Sozialhilfemissbrauch den Kampf angesagt"...
...lautet die "Bote der Urschweiz"-Schlagzeile am 5.12.13 zum Thema Sozialhilfe. Grosse Schlagzeile, aber nichts dahinter?
Gemäss Regierungsrat des Kt. Schwyz beträgt die tatsächliche "Missbrauchsquote" 0,3%. Wem oder was will man hier also den Kampf ansagen?

Fakten

In seinem
Beschluss Nr. 903/2012 vom 18. September 2012 hält der Regierungsrat des Kt. Schwyz fest:
"Eine aktuelle Umfrage über festgestellte Sozialhilfemissbräuche im Zusammenhang mit den laufenden Kommunaluntersuchen (RRB Nr. 884/2009) lässt eine Schätzung des Ausmasses im Kanton Schwyz zu. In den Gemeinden sind 23 Missbrauchsfälle innerhalb eines Jahres verzeichnet worden. Dies entspricht einem Anteil von rund einem Prozent bezogen auf die 2065 Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger im Einzugsgebiet. Dabei handelt es sich in 17 Fällen um marginale Übertretungen, welche entsprechend sanktioniert wurden. Lediglich sechs Fälle (0.3%) sind als Vergehen einzustufen, bei denen eine Strafanzeige gerechtfertigt war. Diese Datenerhebung zeigt, dass die Missbrauchsquote im Kanton Schwyz deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt – je nach Definition des Begriffes „Sozialhilfemissbrauch“ liegt die Missbrauchsquote in der Schweiz bei rund zwei bis fünf Prozent."

Zur politischen Ablenkung mit Kanonen auf Spatzen schiessen
Wegen einer realen Sozialhilfe-Missbrauchsquote von 0,3% ein Sozialhilfegesetz zu verschärfen - da kann man sich wirklich an den Kopf greifen. Aber da wir im Kt. Schwyz z.T. Verhältnisse wie in Schilda haben, ist es nur logisch, dass wegen einem "Sozialhilfemissbrauch" von 0,3% extra ein Gesetz verschärft wird. Das kommt zwar einem Schiessen mit Kanonen auf Spatzen gleich, zeigt aber den herrschenden politischen Geist im Kt. Schwyz.
Die Politik, die hier betrieben wird, ist komplett heuchlerisch und stellt lediglich eine Ablenkung von den wirklichen Problemen in der Sozialhilfe dar.

Mehr als 4x soviele Vermögensmillionäre wie Sozialhilfeempfänger
Der Kt. Schwyz weist viermal soviele Vermögensmillionäre wie Sozialhilfeempfänger auf. Gehen wir lediglich davon aus, dass von den rund 8'000 Vermögensmillionären jeder die bescheidene (ja unrealistische tiefe) Summe von Fr. 100'000.-- am Fiskus vorbeischiebt bzw. bereits vorbeigeschoben hat, so kommen wir allein schon bei dieser Milchbüchleinrechnung auf einen Betrag von 800 Millionen Franken. In Tat und Wahrheit dürften es selbstredend (viel) mehr sein.

Die Prioritäten richtig gesetzt?
Dass ein Schwyzer Regierungsrat und Schwyzer Kantonsparlament dann eine Sozialhilfemissbrauchsquote von 0,3% thematisieren sowie dafür extra eine Gesetzesanpassung vornehmen, zeigt deutlich, wie Prioritäten gesetzt werden und welche riesengrosse Heuchelei dahintersteckt. Was soll das mehr sein als ein politisches Ablenkungsmanöver?
Professionelle
Finanzjongleure (ihnen kommt in der Regel das System nicht auf die Schliche; auch fürchtet man sich vor einer Konfrontation mit wirklich Vermögenden) können im Gegensatz dazu im Kt. Schwyz mit etwas Cleverness problemlos Millionen am Fiskus vorbeischieben. Was würde wohl die Reaktion sein, wenn jemand plötzlich auf die Idee käme, Firmen mit Detektiven zu bespitzeln? Wenn man das System der Totalüberwachung, wie man es bei der Sozialhilfe neu offensichtlich als unabdingbar betrachtet, bei der Wirtschaft und vermögenden Privatpersonen anwenden würde? Da wäre plötzlich die Handels- und Gewerbefreiheit in Gefahr, die Privatsphäre von Geschäftsleuten gefährdet usw.

Freier Datenaustausch zwischen Behörden
Mit dem freien Datenaustausch zwischen Behörden schafft der Kt. Schwyz für Bedürftige ähnliche Verhältnisse, für welche man noch in den Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts die DDR kritisierte. Der Bedürftige als "gläserner Bürger" - eine entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Schwyzer Kantonsparlament durchgewunken.

Fazit
Im Endeffekts ist das revidierte Schwyzer Sozialhilfegesetz eine Mogelpackung, welche lediglich dazu dient, von den tatsächlichen Problemen in der Sozialhilfe abzulenken und den Druck auf die ohnehin Schwächsten zu verstärken. (Korrupte) Sozialbehörden sollen in ihren Kompetenzen und Möglichkeiten gestärkt werden.
Der täglich stattfindende behördliche Sozialhilfemissbrauch bleibt tabu.

armemenschenlebenwenigerlang

Datum

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12. Dezember 2013:

Thema: 11 Monate im Jahr "Sozialhilfemissbrauch" und 1 Monat "bedauernswerte Bedürftige, denen geholfen werden muss" - wie passt das zusammen?
Warum muss
eine Lokalzeitung Spenden für Bedürftige sammeln, wenn diese doch 11/12 eines Jahres damit beschäftig sind, "Missbrauch" zu betreiben?
Das boulevardjournalistische Lokalblatt "Bote der Urschweiz" führt seit Jahren jeden Dezember für Bedürftige eine Spendensammlung durch. Warum eigentlich? Für Leute, die von Januar bis November "Sozialhilfemissbrauch" betreiben und während 11 Monaten im Jahr Jaguar, Mercedes, BMW und Audi fahren? Nicht zu vergessen der ausländische "Ali S.", der neben seinem Beruf "Sozialhilfeempfänger" auch noch einen internationalen Waffenhandel betreibt, dem aber die Behörden (selbstredend - sonst wäre die ganze Spannung aus der Story) jahrelang nicht auf die Spur kommen. Das sind Geschichten, welche "Bote"- und "Blick"-Leser gerne lesen. "Blick"- und "Bote"-Journalisten liefern sie - ob wahr oder nicht, ist nicht von Bedeutung.

Nochmals: Wieso muss der "Bote" extra eine Weihnachtsspendensammlung durchführen?
Das ganze Jahr hämmert der "Bote der Urschweiz" seiner Leserschaft das Bild von korrekt funktionierenden Sozialbehörden ein - dem gegenüber Sozialhilfeempfänger, denen streng auf die Finger geschaut werden muss (vgl. Verschärfung des Schwyzer Sozialhilfegesetzes!).
Frage: Wenn doch die Schwyzer Sozial- und Sozialversicherungsbehörden alle so korrekt arbeiten - wieso gibt es dann im Kanton Schwyz überhaupt Armut? Vielleicht, weil sie politisch gewollt ist?

Wenn es im Kanton Schwyz mittlerweile viermal soviele Millionäre gibt wie Sozialhilfempfänger, so kann der Grund für die Armut wohl kaum mangelndes Geld sein. Es handelt sich schlicht und einfach um ein Verteilungsproblem!
Was "Blick" und "Bote" über Sozialhilfe jahraus und jahrein berichten, hat mit der herrschenden Sozialhilfe-Realität herzlich wenig zu tun. Die Wirklichkeit ist wohl zu bitter, als dass man sie der Leserschaft vermitteln möchte, weil sie schlecht zum Werbebild einer sozial vorbildlichen Schweiz passt.

Fakt ist, dass heutzutage ein Sozialhilfeempfänger weniger Grundbedarf erhält als z.B. noch vor 7 Jahren
Statt Fr. 1'075.-- sind es heutzutage gerade noch Fr. 986.-. Aber nicht einmal dieser darf er sich sicher sein. So gehört es zur (Schwyzer) Sozialpolitik, dass Fürsorgebehörden diesen Grundbedarf nochmals um 15% unter irgend einem Vorwand kürzen oder zumindest zu kürzen versuchen. Das sind wir bei gut Fr. 800.- Lebensbedarf angelangt.

Sogenannte situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen existieren zwar in den SKOS-Richtlinien plus im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe
In der Sozialhilfepraxis ist es dann so, dass diese Zuschüsse von Fürsorgebehörden nach Möglichkeit verweigert werden, um bei denen, die sonst schon fast nichts haben, zu sparen.
Wer jetzt der Illusion verfällt, der Schwyzer Rechts- und Beschwerdedienst und speziell das Schwyzer Verwaltungsgericht hätten ein grosses Interesse, an dieser Praxis etwas bzw. viel zu ändern, irrt. In der Regel wird die betriebene "Armutsfestigungspolitik" der Gemeinden durch die Aufsichtsbehörden geschützt. Armut wird nicht bekämpft, sondern im Gegenteil gefördert. Dies entspricht keiner böswilligen Unterstellung, sondern ist (Schwyzer) Realität.

Mögen Mieten auch um 40% und mehr steigen...
...Schwyzer Gemeinden betreiben keinen sozialen Wohnungsbau zu den von ihnen selbst geforderten Tarifen; sie halten einfach an längst veralteten und überholten "Mietzinslimiten" fest. Für Sozial- und Sozialversicherungsbehörden existieren seit Jahren keine Mietzinserhöhungen, lediglich Sozialhilfeempfänger und IV-Rentner, welche angeblich zu teuer wohnen.

Die wirklichen Probleme - z.B. fehlender gesunder Wohnraum zum Günstigtarif - will die Politik nicht sehen
Kennzeichnend für die Schwyzer Sozialpolitik ist dann, dass man sich den zentralen Problemen gar nicht annimmt. Dass Bedürftige z.B. höhere Mieten über den (sonst schon gekürzten) Grundbedarf zusatzfinanzieren müssen, interessiert nicht. Regierung und Kantonsrat lenken (gemeinsamen mit ihrem Behördenblatt) von den echten Problemen ab. Statt die wirklichen Probleme (zu wenig Geld für Bedürftige, fehlender günstiger Wohnraum etc.) zu lösen, wird ein im Kt. Schwyz praktisch nicht existierender "Sozialhilfemissbrauch" heraufbeschworen. Man fordert den Einsatz von Sozialhilfedetektiven und verschärft das Sozialhilfegesetz durch strafrechtliche Möglichkeiten. Das alles mag bei "Blick"- und "Bote der Urschweiz"-Lesern, welche selbstredend allesamt Spezialisten auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind, emotional grosse Zustimmung auslösen, löst jedoch das Problem der Armut nicht.
(Heuchlerische) Spendensammlungen eines "Boten" wären überflüssig, wenn Armut von Behörden vernünftig bekämpft würde. Leider passiert meist das genaue Gegenteil! Die bedrückende Wahrheit ist, dass Armut erhalten werden soll!

anwaltsorgtfuerarmut
schwarzerhumorfreunde

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17. Dezember 2013:

Thema: Ergänzungsleistungen (EL)
Die laufende 4. EL-Anmeldung als Beispiel einer schier unendlichen Geschichte aus dem staatlichen Sozialversicherungsbereich
Wie dem Fürsorgebeschluss Nr. 313 vom 26.11.13 zu entnehmen ist, verfügte die Gemeinde Ingenbohl, dass bei der Ausgleichskasse Schwyz, Abteilung EL, in Zusammenhang mit meiner vierten EL-Anmeldung (seit Dezember 2010) vom 27.9.13 sämtliche notwendigen Dokumente einzureichen seien (was bereits grösstenteils schon geschehen war).
Im Rahmen der "Schadenminderungspflicht" gegenüber der Fb Ingenbohl wird ein weiteres Mal schriftlich Kontakt mit dem EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, Othmar Mettler, aufgenommen.
Schreiben an Othmar Mettler von der Ausgleichskasse Schwyz / 17.12.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 15,7 MB.

antiarmutsbekaempfung
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