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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht November 2013

sozialhilfeduvetbewilligung512jahre

Datum

Inhalt


1. November 2013:

Thema: Sanktionen als Hauptbestandteil der "Sozialhilfe"
Der Fürsorgekrieg der Fürsorgebehörde Ingenbohl

Gemäss Schwyzer Sozialhilfegesetz ginge es im Grundsatz darum, die Situation Bedürftiger zu verbessern. In der Sozialhilfe-Praxis der Fb Ingenbohl geschieht genau das Gegenteil:
- Nichtgewährung situationsbedingter Leistungen gemäss SKOS und Schwyzer Handbuch zur Sozialhile
- Verweigerung minimaler Integrationszulagen
- notorische Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% (z.B. für 4 Monate) wegen Nichtbesuchs des Sozialberaters Rico Baumann. Die Behörde kann unnötige Termine für eine angeblich notwendige Besprechung "von Nichts" ansetzen. Wer sozialberhördlichen Nonsens nicht mitmacht, der verstösst gegen die Mitwirkunspflicht.
Dabei müsste der Grundsatz gelten: Grundrechte kürzt man nicht!

Notwendige Mitwirkung oder bloss Schikane?
Behörden sind auf Angaben eines Hilfesuchenden logischerweise angewiesen - nicht das wird kritisiert. Kritisiert wird die allgemein übliche Sozialhilfepraxis, zur reinen Beschäftigung von Sozialberatern Klienten einzuladen. Leisten diese dann der Einladung keine Folge, wird postwendend die Sozialhilfe um 15% gekürzt. Es geht gar nicht um Hilfe für die bedürftigen Person, sondern in Wirklichkeit darum, behördlich legal eine 15%ige Kürzung vornehmen zu können - das ist das Ziel. Dies ist nur ein Beispiel für die komplette Scheinheiligkeit und Verlogenheit im Sozialhilfe-Bereich.

Um was geht es: Um Repression oder Verbesserung der Situation?
Statt dass Sozialhilfe dazu da wäre, Menschen aufzubauen und ihre (wirtschaftliche) Situation zu verbessern, wird eine Politik der permanenten Repression betrieben. Es würde mich nicht verwundern, wenn sich in ein paar Jahren oder spätesten in ein paar Jahrzehnten die Schwyzer Regierung zusammen mit der Justiz und Verwaltung für die falsche Armuts-Politik bei Betroffenen (Bedürftigen) entschuldigen müsste (wie das heutzutage mit Verspätung betr. Administrativ Versorgten geschieht). Denn die Strategie, welche im Kt. Schwyz (und anderswo auch) betrieben wird, ist nicht auf die Armutsbekämpfung, sondern auf (Behinderten)Diskriminierung und Armutszementierung aus.

Die Mentalität, welche früher für "administrativ Versorgte" sorgte, findet man heutzutage noch bei einem von der Fb Ingenbohl bezahlten Honorar-Anwalt
Solche wahren Worte sind sich Leute, welche in einem Innerschwyzer Duckmäuserkanton wohnen, nicht gewohnt. Und derjenige, der sagt, was Sache ist, fällt auf. Aber anders geht es nicht, als gegenüber den Falschen, Verlogenen und Heuchlern Rückgrat zu zeigen.

tacitusbestraftengeistesheldenwaechstansehenzu

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4. November 2013:

Thema: Die jahrelange Verhinderungspolitik der Fb Ingenbohl am praktischen Beispiel
Wie lange dauert es, bis Bedürftige in der Gemeinde Ingenbohl in den Genuss von neuen Duvets kommen dürfen? Wie der vorliegend dokumentierte Fall belegt: über 5 1/2 Jahre!
Was jetzt folgt ist Ingenbohler Sozialhilfe-Realität. Weil hier jedoch eine Behörde involviert ist, erfahren Sie davon nichts aus dem "Bote der Urschweiz". Und auch nicht aus anderen Mainstream-Medien.

Eine Duvet-Beschaffung, welche dank Sozialhilfe-Bürokratie selbst nach 5 1/2 Jahren immer noch nicht (ganz) abgeschlossen ist!

Bereits vor Jahren (2008!) hatte ich bei der Gemeinde Ingenbohl Antrag für die Beschaffung von neuen Bettwaren gestellt. "Selbstverständlich" entschied die Fb Ingenbohl in der Sache negativ bzw. verzögernd. Weil es sich um den von der Gemeinde Ingenbohl ungeliebten Urs Beeler handelt.

Antrag im Jahre 2008
So verfügte die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit Beschluss Nr. 515 vom 7. April 2008 (versendet am 10. April 2008) was folgt: „Die Prüfung der Kostengutsprache für eine neue Matratze sowie für den übrigen Bettinhalt (Duvet, Kissen, Anzug) wird aufgeschoben, bis ein medizinisches Gutachten von einer durch die Fürsorgebehörde vorgeschlagenen Fachperson vorliegt.“
Merke: Für eine Duvet-Beschaffungsbewilligung braucht es in der Gemeinde Ingenbohl extra ein medizinisches Gutachten!

Bewilligung im Jahre 2013
Die Sache betr. einer notwendigen Beschaffung von Bettwaren zieht sich in der Folge über mehr als 5 1/2 Jahre (!) hin (trotz nachfolgend zitiertem RRB bis in den Winter 2013/2014).
In RRB Nr. 737 vom 20.8.13 hält der Regierungsrat des Kt. Schwyz auf Seite 7 unter Ziffer 3.1 dann abschliessend fest: 3.1 „Die Vorinstanz hat in ihrem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 in Dispositivziffer 1 die hälftige Kostengutsprache für die Beschaffung von sogenannten Encasing-Bezügen (Duvets-, Kissen- und Bettbezüge) erteilt. Aus diesem rechtskräftigen Beschluss geht indes nicht eindeutig hervor, ob die Vorinstanz auch die Kostengutsprache für Duvets und Kissen erteilt hat. Gemäss der Begründung im angefochtenen Beschluss Nr. 171 vom 30. April 2013 (vgl. Ziff. 4 ‚zu Antrag 6’, S. 4) sowie aus der Vernehmlassung der Vorinstanz vom 3. Juni 2013 (vgl. ad 4, S. 5) ergibt sich indes eindeutig, dass die Vorinstanz selber davon ausgeht, dass sie mit dem Beschluss Nr. 3 vom 26. Juli 2010 die Übernahme der Hälfte der Kosten nicht nur für die Anschaffung der Bezüge, sondern auch für die Duvets und Kissen zugesichert habe. Die Vorinstanz hat somit über die Kostenübernahme für die Duvets und Kissen bereits rechtskräftig entschieden.“

Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung Ingenbohl...
Am 4. Dezember 2013 gelange ich mit nachfolgendem Inhalt (Mail) an den Ingenbohler Sozialberater Rico Baumann: "Ich informiere Sie dahingehend, dass COOP aktuell eine 50%-Aktion auf Duvets und Kissen durchführt (siehe Anhang). Meine Frau und ich möchten nach Jahren der erfolgreichen behördlichen Verhinderung/Verzögerung selbstredend sehr gerne von dieser günstigen Gelegenheit profitieren und ersuchen der guten Ordnung halber auch noch die Sozialberatung Ingenbohl um 'offizielle Erlaubnis', nach Verstreichen eines mehr als halben Jahrzehnts (!) die regierungsrätlich zugesprochenen Duvets und Kissen tatsächlich, d.h. konkret beschaffen zu können, da sich die Gemeinde Ingenbohl daran ja hälftig zu beteiligen hat (siehe oben) und die Sozialberatung diesen Anteil im Anschluss an den Kauf vergüten muss.
Selbstverständlich erhalten Sie für die Vergütung die entsprechenden Kaufbelege/Quittungen.
Ich hoffe sehr, dass diese 'endlose Bettgeschichte' nach über 5 1/2 Jahren heute, den 4.12.2013, doch noch zu einem
'Happy End' kommen kann.
Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme, Ihre Kostengutsprache und Ihre Bemühungen. 
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler"

Eine Kopie obiger Mail geht an Alt-Regierungsrat Peter Reuteler, lic. jur. Michael Hagenbuch vom Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz sowie Fürsorgepräsidentin Patricia Mettler-Kraft.

Wer jetzt meint, damit sei die Sache ausgestanden und könnten die Duvets nach 5 1/ 2 Jahren endlich beschafft werden, der kennt nicht die Fb resp. Sozialberatung Ingenbohl!
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 meldet sich der Ingenbohler Sozialberater Rico Baumann mit der Mitteilung, für 1 Duvet und 1 Kissen werde Kostengutsprache erteilt, aber für das zweite Duvet und Kissen müsse die Fb Ingenbohl erst noch entscheiden...
Nochmals zur Erinnerung: Es ist Schwarz auf Weiss belegt, dass es vorliegend die Fürsorgebehörde Ingenbohl geschafft hat, eine Bettwaren-Beschaffung um sage und schreibe mehr als 5 1/2 Jahre hinauszuzögern! Doch damit nicht genug: Erst der Ehemann darf von einem neuen Duvet und Kissen profitieren - die Ehefrau nicht!
Schreiben Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl / Kostengutsprache für lediglich 1 Duvet und 1 Kissen / 10.12.13, mit Anmerkungen in Rot, 356 KB.

Dies ist lediglich ein Beispiel...
...für den fürsorgebehördlichen Wahnsinn, der sich in der Gemeinde Ingenbohl abspielt. Durch journalistisches Schweigen des "Boten der Urschweiz" und selbst von Fasnachtsblättchen streng gehütet. Niemand soll erfahren dürfen, was sich effektiv in der Schwyzer resp. Ingenbohler Sozialhilfe abspielt. Denn dann müsste man erkennen, dass im Kanton Schwyz nicht der private, sondern der behördliche Sozialhillfemissbrauch ein grosses Problem darstellt, gegen das dringend Massnahmen ergriffen werden müssten!

Wer jetzt meint, dies sei ein krasser Einzelfall, der irrt...
Allein für die Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten war ein 3 Jahre dauernder Rechtsstreit mit der Gemeinde Ingenbohl notwendig. Haben Sie davon etwas im "Bote der Urschweiz" lesen können? Selbstverständlich nein.

Stellen wir uns jetzt auch noch die ökonomische Frage...

Jedermann kann sich selber ausrechnen, welche Aufwände (sprich Kosten) eine behördliche Beschaffungsverzögerung um 5 1/2 Jahre verursacht. Der Komplett-Witz oder die Komplett-Absurdität: 1 Stunde (oder etwas mehr) "Honorar-Anwalt" Alois Kessler kostet die Gemeinde Ingenbohl gleichviel wie 1 nagelneues Duvet!
"Bote"-Tabu:
Aus den Stunden, die der Ingenbohler Honorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl verrechnet hat oder noch verrechnen wird, könnten mittlerweile wohl locker über 100 Duvets für Bedürftige beschafft werden!

Das ist Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl...
Für die Beschäftigung ihres (Ingenbohler) Honorar-Anwalts wirft die Gemeinde Ingenbohl vier- und fünfstellige Beträge aus dem Fenster. Gleichzeitig wird der Antrag für 1 neues Duvet und 1 Kissen um mehr als 5 1/2 Jahre hinausgezögert - nur weil der Antragsteller Urs Beeler heisst. Verrückte Welt!

Das Aufdecken behördlichen Sozialhilfe-Skandale soll verhindert werden
Wie unter der Monats-Rubrik "September 2013" nachzulesen ist, versuchte der Honorar-Anwalt der Fb ingenbohl lic. jur. Alois Kessler alles, um mir die Prozessfähigkeit abzusprechen. Warum wird mit solchem (absurden) Geschütz aufgefahren? Die Antwort ist einfach: Weil durch das lückenlose Aufdecken ihrer "Sozialhilfepolitik" die Gemeinde Ingenbohl (und nicht nur die!) komplett ihr Gesicht verliert! Dass einer aufgrund von konkreten Beispielen im Sozialhilfebereich aufzeigt, was in der Sozialhilfe tatsächlich abläuft, ist das Letzte, was ein Honorar-Anwalt bzw. eine Fürsorgebehörde (für ihr Image) brauchen können. Aber es ist nötig, dass diese Arbeit endlich gemacht wird! Und dass das wahre Problem in der Sozialhilfe nicht auf der "privaten Seite" liegt, sondern auf der behördlichen!

derhonoraranwaltprofitiert
sozialhilfemachtkrank

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4. November 2013:

Thema: Auf die jahrelange Verhinderungs- und Nicht-Lösungsstrategie der Gemeinde Ingenbohl folgt die "sanfte" Abschiebungsstrategie
MCS-gerechtes Wohnen soll nach herrschender Behördenauffassung im Talkessel Schwyz nicht ermöglicht werden, sondern die neue Schwyzer/Ingenbohler Strategie lautet, Urs Beeler in den Kt. Zürich abzuschieben
Für einmal ein kurzes, aber interessantes Schreiben des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl.
Zum Inhalt: In Brunnen, ja im ganzen Talkessel Schwyz (vgl. das Verhalten der Gemeinde Schwyz in den Jahren 2004 bis mitte 2007; mitte 2007 bis heute Gemeinde Ingenbohl) will man seit mittlerweile mehr als 8 Jahren das Problem MCS-gerechter Wohnraum nicht lösen (helfen). Nicht einmal mittels Unterstützung des Vereins MCS-Haus.

Wie sieht die "Schwyzer Lösung betr. MCS-gerechtem Wohnraum" aus?
Das "Problem" soll mittels Abschiebung von Urs Beeler in den Kt. Zürich gelöst werden...
RA lic. jur. Alois Kessler weist auf das MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach hin / 4.11.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 5,2 MB.
PS: Interessant ist das Schreiben auch noch aus anderer Sicht. Die "Doppelstrategie" der Fb Ingenbohl wird entlarvt:
Zum einen verhängt besagte Behörde am Laufmeter Sanktionen (Budgetkürzungen um 15% für mehrere Monate!) - parallel dazu outet sich der behördliche Honorar-Anwalt als Geldeintreiber (finanzieller Druck auf Bedürftige!).
Zum Thema "verlorene Prozesse": Etliche Prozesse waren/sind trotz guter oder gar sehr guter Argumente einfach nicht gewinnbar. Einerseits, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht für Betroffene ungünstig (minimalistisch!) sind. Andererseits sind manche Prozesse bei einer "politischen Justiz" oder "Behördenschutzjustiz" einfach nicht gewinnbar - selbst, wenn noch so stichhaltige Argumente vorgebracht werden.

oktober2013werbeschreibenwinterhilfedesktschwyz

Oben: Das Werbeschreiben Oktober 2013 der Winterhilfe des Kt. Schwyz für Spendengelder. Darin wird behauptet, es würde Bedürftigen auch finanziell geholfen. Spendenschreiben der Winterhilfe des Kt. Schwyz / Oktober 2013, mit Anmerkungen in Rot, 1,4 MB.
Pia Isler, Geschäftsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz, in ihrem Antwortschreiben vom 7.11.13 auf Seite 2: "Hinweis: Die Winterhilfe Schwyz leistet grundsätzlich keine Barauszahlungen direkt an die
Gesuchssteller."
Antwortschreiben von Pia Isler, Geschäftsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz, auf das Bettwaren-Gesuch vom 4.11.13 / 7.11.13, mit Anmerkungen in Rot, 6,1 MB.

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4. November 2013:

Thema: Eine Zwischenbilanz
Duvet-Gesuch an die Winterhilfe

Für den praktizierten "Fürsorgewahnsinn" sind jedoch nicht nur Gemeindebehörden verantwortlich, auch die Justiz "hilft" aktiv mit. So ist aus einem früheren Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts zu entnehmen, dass in der "Bettwaren-Geschichte" die Gemeinde Ingenbohl lediglich hälftig aufzukommen habe und für den Rest Stiftungen und Fonds anzuschreiben seien - ein verwaltungsrechtlicher "Bruhin-Klassiker" im Sozialhilfebereich. (Motto: bei den Ärmsten sparen.)
Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin ging damals in seiner unermesslichen (..) davon aus, dass eine Beschaffung der anderen Hälfte durch das Anschreiben von Stiftungen und Fonds auch tatsächlich möglich ist. Leider aber sieht auch hier die Realität etwas anders aus...

Armut wird institutionalisiert - mit Hilfe der Winterhilfe
Jeder normale Mensch geht davon aus, dass er mit einem über 10 Seiten (inkl. Beilagen) umfassenden ausgefüllten und unterzeichneten Gesuch an die Winterhilfe des Kt. Schwyz nach über 5 1/2 Jahren auch endlich Hilfe (Duvet!) erhält. Denn schliesslich wird dies von der Winterhilfe so propagiert: Bedürftige erhalten Hilfe!

Auch das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe macht Werbung für die Winterhilfe resp. empfiehlt diese
Dort heisst es auf Seite 8: „Über die Winterhilfe Kanton Schwyz, Etzelweidstrasse 18, 8834 Schindellegi, kann mit einem Gesuch aus dem Bettenfonds Bett und Bettinhalt beantragt werden."
Wie in der Sozialhilfe gängig: Es "kann" beantragt werden - der Erfolg jedoch ist total ungewiss.
Gesuch an die Winterhilfe des Kt. Schwyz um eine hälftige Kostenübernahme für neue Bttwaren / 4.11.13, mit Anmerkungen in Rot, 15,5 MB
.

aerztlichesattest

Dieses ärztliche Attest von Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier datiert vom 21.1.09 (damals noch PD). Trotz Vorliegen dieses Arztzeugnisses schafft es die Fürsorgebehörde Ingenbohl, die Bettwarenbeschaffung erfolgreich um Jahre zu verzögern! Das nenne ich behördlichen Sozialhifemissbrauch. - Warum kann man über solchen, seit Jahren stattfindenden behördlichen Sozialhilfemissbrauch im "Bote der Urschweiz" und anderen Medien nichts lesen? Weil die Wahrheit im Sozialhife- und auch Sozialversicherungsbereich tabu ist und es darum geht, Behörden, egal was sie tun, zu schützen?

malsovielemillionaerewiesozialhilfeempfaenger
honoraranwaltkonsequentebudgetkuerzungen

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5. November 2013:

Thema: Auf die jahrelange Verhinderungs- und Nicht-Lösungsstrategie der Gemeinde Ingenbohl folgt die "sanfte" Abschiebungsstrategie
Muammar Gaddafi wurde seinerzeit nahegelegt nach Venezuela ins Exil zu gehen - er lehnte ab und starb in der Folge den Märtyrertod. Mir wird behördlicherseits nahegelegt ins Zürcher Exil zu gehen...
Zugegeben: vielleicht ein etwas schräger Vergleich (nicht alle verstehen meinen Humor). Denn was verbindet mich mit Gaddafi? Muammar Gaddafi wurde am 7. Juni 1942 in Qasr Abu Hadi geboren; ich 21 Jahre später am 7. Juni 1963 in Luzern.
Um nicht in die behördliche Offside-Falle "Verletzung der Mitwirkungspflicht" geraten zu können (behördliches Ziel: Mietzinskürzung!), wurde bei der Genossenschaft Gesundes Wohnen in Zürich (MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach) sofort ein Mietgesuch eingereicht. Details dazu werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt resp. in kommenden Verfahren veröffentlicht.
Anmeldung/Bewerbung bei der Wohnbaugenossenschaft GESUNDES WOHNEN MCS / 5.11.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 5,9 MB.
PS: Sollte mich Zürich mit offenen Armen empfangen, bin ich gerne bereit, dorthin ins Exil zu gehen. Besser jedenfalls, als im Kanton Schwyz bis zum Tod sinnlosem behördlichem Mobbing (Willkür, Schikanen, Sanktionen, Budgetkürzungen bis aufs Blut) ausgesetzt zu sein. Ich kann dann von Zürich aus immer noch mit den "Ingenbohler bzw. Schwyzer Verhältnissen" abrechnen.

nurmutdasueberbrueckensieschon

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7. November 2013:

Thema: Die "Bettwaren-Geschichte" und kein Ende
Nach mehr als 5 1/2 Jahren endlich ein Happy-End in der Duvet-Frage? Aber nicht mit der Winterhilfe des Kt. Schwyz!
Aus dem Werbeschreiben der Winterhilfe vom Oktober 2013: "Die Winterhilfe in Ihrer Nähe hilft dort, wo die Not am grössten ist. Ihre Spende ermöglicht uns, Familien oder auch Einzelpersonen rasch und zielgerichtet zu unterstützen und sie so vor ausweglosen Situationen zu bewahren."
Lesen Sie hier das Antwortschreiben von Pia Isler, Geschäftsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz und lernen Sie, wie die Bürokratie der Winterhilfe in der Praxis funktioniert.

Antwortschreiben von Pia Isler, Geschäfsführerin der Winterhilfe des Kt. Schwyz auf das Bettwaren-Gesuch vom 4.11.13 / 7.11.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 6,1 MB.

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