Thema: Die Schikane und Mobbing-Politik der EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz findet im Jahre 2013 ihre Fortsetzung Obwohl das Schweizer Bundesgericht im Jahre 2008 höchstrichterlich MCS im Rahmen von Diätkosten für schadstofffreie Bio-Ernährung anerkannte und die Ausgleichskasse Schwyz verpflichtete, monatlich dafür Fr. 175.- auszuzahlen, will sich letztere Behörde damit offensichtlich nicht länger abfinden. So wird von mir aktuell verlangt, ich hätte ein neues Gesuch einzureichen über das dann die Ausgleichskasse Schwyz (wiederum) zu befinden habe! Dies ist ein klassisches Beispiel für die andauernde Mobbing- und Schikane-Politik dieser Behörde gegen mich. Jedem juristisch einigermassen Kundigen leuchtet ein, dass über eine Sache, über die bereits höchstrichterlich (Bundesgericht!) entschieden wurde, nicht nochmals frisch verhandelt werden muss/kann.
Der Bundesgerichtsentscheid "Zahlung von Diätkosten für schadstofffreie Bio-Ernährung" war ein Schlag gegen die Ausgleichskasse Schwyz und den seinerzeitigen Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin Offenbar kann und will sich eine AKSZ bis heute nicht mit dieser Niederlage abfinden.
Bereits vor Jahren lief diese Story nach folgendem Muster ab:
1. Mitte Dezember wird von der AKSZ (EL-Abteilung Othmar Mettler) eine (kurze) Frist von 15 Tagen angesetzt.
2. Die AKSZ spekuliert darauf, dass die Frist nicht eingehalten wird (z.B. Arzt in den Weihnachtsferien).
3. Anfangs des neuen Jahres behauptet die AKSZ (EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler) dann, die Eingabefrist sei nicht eingehalten worden. Und selbst wenn der Antrag noch fristgerecht eingereicht worden wäre, falle er aus diesem oder jenem Grund nicht unter "Diätkosten" (die Behörde selbst entscheidet frei nach dem Motto "Wie es uns gefällt").
4. Die Ausgleichskasse Schwyz beschäftigt offenkundig zuviel Personal, sonst könnte sie solche Schikanen kapazitätsmässig gar nicht fabrizieren.
5. Die AKSZ spekuliert darauf, dass ein Antragsteller (IV-Bezüger) vorzeitig aufgibt (nach dem Motto "Gegen eine schikanierende, korrupte Behörde sowieso keine Chance").
6. Der Antragsteller muss zuerst eine "Einsprache" vor dem Rechtsdienst der AKSZ machen, welcher erfahrungsgemäss negativ entscheidet. Danach geht die Sache in Form einer "Beschwerde" direkt ans Verwaltungsgericht.
7. Würde sich die involvierte Behörde (AKSZ) von Anfang an korrekt verhalten, wäre der Instanzenweg obsolet. Es steht vorliegend jedoch nicht ein anständiges, faires behördliches Verhalten im Vordergrund, sondern es geht um die Demonstration "behördlicher Macht".
8. Wie aus unzähligen Fällen bekannt ist, versuchte ein Bruhinsches Verwaltungsgericht nach Möglichkeit der AKSZ "Recht" zu geben. Seinerzeit quasi selbstredend auch in der Diätkostenfrage betr. schadstofffreier Bio-Ernährung. Es blieb nichts anderes übrig als der Weiterzug ans Bundesgericht.
So funktionieren Behörden und Justiz in Schilda Schwyz!
9. Warum erzähle ich das? Weil es in der Neuauflage der bekannten EL-Diätkostengeschichte offensichtlich um folgendes geht: a) Mit einer Neuverfügung meint man, man könnte als (korrupte) Behörde den seinerzeitigen Bundesgerichtsentscheid im Nachhinein aushebeln. b) Möglicherweise oder ziemlich wahrscheinlich mit dem zusätzlichen Willkür-Trick des hypothetischen Einkommens. Aufgrund eines fiktiven Einkommens sei die Ausgleichskasse Schwyz bei ihrer "EL-Berechnung" auf einen Überschuss gekommen, weshalb neu kein Anspruch auf EL und somit auch auf Diätkosten mehr bestehe...
Selbstverständlich kann hier (noch) eingewendet werden, dies seien Annahmen bzw. Spekulationen. Wer www.urs-beeler.ch die nächsten Monate liest, wird sehen, ob die Voraussage eintreffen wird...
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