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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht März 2013

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Datum

Inhalt


1. März 2013 publiziert / 18.2.13

Thema: Vernehmlassung zu VB 40/2013 - Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl schiesst aus allen Rohren!
Wie nicht anders zu erwarten war und ebenso vorausgesagt wurde, nimmt der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl anlässlich der Vernehmlassung in Sachen VB 40/2013 pompös Stellung.
Weil seine Klientenschaft mit den Entzug der aufschiebenden Wirkung etwas (zu) voreilig war, wird diese im Nachhinein vom Honorar-Anwalt zurückgezogen. Kessler verkennt ausserdem, dass:
- die Fb Ingenbohl seit fast 8 Jahren auf Zeit spielt und von ihr bis heute kein einziges Angebot
betr. festem MCS-gerechtem Wohnraum kam!
- die Fb Ingenbohl selbst nicht eine inhaltlich abstruse Verfügung verfasst hätte, dagegen gar kein Rechtsmittel hätte ergriffen werden müssen
- Kritik an der Fb Ingenbohl rein gar nichts mit "ungebührlichem Verhalten" zu tun hat, sondern dass einzig und allein das Aussprechen der ungeschminkten Wahrheit offenbar für die Behörde selbst und ihren Honorar-Anwalt "ein grosses Problem" darstellt
- mit Leerlauf-, Schikane- und Alibi-Übungen das Problem MCS-gerechter Wohnraum nicht gelöst werden kann
- ebenso wenig wie mit ständigem behördlichem Mobbing.

Weil Honorar-Anwalt Alois Kessler erst seit 2 Jahren mit dem Fall beschäftigt ist, kennt er offensichtlich nicht alle Fakten
So behauptet der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl auf Seite 4 (unten) seiner Vernehmlassung vom 15.2.13, dass es betr. der MCS-Erkrankung bis heute keine Diagnose gebe. Dies trifft erwiesenermassen nicht zu.
Kessler behauptet weiter auf Seite 5 unten, dass ich bei der Suche nach MCS-gerechtem Wohnraum die Sozialberatung nie in Anspruch genommen hätte. Auch dies stimmt nachweislich nicht. Es wurden in den vergangenen Jahren deswegen x Anträge gestellt - positive Resultate blieben jedoch aus. (Alles nachprüfbar unter www.urs-beeler.ch)
Noch widerspruchsvoller wird es dann auf Seite 6 oben, wo derselbe Honorar-Anwalt der Meinung ist, eine Unterstützung der Sozialberatung bei der Wohnungssuche sei "nicht nötig".

Ex-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin einmal mehr als Zankapfel
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl zeigt sich einmal mehr über die (berechtigte und sachlich notwendige) Kritik am Schwyzer Ex-Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin empört.
Weshalb wurde wohl Ex-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin zurecht kritisiert? Weil er genau das (MCS-gerechten Wohnraum!) trotz Gutachten und vorliegenden Arztzeugnissen zu Gunsten der Fb Ingenbohl politisch bzw. juristisch auszuhebeln versuchte! Mit einer sauberen und fairen Rechtsprechung hat ein solches Vorgehen rein gar nichts zu tun.

Der Ingenbohler Rechtsvertreter RA lic. jur. Alois Kessler zieht (absolut ungerechtfertigt!) über Alt-Regierungsrat Peter Reuteler her!
Statt die Fehler des Schwyzer Verwaltungsgerichts und speziell jene des ehemaligen Präsidenten zu erkennen oder gar zugeben zu können, zieht Rechtsanwalt Kessler (komplett ungerechtfertigt!) auf Seite 9 der Vernehmlassung über Alt-Regierungsrat Peter Reuteler her. Dieser wird von Kessler wörtlich eine "etwas zwielichtige Rolle" unterstellt. Wenn die Bezeichnung "etwas zwielichtige Rolle" nachweislich auf das Verhalten von Personen zutreffen müsste, so würde darunter z.B. ein Ex-Verwaltungsgerichtspräsident fallen und wohl auch der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selbst!
Ehrlich gesagt wünschte ich mir eine unabhängige Untersuchung (wie sie seinerzeit Alt-Regierungsrat Peter Reuteler im Schwyzer Justiz-Skandal korrekt und vorbildlich initiierte) auch im Sozialversicherungs- und Sozialhilfebereich des Kt. Schwyz. Dick Marty würde bei seinen Untersuchungen eine Menge von Leuten mit "etwas zwielichtigen Rollen" finden wie z.B. den Schwyzer Fürsorgepräsidenten Othmar Suter, Bezirksarzt Dr. Lacher, AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth, EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler und etliche weitere Akteure.

Alt-Regierungsrat Peter Reuteler versuchte bloss zu vermitteln
Das einzige, was Alt-Regierungsrat Reuteler vorliegend versuchte, war dies, als Mediator zwischen den seit Jahren verfeindeten Parteien zu vermitteln. Dass dies offensichtlich scheiterte (scheitern musste), liegt nicht an den Bemühungen von Herrn Reuteler, sondern an der unglaublichen Ignoranz, Kleinkariertheit, Uneinsichtigkeit, Sturheit und negativen Gesinnung der Fb Ingenbohl und ihres Rechtsvertreters.
Die Gemeinde Ingenbohl verpulvert lieber Geld in einen Honorar-Anwalt und sinnlose juristische Auseinandersetzungen statt nach 8 Jahren endlich in eine Lösung des Problems: fester MCS-gerechter Wohnraum!

Wer profitiert an diesem Leerlauf?
Der einzige, der effektiv aus diesem endlosen behördlichen Leerlauf einen praktischen Nutzen ziehen kann, ist der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selbst. Denn Kessler wird nicht zum "günstigen" Sozialhilfe-Tarif von "bloss" Fr. 180.- pro Stunde abgerechnet, sondern zu einem höheren "Behörden-Tarif".
Die Absurdität dieser juristischen Auseinandersetzung wird dadurch deutlich, dass Anwalt Kessler z.B. für das Jahr 2012 mehr Geld von der Gemeinde Ingenbohl erhielt als ich real Sozialhilfe-Geld (die detaillierte Berechnung ist meiner Eingabe an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz vom 7.2.13 zu entnehmen).

Das Ergebnis nach 2 Jahren behördlichem Mobbing
Die Veröffentlichung, dass Anwalt Kessler von der Gemeinde Ingenbohl real mehr Geld erhält als ich als bedürftiger Klient und IV-Rentner, wäre eine "journalistische Bombe". In Schwyz publik wird dies jedoch nicht, weil eine Veröffentlichung der Fakten im "Bote der Urschweiz" das "gute Verhältnis zwischen KWG und Bote" wie das "gute Verhältnis zwischen der Gemeinde Ingenbohl und dem Boten" stark belasten könnte. Nähere Details sind "Kennern von Schwyzer Verhältnissen" bereits bekannt und müssen deshalb gar nicht weiter erläutert werden.
Dass die Bezeichnung "behördliches Mobbing durch die Gemeinde Ingenbohl" nicht aus der Luft gegriffen, sondern real begründet ist, belege ich damit, dass mir seit 2 Jahren pro Kopf nachweislich gerade noch knapp Fr. 500.- pro Monat ("Notbedarf") als wirtschaftlicher Grundbedarf zur Verfügung steht und der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selber überrascht, dass damit ein Überleben noch möglich ist. Soviel zum Thema "Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl". Was bei Bedürftigen eingespart wird, erhält ein Honorar-Anwalt, der bereits Vermögensmillionär ist und jährlich rund 1/4 Mio. Franken steuerliches Einkommen erzielt! (Schwyz-typisch darf dies jedoch niemand offiziell erfahren!)

Seit zwei Jahren nur noch Fr. 500.- Grundbedarf - Ist Opposition in einem solchen Fall "querulierend" und "renitent"?
Ich glaube, dass sich jeder in diesem Land (zurecht) wehren würde, wenn er von Behörden solange gemobbt wird, dass ihm pro Kopf nur noch knapp Fr. 500.- wirtschaftlicher Grundbedarf zur Verfügung steht und ihm - fürsorgegebehördliche Mobbing-Strategie sei Dank - mittels Beizug eines Honorar-Anwalts sogar diese noch streitig gemacht werden sollen.
Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl in Sachen VB 40/2013 / 18.2.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 22,8 MB.

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2. März 2013 (Versand 28. Februar 2013):

Thema: Neue Anträge an die Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl
Man darf in
der Schweiz als IV-Rentner nicht automatisch davon ausgehen, dass Behörden mit Selbstverständlichkeit einen guten Job machen, indem sie z.B. einfach Sozialversicherungs- und/oder Sozialhilfeleistungen korrekt ausbezahlen. Nein, die Praxis sieht (leider) so aus, dass ein ständiger Kampf dafür notwendig ist. Z.T. fabriziert das System komplett unsinnige Verfahren (vgl. EL), um damit quasi "sich selbst zu beschäftigen".
Diese behördliche Wirklichkeit möchte natürlich am liebsten niemand wahr haben. So versuchte der Ingenbohler Honorar-Anwalt in Vergangenheit im Gegenteil davon abzulenken und stattdessen mich als querulierenden, renitenten IV-Rentner darzustellen - dem gegenübergestellt eine "korrekt funktionierende Behörde", welche angeblich "bloss nach Gesetz handelt" und "nur ihre Pflicht tut" - und dafür extra einen Anwalt engagiert...

Querulierend und renitent?
Man kann es auf der Homepage nachlesen: Im Jahre 2012 habe ich keinen einzigen Antrag z.H. der Fb Ingenbohl gestellt! Dies, weil mir die ablehnende Politik dieser Behörde seit Jahren bekannt ist wie auch deren Mentalität, statt auf eine Lösung hinzuarbeiten (MCS-gerechter Wohnraum) sinnlose Leerläufe, Schikane- und Alibiübungen zu produzieren. Wer's nicht glaubt, kann's nachlesen.

Rambo-Spruch: "Die haben angefangen!"
Die Ausgleichskasse Schwyz löste im Jahre 2010 einen Konflikt aus mit der willkürlichen Erfindung eines nicht-existierenden Einkommens.
Bei der Fb Ingenbohl stehen Kostenübernahmeverweigerungen, Leerläufe und Schikanen seit Jahren sozusagen standardmässig auf dem Programm.
Im Falle der
AKSZ muss betont werden, dass es trotz korruptem Verhalten in der Chefetage durchaus noch Abteilungen gibt, welche korrekt und fair arbeiten.

"Ihr lasst mich in Ruhe - ich lasse euch in Ruhe"...
...lautete über 1 Jahr lang meine Devise. Denn ich habe als IV-Rentner wirklich Gescheiteres (Schaffung von MCS-gerechtem Wohnraum in Zusammenhang mit dem Verein MCS-Haus) zu tun, als mich mit einer Fb Ingenbohl oder Ausgleichskasse Schwyz sinnlos zu streiten.

"Waffenstillstand" gebrochen - Reaktion darauf: neue Anträge an die Fürsorgebehörde Ingenbohl gestellt
Mit dem inhaltlich abstrusen FB Nr. 91 vom 29.1.13 brach die Fb Ingenbohl resp. ihr Honorar-Anwalt nun diesen "inoffiziellen Waffenstillstand". Man ist einmal mehr auf (sinnlose) Konfrontation aus.


(Fortsetzung von oben):

Alt-Regierungsrat Peter Reuteler, der zwischen den verfeindeten Parteien als Mediator vermitteln wollte, wird vom Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl völlig unbegründet attackiert
Die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt suchen neu wieder die (sinnlose) Konfrontation - als direkte Reaktion werden der Fürsorgebehörde mehrere Anträge gestellt:

1. Keine Diagnose betr. MCS vorliegend?
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler behauptet in seiner Vernehmlassung vom 15.2.13 auf Seite 4 unten, dass betr. der Diagnose MCS keine Diagnose vorliege. Wörtlich heisst es: "Dies scheitert unter anderem schon daran, dass für den Beschwerdeführer keine Diagnose vorliegt." Was Kessler schreibt, stimmt nachweislich nicht.
Aber um die Frage endgültig zu klären, wird in der Eingabe an die Fb Ingenbohl extra die Beauftragung von zwei unabhängigen MCS-Gutachtern vorgeschlagen.

2. Was ist MCS?
Auch betr. der Frage "Was ist MCS?" hat die Fb Ingenbohl nach mittlerweile 8 Jahren trotz Gutachten, Bundesgerichtsentscheid etc. immer noch die grösste Mühe. Oder auf den Punkt gebracht: Man will nicht verstehen.
Deshalb habe ich Herrn Dr. Tino Merz als unabhängigen Sachverständigen für eine schriftliche Stellungnahme zu MCS vorgeschlagen. Denn Beweis ist dann geführt, wenn vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist. Selbst auf die Gefahr hin, dass dabei das alte Weltbild von Honorar-Anwalt Kessler und Alt-VGP Bruhin, dass die Erde eine Scheibe sei, zerstört wird...

3. Sozialhilfe-Detektiv
"Blick" und "Bote der Urschweiz" setzen Sozialhilfe boulevardjournalistisch mehr oder weniger das ganze Jahr hindurch praktisch mit Sozialhilfemissbrauch gleich (ausser vor Weihnachten, wo der "Bote" als Kontrast jeweils extra eine grosse Weihnachtsspendenaktion "zu Gunsten von Menschen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen" initiiert).
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl ist selbst erstaunt, dass ich trotz den andauernden behördlichen Mobbing-Bemühungen mit einem völlig ungenügenden wirtschaftlichen Grundbedarf in den vergangenen zwei Jahren überlebte. Dies rufe quasi selbstredend nach "weiteren Abklärungen" (vgl. S. 6 seiner Vernehmlassung).
Weil das Thema "Sozialhilfemissbrauch" für viele "Bote der Urschweiz" und "Blick"-Leser wie wohl für den Honorar-Anwalt selbst im Leben einen emotional ähnlich hohen Stellenwert zu haben scheint wie Sex, schlage ich der Fb Ingenbohl die Beauftragung eines Sozialhilfe-Detektivs vor, zumal das Schwyzer Kantonsparlament in dieser Frage bereits grünes Licht gab und eine Mehrheit des Volks offensichtlich mehr Kontrolle begrüsst. Denn schliesslich gibt es im Kt. Schwyz fast 1/3 soviele Sozialhilfebezüger (2'000) wie Millionäre (7'500) und liegt die statistische Missbrauchsquote der erstgenannten bei 1,5%. (Wie hoch die Missbrauchsquote bei der zweiten Gruppe ist, ist nicht bekannt.)

4. Diätkosten für möglichst schadstofffreie Bioernährung
Interessant ist ebenso die nächste Frage: Gemäss Bundesgerichtsentscheid müsste die Ausgleichskasse Schwyz die Kosten für schadstofffreie Bioernährung im Betrag von Fr. 175.-/Monat zahlen. Dies hat sie aufgrund des erwähnten höchstrichterlichen Entscheids bis Ende 2012 auch getan.
Wie versucht die AKSZ aktuell den BGE auszuhebeln? Indem EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler willkürlich ein nicht vorhandenes Einkommen erfindet, aufgrund dessen kein Anspruch (mehr) auf EL bestehen soll. (Im Gegensatz zu Punkt 3 ist das kein Witz!)
Denn nach Othmar-Mettler-Logik gilt:
Wer mittels einem von ihm selbst künstlich errechneten Überschuss den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) verliert, verliert logischerweise ebenso den Anspruch auf EL-Leistungen wie die Vergütung von Diätkosten, Fahrtkosten zum medizinischen Behandlungsort etc. Für all dies muss neu (auch) die Gemeinde einspringen! Es geht hier um eine Umlagerung von Sozialversicherungskosten zu Lasten der Sozialhilfe. Eigentlich ein echter Skandal. Aber weil es sich eben um einen echten (und nicht einen erfundenen) Skandal handelt, vernimmt man darüber in den Schweizer Mainstream-Medien nichts.

4a. Mitwirkungspflicht (von Seite eines Sozialberaters)
Was geschieht, wenn ein Sozialberater seine Mitwirkungspflicht verletzt und trotz zwei eingegangenen Schreiben nicht reagiert? Passiert dann postwendend dasselbe, wie wenn ein Bedürftiger seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt? (Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für die Dauer von 6 Monaten). Man darf auf die Antwort der Fb Ingenbohl gespannt sein.

5. Kissen und Duvets als situationsbedingte Leistung
Ein weiterer Antrags-Punkt sind situationsbedingte Leistungen. Darunter fallen Anschaffungen wie z.B. Duvets und Kissen.
Wer jetzt meint, er könne bei dieser Frage einfach das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe oder die SKOS-Richtlinien aufschlagen, worin die Anschaffung solcher Gegenstände ausdrücklich genannt wird und daraus eine selbstverständliche Gutheissung ("Tischlein deck dich!") ableiten, der kennt (wohl) nicht die Fb Ingenbohl....

6.Unterstützung bei der Wohnungssuche
Die Sozialberatung Ingenbohl wird (einmal mehr!) um Unterstützung bei der Wohnungssuche angefragt. Dieser Punkt fällt realistischerweise unter das Kapitel "Notwendige Alibiübungen von Seiten eines Bedürftigen". Doch spätestens bei der nächsten Beschwerde resp. Vernehmlassung bekommt ein solcher Alibi-Vorstoss "Gewicht".
Denn: Würde man diese Alibiübung nämlich nicht beantragen, würde das diesbezügliche Unterlassen vom Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl spätestens in einer seiner nächsten Vernehmlassungen eindrucksvoll gerügt... (Solche Leerlauf- und Alibiübungen hatten seinerzeit beim Schwyzer Alt-VGP einen grossen Stellenwert, was einiges über das System aussagt. - Viel Raum für Satire!)

7. Ein Verwaltungsgerichtsentscheid als Begründung, der bloss in der Phantasie des Honorar-Anwalts selbst existiert?
Dieser Punkt hat ebenfalls Unterhaltungswert, weil hier der wortgewaltige Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl zu seinem Vorwurf gegen Alt-RR Peter Reuteler Auskunft geben soll.
RA Kessler verweist auf einen angeblichen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts, welche seine pompöse Argumentation auf Seite 9 seiner Vernehmlassung vom 15.2.13 stützen soll. Nun ist ein solcher VGE mit der von Kessler erwähnten Kritik aber beim besten Willen nicht auffindbar. Die Frage stellt sich: Alles bloss ein Fake bzw. ein Phantasieprodukt des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl?
Anträge an die Fürsorgebehörde Ingenbohl / 28.2.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 11,6 MB.

unflaetigeangriffedesbeschwerdefuehrersindiziert
blickgeldfueranwalt

Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl in seiner Vernehmlassung vom 15. Februar 2012 in Sachen VB 40/2013 auf Seite 4: "Dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl, welche mit Steuergeldern möglichst sparsam umzugehen hat (...) keineswegs bereit ist 'die weisse Fahne zu schwenken und zu kapitulieren', zeigt diese Eingabe!"
Geht die Gemeinde Ingenbohl sparsam und vernünftig mit Steuergeldern um, wenn sie einen Honorar-Anwalt engagiert, der real mehr kostet als der Bedürftige?
Lassen wir einmal nüchterne Zahlen sprechen: Im Falle von RA lic. jur Alois Kessler decken sich seine steuerlichen Jahreseinnahmen im Minimum mit dem, was 10 Sozialhilfeempfängern (Single) gemäss SKOS zusteht. Wer nun meint, diese Zahlen seien für einen Anwalt zu hoch gegriffen, dem illustriere ich am Beispiel von RA Dr. jur. Beat Schelbert, Schwyz, das Gegenteil: Hier belief sich das Einkommen gemäss rechtskräftiger Veranlagung für die ordentliche Kantonssteuer 2004 auf stolze Fr. 561'200, was umgerechnet mindestens rund 20-25 Sozialhilfeempfängern entspricht. 6 RA Schelberts wären demnach 1 ganze Kompanie Bedürftiger (ca. 150). Dies lediglich zur Illustration. Würde man zusätzlich auch noch das Vermögen einbeziehen, sähe der Vergleich noch plakativer aus.
Interessant ist ferner, wenn "Blick", "Bote der Urschweiz" etc. aus einer statistischen Sozialhilfemiss-brauchsquote von gerademal rund 1,5% ein "grosses Thema" zu machen versuchen - und der viel öfters vorkommende behördliche Sozialhilfemissbrauch tabu ist.

frankfahselzitatsz942008
ipv2012mitteilungakszsSeite1

Oben: Das Ergebnis einer korrekt arbeitenden Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz.
Die Frage stellt sich: Wieso kann eine IPV-Abteilung eine richtige Berechnung anstellen und eine EL-Abteilung nicht?


5. März 2013:

Thema: AKSZ-Abteilungen mit komplett widersprüchlichen Ergebnissen - wie geht das denn?
Wie der rechtskräftigen, korrekten Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz betr. IPV vom 27. Januar 2012 (siehe oben) zu entnehmen ist, beträgt das steuerbare Einkommen Franken Null. Daraus resultiert notwendigerweise eine 100%ige Übernahme der KVG-Krankenkassenprämien.
Aus der Zahl "Steuerbares Einkommen Null" sowie der Ausgewiesenheit der Bedürftigkeit durch die Fürsorgebehörde Ingenbohl lässt sich logisch ableiten und ebenso berechnen, dass ein Anspruch auf die volle Auszahlung der Ergänzungsleistungen (EL) besteht. (Daraus etwas anderes erkennen zu wollen, wäre absurd.) Noch für die Monate Oktober und November 2010 hat die Ausgleichskasse Schwyz einen monatlichen EL-Anspruch von Fr. 2'442.-- berechnet.

Die Beamtenwillkür von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler oder die Geschichte vom nicht existierenden Einkommen von Fr. 45'708.--
Mit den beiden ersten Verfügungen vom 23. November 2010 bzw. 25. November 2010 (gültig ab 1. Dezember 2010) hat dann EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler wider den korrekt eingereichten Unterlagen ein nicht existierendes Einkommen von Fr. 45'708.-- erfunden, aufgrund dessen gemäss seiner "Berechnung" kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen mehr bestehe.
In einem Schreiben vom 25. Juli 2012 (das ich erst im November 2012 erstmals zu Gesicht bekam!) behauptet Mettler neu, es sei für ihn nicht möglich gewesen, den EL-Anspruch zu berechnen. Deshalb werde die Ausgleichskasse Schwyz weiter keine Ergänzungsleistungen auszahlen. Weil kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehe, gebe es ab 1. August 2012 auch keinen Anspruch mehr auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. (Im Klartext: Dafür soll neu ebenfalls die Gemeinde Ingenbohl aufkommen!)
Interessant ist, dass Mettler bei seiner Begründung noch eine Freudsche Fehlleistung passierte. Und zwar schrieb er statt EL-Anspruch das Wort "EL-Abspruch". Es wurde also abgesprochen, dass im Falle Beeler keine EL mehr ausbezahlt wird? Und dass ihm - egal, was er macht - die Ergänzungsleistungen abgesprochen werden?

Das Verhalten der EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz ist komplett willkürlich - hier sind die Beweise!
Denn wäre dem so, was Mettler in seinem Schreiben vom 25. Juli 2012 schreibt, dann hätten bereits ab Dezember 2010 automatisch (neben keiner EL) auch keine Krankheits- und Behinderungskosten mehr ausbezahlt werden dürfen, ebenso keine Vergütung von Zahnarztkosten und keine Diätkosten! Mettler verwickelt sich komplett in Widersprüche.
Und dass das Verhalten von AKSZ-Abteilungsleiter Othmar Mettler komplett willkürlich und unhaltbar ist, wird durch folgende Tatsache weiter verdeutlicht: Wenn eine andere, korrekt arbeitende Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz im selben Jahr (bzw. vorher in denselben zeitlichen Perioden) es schafft, aufgrund von eingereichten Unterlagen (Steuererklärung etc.) den Anspruch auf eine Prämienverbilligung korrekt zu berechnen - wieso ist dasselbe nicht in Mettlers EL-Abteilung in Sachen Ergänzungsleistungen möglich?
Würde Mettlers komplett fadenscheinige Begründung nämlich stimmen, dass aufgrund der eingereichten Unterlagen eine korrekte Berechnung nicht möglich sei, so müsste dies logischerweise auch für die (ich wiederhole: korrekt arbeitende) IPV-Abteilung gelten! Diese müsste dann logischerweise ebenfalls zum Schluss kommen, dass ein Anspruch auf Prämienverbilligung "nicht bestehe", weil eine Berechnung aufgrund fehlender Angaben nicht möglich sei oder infolge eines "zu hohen Einkommens" von angeblich Fr. 45'708.-- dahinfalle.

EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler wird nicht nur durch die IPV-Abteilung, sondern durch eine weitere (korrekt arbeitende) Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz widerlegt
Das Othmar Mettlers Unterstellung von Fr. 45'708.-- Einkommen als "Begründung" für "seine" EL-Einstellung erstunken und erlogen ist, wird durch eine weitere (korrekt arbeitende) Abteilung der AKSZ bestätigt, welche mit Schreiben vom 27. Dezember 2010 nämlich festhält: "Wir haben Ihr Gesuch eingehend geprüft und kommen zum Schluss, dass wir Ihnen die AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2010, bzw. ab (...) erlassen können, da Sie weiterhin auf eine Teilunterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind. Die grosse Härte ist damit erfüllt. Die Übernahme der Mindestbeiträge erfolgt somit hälftig durch den Kanton Schwyz und die Gemeinde Ingenbohl."
Wie an anderer Stelle erwähnt ist, gibt es also durchaus noch korrekt arbeitende Abteilungen innerhalb der Ausgleichskasse Schwyz. Es kommt im Einzelfall total darauf an, mit wem man es zu tun hat!

Das "Problem" liegt offensichtlich bei mafiosen AKSZ-Chefs
So wollen aufgrund der oben gemachten Ausführungen AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth sowie EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler in meinem Fall nicht nur die Aus- bzw. Nachzahlung von über Fr. 60'000 EL-Geldern (seit Dezember 2010) verweigern, sondern neu zusätzlich auch keine Krankheits- und Behinderungskosten, Zahnarztkosten, Diätkosten (obwohl vom Bundesgericht zugesprochen!) etc. im Rahmen der EL mehr vergüten.
Sämtliche Fakten (vgl. Homepage) komplett ignorierend schreibt EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler am 25. Juli 2012 in einer neuen Verfügung in Dispositivziffer 2 (wiederholt!): "Ab 1. Dezember 2010 besteht infolge Einnahmenüberschuss kein Anspruch mehr auf eine laufende Ergänzungsleistung."
Dies bedeutet: Trotz aller seit Dezember 2010 fundierten (und unwiderlegten) Kritik schiebt Othmar Mettler mehr als 1 1/2 Jahre nach seinen ersten beiden Falschverfügungen eine dritte ebenso falsche Verfügung nach (sogar Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin, dem der Schutz von Behörden das zentrale Anliegen seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung war, musste eingestehen, dass Mettlers Zahlen in der ersten und zweiten Verfügung falsch waren).
Ein entsprechendes Revisonsgesuch dagegen wird (wiederum vom selben Othmar Mettler, der zwischenzeitlich bereits 3mal falsch verfügt hat!) von der AKSZ abgelehnt. Dagegen könnte (noch) Einsprache gemacht werden, was aber in der Praxis nicht mehr möglich ist, weil mir AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth die entsprechende Verfügung von Othmar Mettler (wohl vorsätzlich - wieso hätte er sonst fast 10 Tage zugewartet?) erst am 17. Januar 2013 zustellt! (sämtliche Beweisdokumente dazu vorhanden!)
Jeder vernünftige EL-Abteilungsleiter und auch jeder anständige AKSZ-Geschäftsleiter würde erkennen, dass bei einer ausgewiesenen Bedürftigkeit (Sozialhilfe) automatisch ein Anspruch auf volle Ergänzungsleistungen (EL) besteht - und sich durch Anerkennung dieser Tatsache der gesamte bürokratische Leerlauf der vergangenen Jahre erübrigt hätte.

Wirtschaftliche Hilfe dank fiktivem Einkommen von Fr. 45'708?
Stellen Sie sich vor, dieses korrupte Verhalten eines EL-Abteilungsleiters Othmar Mettler würde ebenso auf Stufe Sozialhilfe angewendet: Jeder verheiratete Bedürftige, der in Wirklichkeit weder ein steuerbares Einkommen noch Vermögen besitzt, hätte nach Mettlers Willkür-"Berechnung" automatisch quasi ein "Grundeinkommen" von Fr. 45'708.-- - und damit automatisch keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe!

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