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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Jahres-Übersicht 2011

Monat

Anträge, Behörden- und Gerichtsentscheide

Datum

Inhalt


3. Januar 2011:

Thema: Die Ausgleichskasse Schwyz und ihre Eigendynamik
Der (schlechte) Witz oder besser die Absurdität des Jahres: Die Ausgleichskasse Schwyz informiert über eine Erhöhung der EL, zahlt diese aber widerrechtlich nicht aus,
mit Anmerkungen in Rot, (Mitteilung der Ausgleichskasse des Kt. Schwyz betr. Erhöhung der Ergänzungsleistungen (EL) auf den 1. Januar 2011 / 3.1.11, PDF 2,0 MB)


3. Januar 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kantons Schwyz in Sachen VB 389/2010 -
Beschwerde Urs Beeler gegen die Fürsorgebehörde Ingenbohl betreffend wirtschaftliche Hilfe - Vernehmlassung der Fb Ingenbohl vom 30.12.10
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kantons Schwyz in Sachen VB 383/2010 - Vernehmlassung der Fb Ingenbohl vom 30.12.10, mit Anmerkungen in Rot, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 389/2010 und VB 383/2010 inkl. Vernehmlassungen der Fb Ingenbohl vom 30.12.10 / 3.1.11, PDF 11,6 MB)



10. Januar 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Antwort des Abteilungsleiters Soziales der Gemeinde Ingenbohl, Patrick Schertenleib, auf meine Schreiben vom 19. Dezember 2010 (Einstellung EL/Nachzahlung WSH) sowie mein Brief vom 17. Dezember 2010, (Antwortschreiben des Leiters der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl / 10.1.11, PDF 8,6 MB)


18. Januar 2011:

Gegenstand: "Häfeli-Deckeli" oder wie korrupte Behörden und deren Beamte von der Justiz geschützt werden - Beispiel: Die Staatsanwaltschaft des Kanton Schwyz wäscht schmutzige Behördenwäsche (der Ausgleichskasse Schwyz) rein
Von behördlich willkürlich frei erfundenem Einkommen und wie die Justiz mit Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung mit diesem Thema umgeht.
Falls Sie bisher naiv und gutgläubig an den Schweizerischen Rechtsstaat geglaubt haben - lesen Sie unbedingt dieses juristische Schriftstück!

Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz in Sachen Strafanzeige gegen Gabriela Schnüriger und ihren Vorgesetzten Othmar Mettler (beide Ausgleichskasse Schwyz) wegen Amtsmissbrauch, mit Anmerkungen in Rot (Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kt. Schwyz in Sachen Gabriela Schnüriger und Othmar Mettler (beide Ausgleichskasse Schwyz) / 18.1.11, PDF 6,9 MB)



28. Januar 2011:

Thema: Krankenkassen-Prämien
Korrekte Mitteilung der Ausgleichskasse Schwyz betr. Prämienverbilligung 2011, mit Anmerkungen in Rot, (Mitteilung Ausgleichskasse Schwyz betr. Prämienverbillidung 2011 / 28.1.11, PDF 2,2 MB)
Kommentar: In diesem Jahr 2011 kassiert die CSS Versicherung, die ich nicht empfehlen kann, stolze Fr. 3'852.--!

Datum

Inhalt


8. Februar 2011:

Gegenstand: Abrechnung von medizinischen Behandlungs- und Medikamentenkosten mit der EL
Vergütung Selbstbehalte CSS-Rechnungen - Kostenbeteiligung im Sinne von Art. 6 ELKV und Art. 7 ELKV, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an Andrea Beeler von der Ausgleichskasse Schwyz betr. Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten / 8.2.11, PDF 23,8 MB)


9. Februar 2011:

Gegenstand: MCS-gerechtes Wohnen
Ein "grosses Geheimnis" wird gelüftet: Zu Händen des Regierungsrates des Kt. Schwyz wird ein Plan des Zimmers "Seelisberg" mit Materialangaben eingereicht. (Einreichung des geheimnisumwitterten Zimmerplans "Seelisberg" z.H. des Regierungsrates des Kt. Schwyz / 9.2.11, PDF 2,9 MB)
PS: Obwohl dieses Thema bereits vor Jahren behandelt und abgehakt wurde, gelang es einem bejahrten Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten, der punkto MCS nicht auf der Höhe der Zeit ist, es wieder neu aufs Tapet zu bringen. Seither ist die Fb Ingenbohl geradezu paranoid auf dieses (längst behandelte) Thema versessen, organisiert baubiologisch unfähige bzw. nicht unabhängige, dafür umso teurere Gutachter usw. Wer es wagt, all die behördliche Heuchelei und die damit verbundenen Lügen in Frage zu stellen bzw. sich weigert,daran teilzunehmen, verstösst gegen ein die Schwyzer Sozialhilfe dominierendes Schlagwort: die Mitwirkungspflicht!
Beim in dieser Weise interpretierten Wort "Mitwirkungspflicht" kommt mir immer Wilhelm Tell in den Sinn, der sich weigerte, den Gessler-Hut zu grüssen!

Datum

Inhalt


10. März 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Antwort auf das Schreiben der Sozialberatung vom 24.2.11 - Anforderung einer anfechtbaren Verfügung, mit Anmerkungen in Rot, (Anträge an die Fb Ingenbohl und Antworten auf das Schreiben der Sozialberatung Ingenbohl vom 24.2.11, PDF 8,6 MB)


22. März 2011:

Thema: "Standortgespräch". Weil die Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl offensichtlich zuviel Personal beschäftigt und diese Tatsache intern rechtfertigt sein muss, werden Sozialhilfeempfänger immer wieder zu (sinnlosen, weil objektiv gar nicht notwendigen!) Terminen aufgeboten. Dabei steht weniger das Lösen von Problemen, sondern die Schikane im Vordergrund. Primär geht es darum, später dem Klienten vorwerfen zu können, er habe seine "Mitwirkungspflicht" verletzt.... Doch der Schwindel und die behördliche Scheinheiligkeit fliegen langsam auf.
Einladung zu einem Alibi-Standortgespräch bei der Sozialberatung Ingenbohl, mit Anmerkungen in Rot, (Einladung zu einem "Standortgespräch" durch die Sozialberatung Ingenbohl / 22.3.11 , PDF 332 KB)


25. März 2011:

Thema: Nicht wahrgenommene Alibi-"Standortgespräche" - diesen wird standardmässig ein behördliches Schreiben betr. Rechtlichem Gehör nachgeschoben
Standardschreiben der Sozialberatung Ingenbohl betr. "Rechtlichem Gehör", mit Anmerkungen in Rot (Schreiben "Rechtliches Gehör" der Sozialberatung Ingenbohl / 25.3.11, PDF 628 KB)


29. März 2011:

Gegenstand: Im Dezember 2010 wegen der Einstellung der EL-Zahlungen notwendige Beschwerden und Aufsichtsbeschwerden gegen die Fb Ingenbohl, um das wirtschaftliche Überleben sicherzustellen
Ein interessanter (weil informativer!) und lesenswerter, jedoch nicht ganz über alle Zweifel (pauschale Ablehnung betr. Auszahlung situationsbedingter Leistungen!) erhabener, von "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes ausgearbeiteter RRB Nr. 347/2011 vom 29. März 2011, mit Anmerkungen in Rot, (RRB Nr. 347/2011 vom 29.3.11 / Versand 5.3.11, PDF 37,9 MB)

aloiskesslerklein

Der Fall "Hotel-Urs" nimmt nach Jahren politische Dimensionen an.
Statt jedoch das Problem MCS-gerechter Wohnraum endlich adäquat (gemäss Arztzeugnissen des Spezialisten > SCHADSTOFFFREIER WOHNRAUM!) unkompliziert, effizient und kostengünstig lösen mithelfen zu wollen, sucht die offensichtlich unbelehrbare Fb Ingenbohl weiter die (sinnlose) juristische Auseinandersetzung. Dafür engagierte sie still und heimlich - wie sich jetzt erst nach Wochen herausstellt - den Schwyzer Oberst a.D., juristischen Haudegen und Innerschwyzer CVP-Polit-Star Rechtsanwalt lic. jur. Alois Kessler resp. seine renommierte Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer und Giacomini, Schwyz.

Datum

Inhalt


4. April 2011:

Thema: Rechtliches Gehör
Antwort auf das Schreiben der Sozialberatung Ingenbohl vom 25. März 2011
(geöffnet 4.4.11) - Rechtliches Gehör, mit Anmerkungen in Rot, (Antwort auf das Schreiben "Rechtliches Gehör" der Sozialberatung Ingenbohl vom 25. März 2011 / 4.4.11, PDF 13,9 MB)
Bitte lesen Sie UNBEDINGT dieses aus der innersten Seele geschriebene Dokument, dessen Inhalt auch RA lic. jur. Alois Kessler, Schwyz, mächtig beeindruckt hat!


13. April 2011:

Motto: "Ja nicht das Problem (MCS-gerechter Wohnraum) lösen!" - Oder wie Behördendummheit über alles geht
Statt sich endlich für MCS-gerechten Wohnraum einzusetzen, engagiert die Fb Ingenbohl eine teure Anwaltskanzlei!


14. April 2011:

Thema: Rechtliches Gehör
Eine der Hauptaufgaben sieht die Fb Ingenbohl darin, unter irgend einem Vorwand Bedürftigen einen angeblichen "Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht" unterjubeln zu können. Die Strategie bzw. das Ziel dahinter heisst Budgetkürzung. Heuchelei und Verlogenheit pur - aber so funktioniert nun einmal "Sozialhilfe" im Kt. Schwyz
Das Schreiben der Sozialberatung Ingenbohl, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben "Rechtliches Gehör" der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl / 14.4.11, PDF 5,1 MB)


16. April 2011:

Gegenstand: Ergänzungsleistungen (EL) und Diätkosten
Eine offensichtlich korrupte Abteilung innerhalb der Ausgleichskasse Schwyz bringt es nicht nur fertig, mit fadenscheiniger, willkürlicher, erlogener "Begründung" die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) zu stoppen, dieselbe mafiose Abteilung streicht völlig willkürlich auch noch die höchstrichterlich (Bundesgericht!) zugesprochenen monatlichen Diätkosten!
Einsprache gegen die ablehnenden EL-Verfügungen vom 23.11.
und 25.11.10 - Ergänzung Nachzahlung Diätkosten, mit Anmerkungen in Rot, (Einsprache bei der Ausgleichskasse des Kt. Schwyz betr. willkürlicher Nichtauszahlung von lebensnotwendigen Diätkosten / 16.4.11, PDF 1,1 MB)

16. April 2011:

Gegenstand: Abrechnung von medizinischen Behandlungskosten mit der EL
Vergütung Selbstbehalte CSS-Rechnungen - Kostenbeteiligung im Sinne von Art. 6 ELKV und Art. 7 ELKV, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an Andrea Beeler von der Ausgleichskasse Schwyz betr. Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten / 16.4.11, PDF 2,3 MB)

16. April 2011:

Gegenstand: Abrechnung von medizinischen Behandlungskosten mit der CSS
Schreiben an Teamleiterin Jasmin Müller von der CSS Versicherun
g betr. Vergütung von medizinische Behandlungskosten (Rückforderungsbeleg), (Schreiben an CSS Versicherung betr. Vergütung von Arzt- und Medikamentekosten / 16.4.11, PDF 4,4 MB)


26. April 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Antwort (an die Fb Ingenbohl) auf das Schreiben der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer
und Giacomini vom 13.4.11 (Erhalt 20.4.11) - Anforderung einer anfechtbaren Verfügung, mit Anmerkungen in Rot, (Anträge an die Fürsorgebehörde Ingenbohl inkl. Reaktion auf das Schreiben der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer und Giacomini vom 13.4.11 / 26.4.11, PDF 3,5 MB)


26. April 2011:

Thema: Rechtliches Gehör
Antwort auf das Schreiben der Sozialberatung Ingenbohl vom 14. April 2011 (erhalten am 20.4.11) - Rechtliches Gehör, mit Anmerkungen in Rot, (Antwort auf das Schreiben der Sozialberatung Ingenbohl (Rechtliches Gehör) vom 14. April 2011 / 26.4.11, PDF 3,7 MB)


28. April 2011:

Slogan: "Ja nicht das Problem (MCS-gerechter Wohnraum) lösen!" - An deren Stelle sollen weiter - neu unterstützt durch einen Anwalt - behördliche Leerlauf-, Schikane- und Alibiübungen treten
Eine neue Nachricht von Häuptling "W. L."

Datum

Inhalt

2. Mai 2011:

Thema: Krankenkassenabrechnung usw. mit der Sozialberatung Ingenbohl
Schreiben betr. Krankenkassenabrechnungen, Labor- und Arztrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl, (Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. Krankenkassenabrechnungen, Labor-Rechnungen usw., PDF 8,7 MB)


9. Mai 2011:

Thema: Krankenkasse
Unbequeme Fragen an den Konzernchef der CSS-Krankenkasse Georg Portmann betr. "internen CSS-Verrechnungen" und weshalb Auszahlungen (> Rückforderungsbelege) viel länger dauern als bei der kostengünstigeren Kolping Krankenkasse, mit Anmerkungen in Rot, (Brief an CSS-Konzernchef Georg Portmann / 9.5.11, PDF 19,2 MB)


20. Mai 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Antwort an die Fb Ingenbohl auf das Schreiben ihres Anwalts lic. jur. Alois Kessler, Schwyz, vom 28.4.11 plus weitere Anträge (für die Sitzung der Fb Ingenbohl vom 24.5.11).
Eine klare Durchsage an die Fb Ingenbohl: Statt sich den unnötigen Luxus betr. Beizug einer teurer Anwaltskanzlei zu leisten (welche zur Lösung des zentralen Problems - MCS-gerechter Wohnraum - rein gar nichts beiträgt!) würde sie gescheiter mithelfen, nach Jahren des Leerlaufs und der behördlichen Alibiübungen endlich festen MCS-gerechten Wohnraum zu realisieren. Aber wie sagt doch der bekannte Tierschützer Dr. Erwin Kessler treffend: "Gegen Trägheit und Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens.", (Antwort an die Fb Ingenbohl auf das Schreiben ihres Anwalts lic. jur. Alois Kessler, KWG, Schwyz sowie diverse Anträge / 20.5.11, PDF 9,6 MB)


23. Mai 2011:

Gegenstand: Die Fb Ingenbohl kürzt bei Bedürftigen situationsbedingte Leistungen, wo sie nur kann - gleichzeitig subventioniert sie millionenschwere Architekten (Freitag Architekten, Brunnen) und Rechtsanwälte (Kessler, Wassmer & Giacomini, Schwyz)
Wieviel verdient ein Rechtsanwalt an einem Bedürftigenfall pro Stunde?
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24. Mai 2011:

Thema: Gescheiter MCS-Wohnprojekt unterstützen als teuren Anwalt!
Offener Brief an die Fb Ingenbohl mit einem wiederholten Appell auf den Beizug der renommierten Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer und Giacomini, Schwyz, zu verzichten und stattdessen das innovative MCS-Wohnprojekt, mit dem auf einen Schlag sämtliche Probleme gelöst werden könnten, zu unterstützen, (Schreiben an die Fb Ingenbohl "Appell an die Vernunft" - / 24.5.11, PDF 1,8 MB)


25. Mai 2011:

Gegenstand: MCS-gerechter Wohnraum und wie die korrupte Fb Ingenbohl mit ihrem Anwalt versucht, scheinheilig um eine adäquate Lösung herumzukommen
ABSURD! CVP-Anwalt Alois KGessler droht mit Zwangsmassnahmen falls Urs Beeler bei behördlichen Leerlauf- und Alibiübungen nicht mitmacht! (Aus der "Privatkorrespondenz" von RA Kessler erfahren Sie einiges zum Thema Heuchelei, Verlogenheit und die Funktionsweise von korrupten Behörden.)
Welche Anforderungen fester MCS-gerechter Wohnraum zu erfüllen hat, ist seit Jahren durch die entsprechende Fachliteratur wie durch Arztzeugnisse ausgewiesen. Letztere werden durch die sture Fb Ingenbohl jedoch einfach ignoriert. Verlogen und heuchlerisch versucht betr. Behörde hingegen einen eigenen "Gutachter" ins Spiel zu bringen. Bei diesem Vorhaben soll ihr der Honorar-Anwalt helfen.


25. Mai 2011:

Hinweis betr. Copyright (eine Satire)
Die "Kessler Zwillinge"


31. Mai 2011:

Thema: Krankenkassenabrechnung
Wenn man der CSS Versicherung nicht immer auf die Finger schaut, "vergisst" sie u.U. Rückzahlungen. Einen zu überweisenden Betrag (mit Original-Rechnung als Beilage) in einem A-Post Brief zu erwähnen, genügt oft nicht. Nicht selten ist noch ein eingeschriebenen Brief notwendig, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an die CSS Versicherung betr. einer Arztrechnung, deren Rückerstattung "vergessen" wurde / 31.5.11, PDF 14,5 MB)

Datum

Inhalt


4. Juni 2011:

Thema: Medienbeitrag zum Thema MCS und MCS-gerechter Wohnraum
Der Regional-TV-Sender Tele 1 möchte einen Beitrag über Urs Beeler, MCS und MCS-gerechten Wohnraum bringen - Die Voraussetzungen dazu beschreibt Beeler in seiner Antwort-Mail an Andrea Brun von Tele1


11. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 232 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 232 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 11.6.11, PDF 72,9 MB)
Die vorliegende Beschwerde ist ein Beispiel dafür, dass selbst für "Peanuts" in Zusammenhang mit situationsbedingten Leistungen ein Herkules-Aufwand betrieben werden muss, um vor leider allzu oft politisch-willkürlich negativ entscheidenden Aufsichtsstellen nur den Hauch einer Chance zu haben.
Sehen Sie anhand vorliegender Beschwerde, wie eine solche inhaltlich resp. argumentatorisch ausgelegt sein kann.


14. Juni 2011:

Gegenstand: Wohnkosten und MCS-gerechter Wohnraum
Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 14.6.11, PDF 40,1 MB).
Eine inhaltlich interessante Beschwerde, welche u.a. Bezug zu den hohen Mietkosten im Talkessel Schwyz nimmt und den bis heute praktisch inexistenten sozialen Wohnungsbau im Kt. Schwyz.
Mit der Realisierung des MCS-Wohnprojekts wäre auf ein Schlag obiges Problem und vor allem das Hauptproblem Duftstoff- und Schadstofffreiheit bestmöglich gelöst.
Aber es geht nichts über Behördenignoranz-, dummheit, -sturheit, -unwillen und negative Gesinnung.


15. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdediens des Kanton Schwyz gibt der Fb Ingenbohl Gelegenheit, sich im Rahmen einer Vernehmlassung in Sachen VB 176/2011 und VB 177/2011 bis zum 5. Juli 2011 zu äussern, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 176/2011 / 22.6.11, PDF 712 KB)


16. Juni 2011:

Thema: Die Mitfinanzierung eines MCS-Projekts käme Behörden günstiger als Wohnprovisorien
Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011, mit Anmerkungen in Rot, (Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24.5.11 / 16.6.11, PDF 6,2 MB).
Mit Unterstützung eines MCS-Projekts als Wohnlösung hätten die Behörden schon vor Jahren massiv Geld einsparen können. Vor allem wäre damit längst fälliger fester, duftstoff- und schadstofffreier Wohnraum geschaffen worden. Doch behördliche Ignoranz, Sturheit und negative Gesinnung verhindern dies seit Jahren.


20. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Zweite Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 24. Mai 2011 (Versand 27. Mai 2011), mit Anmerkungen in Rot, (Zweite Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 231 der Fb Ingenbohl vom 24. 5.2011 / 20.6.11, PDF 4,2 MB)


22. Juni 2011:

Gegenstand: Wie Willkür der Ausgleichskasse Schwyz. Verhält sie sich korrupt, müssen Fürsorgebehörden der Gemeinden finanziell einspringen.
Wider besseres Wissens erfindet die Ausgleichskasse Schwyz nachweislich nie erzielte Einkommen. Plus: OHNE Verfügung mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsmittel wird die Auszahlung von höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten willkürlich eingestellt, mit Anmerkungen in Rot, (Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz betr. Auszahlungseinstellung EL / 22.6.11, PDF 9,2 MB)
Das Ganze ist ein filmreifes Beispiel für behördliches Schildbürgertum: Für die Auszahlung der Ergänzungsleistungen, für welche die Ausgleichskasse Schwyz aufkommen müsste, muss als Ersatz die Fb Ingenbohl einspringen.


22. Juni 2011:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe
Der Rechts- und Beschwerdediens des Kanton Schwyz gibt der Fb Ingenbohl abermals Gelegenheit (wegen einer ergänzenden Eingabe von U.B.), sich im Rahmen einer Vernehmlassung in Sachen VB 176/2011 zu äussern, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 176/2011 / 22.6.11, PDF 200 KB)


28. Juni 2011:

Gegenstand: Fürsorgebehördliche OBERHEUCHELEI "Verpflichtung zur Duldung von Augenscheinen" und "baulichen Untersuchungen" betreffend Wohnung Urs Beeler im Hotel Alpina,, Brunnen - div. Anträge
Von behördlicher Heuchelei, Verlogenheit, Taktik sowie über geplante Leerlauf- und Alibiübungen, mit Anmerkungen in Rot, (FB Nr. 247 vom 21.6.11 / 28.6.11, PDF 9,7 MB)
RA Kessler, Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl, hält in seinem Vernehmlassungschreiben vom 4.7.11 an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz selber fest, dass dieser Beschluss mit Sicherheit wiederum von U.B. angefochten werde.
Wenn man dies zum Vornherein weiss bzw. erahnen kann, wieso verfasst man nicht vernünftigere, positivere Beschlüsse, die gar nicht mehr Anlass zu Beschwerden geben?

Datum

Inhalt


1. Juli 2011:

Gegenstand: Korrupte Ausgleichskasse Schwyz - willkürliche Zahlungsverweigerung von Krankheits- und Behinderungskosten
Die mafiose Ausgleichskasse Schwyz resp. die dafür zuständige Abteilung (Othmar Mettler) erfindet willkürlich nicht erzielte Einkommen, beschliesst aufgrund dieser (ihrer eigenen Lüge!) die Auszahlung von EL einzustellen, um später aufgrund der selbst geschaffenen "Tatsache" mit derselben verlogenen Argumentation auch noch keine Krankheits- und Behinderungskosten mehr auszahlen zu müssen, mit Anmerkungen in Rot, (Einsprache gegen die Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz vom 31.5.11 (Versand 3.6.11) / 1.7.11, PDF 17,4 MB)
So funktionieren Schwyzer Behörden, politisch gedeckt von angepassten Medien wie einem "Bote der Urschweiz", der eine seiner Aufgaben darin sieht, solche skandalöse Behördenwillkür nicht journalistisch zu enthüllen (Bitte ja nichts "Kritisches"!), sondern im Gegenteil zu verhüllen, um im Druckbereich keine Behördenaufträge resp. "Behördensympathie" zu verlieren.


1. Juli 2011:

Thema: Für die von der Ausgleichskasse Schwyz nicht übernommenen Krankheitskosten muss die Gemeinde Ingenbohl einspringen
Notwendiger Antrag an die Sozialberatung Ingenbohl betr. Kostenübernahme für die neu von der Ausgleichskasse Schwyz willkürlich nicht übernommenen Krankheitskosten, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. den von der Ausgleichskasse Schwyz nicht übernommenen Krankheitskosten / 1.7.11, PDF 19,2 MB)


2. Juli 2011:

Interview mit MCS-Spezialist Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW, und Urs Beeler vom Verein MCS-Haus, Brunnen
TV-Beitrag von Tele 1 über MCS und schadstofffreies Wohnen


5. Juli 2011:

Gegenstand: Beschwerden Urs Beeler gegen die Fürsorgebehörde Ingenbohl betreffend wirtschaftliche Hilfe
Im Rahmen der Vernehmlassung gibt der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz der Fb Ingenbohl Gelegenheit, sich in der Sache VB 176/2011 und VB 177/2011 zu äussern.
Mit seitenlangem leeren Geschwafel versucht RA Alois Kessler, Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl, offensichtlich den Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz zu lähmen, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung in Sachen VB 176/2011 sowie VB 177/2011 und die Stellungnahme des Rechtsvertreters der Fb Ingenbohl / 5.7.11, PDF 28,7 MB)
(Tipp: Bitte lesen die beiden langatmigen, total 19 Seiten umfassenden Vernehmlassungsschreiben von RA Kessler nur, wenn Sie genügend Zeit haben oder bereits in Pension sind.)

Leser-Kommentare:
"RA Kessler hat offensichtlich seinen Beruf verfehlt: Er hätte Heissluft-Ballonfahrer werden sollen!"
"Ein Kind, das im Schlaf redet, sagt vermutlich mehr Vernünftiges als RA Kessler auf 19 Seiten."
"Ein Stammtisch-Debattierer, der auf Kosten der Fürsorge lebt!"
"Der wäre besser Wirt geworden!"
"Warum nennt man RA Kessler auch einen 'Zauberer'? Er kann aus warmer Luft Geld machen!"
"Für mich ist dies ein Beispiel für 'legalen' behördlichen Sozialhilfemissbrauch: Ein Vermögensmillionär und Rechtsanwalt lebt auf Kosten der Gemeinde. Der Unterschied zu Bedürftigen besteht lediglich darin, dass Kessler mehr kassiert."
"Rechtsanwalt Kessler ist nicht mehr der Jüngste. Angenommen, er braucht für das Aktenstudium und das Verfassen einer Seite durchschnittlich 1 Stunde, so wären dies 19 x Fr. 180.- = Fr. 3'420.-- allein für diese Vernehmlassung!"
(Anmerkung: Hier kann der Online-Anwalt-Honorarrechner nützliche Dienste leisten.)
"Was ist der Unterschied zwischen RA Kessler und Mike Shiva? Der eine schreibt und der andere redet."
"Gemeindepräsident Albert Auf der Maur telefoniert Mike Shiva und will wissen, wann das Schicksalsjahr der Fürsorgebehörde Ingenbohl sein wird. Shiva: '2013. Dann hat Rechtsanwalt Kessler das AHV-Alter erreicht.'"


5. Juli 2011:

Gegenstand: Korrupte Ausgleichskasse Schwyz - willkürliche Einstellung Auszahlungen EL
Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 22. Juni 2011 - Einsprache gegen die ablehnenden EL-Verfügungen vom 23.11.10 und 25.11.10, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 22.6.11 / 5.7.11, PDF 56,7 MB)
Wider besseres Wissen erfindet die Ausgleichskasse Schwyz nachweislich nie erzielte Einkommen. Plus: OHNE Verfügung mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsmittel wird die Auszahlung von höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten willkürlich eingestellt. In seiner Beschwerde bezeichnet Urs Beeler die Ausgleichskasse Schwyz als "Saftladen" und deckt die inhaltlichen Widersprüche der Beschwerdegegnerin auf.
Das Ganze ist ein filmreifes Beispiel für behördliches Schildbürgertum: Für die Auszahlung der Ergänzungsleistungen, für welche die Ausgleichskasse Schwyz aufkommen müsste, muss als Ersatz die Fb Ingenbohl einspringen.
Die vorliegende Argumentation/Beschwerde kann für all diejenigen Leute interessant sein, denen ebenfalls mit einer fadenscheinigen, willkürlichen Begründung die Ergänzungsleistungen gestrichen wurden.
Resignieren Sie nicht: Kämpfen Sie gegen korrupte Behörden!


5. Juli 2011:

Gegenstand: Korrupte Ausgleichskasse Schwyz - willkürliche Zahlungsverweigerung von Krankheits- und Behinderungskosten
Mitteilung der Ausgleichskasse Schwyz betr. Einsprache gegen die EL-Verfügung über die Vergütung von Krankheitskosten für das Jahr 2011 vom 31.05.2011, (Mitteilung der Ausgleichskasse Schwyz betr. Einsprache gegen die EL-Verfügung über die Vergütung von Krankheitskosten für das Jahr 2011 / 5.7.11, PDF 168 K)


7. Juli 2011:

Gegenstand: Korrupte Ausgleichskasse Schwyz - willkürliche Einstellung Auszahlungen EL
Ergänzungen zur Beschwerde vom 5.7.11 gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz vom 22. Juni 2011 - Gegenstand: Einsprache gegen die ablehnenden EL-Verfügungen vom 23.11.10 und 25.11.10, mit Anmerkungen in Rot, (Ergänzungen zur Beschwerde vom 5.7.11 gegen den EL-Entscheid der Ausgleichskasse Schwyz / 7.7.11, PDF 2,5 MB)


11. Juli 2011:

Materialfeststellung im Zimmer "Seelisberg" und warum das geplante Vorgehen der Fb Ingenbohl total heuchlerisch und verlogen ist
Beschwerde (Hauptschrift) gegen die Verfügung Nr. 247 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 21. Juni 2011, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde (Hauptschrift) gegen die Verfügung Nr. 247 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 21.6.11 / 11.7.11, PDF 27,4 MB)
Hier wird erklärt, warum das behördliche Vorgehen betr. Materialfeststellung im Zimmer "Seelisberg" heuchlerisch und ein "Witz" ist.
Die Enklave Schwyz/Ingenbohl, in der von Behörden aufgebotene "neutrale Gutachter" entweder regelmässig Mitglied der CVP oder dieser Partei zumindest politisch nahestehend sein müssen
Wie muss MCS-gerechter Wohnraum effektiv aussehen? Er muss duftstoff- und schadstofffrei sein. Dadurch erübrigen sich auch alle "komplizierten", im Grunde sinnlosen Diskussionen!
Die Fb Ingenbohl will das Problem MCS-gerechter Wohnraum in Wirklichkeit gar nicht lösen. An betr. Stelle treten heuchlerische Leerlauf- und Alibiübungen.
Dem behördlich aufgebotenen Gutachter soll es gemäss FB Nr. 247 frei stehen, allenfalls einen "Bauökologen" beizuziehen. Der Schwindel "Bauökologie" und die behördliche Strategie hinter diesem Vorhaben ist klar: Mit einem systemtreuen Architekten (der wenig bis gar kein Ahnung von Baubiologie hat und schon gar nicht von MCS) und einem Bauökologen an der Hand lässt sich MCS-gerechtes Wohnen bequemer aushebeln. Mit einem unabhängigen Baubiologen ist das nicht möglich!
Für
die Fb Ingenbohl wäre ein Gefälligkeitsgutachten eines Bauökologen geradezu ein juristischer Glücksfall, da nach Bauökologie-Auffassung auch chemisch ausgasende Sondermüllhäuser „ökologisch" sind! Mit juristischer Akrobatik käme man dann mit allergrösster Wahrscheinlichkeit zum (gewünschten) Schluss, dass grundsätzlich jedes Sondermüllaus „auch MCS-gerecht" sei. Zu solchen (aus Erfahrung zu befürchtenden) juristischen Schildbürgerstreichen biete ich jedoch ganz sicher nicht noch Hand.
Der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl verkennt in seinem unglaublich ausgeprägten Narzissmus und damit verbundenen "Allmachtsgefühl", dass in der Schweiz nach Art. 24 BV die Niederlassungsfreiheit grundgesetzlich verankert ist und es nicht im Kompetenzbereich einer Fürsorgebehörde liegt, irgend jemandem Wohnraum zuzuweisen.
Politischer Traum für RA Kessler wäre vermutlich, wenn Bedürftige in der Praxis eine Art "behördlich Leibeigene" wären, mit denen gemacht werden kann, was man will. In den Dreissigerjahren waren Bedürftige im Kt. Schwyz ohne Stimmrecht. Zum Glück aber entwickelt sich die Gesellschaft (in der Regel) vorwärts.
In der Beschwerde wird weiter Bezug auf VGE III 2009 217 genommen und dargelegt, welche inhaltlich gravierenden Fehler betr. MCS das Schwyzer Verwaltungsgericht seinerzeit gemacht hat.
Zum Schluss der Beschwerde geht es um die Frage, ob der Besuch einer Sprachschule (Wochenstruktur) eine Integrationsleistung darstellt oder nicht.
Grundthema der Beschwerde ist jedoch die Kritik, dass die Fb Ingenbohl lieber die sinnlose juristische Konfrontation sucht anstatt sich endlich für die Lösung des Grundproblems (MCS-gerechter Wohnraum) einzusetzen.


13. Juli 2011:

Gegenstand: Beschwerde Urs Beeler gegen die Fürsorgebehörde Ingenbohl betreffend wirtschaftliche Hilfe (Beschluss Nr. 247 vom 21. Juni 2011)
Mitteilung des Rechts und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 213/2011. Die Fb Ingenbohl kann im Rahmen der Vernehmlassung bis am 2. August 2011 zur Beschwerde Stellung beziehen, (Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 213/2011 / 13.7.11, PDF 3,7 MB)


14. Juli 2011:

Thema: Materialfeststellung im Zimmer "Seelisberg" und warum das geplante Vorgehen der Fb Ingenbohl total heuchlerisch und verlogen ist
Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 247 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 21. Juni 2011, mit Anmerkungen in Rot, (Ergänzung zur Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 247 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 21.6.11 / 14.7.11, PDF 3,7 MB)
Hier wird nochmals erläutert, weshalb das geplante Vorgehen der Fb Ingenbohl eine reine Leerlauf- und Alibiübung darstellt, zumal die Materialbeschaffenheit des Zimmers "Seelisberg" seit Jahren (!) ausgewiesen ist und dies im Detail nochmals ausführlich geschieht.
Wie MCS-gerechter Wohnraum beschaffen sein muss bzw. welche äusseren Bedingungen erfüllt sein müssen, ist aus der Fachliteratur bekannt und in meinem Fall durch entsprechende Arztzeugnisse klar und unmissverständlich belegt.

Datum

Inhalt


22. Juli / 1.
August 2011:

Gegenstand: MCS-gerechter Wohnraum
Ein offensichtlich an seine emotionalen Grenzen geratener Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl kämpft mit dem Mut der Verzweiflung. Dabei versucht Kessler alle möglichen und unmöglichen juristischen Taschenspielertricks und schreckt in seiner für jedermann offensichtlichen Argumenationsschwäche auch nicht vor dem Zücken unterster Schubladen zurück.
Das ganze Schriftstück ist eine interessante "Seelenschau", vermittelt es nebenbei doch tiefe Einblicke in das Innenleben des Ingenbohler Honorar-Anwalts wie auch seiner Klientenschaft, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Rechts- und Beschwerdedienstes in Sachen VB 213/2011 / Stellungnahme von RA Alois Kessler / 22.7.11/1.8.11, PDF 14,3 MB)

Mit seitenlangem Gefasel versucht der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl vom zentralen Thema - MCS-gerechter Wohnraum - abzulenken
Kessler schreibt:
"Wenn der Beschwerdeführer auf Seite 5 oben dem Verwaltungsgericht und dessen Gerichtspräsident Bruhin gar Korruption vorwirft, so darf dies nicht ungestraft hingenommen werden und die Beschwerdeinstanz wird gebeten, hier Remedur zu schaffen und das untolerierbare Verhalten des Bf zu massregeln."


Ein Grund, warum der Schwyzer Filz so reibungslos funktionieren kann, ist fehlende Transparenz
Für Anwalt Kessler, der Teil dieses Systems ist, stellt es selbstverständlich eine "Ungeheuerlichkeit" dar, wenn einer einfach frei heraus sagt, was Sache ist.
Was ist der Anlass dieses aktuellen Schwyzer Justizskandals? Wider besseren Wissens stellt Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin in seinem VGE 2009 III 217 unhaltbare Behauptungen auf, dass es sich bei MCS um ein "schwer fassbares Krankheitsbild" handeln würde und es nicht rechtsgenüglich ausgewiesen sei, dass der Beschwerdeführer tatsächlich an dieser Krankheit leide.

Dazu: Weder ist MCS durch entsprechend ausgebildete medizinische Fachleute "schwer diagnostizierbar" noch die Krankheit in meinem Falle nicht rechtsgenüglich ausgewiesen!
MCS Ist von der WHO unter ICD-10 T78,4 als Allergie klassifiziert und die Erkrankung in meinem Fall x-fach durch Arztzeugnisse von Spezialisten (u.a. ausgebildet im EHC Dallas - weltweit führend auf diesem medizinischen Gebiet!) ausgewiesen. Was jedoch einem offenkundig
politischen Gericht nicht passt, wird einfach ignoriert. Nach dem Motto: Wenn wir sagen, dass die Erde eine Scheibe ist, so gilt das so im Kt. Schwyz. Und niemand müsste sich hier wundern, wenn Anwalt Kessler käme und sagen würde: Wer diese verwaltungsrichterliche Feststellung anzweifle, gegen den müssten "Massnahmen" ergriffen werden.
Aber bleiben wir sachlich: I
m erwähnten politischen Urteil behauptet das Schwyzer Verwaltungsgericht, MCS sei "nicht rechtsgenüglich ausgewiesen". Das Bundesgericht hat im Rahmen eines bahnbrechenden Diätkostenentscheids meine MCS-Erkrankung anerkannt! "Selbstverständlich" hatte zuvor der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin die Auszahlung dieser Diätkosten politisch abgelehnt und der Fall musste weitergezogen werden.
Anders sieht es aus, wenn ein nachweislich korrupter Schwyzer Bezirksarzt eine fingierte Ferndiagnose stellt ohne je den "Patienten" gesehen zu haben. Auf die künstlich gelegte falsche Fährte schwenkt dieses hohe Schwyzer Gericht dann sofort ein!

Trotz Ausgewiesenheit von MCS weiteres Gutachten offeriert
Um auch gegenüber
den letzten Hinterwäldern aus Schwyzer Justiz und Verwaltung in Sachen MCS sämtliche Zweifel auszuräumen wurde den involvierten Behörden extra der Vorschlag gemacht, einen weiteren unabhängigen medizinischen Fachmann, Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil, mit der Begutachtung zu beauftragen. Dies jedoch wurde mit der fadenscheinigen Begründung abgewiesen, dadurch würden höchstwahrscheinlich "keine neuen Erkenntnisse gewonnen".
Daraus lässt sich die Frage ableiten: Wie sollte man einem Schwyzer Verwaltungsgericht klar machen können, dass die Erde rund ist, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorgelegt werden dürfen?

Das kritisierte "klassische Bruhin-Urteil" VGE 2009 III 217 ist nichts anderes als ein politischer Pass zu Gunsten der Fb Ingenbohl
Warum? Statt die bekannten medizinischen Notwendigkeiten "duftstofffrei- und schadstofffrei" (EXPOSITIONSSTOP) als Kriterien betr. MCS-gerechtem Wohnraum resp. entsprechende Arztzeugnisse beizuziehen und sich danach zu richten, soll ein behördlicher Gefälligkeitsgutachter im Provisorium Zimmer "Seelisberg" die verwendeten Materialien feststellen. Diese im Prinzip unnötige Übung (da die Materialien seit Jahren bekannt sind) darf nach Auffassung der Fb Ingenbohl bzw. ihres Rechtsvertreters jedoch nicht mit einem unabhängigen, erfahrenen, seriösen Baubiologen (Vorschlag: Guido Huwiler, Maschwanden) geschehen, sondern der angeblich "unabhängige Fachmann" muss Teil des "örtlichen Baugewerbes" und allem Anschein nach CVP-Mitglied sein. Jedenfalls entsprechen alle bisher vorgeschlagenen "Gutachter" diesem Kriterium. Kurz: Es geht nicht um MCS-gerechten Wohnraum, sondern darum, wie man diese notwendige medizinische Forderung behördlich und juristisch austrickst!

Frei heraus die Wahrheit zu sagen verträgt sich schlecht mit dem "Schwyzer System"
Dass einer intelligent und vor allem mutig genug ist, an einem ganz konkreten Fall das Funktionsprinzip des Schwyzer Justiz- und Behördenfilzes aufzudecken, versetzt Rechtsanwalt Alois Kessler, einem profunden Kenner der "lokalpolitischen Verhältnisse" im Talkessel Schwyz, offensichtlich fast einen K.O.-Schlag. In seinem vor allem durch Narzissmus geprägten Weltbild gibt es die Feudalherren (Anwälte, Richter etc. - er selbst gehört dazu), eine Mittelschicht, Arbeiter und eine Unterschicht. Bestimmen, was geschieht, tut die Oberschicht ("Gesetz"), Mittelschicht und Arbeiter haben die Klappe zu halten oder sich zumindest in der Form zu äussern, als dass sie nichts (Wesentliches) aussagen, auch wenn sie reden. Intellektuelle Kritik aus der Unterschicht (Sozialhilfe) wirft Kessler regelrecht vom Stuhl! Argumente fehlen ihm und er weicht auf billige Allgemeinplätze aus: der Beschwerdeführer sei "querulatorisch" etc.
Als Oberst a.D. ist Kessler gewohnt, Befehle zu erteilen und dass diese einfach - ohne zu hinterfragen - ausgeführt werden. Kesslers Welt besteht aus Hierarchien und irgendwelchen "Amts-Autoritäten". Als Beispiel Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin: Was dieser in den Augen Kesslers wohl nahezu unfehlbare Schwyzer Justizpatriarch zum Besten gibt, "gilt". In Wirklichkeit hat Bruhin schon dermassen viele fragwürdige bzw. falsche Entscheide gefällt, dass Schwyzerinnen und Schwyzer allmählich ihre Gehirne einschalten sollten.
Gilt für RA Kessler die "Autorität des Amtes", so muss mich jemand mit guten (besseren) Argumenten, Intelligenz, Charakter usw. überzeugen können. Freiheitliches Denken und Argumentieren ist sich der konservative CVP-Anwalt Kessler jedoch offenbar nicht oder noch zu wenig gewohnt. Es versetzt ihn in Panik. Weil ihm selbst Antworten/Argumente fehlen, ruft er um Hilfe: Behörden müssten "Massnahmen ergreifen". Kessler fordert : "Schafft Remedur!"

Wie der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl versucht vom Thema (MCS-gerechter Wohnraum) abzulenken
Kessler versucht eine bekannte Masche, indem er schreibt, Urs Beeler würde "alle" angreifen (S.3). Ein billiger Trick aus der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftsmottenkiste, um irgend einem Ungeliebten fingiert eine "wahnhafte Störung" o.ä. vorwerfen zu können. Wie die dahinter steckende "Fürsorgepolitik" im Talkessel Schwyz konkret abläuft, wird an einer humorigen Geschichte illustriert.
Und noch zum Vorwurf, ich würde "alle" angreifen: Ich beschränke mich auf
Heuchler und Lügner. Oder habe ich jemals einen Ehrlichen, Gutmeinenden kritisiert?
RA Kessler äussert sich in seinem wiederum 11 Seiten umfassenden Schriftstück primär als "Klageweib". Statt die Argumente des Beschwerdeführer zu widerlegen oder selber vernünftige Gründe zu bringen, dreht Kessler die alte Platte, hochehrwürdige Honoratioren (darunter auch er selbst!) aus Schwyzer Justiz und Verwaltung würden "verunglimpft". Gebetsmühlenartig fordert er darauf "Sanktionen", Auferlegung von Verfahrenskosten etc. Das simple Prinzip dahinter: Kessler tauscht einfach Worte wie "Kritik" gegen "Verunglimpfung" o.ä. aus und meint damit, beim Sachbearbeiter des Rechts- und Beschwerdedienstes, der vor Kesslers erster Vernehmlassung vor Langeweile möglicherweise noch fast ins Koma fiel, jetzt mit grossen Gefühlen und Emotionen wachzurütteln und auf seine Seite zu gewinnen. Kessler ist nicht mehr der Jüngste, dennoch versucht er immer wieder wie ein frisch erkorener Zirkusartist Aufsichtsstellen mit seinen juristischen Hutzaubereien und rhetorischen Kunststücken zu beeindrucken.

I
st RA Alois Kessler selbst verwirrt?
Kessler schreibt: "
Es trifft nicht zu, dass Urs Beeler seit Beginn des Jahres 2011 nicht 'Kritisches' mehr auf seiner Homepage publiziert hat. Nach der Kenntnisnahme des Anwaltsmandates war der Unterzeichnende in allen Farben und Facetten im Mittelpunkt der beelerschen Ergüsse, so unter anderem auch als 'Kessler-Zwillinge'."
Fakt ist: Bezüglich der Engagierung der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini, Schwyz, wurde Urs Beeler erstmals mit Schreiben vom 13.4.11 durch RA Kessler selbst in Kenntnis gesetzt. Ohne dieses Wissen konnte er "Kessler" im Januar, Februar oder März 2011 (zu Jahresbeginn) gar nicht zum Thema gemacht haben! Schon gar nicht die "Kessler-Zwillinge"!
Die "Kessler-Zwillinge" sind relativ späte Schöpfungen.

Trotz viel Emotionalem sorgt RA Kessler auch für Humor
Es soll hier aber nicht der Eindruck erweckt werden, es würde "einseitig kritisiert oder faule Witze über einen Anwalt" gemacht. Rechtsanwalt Kessler selbst beweist trotz "viel Ernstem" ab und zu (ungewollt?) Humor. So schreibt er auf Seite 9 seiner Vernehmlassung:
"Herr Beeler muss aber deshalb die Wohnung vorerst überhaupt nicht aufgeben und dass er sie auch hin und wieder verlassen kann und darf, ist sattsam bekannt."
Obwohl der "Blick" vermutlich schreiben würde "Behörden-KRIEG gegen 'Hotel-Urs'": Positiv ist, dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt die Homepage www.urs-beeler.ch weit über den Talkessel Schwyz hinaus bekannt machen.
Höchst bedenklich hingegen
ist, dass nach all diesem Schattenboxen das Problem betr. festem MCS-gerechten Wohnraum immer noch nicht gelöst ist!

Leser-Kommentare:
"Kessler versucht sich in psychologischer Kriegsführung und steht zum Schluss selber mit heruntergelassenen Hosen da."
"Dieser Rechtsanwalt steht unter massivem Erfolgsdruck. Der Ruf seiner Kanzlei steht auf dem Spiel. Die Gemeinde will 'Resultate' sehen. Deshalb muss er alles geben!"
"Und dieser Kessler soll katholisch sein?"
"Eines sage ich: Wenn dieser Mann als Bauer soviel Stroh dreschen würde wie er als Anwalt Phrasen drischt, die Leute würden staunen!"
"Was wird hier gespielt? Guter Anwalt - verrückter Anwalt?"
"Eine Gemeinde, die sich einen dermassen teuren Rechtsvertreter leisten kann, sollte auch Geld für Bedürftige haben!"
"Und für den zahle ich Steuern!"
"Kessler versucht auch bloss nur seinen Job zu machen, damit seine Frau zuhause etwas Warmes kochen kann."
"Kessler sollte mit seinen pompösen Sprüchen eine eigene TV-Sendung bekommen wie einst sein Vorbild Sepp Trütsch!"
"Ich habe das Gefühl, dieser Anwalt ist ein armer, frustrierter Mensch. Wäre er glücklich - würde er jemals so negativ schreiben?"
"Er verkauft seine Seele für ein paar Franken!"
"Ich frage mich: Hat möglicherweise nicht der Anwalt selbst einen an der Waffel? Kein normaler Mensch übernimmt einen solchen Fall!"
"Nicht umsonst gilt das Sprichwort: Der Anwalt geht zum Brunnen bis er bricht."


28. Juli / 1.
August 2011:

Eine Reaktion aus Deutschland an die Adresse der Hinterwälder in Schwyzer Justiz und Verwaltung
Dr. Tino Merz: "MCS ist gut erforscht"


20. Juli / 2.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum
Leserzuschrift "Ich bin meinem Schöpfer extrem dankbar dafür, dass ich nicht im Kt. Schwyz residiere"


20. Juli / 3.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum - ein weiteres Statement aus Deutschland
Leserzuschrift: "Ich würde den Anwalt und die Behörden auf europäischer Ebene verklagen"


4.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum - ein Buchprospekt aus Deutschland
Leserzuschrift: "Ich habe an den Anwalt Kessler den Prospekt zum Buch 'Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) - ein Krankheitsbild der chronischen Multisystem-Erkrankungen' geschickt"


5.
August 2011:

Thema: Krankheitskosten
Zustellung von Spital-, Labor- und Krankenkassenrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl, Zustellung von Spital-, Labor- und Krankenkassenrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl / 5.8.11, PDF 26,4 MB


7. August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum
Leserzuschrift: Gegen anwaltliche "Stammtisch-Kompetenz" in Sachen MCS


15.
August 2011

Ein Rundschreiben an Schweizer Parlamentarier
Der Bund subventioniert jährlich via KVG mit hunderttausenden von Franken allergieauslösende, unnötig parfümierte Cremen und Salben


19.
August 2011

Weiterer offener Brief an den Schweizer Bundesrat
Was muss man tun, um von der Schweizer Landesregierung nach über 1 1/2 Jahren oder einem Schweizer Bundesrat (Burkhalter) nach 1 Jahr eine Antwort zu erhalten? Will der Bundesrat hochgradig Chemikaliensensible (MCS-Betroffene) weiter IGNORIEREN? Und falls ja, wie lange noch?
Originalbrief als PDF downlodbar: Schreiben an den Schweizer Bundesrat betr. MCS und finanzieller Unterstützung für MCS-gerechtes Wohnen / 19.8.11, PDF 3,3 MB


31.
August 2011

Achtung Kostenfalle
Smile-direct Tel. 0844 848 444 - Fr. 19.70 Rückrufkosten mit Handy!
Nachtrag 2. September 2011: Smile-direct reagiert auf die geäusserte Kritik verständnisvoll und kulant.

Datum

Inhalt


14. September 2011:

Thema: US-amerikanische und westliche Medienmanipulation
Wie einst in der viel kritisierten Sowjetunion, DDR oder Rumänien schreiben heutzutage US- und West-Medienunternehmen vor, was von Bürgern publiziert werden darf und was nicht. Sie glauben mir nicht?
So zensuriert Facebook: Von der westlichen Medienmanipulation und Gehirnwäsche oder vom Unterschied zwischen Taliban und Mudschaheddin (publiziert am 11. September 2011 auf Facebook)
Ohne vorherige Kontaktaufnahme bzw. meine Einwilligung löschte Facebook besagten Inhalt auf meiner Facebook-Seite am 14. September 2011!
Als ich den Text erneut auf Facebook publizieren wollte, wurde er wieder "deleted"! Selbst ein drittes Posting wurde von Facebook gekappt.
In der Folge schrieb ich eine sachliche Kritik betr. der Zensur von Facebook und wollte diese posten: auch dieser Text wurde zensuriert, d.h. gelöscht!
Bravo: Jetzt weiss man wenigstens, wie Facebook - dieses US-Propaganda-Aushängeschild für "Freiheit" und "Demokratie" - tatsächlich funktioniert und wie diese Internetplattform zur echten Meinungs- und Pressefreiheit steht.
Mein Kommentar an die Zensur-Facebook-Verantwortlichen: Eine Internetplattform, die es nicht zulässt ungeschminkt die Wahrheit zu schreiben, ist
verlogen und heuchlerisch! Selbst Abermillionen US-Dollar können über die dahinter steckende geistige Kleinkariertheit, Dummheit und Voreingenommenheit der Verantwortlichen nicht hinwegtäuschen.


19. September 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe (Zahnarztkosten)
Zwischendurch gibt es zum Glück (von der Behörde selbst wohl ungewollt) etwas Amüsantes über die Innerschwyzer Sozialhilfe-Bürokratie zu berichten. Nachfolgend gezeigt an einem praktischen Beispiel der Fürsorge/Sozialberatung Ingenbohl, welche sich mit einer behördlichen Schildbürgerstreich einmal mehr selbst übertrifft: Diesmal bringt sie es fertig, Zahnarztkosten künstlich um über 30% zu verteuern. Wie das geht? Lesen Sie die behördliche Real-Satire: Die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl übertrifft sich selbst: Durch eine künstliche Verteuerung von Zahnarztkosten um über 30%!


24. September 2011:

Thema: Zu hohe Versicherungsprämien und alles andere als kundenfreundlich
Die
AXA-Winterthur Hauptagentur Schwyz belohnt über 15jährige Kundentreue mit zu teuren Prämien und Schikanen (in Rechnungstellung nicht vorhandener Prämienausstände, kassensturzreife Verrechnung von Postschaltergebühren!)
Vorliegender Beitrag belegt, dass das Überprüfen von Versicherungspolicen u.ä. ratsam ist und damit Geld eingespart werden kann, mit Anmerkungen in Rot, (Von einer zu teuren Auto-Haftpflichtversicherung und dem kassensturzreifen Verhalten der AXA-Winterthur Hauptagentur Marius Romer, Schwyz / 24.9.11, PDF 17,8 MB)
Es gibt kulante Schweizer Grossfirmen, welche langjährige Kundentreue belohnen. Im Falle der AXA-Winterthur war bzw. ist dies jedoch nicht der Fall. Ganz im Gegenteil wie vorliegend (siehe PDF) dokumentiert wird.
Im Jahre 1995 machte ich gutgläubig eine Autoversicherung bei der damaligen Winterthur Versicherung GA Schwyz. Zuerst Vollkasko, später Teilkasko. Wie wohl viele Winterthur-Kunden zahlte ich jährlich einfach meine Prämien ein ohne mir über die Prämienhöhe gross Gedanken zu machen.
Zum Glück bietet das Internet heutzutage grossartige Vergleichsmöglichkeiten. Und so überprüfte ich nach Jahren
u.a. auch die Prämienhöhe meiner Motorfahrzeugversicherung. Besonderes Augenmerk legte ich dabei auf die Sparte Haftpflicht, weil diese gesetzlich vorgeschrieben ist und die Leistungen bei allen Versicherern gleich sind. Ich stellte fest, dass ich bei der AXA-Winterthur Schwyz seit vielen Jahren zu hohe Prämien bezahle! Es stellte sich ferner heraus, dass die Hauptagentur Schwyz seit 15 Jahren (!) ein falsches Modell in der Police aufgeführt hat: statt korrekt Nissan Micra 1,3 LX ein um fast Fr. 3'000.-- teureres Sondermodell. Dies mit dem Argument, dass, man das Fahrzeug "1,3 LX" nicht im System habe!
Während mehr als 15 Jahren (!) wird von der AXA-Winterthur Hauptagentur Schwyz die Sondermodellbezeichnung "Fashion" nicht in die korrekte Basisbezeichnung "1,3 LX" korrigiert. HA-Leiter Romer behauptet in seinem Schreiben vom 22.7.11, preislich treffe das nichts an. Dies würde bedeuten, dass bei der Vollkaskoversicherung im Jahre 1995 für das eingesetzte Sondermodell Nissan Fashion für Fr. 19'500.-- dieselbe Vollkaskoversicherungsprämie gegolten hätte wie für das Basis-Modell Nissan Micra 1,3 LX zu Fr. 16'500.--! Hauptagent Marius Romer weist darauf hin, dass ihm entsprechende Dokumente aus dem Jahre 1996 vorlägen. Als ich ihn um die Zustellung dieses Beweismaterial ersuche, kommt nichts. Offenbar scheint es neben einem Begründungs- auch noch ein Beweisproblem zu geben.
Um den teureren Haftpflichtversicherungspreis gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen, fragte die AXA-Winterthur in einem Schreiben vom November 2009 an, ob man als Versicherter wisse, dass man auch noch gegen Pannen versichert sei. Ob
ich eine solche Zusatzversicherung als Kunde überhaupt je haben wollte, wurde ich von der AXA-Winterthur bis heute nie gefragt.
Wie der publizierte Schriftwechsel (siehe PDF) Schwarz auf Weiss belegt, haben Marius Romer resp. die AXA-Winterthur rein gar nichts unternommen, um mich als Kunden zu behalten. Ein weiteres Indiz für Unprofessionalität.
Eine Haftpflichtversicherung für einen 5türigen Nissan Micra 1,3 LX Jg. 1995, kostet bei der AXA-Winterthur Hautagentur Schwyz Marius Romer Fr. 433.15 pro Jahr (Stand: 2011)! Die Prämie bei der Smile-direct für das Jahr 2012 beläuft sich auf gerade mal Fr. 307.20. Die Ersparnis beträgt Fr. 125.95 pro Jahr oder 29%. Rechnet man diesen Betrag auf 15 Jahre um, wären dies Fr. 1'889.25.
Obwohl der AXA-Winterthur nach 15 Jahren einigen finanzieller Spielraum für ein kulantes Verhalten gegenüber einem langjährigen Kunden
gehabt hätte, zeigte die Hauptagentur Schwyz Null Interesse daran. Im Gegenteil: Sie besitzt nach fristgerechter Kündigung meinerseits sogar noch die Frechheit (offenbar ist man über die unerwartete Kündigung verärgert - da hätte man sich eben FRÜHER kulant verhalten sollen!), Fr. 15.00 für angebliche (in Wirklichkeit nicht vorhandene!) Prämien-Ausstände sowie kassensturzreife Fr. 1.75 für "Postschalter-Gebühren" in Rechnung zu stellen. Dies, obwohl die Prämie 2011 im Betrag von Fr. 433.15 am 4.1.11 für das ganze Jahr 2011 (siehe PDF) vorausbezahlt wurde und nichts von angeblichen "Ausständen" nachzulesen ist. Neben einer Abzocker-Mentalität legt diese Versicherung offenkundig auch noch eine grosse Portion Unverschämtheit an den Tag.
Statt begangene Fehler zu korrigieren, sich gegenüber einem langjährigen Kunden kulant zu zeigen, zeigt das vorliegende Beispiel Schwarz auf Weiss, wie man sich als Versicherung nicht verhalten sollte.
Zum Glück bietet der Markt verschiedene Anbieter. Angebote können im Internet unter www.comparis.ch verglichen werden.


27. September 2011:

Thema: Auto-Haftpflichtversicherung
Nachdem die AXA-Winterthur Versicherung versucht hatte, angebliche Prämienausstände von Fr. 16.75 einzufordern, gibt sie dieses Vorhaben schliesslich auf und lenkt ein
, mit Anmerkungen in Rot, (Angebliche Prämienausstände im Betrag von Fr. 16.75 werden ausgebucht / Schreiben AXA-Winterthur Regionalagentur Schwyz / 27.9.11, PDF 2,2 MB)


28. September 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Beschluss Nr. 929/2011 vom 20.September 2011 (Versand 27. September 2011): Ein praktisches Beispiel dafür, wie der Schwyzer Regierungsrat die Fb Ingenbohl juristisch bzw. politisch schützt.
So hilft der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz, situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen nach SKOS auszuhebeln: Sozialhilfebezüger können zwar Anträge stellen, diese werden jedoch in den meisten Fällen von Gemeinden (Kostenersparnis) abgelehnt und der Kanton (als Aufsichtsstelle) findet dies in Ordnung.
Zentrales Thema ist einmal mehr MCS-gerechter Wohnraum. Statt hierbei für eine konkrete Lösung Hand zu bieten, versucht man diese medizinische Kernforderung auszuhebeln. Heuchelei, Leerlauf- und Alibiübungen (Materialfeststellung im Zimmer "Seelisberg") stehen stattdessen auf dem Programm. Dies, obschon die Materialien seit Jahren bekannt sind und keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können. Entsprechende Arztzeugnisse betr MCS-gerechtem Wohnraum und Fachliteratur wird vom Schwyzer Instanzensystem grösstenteils ignoriert. Ebenso ein unabhängiger Baubiologe. Das Schwyzer System setzt stattdessen auf einen behördlich beauftragten CVP-Gefälligkeitsgutachter. Wer einen solchen ablehnt, dem wir mit "behördlichen Massnahmen" (vgl. Honorar-Anwalt Kessler) gedroht.
Entscheidende Fragen wurden im entsprechende Regierungsratsbeschluss gar nicht behandelt (z.B. die grundsätzliche Frage: Darf ein sich liebendes Ehepar aus Kostengründen durch eine Fürsorgebehörde örtlich getrennt werden?), weshalb U.B. den Fall später ans Schwyzer Verwaltungsgericht weiterzieht und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht.
Zum Teil werden im kritisierten Regierungsratsbeschluss von Sachbearbeiter "bz" passende Verhältnisse erfunden über die dann gleich auch noch selber entschieden wird.
Ein "Highlight" bildet das Auferlegen von Parteikosten (infolge "Unterliegen" - wen wundert's bei einem Willkürurteil!) im Betrag von Fr. 1'700.-- zu Lasten des Bedürftigen.
Fürsorgebehörden des Kantons Schwyz könnten es sich in Zukunft also sehr einfach machen, indem sie "zur Abschreckung" einfach einen Honorar-Anwalt beiziehen. Werden situationsbedingte Leistungen später in einem Fürsorgebeschluss willkürlich abgelehnt und diese Vorgehensweise durch die Aufsichtsstelle als "korrekt" bestätigt, ist der Prozess für den Sozialhilfeempfänger automatisch verloren; nicht nur, dass er keine situationsbedingte Leistungen oder Integrationszulagen erhält - nein, er soll auch noch den Anwalt der Gemeinde bezahlen! Zieht die Gemeinde hingegen keinen Rechtsvertreter bei, ist das Verfahren (selbst bei Unterliegen) - wie in Sozialhilfefällen praxisgemäss üblich - kostenfrei.
Der vorliegende Regierungsratsbeschluss ist ein Beispiel dafür, wie die kantonale Aufsichtsstelle die SKOS-Richtlinien nach eigenem Belieben aushebelt, gar nicht abwägt, sondern einfach politisch zu Gunsten der Gemeinde entscheidet. "Netto-Sozialhilfe" (möglichst ohne situationsbedingte Leistungen und ohne Integrationszulagen - dafür aber mit Budgetkürzungen) bzw. "Sozialhilfe auf dem Zahnfleisch" soll im steinreichen Kt. Schwyz politisch möglichst umgesetzt werden. Über solche Machenschaften berichtet die regimetreue Schwyzer Lokalpresse selbstverständlich nicht. Sie bauscht stattdessen selten vorkommenden Sozialhilfemissbrauch auf und verschweigt den behördlichen, welcher viel häufiger ist!
Vorliegend: Statt Bedürftigen Geld für eine Wohnungs-Minimalausstattung (Haushaltwaren) im Sinne einer situationsbedingten Leistung zu bewilligen, soll der Anwalt der Gemeinde finanziell grosszügig entschädigt werden. Verkehrte Welt im Kt. Schwyz!
Lesen Sie den RRB Nr. 929/2011 im Original, mit Anmerkungen in Rot,
(RRB Nr. 929/2011 / 20.9.11 / Versand 27.9.11, PDF 34,4 MB)


28. September 2011:

Thema: Müssen Bedürftige im Kt. Schwyz künftig für die Kosten von Honorar-Anwälten der Gemeinden aufkommen?
Kaum liegt der Entscheid des Schwyzer Regierungsrates (RRB Nr. 929/2011 vom 20. September 2011) vor, möchte der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler bereits Geld sehen, mit Anmerkungen in Rot,
(Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl Alois Kessler stellt Honorarnote im Betrag von Fr. 1'700.-- an Sozialhilfeempfänger / 28.9.11, PDF 524 KB)

Datum

Inhalt


7. Oktober 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Die CSS Versicherung stellt einen angeblichen (tatsächlich nicht geschehenen und von der Apotheke schriftlich widerlegten) Medikamenten-Bezug über Limite in Rechnung. Trotz expliziter Warnung wird der Sozialberater der Gemeinde Ingenbohl - selbstverständlich ungeprüft - der CSS Krankenkasse glauben.
Die christliche Krankenkase geht offensichtlich ihrerseits davon aus, der Kunde würde wegen einem falsch in Rechnung gestellten Betrag von Fr. 12.75 nicht reklamieren; der Sozialberater wird später meinen, er könne den von der Krankenkasse willkürlich nicht bezahlten Betrag widerrechtlich dem Grundbedarf des Sozialhilfebezügers abziehen (vgl. sein Schreiben vom 22.11.11), mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. Vergütung Kombinierte ALLIANZ Haushalt- und Privathaftpflichtversicherung / Widerlegter angeblicher Lubex-Bezug über Limite / 7.10.11, PDF 19,3 MB)


12. Oktober 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates des Kt. Schwyz in Sachen RRB Nr. 929/2011 vom 20. September 2011.
Im Zentrum: Die Behörden versuchen, MCS und MCS-gerechtes Wohnen juristisch-politisch auszuhebeln - U.B. wehrt sich dagegen und spricht Klartext.
Es wird das Kernthema Mietzinsen und Mietzinsrichtlinien der Gemeinden eingehend thematisiert.
Einmal mehr behandelt wird das von den Behörden betriebene willkürliche Aushebeln situationsbedingter Leistungen ("Freies Ermessen"), obwohl solche im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich aufgelistet sind. Werden situationsbedingte Leistungen abgelehnt, je nachdem wie der Antragsteller heisst, ist dies Willkür.
Thematisch bedeutend Raum nimmt die Feststellung der Baumaterialien im Zimmer "Seelisberg" ein, welche jedoch bereits seit Jahren bekannt sind (ziviler Ungehorsam gegenüber behördlichen Schikane-Schildbürgerübungen!). Zudem sind die medizinischen Anforderungen betr. MCS-gerechtem Wohnraum durch Arztzeugnisse des Spezialisten (ebenfalls seit Jahren) dokumentiert.
Weiter wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht. In RRB Nr. 929/2011 vom 20.9.11 wurde die Frage, ob ein sich liebendes Ehepaar von einer Fürsorgebehörde aus Kostengründen örtlich getrennt werden darf, nicht geklärt.
Sozialhilferechtlich brisant ist ausserdem die zu klärende Frage, ob das Auferlegen von Fr. 1'700.-- Prozessentschädigung (Anwaltskosten der Fürsorgebehörde) zu Lasten eines Bedürftigen statthaft ist.
In der Beschwerde wird zum Schluss die Frage aufgeworfen, ob ein unterzeichnender Regierungsrat (vorliegend Landammann Armin Hüppin) eine von einem juristischen Sachbearbeiter ausgearbeitete Verfügung vor dem Versand liest/kontrolliert oder einfach blanko unterschreibt.
Die 19 Seiten (mit Beilagen 29 Seiten) umfassende Beschwerdeschrift an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen RRB Nr. 929 vom 20. September 2011 / 12.10.11, PDF 45,9 MB)

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Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey
äussert sich zum Thema MCS (Multiple Chemikaliensensibilität). > siehe unten.

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13. Oktober 2011:

Thema: MCS
Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in ihrem Schreiben vom 13. Oktober 2011:
"Für Ihr MCS-Leiden und das vieler weiterer Betroffener habe ich grosses Verständnis."

(Schreiben von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey / 13.10.11, PDF 1,7 MB)


13. Oktober 2011:

Thema: Sozialhilfe
Kopie Verfügung an die Vorinstanzen (RR, Fb Ingenbohl) betr. Einreichung einer Vernehmlassung bis am 3. November 2011 in Sachen III 2011 161, (Verfügung Vernehmlassung im Verfahren III 2011 161 / 13.10.11, PDF 284 KB)


19. Oktober 2011:

Thema: Willkürliche Einstellung der Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL)
Eine offensichtlich korrupte Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz (Involvierte: u.a. Othmar Mettler, Gabriela Schnüriger) beschliesst im Dezember 2010 völlig willkürlich mittels Erfindung eines hypothetischen Einkommens von Fr. 50'000.-- und dadurch künstlich errechnetem "EL-Überschuss" die Einstellung von Auszahlungen von Ergänzungsleistungen (EL). Dies zusätzlich mittels Entzug der aufschiebenden Wirkung. Das ganze behördliche Vorgehen entspricht einer Verhöhnung des in der Schweizer Bundesverfassung verankerten Willkürverbots (Art. 9 BV).
Statt solchem Treiben der Ausgleichskasse Schwyz rigoros den Riegel zu schieben, heisst das Schwyzer Verwaltungsgericht (Bruhin) die Beschwerde von U.B. lediglich teilweise gut. Die Ausgleichskasse muss nicht einmal die Verfahrenskosten übernehmen. Geradezu eine Einladung an eine Behörde, sich weiter korrupt zu verhalten.
Es erfolgt eine Beschwerde ans Schweizer Bundesgericht, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen den Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts VGE II 2011 60 / Willkürliche EL-Auszahlungseinstellung mittels Erfinden eines nicht vorhandenen Einkommens / 19.10.11, PDF 12,5 MB)


20. Oktober 2011:

Thema: Willkürliche Einstellung der Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL)
Eingangsanzeige des Schweizer Bundesgerichts in Sachen 9C 763/2011.
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 26. September 2011 (II 2011 60). Weitere Verfahrensbeteiligte: Ausgleichskasse Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach, (Eingangsanzeige Bundesgericht Luzern 9C 763/2011 / 20.10.11, PDF 268 KB)


25. Oktober 2011:

Thema: Krankenkassen-Prämienverbilligung
Einforderung Versicherungspolice 2012, mit Anmerkungen in Rot, (Einforderung Krankenkassen-Versicherungspolice 2012 / 25.10.11, PDF 236 KB)
PS: Anzumerken ist hier, dass ein jährlicher Krankenkassenwechsel (Grundversicherung) jeweils bis zum 30. November möglich ist. Wird auf dieses Datum hin gekündigt, bedeutet dies, dass es einige Tage dauern kann, bis die neue Versicherung die entsprechende Police für das neue Jahr zustellt.

Datum

Inhalt


10. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassungsschreiben des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz in Sachen III 2011 161 mit der Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 18.10.11 sowie der Vernehmlassung des Sicherheitsdepartements des Kantons Schwyz vom 8.11.11.
Während sich der Regierungsrat des Kantons Schwyz mit einer sachlichen Stellungnahme begnügt (kritisierte Stellen mit roten Kommentaren versehen), zaubert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, 11 Seiten mehr oder weniger Tiraden aus dem Hut. Zusammen mit seinen anderen Schreiben ergibt dies mittlerweile die Summe von 41 Seiten.
Der Zeilenhonorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl hält dabei wie gewohnt mit markigen Sprüchen nicht zurück: "Immerhin kann festgehalten werden, dass für den Bf negative Beschwerdeentscheide in letzter Zeit auf der Homepage des Bf totgeschwiegen werden und es kann gehofft werden, dass dies auch einst mit dem VG-Entscheid geschehen wird." - Das hätte Kesser wohl gern!
Totschweigen resp. unter den Tisch kehren entspricht vielleicht der Mentalität von RA Kessler - jedoch erfahrungsgemäss nicht jener von U.B. Dieser setzt sich seit jeher für Transparenz ein!
Inhaltlich hat die Vernehmlassung von RA Kessler nicht allzu viel zu bieten (salopp: "mehr Geschwafel als Inhalt"). Einmal mehr widmet sich Kessler seinen bekannten Lieblingsthemen, dem emotionalen Empörtsein ("diffamierend", "unhaltbar", "ehrverletzend")
und Fordern von "Massnahmen". Wer nicht mit allem kritiklos einverstanden ist, was Behörden liefern und stattdessen für seine Rechte eintritt, gilt nach Kessler als "querulatorisch".
Dass einer sich einem abgekarteten Behördenspiel (u.a. behördlich-schildbürgerhaftes Feststellen von Baumaterialien, die seit Jahren bekannt und ausgewiesen sind!) widersetzt, versetzt den Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl in Rage. Logisch begründetem und gerechtfertigtem allenfalls notwendigem zivilen Ungehorsam will Kessler mit "behördlichen Massnahmen" begegnen. Was daraus Schlaues herauskommen soll, weiss niemand, mit Sicherheit nicht einmal Kessler selbst. Aber vernünftiges, lösungsorientiertes Denken und Handeln scheint auch nicht im Zentrum der kesslerschen Strategie zu stehen.
Kessler ist aufgebracht, weil U.B Schwarz auf Weiss aufgezeichnet hat, wie das Schwyzer Verwaltungsgericht
betr. MCS und MCS-gerechtem Wohnraum überfordert ist resp. in VGE III 2009 217 falsche bzw. völlig willkürliche Behauptungen aufstellte (welche dringend korrigiert werden müssen, siehe Antrag vom 21. November 2011). Solche Kritik an einer (aus Kesslers Sicht wohl nahezu unfehlbaren) Instanz stellt für den Honorar-Anwalt mehr als nur "dicke Post" dar. Für ihn scheint so etwas wie eine "Einmann-Revolution" im Gang zu sein... (...die mit "Massnahmen" bekämpft werden muss...).
Stammtisch-Anwalt Kessler hausiert mit Begriffen wie "Sozialschmarotzertum" und kassiert selber Geld von der Gemeinde Ingenbohl. Wieviel, dies soll in seinem Fall selbstverständlich geheim bleiben!
Man muss sich fragen: Was bringt eigentlich dieser Anwalt Kessler? Trägt er irgend etwas zu einer Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) bei? Nein.
Im Gegenteil: Zum Schluss entlarvt sich Kessler nach viel Heuchelei selbst, indem er ignorant und abwertend von "MCS-Hysterie" spricht. Und dass es lediglich darum gehe (was der Bf schon lange weiss und geschrieben hat!), MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln. Doch lesen Sie selbst im Original, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz im Verfahren III 2011 161 / 10.11.11, PDF 15,7 MB)

Leser-Kommentare:
"Die wichtigste Massnahme, die gegen Anwalt Kessler selbst ergriffen werden muss, ist seine Pensionierung!"
"Kesslers 11seitige Vernehmlassung ist eine einzige Tirade. Was soll das?"
"Sieht sich dieser Anwalt als Terminator der Ingenbohler Sozialbehörde? Ich werde aus dem Ganzen nicht schlau."
"Für mich ist Kessler ein Superstar! Nicht umsonst war er auch Präsident des Schwyzer Anwaltverbandes und versteht etwas von Fussball."
"Kessler verschlingt möglicherweise so hohe Honorar-Summen, dass der Ingenbohler Gemeinderat bei einem Bekanntwerden zurücktreten müsste. Fairerweise muss aber auch gesagt werden: Je mehr Kessler verdient, desto mehr muss er versteuern."
"Ich möchte ebenfalls Honorar-Anwalt werden und mit warmer Luft Geld verdienen!"
"Zum Glück ist CVP-Hardliner Kessler vor 4 Jahren nicht Ständerat geworden."
"So attraktiv wie Bruno Frick ist Alois Kessler allemal. Ich stimmte seinerzeit für Kessler!"
"Mir gefällt Kessler. Er ist immer gut gekleidet. Alles andere interessiert mich nicht."
"Kessler selbst sollte sieben Jahre in einem Hotel leben müssen - dann würde er garantiert nicht so blöd schreiben."
"Ich bewundere Urs Beeler der seit vielen Jahren gegen korrupte Behörden ankämpft. Leider tun das viel zu wenige."

17. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassung im Verfahren III 2011 161 / Revisionsgrund nach § 61 b VRP / Widerrufsgrund nach § 34 VRP wegen geänderten Verhältnissen.
1. Antrag/Nachtrag,
(1. Nachtrag/Antrag im Verfahren III 2011 161 / 17.11.11, PDF 7,5 MB)


21. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassung im Verfahren III 2011 161 / Revisionsgrund nach § 61 b VRP / Widerrufsgrund nach § 34 VRP wegen geänderten Verhältnissen.
2. Antrag/Nachtrag,
(2. Nachtrag/Antrag im Verfahren III 2011 161 / 21.11.11, PDF 4,4 MB)


23. November 2011:

Thema: Willkürliche Auszahlungseinstellung von Ergänzungsleistungen (EL)
Urs Beeler hatte vor, dahingehend zu wirken, dass das Schweizer Bundesgericht der Willkür von Ausgleichskassen in Sachen EL-Einstellungen den Riegel schiebt. Ausgleichskassen hätten künftig korrekte Erhebungen (aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse) zu machen und dürften nicht nach eigenem Gutdünken und wider besseres Wissen hypothetische Einkommen erfinden.
Falls die Einstellung von EL-Auszahlungen durch eine Ausgleichskasse verfügt werde, hätte dies aber nicht nur aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse (EL-Überschuss) zu geschehen, sondern auch ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung, da sonst einem Rentner ein Rechtsnachteil entstehe.
Beeler wollte mit seiner Eingabe ans Bundesgericht verhindern, dass EL-Bezüger bei einer Heirat nicht mehr durch willkürliche Streichung der EL
schikaniert werden können und gezwungen sind, bei Fürsorgebehörden betr. wirtschaftlicher Hilfe vorstellig zu werden. (Wie sollen z.B. 2 Personen mit einer IV-Minimalrente von Fr. 1'160.-- – ohne EL – wirtschaftlich überleben können?)
Korruptes Verhalten von Ausgleichskassen gelte es auch deshalb höchstrichterlich zu unterbinden, weil dadurch unnötige Aufwände (Gerichtsverfahren, Kosten/Aufwände bei Fürsorgebehörden und speziell bei den Betroffenen selbst!) entstünden.
Beeler wollte dahingehend wirken, dass eine Ausgleichskasse Schwyz nicht mehr von der unendlichen Güte (gegenüber Behörden) eines Schwyzer Verwaltungsgerichts bei einem Unterliegen profitieren kann, sondern, dass korruptes behördliches Verhalten (freies Erfinden von nicht-vorhandenem Einkommen wider besseren Wissens!) mit der Auferlegung von Verfahrenskosten scharf sanktioniert wird.
Dies alles wollte das höchste Schweizer G
ericht jedo
ch nicht. Es traf einen Nichteintretensentscheid, mit Anmerkungen in Rot, (Nichteintretensentscheid des Schweizer Bundesgerichts / BGE 9C_763/2011 / 31.10.11 / Versand 22.11.11, PDF 1,7 MB)
Urs Beeler überlegt sich, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen, da es nicht sein, kann, dass einem IV-Bezüger über 1 Jahr lang willkürlich die Auszahlungen von Ergänzungsleistungen gestrichen werden und er dadurch zwingend auf das Sozialamt angewiesen ist.


22. November 2011:

Thema: Angeblicher (vom Apotheker widerlegter) Bezug von Lubex flüssig über Limite
Nach monatelangem Hin- und Her (Evaluation der Versicherung, Festlegung der Deckung etc.) übernimmt die Sozialberatung Ingenbohl endlich die Kosten für eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Anstandslos wurden ebenso die zuvor zugestellten CSS-Leistungsabrechnungen bezahlt.
Bis auf eine Ausnahme: Ein angeblicher (von U.B. bestrittener und vom Apotheker selbst widerlegter) Bezug über Limite von Lubex flüssig im Betrag von Fr. 12.75.
Sozialberater Rico Baumann nimmt Bezug zum diesbezüglichen Schreiben von U.B. vom 7. Oktober 2011. Wie darin
vorausgesagt wurde, übernimmt Baumann ungeprüft die Version der CSS-Krankenkasse..., mit Anmerkungen in Rot, (Sozialberater Rico Baumann unterstellt ungeprüft einen angeblichen Bezug über Limite von Lubex flüssig / 22.11.11, PDF 4,6 MB)


23. November 2011:

Thema: Ständige Mätzchen mit der CSS Krankenkasse
Die CSS Versicherung versucht diesmal einen angeblichen Bezug über Limite betr. Lubex flüssig geltend zu machen. Ein solcher fand jedoch gar nicht statt, weil die Medikamenten-Limitierung bekannt ist. Die besätigt auch der Apotheker.
Weil solche "Ungereimtheiten" bei der CSS Krankenkasse regelmässig vorkommen, schreibt Urs Beeler einen direkten Brief an den CSS-CEO Georg Portmann, mit Anmerkungen in Rot, (Reklamation an die CSS Versicherung wegen falscher Rechnung / nicht belegter angeblicher Bezug von Lubex flüssig über Limite / 23.11.11, PDF 5,4 MB)

Datum

Inhalt


2. Dezember 2011:

Thema: Medikamentenbezug
Die CSS-Versicherung erfindet einen angeblichen (tatsächlich gar nie stattgefundenen und durch den Apotheker selbst widerlegten!) Bezug über Limite von Lubex flüssig im Betrag von Fr. 12.75.
Statt zu überprüfen, ob dieser angebliche Medikamentenbezug über Limite überhaupt je stattgefunden hat, übernimmt Sozialberater Rico Baumann von der Gemeinde Ingenbohl "bürokratie-typisch" einfach die Version der CSS-Krankenkasse.
Ein vorausgeganges Schreiben (siehe 7.10.11) betr. dieser Sache und darin die Voraussage, dass er sich (mit grösster Wahrscheinlichkeit) genauso verhalten werde (wie er es dann auch tut...), wurde von ihm bzw. der Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl offensichtlich ignoriert.
Stattdessen meint Baumann, er könne die Fr. 12.75 einfach widerrechtlich dem wirtschaftlichen Grundbedarf des Bedürftigen abziehen und tut dies auch.
Dabei muss die korrekte Vorgehensweise so aussehen: Die CSS Krankenkasse erstattet die Fr. 12.75 der Gemeinde Ingenbohl zurück und die Sozialabteilung schreibt diesen Betrag dann dem Postcheckkonto von U.B. gut.
Ob dies jedoch so - nach Vernunft - funktionieren wird, steht aktuell in den Sternen. Möglich ist, dass in der Sache noch der kostspielige Honorar-Anwalt Kessler ("Sozialhilfe-James-Bond") der Fb Ingenbohl eingeschaltet wird und einmal mehr ein Verfahren entsteht, das unter dem Strich das x-fache von dem kostet, um was es geht: Fr. 12.75 für Lubex flüssig.
Hier die Story im Detail, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an die Sozialberatung Ingenbohl betr. korrekter Verbuchung von Lubex flüssig / Bezahlung von Spital-, Arzt-, Labor- und Medikamentenrechnungen / 2.12.11, PDF 13,6 MB)


6. Dezember 2011:

Thema: MCS-gerechtes Wohnen
Von Geld und Geist: Nachdem von Regierungsrat Peter Reuteler als Stiftungsratspräsident der Stiftung Sust anlässlich von Gesprächen die Idee kam, dass Urs Beeler und seine Frau im Frühling/Sommer 2012 in das Brunner Sust-Haus einziehen könnten, wird dieser Vorschlag am 30. November 2011 (auf politischen Druck der Gemeinde Ingenbohl?) völlig überraschend zurückgezogen!
Dabei kommt die offizielle Begründung etwas schräg heraus: So beruft man sich u.a. auf den kantonalen Denkmalschützer Markus Bamert, der sage und schreibe behauptet (siehe Stiftungsratssitzungs-Protokoll!), das Sust-Haus sei nicht MCS-gerecht, weil die Bruchsteinmauern verputzt würden! Was soll man dazu noch sagen?! Ist der Kt. Schwyz so etwas wie das moderne Schilda des 21. Jahrhunderts? (Nach 7 Jahren ist die MCS-Wohnungsfrage immer noch NICHT gelöst!))

Eine 5 Seiten umfassende Entgegnung an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, mit Anmerkungen in Rot, (Richtigstellung in Sachen Sust / Schreiben an das Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz / 6.12.11, PDF 4,8 MB)


7. Dezember 2011:

Thema: MCS-gerechtes Wohnen
Wegen finanziellen Zuschüssen soll die Brunner Sust im MINERGIE-Standard erstellt werden. Zu diesem Thema äussert sich der bekannte Ingenieur, Architekt und Bauschadenexperte Paul Bossert, Oetwil an der Limmat: "MINERGIE-Standard bedeutet: Energie verschleudern, Geld vergeuden und Gesundheit ruinieren!"


9. Dezember 2011:

Thema: MCS-gerechtes Wohnen
Stellungnahme des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl sowie jener des Sicherheitsdepartements des Kt. Schwyz in Sachen III 2011 161, mit Anmerkungen in Rot, (Zustellung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht der Stellungnahme des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 3.12.11 sowie jener des Sicherheitsdepartements des Kt. Schwyz vom 5.12.11 / 9.12.11, PDF 2,2 MB)
Wer die Stellungnahme RA Kesslers liest, dem fällt die "kranke" Sicht betr. der "Sust" auf.
Statt sich darüber zu freuen, dass nach Jahren mit dem "Sust"-Haus endlich eine Wohnalternative "vorhanden ist" bzw. "vorhanden wäre" oder "vorhanden gewesen wäre", scheint der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl resp. "seine" Gemeinde unglaublich froh und erleichtert darüber zu sein, dass diese Möglichkeit gestorben zu sein scheint bzw. gestorben ist.
Welche weiteren Beweise für den politischen Unwillen der Gemeinde Ingenbohl und ihres suspekten, honorarverzehrenden Anwalts betr. MCS-gerechtem Wohnraum braucht es noch?

Leser-Kommentare:
"Zum Glück geht es hier 'bloss' um einen Sozialhilfe- und nicht um einen Scheidungsfall!"
"RA Kessler gehörte in einen Rosamunde-Pilcher-Film als Scheidungsanwalt, der statt mit nüchternen Argumenten zu überzeugen die Gegenpartei mit Dreck bewirft. 'Bote'-Schlagzeile: 'Schwyzer Anwalt spielt in Pilchers 'Rosenkrieg'."
"Wenn ich die entsprechenden Seiten auf www.urs-beeler.ch richtig zusammengezählt habe, hat Kessler seit Frühling 2011 mittlerweile 47 Seiten verfasst. Berechnet er für jede Seite Fr. 100.-, so sind dies Fr. 4'700.--, bei Fr. 200.- Fr. 9'400.--, bei einem Seitenpreis von Fr. 300.- stolze Fr. 14'100.--. Falls er dann auch noch die Kosten für Gespräche und Telefonate aufschreibt, dann sind wir bald einmal bei Fr. 20'000.--! - Wer bezahlt das eigentlich?"
"Dass Kessler darüber hinaus und zum Erschrecken aller keine Ahnung hat, worum es geht, zeigt sich mit seiner Bezugnahme auf den kantonalen Denkmalschützer. - Findet man bei Behörden eigentlich nur noch Flaschen?"
"Das heutige System besteht darin, dass sich Behörden gegenseitig 'Arbeit' zuschieben."
"Anwalt Kessler lügt selbst, wenn er einen anderen, der sagt, was Sache ist, der Lüge bezichtigt."
"Die 'Sust' wäre möglicherweise tatsächlich eine Wohnalternative gewesen. Offenbar wollten oder wollen die Involvierten aus irgendwelchen Gründen nicht. Das Ganze hinterlässt jedenfalls einen merkwürdigen Nachgeschmack."
"Die Behörden müssten nach Jahren zugeben, dass sie a) unfähig und b) vor allem unwillens sind, betr. der MCS-Wohnraumfrage positiv mitzuwirken. Die Lösung: Die Behörden ziehen sich mit ihren Leerlauf- sowie Alibiübungsabsichten (die nur unnötig Zeit und Geld kosten) zurück und lassen Beeler das Problem selber lösen. Denn im Gegensatz zu den behördlichen Laien und Pseudo-Experten weiss Beeler als MCS-Spezialist, worum es geht und wie man die Sache richtig angehen muss."


13. Dezember 2011:

Inhalt: Willkürliche Einstellung der Auszahlung von Ergänzungsleistungen mittels Erfindung eines nicht vorhandenen Einkommens – Gelten die SKOS-Richtlinien auch im Kt. Schwyz? – Sollen Bedürftige im Kt. Schwyz künftig Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen?
E-Mail-Rundschreiben vom 13. Dezember 2011 / Hauptthema: Die Ausgleichskasse Schwyz verhöhnt das Willkürverbot (Art. 9 BV) - mit Tolerien der Aufsichtstellen!


14. Dezember 2011:

Thema: Behörden- und Justizwillkür
Leserzuschrift: "Der Kanton Schwyz kann sich alles erlauben!"
Eine E-Mail-Reaktion von A.M. (anonymisiert)


18. Dezember 2011:

Thema: Medikamentenbezug
Zu teuer, nicht kundenfreundlich bzw. nicht zuvorkommend, träge, kleinkariert, knauserig, aufgeblasener Verwaltungsapparat, intransparentes Abrechnungswesen, bürokratische Leerläufe, immer wieder Versuche sich um Kostenübernahmen zu drücken etc. - dies ein paar bekannte typische Merkmale der CSS Versicherung.
Im folgenden versuchen Emanuel Walther und Bernadette Birrer vom "Beschwerdemanagement" der CSS Krankenkasse einen angeblichen Medikamentenbezug über Limite (Lubex flüssig im Betrag von Fr. 12.75) zu konstruieren, der in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat.
Wer die oberflächlich geschriebene Begründung der CSS liest, könnte möglicherweise zum übereilten (falschen) Schluss kommen, dass die Krankenversicherung "Recht habe". Wer den Fall jedoch genauer unter die Lupe nimmt, entdeckt interessante Ungereimtheiten..., mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben mit Fragen an das CSS "Beschwerdemanagement" betr. dem angeblichen Medikamenten-Bezug über Limite von Lubex flüssig / 18.12.11, PDF 12,4 MB)


18. Dezember 2011:

Thema: Medikamentenbezug
Der Sozialberatung Ingenbohl werden die aktuellsten Arzt-, Labor-, UniversitätsSpital- und Krankenkassenrechnungen zugestellt, mit Anmerkungen in Rot, (Zustellung Arzt-, Labor- und UniversitätsSpitalabrechnungen etc. mit Bitte um Bezahlung derselben durch die Sozialberatung Ingenbohl - Krankenversicherungspolicen 2012 / 18.12.11, PDF 53,1 MB)


20. Dezember 2011:

Thema: MCS-gerechtes Wohnen
Kommentar zur Stellungnahme des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 3.12.11 sowie jener des Sicherheitsdepartements vom 5.12.11 im Verfahren III 2011 161 (Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 9.12.11), mit Anmerkungen in Rot, (Kommentar zu der Stellungnahme des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 3.12.11 sowie jener des Sicherheitsdepartements des Kt. Schwyz vom 5.12.11 (Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 9.12.11) / 20.12.11, PDF 4,7 MB)

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