www.urs-beeler.ch

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Bundeshaus
Herrn Bundesrat
Didier Burkhalter
Bundeshaus

3003 Bern

 

EINSCHREIBEN

Wenn Beamte ihre Macht für persönliche Ressentiments gegenüber bestimmten Personen missbrauchen
Der Fall Othmar Mettler (Ausgleichskasse Schwyz) zur Kenntnisnahme an Bundesrat Didier Burkhalter - offener Brief


Brunnen, den 3. Dezember 2010
 

Sehr geehrter Herr Bundesrat Burkhalter

Erlauben Sie mir, wegen zwei wichtigen Punkten kurz mit Ihnen Kontakt aufzunehmen:

1. Am 16. Juni 2010 habe ich Ihnen einen 7seitigen Brief mit Sparvorschlägen geschrieben, wie im Schweizer Gesundheitswesen schmerzlos über 100 Mio. eingespart und mit einem Bruchteil davon das MCS-Pionierprojekt Brunnen (Beschrieb MCS-Wohnprojekt Brunnen / 11.11.10, PDF 84 KB) realisiert werden könnte. Da ich aus Erfahrung weiss, dass Bundesstellen für eine Antwort teilweise enorm lange brauchen, räumte ich eine grosszügige Antwortfrist von 6 Monaten ein. Bis heute erhielt ich keine Nachricht! Falls besagtes Schreiben in der Verwaltung in Bern "verloren gegangen" sein sollte, so finden Sie eine Kopie davon unter www.urs-beeler.ch, Themen-Übersicht 2010, Datum 16. Juni 2010.
Diesem Brief lege ich ausserdem ein Empfehlungsschreiben für das MCS-Pionierprojekt Brunnen des Schwyzer Regierungsrates Peter Reuteler bei
(Empfehlungsschreiben von Regierungsrat Reuteler für MCS-Projekt Brunnen / 11.11.10, PDF 436 KB). Ich bin gespannt, ob ein solches Projekt endlich auch vom Bund finanziell unterstützt wird!

2. In der Schweizer Boulevardpresse wird des öfteren das Thema "IV-Missbrauch" gross aufgeblasen (wie das übrigens auch mit dem Thema Sozialhilfe passiert). Behördliche Missbräuche hingegen werden ignoriert.
Als Beispiel nenne ich Ihnen den aktuellen Fall Othmar Mettler, Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, der willkürlich wider besseren Wissens und ohne jegliche Fakten in der Hand Einkommen manipuliert bzw. nach seinem eigenen Gutdünken frei erfindet. Ein solches Verhalten widerspricht klar dem in der Bundesverfassung Art. 9 BV verankertem Willkürverbot. Viel schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass solches Fehlverhalten eines Beamten von einer kantonalen Aufsichtsstelle offensichtlich "toleriert" wird (sonst könnten solche Verfügungen nämlich gar nicht erst in den Versand gelangen!).
Stellen Sie sich vor, sehr geehrter Herr Bundesrat Burkhalter, Sie sind plötzlich nicht mehr ein wohlhabendes Mitglied der Schweizer Landesregierung, sondern ein
einfacher EL-Empfänger. Von Othmar Mettler von der Ausgleichskasse Schwyz wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Frau (die studiert, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und gar kein Einkommen erzielt) angeblich ein Einkommen von Fr. 50'000.-- hat und deshalb die EL-Auszahlungen an Sie per Dezember 2010 eingestellt werden. Wie würden Sie in einem solchen Fall als "einfacher Bürger" betr. diesem Willkürakt, dieser behördlichen Lüge bzw. Ungeheuerlichkeit reagieren, wenn Ihnen dann pro Monat noch gerade der IV-Minimalbetrag von Fr. 1'130.-- zur Verfügung steht? Sollte ein Bürger in diesem Land nicht erwarten dürfen, dass er von Behörden nach Treu und Glauben bzw fair und korrekt behandelt wird? Und das mit Selbstverständlichkeit.
Gegen das korrupte Verhalten eines Othmar Mettlers von der Ausgleichskasse Schwyz (hier als praktisches Beispiel) bzw. gegen manipulierte Verfügungen besitzen Sie das Recht auf Einsprachen. Ich frage: Finden Sie es sinnvoll, wenn wegen einem korrupten Beamten ein ganzer Apparat in Gang gesetzt werden muss? Haben Sie schon einmal an die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten gedacht? Könnten nicht allein damit enorme Kosten eingespart werden, indem sich der Staat unkorrekter Beamter möglichst schnell entledigt?

Wenn es mit der Korruption in der Schweiz so weiter geht, wird dieses Land darin mit der Zeit versinken.

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Urs Beeler

 

Wichtiger Hinweis: Das willkŸrliche Erfinden nicht vorhandener Einkommen geschieht im Schweizer EL-Bereich "legal"! D.h. Ausgleichskassen kšnnen nicht-invaliden Ehegatten willkŸrlich nicht vorhandene Einkommen unterstellen. Sinn und Zweck davon: Nicht-invalide Ehegatten sollen als "Arbeitspferde" fŸr invalide Personen an Stelle der staatlichen Sozialversicherung aufkommen. Eine solche Rechtshandhabung spottet jedem gesunden Rechtsempfinden. Ebenso skandalšs ist, dass diese komplett schiefe juristische Konstruktion von der Schweizer Mainstream-Presse praktisch gŠnzlich totgeschwiegen wird (von der WoZ bis zur Neuen ZŸrcher Zeitung).

israelreceiveeveryday
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum