4. November 2013:
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Thema: Die jahrelange Verhinderungspolitik der Fb Ingenbohl am praktischen Beispiel Wie lange dauert es, bis Bedürftige in der Gemeinde Ingenbohl in den Genuss von neuen Duvets kommen dürfen? Wie der vorliegend dokumentierte Fall belegt: über 5 1/2 Jahre! Was jetzt folgt ist Ingenbohler Sozialhilfe-Realität. Weil hier jedoch eine Behörde involviert ist, erfahren Sie davon nichts aus dem "Bote der Urschweiz". Und auch nicht aus anderen Mainstream-Medien.
Eine Duvet-Beschaffung, welche dank Sozialhilfe-Bürokratie selbst nach 5 1/2 Jahren immer noch nicht (ganz) abgeschlossen ist! Bereits vor Jahren (2008!) hatte ich bei der Gemeinde Ingenbohl Antrag für die Beschaffung von neuen Bettwaren gestellt. "Selbstverständlich" entschied die Fb Ingenbohl in der Sache negativ bzw. verzögernd. Weil es sich um den von der Gemeinde Ingenbohl ungeliebten Urs Beeler handelt.
Antrag im Jahre 2008 So verfügte die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit Beschluss Nr. 515 vom 7. April 2008 (versendet am 10. April 2008) was folgt: „Die Prüfung der Kostengutsprache für eine neue Matratze sowie für den übrigen Bettinhalt (Duvet, Kissen, Anzug) wird aufgeschoben, bis ein medizinisches Gutachten von einer durch die Fürsorgebehörde vorgeschlagenen Fachperson vorliegt.“ Merke: Für eine Duvet-Beschaffungsbewilligung braucht es in der Gemeinde Ingenbohl extra ein medizinisches Gutachten!
Bewilligung im Jahre 2013 Die Sache betr. einer notwendigen Beschaffung von Bettwaren zieht sich in der Folge über mehr als 5 1/2 Jahre (!) hin (trotz nachfolgend zitiertem RRB bis in den Winter 2013/2014). In RRB Nr. 737 vom 20.8.13 hält der Regierungsrat des Kt. Schwyz auf Seite 7 unter Ziffer 3.1 dann abschliessend fest: 3.1 „Die Vorinstanz hat in ihrem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 in Dispositivziffer 1 die hälftige Kostengutsprache für die Beschaffung von sogenannten Encasing-Bezügen (Duvets-, Kissen- und Bettbezüge) erteilt. Aus diesem rechtskräftigen Beschluss geht indes nicht eindeutig hervor, ob die Vorinstanz auch die Kostengutsprache für Duvets und Kissen erteilt hat. Gemäss der Begründung im angefochtenen Beschluss Nr. 171 vom 30. April 2013 (vgl. Ziff. 4 ‚zu Antrag 6’, S. 4) sowie aus der Vernehmlassung der Vorinstanz vom 3. Juni 2013 (vgl. ad 4, S. 5) ergibt sich indes eindeutig, dass die Vorinstanz selber davon ausgeht, dass sie mit dem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 die Übernahme der Hälfte der Kosten nicht nur für die Anschaffung der Bezüge, sondern auch für die Duvets und Kissen zugesichert habe. Die Vorinstanz hat somit über die Kostenübernahme für die Duvets und Kissen bereits rechtskräftig entschieden.“
Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung Ingenbohl... Am 4. Dezember 2013 gelange ich mit nachfolgendem Inhalt (Mail) an den Ingenbohler Sozialberater Rico Baumann: "Ich informiere Sie dahingehend, dass COOP aktuell eine 50%-Aktion auf Duvets und Kissen durchführt (siehe Anhang). Meine Frau und ich möchten nach Jahren der erfolgreichen behördlichen Verhinderung/Verzögerung selbstredend sehr gerne von dieser günstigen Gelegenheit profitieren und ersuchen der guten Ordnung halber auch noch die Sozialberatung Ingenbohl um 'offizielle Erlaubnis', nach Verstreichen eines mehr als halben Jahrzehnts (!) die regierungsrätlich zugesprochenen Duvets und Kissen tatsächlich, d.h. konkret beschaffen zu können, da sich die Gemeinde Ingenbohl daran ja hälftig zu beteiligen hat (siehe oben) und die Sozialberatung diesen Anteil im Anschluss an den Kauf vergüten muss. Selbstverständlich erhalten Sie für die Vergütung die entsprechenden Kaufbelege/Quittungen. Ich hoffe sehr, dass diese 'endlose Bettgeschichte' nach über 5 1/2 Jahren heute, den 4.12.2013, doch noch zu einem 'Happy End' kommen kann. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme, Ihre Kostengutsprache und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüssen Urs Beeler"
Eine Kopie obiger Mail geht an Alt-Regierungsrat Peter Reuteler, lic. jur. Michael Hagenbuch vom Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz sowie Fürsorgepräsidentin Patricia Mettler-Kraft.
Wer jetzt meint, damit sei die Sache ausgestanden und könnten die Duvets nach 5 1/ 2 Jahren endlich beschafft werden, der kennt nicht die Fb resp. Sozialberatung Ingenbohl! Mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 meldet sich der Ingenbohler Sozialberater Rico Baumann mit der Mitteilung, für 1 Duvet und 1 Kissen werde Kostengutsprache erteilt, aber für das zweite Duvet und Kissen müsse die Fb Ingenbohl erst noch entscheiden... Nochmals zur Erinnerung: Es ist Schwarz auf Weiss belegt, dass es vorliegend die Fürsorgebehörde Ingenbohl geschafft hat, eine Bettwaren-Beschaffung um sage und schreibe mehr als 5 1/2 Jahre hinauszuzögern! Doch damit nicht genug: Erst der Ehemann darf von einem neuen Duvet und Kissen profitieren - die Ehefrau nicht! Schreiben Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl / Kostengutsprache für lediglich 1 Duvet und 1 Kissen / 10.12.13, mit Anmerkungen in Rot, 356 KB.
Dies ist lediglich ein Beispiel... ...für den fürsorgebehördlichen Wahnsinn, der sich in der Gemeinde Ingenbohl abspielt. Durch journalistisches Schweigen des "Boten der Urschweiz" und selbst von Fasnachtsblättchen streng gehütet. Niemand soll erfahren dürfen, was sich effektiv in der Schwyzer resp. Ingenbohler Sozialhilfe abspielt. Denn dann müsste man erkennen, dass im Kanton Schwyz nicht der private, sondern der behördliche Sozialhillfemissbrauch ein grosses Problem darstellt, gegen das dringend Massnahmen ergriffen werden müssten!
Wer jetzt meint, dies sei ein krasser Einzelfall, der irrt... Allein für die Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten war ein 3 Jahre dauernder Rechtsstreit mit der Gemeinde Ingenbohl notwendig. Haben Sie davon etwas im "Bote der Urschweiz" lesen können? Selbstverständlich nein.
Stellen wir uns jetzt auch noch die ökonomische Frage... Jedermann kann sich selber ausrechnen, welche Aufwände (sprich Kosten) eine behördliche Beschaffungsverzögerung um 5 1/2 Jahre verursacht. Der Komplett-Witz oder die Komplett-Absurdität: 1 Stunde (oder etwas mehr) "Honorar-Anwalt" Alois Kessler kostet die Gemeinde Ingenbohl gleichviel wie 1 nagelneues Duvet! "Bote"-Tabu: Aus den Stunden, die der Ingenbohler Honorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl verrechnet hat oder noch verrechnen wird, könnten mittlerweile wohl locker über 100 Duvets für Bedürftige beschafft werden!
Das ist Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl... Für die Beschäftigung ihres (Ingenbohler) Honorar-Anwalts wirft die Gemeinde Ingenbohl vier- und fünfstellige Beträge aus dem Fenster. Gleichzeitig wird der Antrag für 1 neues Duvet und 1 Kissen um mehr als 5 1/2 Jahre hinausgezögert - nur weil der Antragsteller Urs Beeler heisst. Verrückte Welt!
Das Aufdecken behördlichen Sozialhilfe-Skandale soll verhindert werden Wie unter der Monats-Rubrik "September 2013" nachzulesen ist, versuchte der Honorar-Anwalt der Fb ingenbohl lic. jur. Alois Kessler alles, um mir die Prozessfähigkeit abzusprechen. Warum wird mit solchem (absurden) Geschütz aufgefahren? Die Antwort ist einfach: Weil durch das lückenlose Aufdecken ihrer "Sozialhilfepolitik" die Gemeinde Ingenbohl (und nicht nur die!) komplett ihr Gesicht verliert! Dass einer aufgrund von konkreten Beispielen im Sozialhilfebereich aufzeigt, was in der Sozialhilfe tatsächlich abläuft, ist das Letzte, was ein Honorar-Anwalt bzw. eine Fürsorgebehörde (für ihr Image) brauchen können. Aber es ist nötig, dass diese Arbeit endlich gemacht wird! Und dass das wahre Problem in der Sozialhilfe nicht auf der "privaten Seite" liegt, sondern auf der behördlichen!
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