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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

"Wer hat's erfunden?"
Das Blanko-FFE-System nach Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz

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Die Sendung PULS bringt Dr. med. Gregor Lacher in einem Beitrag. Über seine Machenschaften als Bezirksarzt III berichtet das Schweizer Fernsehen nicht.
Charakteristisch für das Schweizer Fernsehen ist in einem solchen Fall 30 Jahre zu warten oder zumindest das Ableben von "Hobby-Psychiater" Dr. Lacher abzuwarten, um dann irgendwann eine spannende "Dok"-Sendung zu machen.
Die Bezeichnung "Hobby-Psychiater" ist keineswegs ehrverletzend gemeint. Dr. Lacher besitzt die
Begabung, psychiatrische Diagnosen stellen zu können, ohne den Patienten zu kennen, ja ihn je zu Gesicht bekommen zu haben
Selbstverständlich sind Bezirksarzt Lachers Dienstleistungen nicht gratis. So kostete bei ihm ein fingierter FFE im Jahre 2005 z.B. Fr. 776.10. Dieser Betrag wurde nicht der auftraggebenden Behörde in Rechnung gestellt,
sondern dem von der Behörde ausgesuchten "Patienten".
Und das Schwyzer Verwaltungsgericht unter der Leitung ihres Präsidenten Bruhin ist der Überzeugung, auch fingierte Diagnosen Lachers z.B. nach den Wünschen einer Vormundschaftsbehörde Schwyz seien für den Eingewiesenen kostenpflichtig. - Das moderne Schilda des 21. Jahrhunderts - man findet es in Schwyz!
PS: Nicht zu vergessen darunter der Gesellschaftsspruch im Jahre 2035:
"Wir haben 30 Jahre lang nichts davon gewusst!"

Unter dem Stichwort "Hilfe" wurde in der Schweiz ein funktionierendes System der widerrechtlichen Freiheitsberaubung entwickelt, auf das selbst Joseph Stalin stolz sein könnte.

Fall Schwyz: Nach den Wünschen der Schwyzer Vormundschaftsbehörde (und selbstverständlich gegen ein entsprechendes Honorar!) stellt Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher eine FFE-Diagnose (medizinische Diagnose für den Fürsorgerischen Freiheitsentzug). Dr. Lachers persönliche Stärke liegt darin, dass er dies tun kann, ohne den "Patienten", um des es geht, zu kennen, ja je in seinem Leben zu Gesicht bekommen zu haben.

Es liegt auf der Hand, dass bei fingierten medizinischen Ferndiagnosen à la Schwyzer Bezirksarzt Dr. Lacher "Pannen" auftreten können. So weist der in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil (Vertragsklinik) eingewiesene "Patient" z.B. keine (wie von Dr. Lacher willkürlich unterstellt) "wahnhafte Störung" auf. Umgekehrt fragt sich der "Patient": "Kann es sein, dass Dr. Lacher selber vielleicht nicht alle Tassen im Schrank hat?"

Doch keine Panik! Später kommt das Schwyzer Verwaltungsgericht zum Zug, welches in seiner allumfassenden Güte gegenüber Schwyzer Behörden und deren Mitgliedern FFE's (teil)gutheisst (z.B. mit der sagenhaften Begründung, der Patient "hätte sich sonst einer medizinischen Untersuchung verweigert". Dies kann das Gericht im Kt. Schwyz frei unterstellen. Ein vorausgegangenes Gespräch eines Fürsorge- und Vormundschaftspräsidenten mit einem angeblichen "Patienten" ist nicht einmal notwendig.)

Das zumindest teilweise Gutheissen fingierter FFEs hat aber nicht nur einen politischen Hintergrund (einfachere Handhabung von bestimmten Mitmenschen), sondern auch einen wirtschaftlichen: Mit einer Teilgutheissung eines FFEs sorgt das Gericht im Interesse der Allgemeinheit dafür, dass dem Gemeinwesen keine Staatshaftungskosten entstehen.

Sie haben von alledem nichts gewusst? Grosse Anerkennung gilt hier den Schwyzer Tageszeitungen Bote der Urschweiz und Neue Schwyzer Zeitung resp. deren ach so mutigen Journalisten, welche von sich aus (Selbstzensur!) zu einem solchen Tabuthema schweigen.

Blanko-FFE in Kürze
Jedermann oder jederfrau, welcher im Talkessel Schwyz (natürlich auch anderswo) einer Vormundschaftsbehörde nicht passt, kann mit fingierter ärztlicher Begründung (vgl. Bezirksarzt Lacher, Schwyz) in eine Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden.
Vornehmlich praktizieren korrupte Behörden dies bei Menschen (Arme, "Aussenseiter"), welche sich nicht wehren können. Menschen werden entsorgt.

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