5. März 2013:
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Thema: AKSZ-Abteilungen mit komplett widersprüchlichen Ergebnissen - wie geht das denn? Wie der rechtskräftigen, korrekten Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz betr. IPV vom 27. Januar 2012 (siehe oben) zu entnehmen ist, beträgt das steuerbare Einkommen Franken Null. Daraus resultiert notwendigerweise eine 100%ige Übernahme der KVG-Krankenkassenprämien. Aus der Zahl "Steuerbares Einkommen Null" sowie der Ausgewiesenheit der Bedürftigkeit durch die Fürsorgebehörde Ingenbohl lässt sich logisch ableiten und ebenso berechnen, dass ein Anspruch auf die volle Auszahlung der Ergänzungsleistungen (EL) besteht. (Daraus etwas anderes erkennen zu wollen, wäre absurd.) Noch für die Monate Oktober und November 2010 hat die Ausgleichskasse Schwyz einen monatlichen EL-Anspruch von Fr. 2'442.-- berechnet.
Die Beamtenwillkür von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler oder die Geschichte vom nicht existierenden Einkommen von Fr. 45'708.-- Mit den beiden ersten Verfügungen vom 23. November 2010 bzw. 25. November 2010 (gültig ab 1. Dezember 2010) hat dann EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler wider den korrekt eingereichten Unterlagen ein nicht existierendes Einkommen von Fr. 45'708.-- erfunden, aufgrund dessen gemäss seiner "Berechnung" kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen mehr bestehe. In einem Schreiben vom 25. Juli 2012 (das ich erst im November 2012 erstmals zu Gesicht bekam!) behauptet Mettler neu, es sei für ihn nicht möglich gewesen, den EL-Anspruch zu berechnen. Deshalb werde die Ausgleichskasse Schwyz weiter keine Ergänzungsleistungen auszahlen. Weil kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehe, gebe es ab 1. August 2012 auch keinen Anspruch mehr auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. (Im Klartext: Dafür soll neu ebenfalls die Gemeinde Ingenbohl aufkommen!) Interessant ist, dass Mettler bei seiner Begründung noch eine Freudsche Fehlleistung passierte. Und zwar schrieb er statt EL-Anspruch das Wort "EL-Abspruch". Es wurde also abgesprochen, dass im Falle Beeler keine EL mehr ausbezahlt wird? Und dass ihm - egal, was er macht - die Ergänzungsleistungen abgesprochen werden?
Das Verhalten der EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz ist komplett willkürlich - hier sind die Beweise! Denn wäre dem so, was Mettler in seinem Schreiben vom 25. Juli 2012 schreibt, dann hätten bereits ab Dezember 2010 automatisch (neben keiner EL) auch keine Krankheits- und Behinderungskosten mehr ausbezahlt werden dürfen, ebenso keine Vergütung von Zahnarztkosten und keine Diätkosten! Mettler verwickelt sich komplett in Widersprüche. Und dass das Verhalten von AKSZ-Abteilungsleiter Othmar Mettler komplett willkürlich und unhaltbar ist, wird durch folgende Tatsache weiter verdeutlicht: Wenn eine andere, korrekt arbeitende Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz im selben Jahr (bzw. vorher in denselben zeitlichen Perioden) es schafft, aufgrund von eingereichten Unterlagen (Steuererklärung etc.) den Anspruch auf eine Prämienverbilligung korrekt zu berechnen - wieso ist dasselbe nicht in Mettlers EL-Abteilung in Sachen Ergänzungsleistungen möglich? Würde Mettlers komplett fadenscheinige Begründung nämlich stimmen, dass aufgrund der eingereichten Unterlagen eine korrekte Berechnung nicht möglich sei, so müsste dies logischerweise auch für die (ich wiederhole: korrekt arbeitende) IPV-Abteilung gelten! Diese müsste dann logischerweise ebenfalls zum Schluss kommen, dass ein Anspruch auf Prämienverbilligung "nicht bestehe", weil eine Berechnung aufgrund fehlender Angaben nicht möglich sei oder infolge eines "zu hohen Einkommens" von angeblich Fr. 45'708.-- dahinfalle.
EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler wird nicht nur durch die IPV-Abteilung, sondern durch eine weitere (korrekt arbeitende) Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz widerlegt Das Othmar Mettlers Unterstellung von Fr. 45'708.-- Einkommen als "Begründung" für "seine" EL-Einstellung erstunken und erlogen ist, wird durch eine weitere (korrekt arbeitende) Abteilung der AKSZ bestätigt, welche mit Schreiben vom 27. Dezember 2010 nämlich festhält: "Wir haben Ihr Gesuch eingehend geprüft und kommen zum Schluss, dass wir Ihnen die AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2010, bzw. ab (...) erlassen können, da Sie weiterhin auf eine Teilunterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind. Die grosse Härte ist damit erfüllt. Die Übernahme der Mindestbeiträge erfolgt somit hälftig durch den Kanton Schwyz und die Gemeinde Ingenbohl." Wie an anderer Stelle erwähnt ist, gibt es also durchaus noch korrekt arbeitende Abteilungen innerhalb der Ausgleichskasse Schwyz. Es kommt im Einzelfall total darauf an, mit wem man es zu tun hat!
Das "Problem" liegt offensichtlich bei mafiosen AKSZ-Chefs So wollen aufgrund der oben gemachten Ausführungen AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth sowie EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler in meinem Fall nicht nur die Aus- bzw. Nachzahlung von über Fr. 60'000 EL-Geldern (seit Dezember 2010) verweigern, sondern neu zusätzlich auch keine Krankheits- und Behinderungskosten, Zahnarztkosten, Diätkosten (obwohl vom Bundesgericht zugesprochen!) etc. im Rahmen der EL mehr vergüten. Sämtliche Fakten (vgl. Homepage) komplett ignorierend schreibt EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler am 25. Juli 2012 in einer neuen Verfügung in Dispositivziffer 2 (wiederholt!): "Ab 1. Dezember 2010 besteht infolge Einnahmenüberschuss kein Anspruch mehr auf eine laufende Ergänzungsleistung." Dies bedeutet: Trotz aller seit Dezember 2010 fundierten (und unwiderlegten) Kritik schiebt Othmar Mettler mehr als 1 1/2 Jahre nach seinen ersten beiden Falschverfügungen eine dritte ebenso falsche Verfügung nach (sogar Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin, dem der Schutz von Behörden das zentrale Anliegen seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung war, musste eingestehen, dass Mettlers Zahlen in der ersten und zweiten Verfügung falsch waren). Ein entsprechendes Revisonsgesuch dagegen wird (wiederum vom selben Othmar Mettler, der zwischenzeitlich bereits 3mal falsch verfügt hat!) von der AKSZ abgelehnt. Dagegen könnte (noch) Einsprache gemacht werden, was aber in der Praxis nicht mehr möglich ist, weil mir AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth die entsprechende Verfügung von Othmar Mettler (wohl vorsätzlich - wieso hätte er sonst fast 10 Tage zugewartet?) erst am 17. Januar 2013 zustellt! (sämtliche Beweisdokumente dazu vorhanden!) Jeder vernünftige EL-Abteilungsleiter und auch jeder anständige AKSZ-Geschäftsleiter würde erkennen, dass bei einer ausgewiesenen Bedürftigkeit (Sozialhilfe) automatisch ein Anspruch auf volle Ergänzungsleistungen (EL) besteht - und sich durch Anerkennung dieser Tatsache der gesamte bürokratische Leerlauf der vergangenen Jahre erübrigt hätte.
Wirtschaftliche Hilfe dank fiktivem Einkommen von Fr. 45'708? Stellen Sie sich vor, dieses korrupte Verhalten eines EL-Abteilungsleiters Othmar Mettler würde ebenso auf Stufe Sozialhilfe angewendet: Jeder verheiratete Bedürftige, der in Wirklichkeit weder ein steuerbares Einkommen noch Vermögen besitzt, hätte nach Mettlers Willkür-"Berechnung" automatisch quasi ein "Grundeinkommen" von Fr. 45'708.-- - und damit automatisch keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe!
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