24. Juni 2014:
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Thema: Der Ingenbohler Honorar-Anwalt als "Zeilenhonorar-Anwalt" Die Vernehmlassungen von Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler in Sachen VB 177/2014, VB 178/2014 und VB 179/2014 Weil die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) sich seit Dezember 2010 weigert, korrekt Ergänzungsleistungen (EL) auszuzahlen, landet IV-Rentner Urs Beeler systembedingt in der Ingenbohler Sozialhilfe. Statt einfach zu bevorschussen und zu warten, bis die AKSZ eines Tages wieder zahlt, werden zeitintensive und teure sozialhilfebehördliche Leerläufe fabriziert. Dies alles zusätzlich kombiniert mit ständigen Androhungen von Leistungskürzungen oder gar -einstellung.
Offensichtlich geht es einfach darum, dass das "Ingenbohler Sozialsystem" und ihr Honorar-Anwalt beschäftigt sind Da das Ganze seit Jahren im Grunde eine einzige behördliche Zwängerei/Schildbürgerei darstellt, darf es niemand offiziell erfahren. Damit es zumindest lokal niemand erfährt, dafür sorgt das Schwyzer Lokalboulevardblatt "Bote der Urschweiz".
Warum ist solcher Unsinn überhaupt möglich? Weil das "hervorragende Schweizer Sozialsystem" eben in Wahrheit gar nicht so hervorragend und perfekt ist, wie es immer wieder laut hinausposaunt wird. In vorliegendem behördlichen Schildbürger- bzw. Trauerspiel wird seit Jahren versucht, einen IV-Rentner, der grundsätzlich einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätte, künstlich auf Sozialhilfeniveau abzustufen. Dass so etwas überhaupt möglich ist, zeigt, dass eine effektive Existenzsicherung von IV-Rentnern in der Schweiz gar (noch) nicht existiert. Statt für eine selbstverständliche Existenzsicherung von Behinderten und Alten zu sorgen, sorgt das System für die finanzielle Existenzsicherung von im Sozialhilfebereich tätigen Beamten sowie Honorar-Anwälten. Die Vernehmlassungen von Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler in Sachen VB 177, VB 178 und VB 179/2014 vom 23.6.14 / 24.6.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 30,2 MB.
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