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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Januar 2013

jahrebehoerdlichesmobbing
dummermuthwarnung

Datum

Inhalt


5. Januar 2013:

Thema: Alles eine Frage der Mentalität und der Gesinnung - oder wie die Prioritäten in Schilda Schwyz gesetzt werden
Gemäss Tele 1 vom 5.1.13 kostet das Schwyzer Japanesenspiel 2013 rund 1/2 Mio. Franken. Hauptsponsor (wie könnte es auch anders sein) die Schwyzer Kantonalbank.
Ehrlich: Was bringt ein solches Japanesenspiel? Ist es "nachhaltig"?
Eine halbe Million entspricht rund der Hälfte, was Pro Senectute Schwyz jährlich an Spendengeldern einnimmt.
Der "Bote der Urschweiz" sammelte Fr. 121'300.-- in seiner Weihnachtsaktion.
In Innerschwyz ist es einfach, Geld für neue Musikuniformen für irgend eine Feldmusik zu sammeln oder Sponsoren für irgend einen Fussballclub, der in irgend einer (nahezu unbekannten) Liga spielt, zu gewinnen. Oder Förderer für irgend einen "Hudigäggeler-Anlass".
Aber Unterstützung für wirklich etwas gesundheitlich Notwendiges (duftstofffreier Wohnraum für hochgradig MCS-Betroffene) für eine Minderheit?
Wieviel investieren bis heute obige "Schwyzer Kreise" für ein bahnbrechendes, dringend notwendiges und längst überfälliges MCS-Wohnprojekt? Fr. 0.-. Alles klar?
Ja, man bringt es nicht einmal fertig, während 8 Jahren ein bestehendes Objekt zur Verfügung zu stellen und MCS-konform zu machen!
Im Gegensatz dazu ist das System mühelos in der Lage, weit über 1 Mio. Franken für ein Ingenbohler "Sust"-Haus (was für ein Nutzen hat es?) aufzuwenden, das nach seiner Fertigstellung nicht wie einst von Regierungsrat Peter Reuteler in Aussicht gestellt wurde als MCS-gerechter Wohnraum dienen darf, sondern wegen angeblich "zu hoher Mietkosten" (und lokalbehördlicher Opposition) "nicht mehr in Frage kommt." Dabei hätte es die betreffende Stiftung resp. ihr Stiftungspräsident selber in der Hand gehabt, für einen bezahlbaren Mietpreis zu sorgen.
Verfügt die Gemeine Ingenbohl vielleicht über zu wenig Geld? Für 3,5 Mio. Franken (1. Teil) soll das Brunner Seeufer eine Treppe erhalten. ("Bote der Urschweiz" vom 9.1.13). Ist diese Treppe "lebensnotwendig"? Nein. Ist MCS-gerechter Wohnraum im Gegensatz dazu lebensnotwendig? Ja. Aber allein dieses Beispiel zeigt, wie in der Innerschwyzer Lokalpolitik Prioritäten gesetzt werden. Allein für den Wettbewerbskredit "Seeufertreppe" gab die Gemeinde Ingenbohl Fr. 200'000.-- aus. Wieviel im Gegensatz dazu für festen MCS-gerechten Wohnraum? Fr. 0.-

Ignoranz geht vor
Im Kt. Schwyz haben MCS-Betroffene heutzutage exakt zwei Möglichkeiten: sie finden ein Wohnprovisorium, indem sie eingeschränkt (d.h. nicht symptomfrei) wohnen können oder aber sie begehen vorzeitig Suizid (letzteren müssen sie jedoch zügig in die Tat umsetzen, weil sonst postwendend ein korruptes, verlogenes, heucherlisches und ebenso sinnloses Behörden-System in Gang gesetzt wird, sog. FFE-Business > wie lächerlich das funktioniert, ist an anderer Stelle auf der Homepage beschrieben.)
Wie unfähig und vor allem unwillens das "Schwyzer System" betr. der Lösung von MCS-gerechtem Wohnraum sich über mittlerweile 8 (!) Jahre anstellte, werde ich demnächst in einem Buch schildern. Dies, weil ich immer wieder ermuntert wurde, über meine Geschichte eine Arbeit zu schreiben. Andererseits, weil es notwendig geworden ist, die ganze Story, welche über die Jahre umfangreich wurde, in kompakter Form Interessierten zugänglich zu machen.
Dabei werde ich all die Korruptheit, Ignoranz, aber ebenso das Ideenreichtum schildern, welches das Schwyzer System aufwendete, um dieses Problem (MCS-gerechter Wohnraum) bis heute NICHT lösen zu müssen.

aksz_fragwuerdige_geschaeftspraktiken
blickelbschiss


6. Januar 2013:

Thema: Nicht erhaltenes AKSZ-Schreiben vom 1.12.2012 - Fristgerechte Einreichung Arztzeugnis Diätkosten
Schreiben an AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth mit einem Friedensangebot 2013 an die Adresse der Ausgleichskasse Schwyz, Nicht erhaltenes AKSZ-Schreiben vom 1.12.2012 - Fristgerechte Einreichung Arztzeugnis Diätkosten, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,9 MB.
Vorschlag: Die AKSZ stellt ihr Mobbing nach Jahren gegen mich ein und zahlt die Ergänzungsleistungen sowie die mir nach Gesetz zustehenden EL-Leistungen korrekt aus. Im Gegenzug erfolgt eine selbstverständliche Einstellung meiner journalistischen Kritik, da es mir fern liegen würde, eine Behörde resp. Beamte, die korrekt arbeiten, zu kritisieren.
Spätere
Reaktion darauf: Dummermuth/Mettler suchen uneinsichtig auch im Jahre 2013 die (sinnlose) Konfrontation.

frankfahselzitatsz942008
mohammedaligegenungerechtigkeitohnerahmen


7. Januar 2013:

Thema: Vergütung von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten
Lediglich zur Erinnerung: Obwohl nicht-kassenpflichtige Medikamente im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich erwähnt sind, war seinerzeit ein rund 3 Jahre dauernder Rechtsstreit mit der Gemeinde Ingenbohl notwendig, damit diese Kosten auch tatsächlich von ihr übernommen wurden/werden.
Dabei ging es u.a. um die Kostenübernahme für Bepanthen Fettsalbe. Es ist charakteristisch für ein krankes System, dass diese Salbe, welche bei einer atopischen Dermatitis (u.a. wegen ihrer heilenden Eigenschaften sowie Nebenwirkungsfreiheit) punkto Hautpflege am meisten bringt, durch die KVG-Grundversicherung nicht gedeckt ist. Hingegen anstandslos bezahlt würde durch die Krankenkasse z.B. die allergieauslösende, zwangsparfümierte (deswegen ebenso von Pulstipp und Oeko-Test kritisierte) Excipial Creme der Firma Spirig.
Auch über diesen Skandal, dass in der Schweiz zur "Neurodermitis-Therapie" (allergische Hauterkrankung) seit Jahrzehnten ein Produkt eingesetzt wird, das selber allergieauslösende Eigenschaften besitzt (unnötige Beigabe von Aromastoffen), wird in den Mainstream-Medien nicht berichtet. Business und Anpassung gehen vor.
Im Gegensatz dazu wird - wie oben bereit erwähnt - parfümfreie Bepanthen Fettsalbe von den Krankenkassen nicht übernommen. Ebenso nicht die bei MCS notwendigen Vitamine.
Die CSS Versicherung lehnte vor Jahren eine Zusatzversicherung betr. Bepanthen Fettsalbe ab, sodass heute die Gemeinde für dieses Medikament sowie Vitamin-Präparate aufkommen muss.
Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. Kostenübernahme für nicht-kassenpflichtige Medikamente, Vergütung von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten und Vorauszahlung KVG-Prämien 2013, mit Anmerkungen in Rot, PDF 2,8 MB.

KVG-Vorschlag: Kein Geld mehr für zwangsparfümierte, allergieauslösende Medikamente!
Meine Forderung wäre, dass sämtliche unnötig zwangsparfümierten, allergieauslösenden Produkte, welche heute noch zu Lasten des KVG gehen, von der Leistungsliste ersatzlos gestrichen werden. Dadurch können nicht nur Millionen Franken eingespart werden, es würde gleichzeitig auch Gesundheitsprävention (Allergieprävention) betrieben. An deren Stelle könnten nützliche, nebenwirkungsfreie Medikamente und Vitamine von der KVG-Grundversicherung übernommen werden, welche bis heute nicht bezahlt werden.

dummermuthelstreichen
blickelheiratsstrafe


14./24 Januar 2013:

Thema: Die Schikane und Mobbing-Politik der EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz findet im Jahre 2013 ihre Fortsetzung
Obwohl das Schweizer Bundesgericht im Jahre 2008 höchstrichterlich MCS im Rahmen von Diätkosten für schadstofffreie Bio-Ernährung anerkannte und die Ausgleichskasse Schwyz verpflichtete, monatlich dafür Fr. 175.- auszuzahlen, will sich letztere Behörde damit offensichtlich nicht länger abfinden. So wird von mir aktuell verlangt, ich hätte ein neues Gesuch einzureichen über das dann die Ausgleichskasse Schwyz (wiederum) zu befinden habe! Dies ist ein klassisches Beispiel für die andauernde Mobbing- und Schikane-Politik dieser Behörde gegen mich.
Jedem juristisch einigermassen Kundigen leuchtet ein, dass über eine Sache, über die bereits höchstrichterlich (Bundesgericht!) entschieden wurde, nicht nochmals frisch verhandelt werden muss/kann.

Der Bundesgerichtsentscheid "Zahlung von Diätkosten für schadstofffreie Bio-Ernährung" war ein Schlag gegen die Ausgleichskasse Schwyz und den seinerzeitigen Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin
Offenbar kann und will sich eine AKSZ bis heute nicht mit dieser Niederlage abfinden.

Bereits vor Jahren lief diese Story nach folgendem Muster ab:

1. Mitte Dezember wird von der AKSZ (EL-Abteilung Othmar Mettler) eine (kurze) Frist von 15 Tagen angesetzt.

2. Die AKSZ spekuliert darauf, dass die Frist nicht eingehalten wird (z.B. Arzt in den Weihnachtsferien).

3. Anfangs des neuen Jahres behauptet die AKSZ (EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler) dann, die Eingabefrist sei nicht eingehalten worden. Und selbst wenn der Antrag noch fristgerecht eingereicht worden wäre, falle er aus diesem oder jenem Grund nicht unter "Diätkosten" (die Behörde selbst entscheidet frei nach dem Motto "Wie es uns gefällt").

4. Die Ausgleichskasse Schwyz beschäftigt offenkundig zuviel Personal, sonst könnte sie solche Schikanen kapazitätsmässig gar nicht fabrizieren.

5. Die AKSZ spekuliert darauf, dass ein Antragsteller (IV-Bezüger) vorzeitig aufgibt (nach dem Motto "Gegen eine schikanierende, korrupte Behörde sowieso keine Chance").

6. Der Antragsteller muss zuerst eine "Einsprache" vor dem Rechtsdienst der AKSZ machen, welcher erfahrungsgemäss negativ entscheidet. Danach geht die Sache in Form einer "Beschwerde" direkt ans Verwaltungsgericht.

7. Würde sich die involvierte Behörde (AKSZ) von Anfang an korrekt verhalten, wäre der Instanzenweg obsolet. Es steht vorliegend jedoch nicht ein anständiges, faires behördliches Verhalten im Vordergrund, sondern es geht um die Demonstration "behördlicher Macht".

8. Wie aus unzähligen Fällen bekannt ist, versuchte ein Bruhinsches Verwaltungsgericht nach Möglichkeit der AKSZ "Recht" zu geben. Seinerzeit quasi selbstredend auch in der Diätkostenfrage betr. schadstofffreier Bio-Ernährung.
Es blieb nichts anderes übrig als der Weiterzug ans Bundesgericht.

So funktionieren Behörden und Justiz in Schilda Schwyz!

9. Warum erzähle ich das? Weil es in der Neuauflage der bekannten EL-Diätkostengeschichte offensichtlich um folgendes geht:
a) Mit einer Neuverfügung meint man, man könnte als (korrupte) Behörde den seinerzeitigen Bundesgerichtsentscheid im Nachhinein aushebeln.
b) Möglicherweise oder ziemlich wahrscheinlich mit dem zusätzlichen Willkür-Trick des hypothetischen Einkommens. Aufgrund eines fiktiven Einkommens sei die Ausgleichskasse Schwyz bei ihrer "EL-Berechnung" auf einen Überschuss gekommen, weshalb neu kein Anspruch auf EL und somit auch auf Diätkosten mehr bestehe...

Selbstverständlich kann hier (noch) eingewendet werden, dies seien Annahmen bzw. Spekulationen. Wer www.urs-beeler.ch die nächsten Monate liest, wird sehen, ob die Voraussage eintreffen wird...

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