10. März 2014:
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Thema: Der "Fürsorgekrieg" der Fb Ingenbohl Antwort auf Schreiben Schertenleib "Rechtliches Gehör" vom 28.2.14 Ein Dauebrenner und Trick der Fb Ingenbohl ist es seit Jahren, einen angeblichen Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht vorzuwerfen. In vorliegendem Brief wird auf die Vorwürfe von Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, in seinem Schreiben "Rechtliches Gehör" vom 28.2.14 detailliert Stellung genommen. Auszug S. 1: "Wie hinreichend bekannt und unter www. urs-beeler.ch (Monat Februar 2014) dokumentiert ist, hat die Fb Ingenbohl nicht nur unter das soziale, sondern unter das absolute Existenzrninimum sanktioniert. Dort ist ausserdem der Kern der Ingenbohler Fürsorgepolitik ausführlich beschrieben. Die Fb Ingenbohl meint nun anscheinend, auf der einen Seite könne sie sich rechtsmissbräuchlich verhalten (Kürzung unter Existenzminimum!), gleichzeitig fordert man (trotz monatelangen Schikanen und Sanktionen!), Bedürftige müssten dann aber auch noch demütig auf der Sozialberatung Ingenbohl erscheinen." Interessant ist, dass die Fb Ingenbohl selbst ihrer Mitwirkungspflicht nicht in der Form nachkommt, wie man sie von einer Behörde erwartet.
Per eingeschriebenem Brief am 19.9.13 zu Handen der Fürsorgebehörde Ingenbohl eingereichte Anträge wurden bis heute gar nicht behandelt! Auch das gibt es: Vor fast einem halben Jahr wurden der Fb Ingenbohl Anträge gestellt, die während Monaten gar nicht behandelt wurden. D.h.: Wäre die Behörde nicht via Schreiben vom 10. März 2014 daran erinnert worden, wäre die Sache einfach "vergessen" gegangen. Nicht einmal der Honorar-Anwalt konnte an diesem peinlichen Vorfall (nicht behandelte Anträge) etwas abstreiten oder beschönigen.
Der Unterschied zwischen behördlicher Mitwirkungspflicht und derjeniger von Bedürftigen Wenn Sozialhilfeempfänger als Zeichen des politischen Protests gegen die Sanktions- und Schikanepolitik von Fürsorgebehörden Termine auf der Sozialberatung nicht wahrnehmen, wird dies als grosser Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht interpretiert. Die angepasse (Lokal)Boulevardpresse kommt dann und fordert, solche *Verstösse" dürften von Behörden - harte Linie! - nicht toleriert werden. Zumindest müsse in einem solchen "Verweigerungs"-Fall der Grundbedarf um mindestens 15% gekürzt werden. "Sozialhile-Sklaventum" wird von besagten Medien als "selbstverständlich" gefordert.
Was aber publizieren "Blick" und "Mini-Blick", pardon "Bote der Urschweiz", wenn Behörden selber ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen? Antwort: In einem solchen Fall wird die behördliche Nichtmitwirkung einfach totgeschwiegen. So funktioniert der heutzutage betriebene Journalismus. Es lohnt sich, die nachfolgende Stellungnahme zu lesen. Antwortschreiben "Rechtliches Gehör" von Urs Beeler / Hinweis auf bisher nicht behandelte Anträge vom 19.9.13 / 10.3.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 21,4 MB.
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