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Monats-Übersicht Februar 2014

ciceroesistbesserunrechtzuerleiden

budgetwshfbingenbohl

Oben: Die Sanktionspolitik der Fürsorgebehörde Ingenbohl in Zahlen. Weil ich die Machenschaften dieser korrupten Behörde seit Jahren dokumentiere, reagiert sie mit Sanktionswut. Würde der Fürsorgebeschluss Nr. 317 vom 26.11.13 in Rechtskraft erwachsen, müssten meine Ehefrau und ich mit einem wirtschaftlichen Grundbedarf auskommen, der 48% unter dem sozialen Existenzminimum liegt.
Warum erfahren Sie von solchem krassen behördlichen Sozialhilfemissbrauch nichts aus dem "Bote der Urschweiz" oder anderen Medien? Weil die Wahrheit über die behördlich praktizierte Sozialhilfe tabu ist.

quaelenohnezutoeten

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1. Februar 2014:

Thema: Der "Fürsorgekrieg" der Fb Ingenbohl
Armut ist im Kanton Schwyz politisch gewollt - am Beispiel der Gemeinde Ingenbohl
Auf der einen Seite haben wir heute eine boomende Wirtschaft. Das Vermögen von Reichen und Superreichen wächst und wächst. Auf der andere Seite tut sich eine Armutsschere auf. Und Sozialbehörden, deren Ziel die Armutsbekämpfung sein sollte, fördern sie. Politisch ist dies offensichtlich so gewünscht.

Die "Fürsorgepolitik" der Gemeinde Ingenbohl
Sozialhilfe sieht in der Praxis anders aus als von Boulevardmedien jahraus und jahrein dargestellt und der Bevölkerung eingetrichtert.
Die SKOS-Vorschriften sehen sogenannte situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen vor. Die
Fürsorgebehörde Ingenbohl verweigert seit Jahren Integrationszulagen wie situationsbedingte Leistungen. Ergebnis dieser "Fürsorgepolitik" ist, dass es an Selbstverständlichen fehlt: Mobiliar wie Sofa, Tisch, Stühle, Lampen, Teppich, (neue) Matratzen usw. Dies klingt unglaublich, ist jedoch belegt und Fakt!

Statt die Situation von Betroffenen zu verbessern, wird sie mit ständigen Sanktionen mehr und mehr verschlechtert
In der Schweiz herrscht leider heutzutage bei breiten Bevölkerungskreisen noch immer eine unglaubliche Behördengläubigkeit
. Man meint, Sozialbehörden "würden es schon recht machen". Die Realität sieht anders aus.
Mit Beschluss vom 24. September 2013 kürzte die Fürsorgebehörde Ingenbohl meinen Anteil des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für die Dauer von vier Monaten (Dezember 2013, Januar bis März 2014). Dagegen juristisch vorzugehen, ist leider in der Praxis nahezu chancenlos, da die Aufsichtsbehörden die Sanktionspolitik von Fürsorgebehörden nach Möglichkeit politisch bzw. juristisch schützen. (Wie das konkret geht, werde ich an Beispielen in Buchform schildern.)

Nach den SKOS-Richtlinien ist eine maximale Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% zulässig
Gemäss SKOS wird der wirtschaftliche Grundbedarf für einen 2-Personen-Haushalt aktuell mit Fr. 1'509.-- veranschlagt. Zulässig ist eine maximale Kürzung um 15% = Fr. 226.35. Damit wäre das absolute Existenzminimum für 2 Personen dann bei Fr. 1'282.65 (Fr. 1'509.-- minus Fr. 226.35 = Fr. 1'282.65).

Wie sieht die aktuelle Bedarfsrechnung unseres 2-Personen-Haushalts aus?
Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen beträgt Fr. 1'075.85 und entspricht dem effektiv zur Verfügung stehenden aktuellen wirtschaftlichen Grundbedarf für unseren Zweipersonen-Haushalt. (Soviel gab es im Jahre 2004 für mich als 1 Person!)
Mit Fr. 1075.85 liegt unser wirtschaftlicher Grundbedarf per Dezember 2013 bereits Fr. 206.80 unter dem absoluten Existenzminimum (Fr. 1'282.65 minus Fr. 1'075.85 = Fr. 206.80).

Die Sanktions-Wut der Gemeinde Ingenbohl: Eine reale Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um über 30%!
Mit dem Fürsorgebeschluss Nr. 317 vom 26.11.13 (Versand 2.12.13) hat die Gemeinde Ingenbohl beschlossen, auch noch den Anteil meiner Ehefrau um 15% zu kürzen. Dies klingt unglaublich, ist jedoch wahr. Damit wären wir dann bei einem tatsächlichen wirtschaftlichen Grundbedarf angelangt, der pro Monat Fr. 320.30 unter dem absoluten Existenzminimum liegt: aktueller Grundbedarf Fr. 1'075.85 minus zusätzliche Kürzung Fr. 113.50 = Fr. 962.35 (Absolutes Existenzminimum Fr. 1'282.65 minus Fr. 962.35 gekürztes Budget = Fr. 320.30). Diese Kürzung entspräche nicht bloss 15%, sondern real 36%. Sie entspräche weder den SKOS-Vorschriften noch dem Gebot der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV).

Sozialhilfe-Realität: Ständig notwendige Beschwerden, um überhaupt finanziell überleben zu können!
Selbstredend musste dieser klar rechtswidrige Beschluss der Fürsorgebehörde Ingenbohl vor dem Regierungsrat des Kantons Schwyz angefochten werden. Bis nun jedoch die Aufsichtsbehörde in dem Fall entschieden hat, können prozessbedingt Wochen und Monate vergehen. Bis dahin müssen meine Frau und ich mit einer realen Kürzung des Grundbedarfs von rund 28% unter dem sozialen Existenzminimum leben..

Unhaltbare Zustände im Sozialbereich
Viele arme Menschen im Kanton Schwyz, welche ähnlich negative Erfahrungen mit Sozialbehörden machten, schämen sich aufgrund ihrer Armut. Ich meine: die verantwortlichen Behörden müssten sich schämen, dass solche Armut in einem der reichsten Kantone der Schweiz überhaupt existiert!

Wenn man die Diätkosten mitberücksichtigt, sieht die Ingenbohler Grundbedarfsrechnung noch negativer aus
Zu obiger Grundbedarfsrechnung wurden auch noch meine vom Bundesgericht zugesprochenen Diätkosten (BGE 8C.346/2007) miteinbezogen. Zieht man diese Fr. 175.- Diätkosten für Bioernährung - wie es eigentlich buchhalterisch korrekt wäre - gesondert ab, wären wir bereits jetzt bei einem effektiven Netto-Grundbedarf von Fr. 900.85 angelangt, der rund 40% (!) unter dem offiziellen sozialen Existenzminimum liegt. Jetzt kann man sich natürlich fragen, wieviel eine Fürsorgebehörde "studiert", wenn sie solche Sanktionsbeschlüsse verfügt (nach SKOS ist eine maximale Kürzung um 15% zulässig). Und welche Absicht dahinter steckt.

Obige Zahlen sind gegenüber dem Regierungsrat des Kt. Schwyz Schwarz auf Weiss dokumentiert
Liebe Leserinnen und Leser
: Wie würden Sie sich als IV-Rentner fühlen, wenn Sie als Zweipersonenhaushalt mit Fr. 900.85 Grundbedarf über die Runden kommen müssten? Und Ihnen noch zusätzlich Geld für situationsbedingte Leistungen (Mobiliaranschaffung) permanent verweigert wird. So läuft nämlich die "Fürsorgepolitik" der Gemeinde Ingenbohl.
Diese belegte und jederzeit belegbare Sozialhilfe-Realität ist weit entfernt von dem, was die meisten Leute glauben, über Sozialhilfe zu wissen bzw. was ihnen von einfältigen Boulevardmedien jahraus und jahrein eingetrichtert wird (das Gespenst eines gigantischen "Sozialhilfemissbrauchs" - bei einer effektiven Missbrauchsquote von 0,3% im Kt. Schwyz!). Demgegenüber ist der behördlich betriebene Sozialhilfemissbrauch (wie geschildert) x-fach grösser, aber journalistisch tabu.

"Persona non grata"
Der Schwyzer Alt-Regierungsrat Peter Reuteler hat mir vor einigen Wochen am Telefon gesagt, ich sei für die Gemeinde Ingenbohl wörtlich eine "Persona non Grata". Genauso ist es! Nun frage ich: Was habe ich dieser Behörde eigentlich angetan? Nichts! Das einzige, was ich konsequent getan habe, ist, gegen die Willkür, die Ungerechtigkeit und Heuchelei dieser Behörde zu kämpfen und sie aufzudecken. Das sind sich die Verantwortlichen offenbar nicht gewohnt.

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Auch obiger Vorwurf trifft hundertprozentig ins Schwarze. Bedürftige sollen nach Meinung einer Fürsorgebehörde Ingenbohl nicht dieselben Ausbildungschancen haben wie andere Bürger.
Eine solche Politik ist diskriminierend und widerspricht dem Gleichheitsgebot. Warum erfahren Sie davon nichts in den Schweizer Mainstream-Medien?

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2. Februar 2014:

Thema: Der behördliche Sozialhilfemissbrauch der Gemeinde Ingenbohl
Leserkommentare
"Was diese Fürsorgebehörde Ingenbohl betreibt, hat mit Sozialhilfe rein gar nichts zu tun. Das ist Sozialhilfe-Faschismus."

"Diese Mettler-Kraft, die heute als Fürsorgepräsidentin amtet, besass früher doch einmal einen Buchladen in Brunnen (Gersauerstrasse, später Bahnhofstrasse). Von einer ehemaligen Buchhändlerin hätte ich mehr Verstand erwartet."

"Eine Kürzung des Grundbedarf um 36% ist wirklich ein Skandal. Beeler hat vollkommen Recht, wenn er den 'Bote der Urschweiz' als journalistisches Hosenscheisserblatt bezeichnet. Denn über solche behördlichen Schweinerein im Sozialhilfebereich bringt diese angepasste Lokalzeitung überhaupt nichts."

"Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, wie 'sozial' die Schweiz in Wirklichkeit ist. Dass einer über Jahre gegen korrupte Behörden (vorliegend Fürsorgebehörde Ingenbohl, Ausgleichskasse Schwyz, z.T. auch Justiz) kämpfen muss, um überhaupt finanziell überleben zu können, zeigt auf, in was für einem durch und durch heuchlerischen und verlogenen Staat wir leben."

"So läuft es nicht nur im Kanton Schwyz - so läuft es überall."

"Der einzige, der aus diesem echten behördlichen Sozialhilfe-Skandal einen Profit ziehen kann, ist Anwalt Kessler. Aber was nützt ihm dies? In nicht einmal 15 Jahren wird er ein alter, betagter 80-jähriger Mann sein. Daraus stellt sich die generelle Frage: 'Was soll das eigentlich? Warum machen sich Menschen das Leben so schwer?"

"Wenn ich diesen Fall studiere, bekomme ich den Eindruck, dass die Strategie der Sozialbehörde Ingenbohl einzig und allein darin liegt, dass Bürger irgendwann aufgeben und resignieren."

"Woher diese Behörde soviel negative Energie hernimmt, ist mir schleierhaft. In der Sozialhilfe sollte es doch darum gehen, Menschen aufzubauen, dass es ihnen besser geht. Das einzige, was die Fürsorgebehörde Ingenbohl seit Jahren macht, sind Budgetkürzungen sowie Sanktionen umsetzten. Die sind doch alle krank in der Birne!"

"Ich denke auch, dass es falsch ist, zu glauben, dass im sozialen Bereich primär Menschen beschäftig sind, welche es von ihrem Charakter her mit anderen gut meinen. Wenn man Sozialhilfe- oder IV-Akten studiert, bekommt man eher einen gegenteiligen Eindruck, dass nämlich vielerorts auf Ämtern 'charakterliche Arschlöcher' arbeiten."

"Dass ein solcher behördlicher Sozialhilfeskandal möglich ist, zeigt, wie verludert die Verantwortlichen der Gemeinde Ingenbohl sind."

"Der heutige 'Honorar-Anwalt' der Fürsorgebehörde Ingenbohl war früher doch selbst Fürsorgepräsident in Brunnen. Ich möchte nicht wissen, was zu dessen Amtszeit für behördliche Schweinereien abgelaufen sind."

"Behörden können sich alles erlauben. Selbst wenn die Fürsorgebehörde Ingenbohl diesen Prozess verliert, wird den Verantwortlichen überhaupt nichts passieren und die Verfahrenskosten werden zu Lasten von uns Steuerzahlern gehen."

"Ich möchte einmal wissen, wieviele Menschen aufgrund der negativen Sozialpolitik des Kanton Schwyz (im Hinblick auch auf ältere Menschen) vorzeitig gestorben sind oder sich aus Verzweiflung umgebracht haben. Es ist statistisch erwiesen, dass arme Menschen nicht so alt werden wie Reiche."

"Ich kann verstehen, dass Urs Beeler gegenüber den Journalisten des 'Bote der Urschweiz' über Jahre eine abgrundtiefe Verachtung entwickelt hat. Denn tatsächlich geht es bei dieser Art von Journalismus nur um Gesellschaftskonformität und 'Weg des geringsten Widerstandes', 'Schwimmen im Strom' und 'Arschleckerjournalismus'.*

"Eine Fürsorgebehörde hat nicht die Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob jemand eine Ausbildung machen kann oder nicht."

"Die SKOS-Richtlinien werden von Sozialbehörden nach Strich und Faden ausgehebelt. Grösstenteils sogar mittels Unterstützung der Aufsichtsorgane. Das ist eines der zentralen Probleme in der Sozialhilfe."

"Die SKOS ist unter dem Strich doch auch nur ein Heuchlerverein. Und Bedürftige Menschen zweiter Klasse. Obwohl in der Bundesverfassung von 'Gleichheit' gesprochen wird."

"Für mich sind die Sozialverantwortlichen der Gemeinde Ingenbohl schlichtweg Kriminelle, welche zum Schutz der Öffentlichkeit eingesperrt gehörten. Kriminell vielleicht nicht im streng strafrechtlichen, aber ganz sicher im moralischen Sinne."

"Nein, nicht einsperren. Auf der Maur, Mettler-Kraft, Schertenleib, Kessler, Baumann etc. - die verantwortlichen Schreibtischtäter sollten exakt dieselben Auflagen erfahren, welche sie anderen zumuten. Diese Selbsterfahrung würde ihr skrupelloses, menschenverachtendes und irgendwie auch hirnloses Verhalten wohl schnell ändern."

"Den grössten Skandal finde ich noch immer, dass dieser Anwalt Kessler 8-10mal soviel Sozialhilfe-Geld bekommt wie Beeler! Und 'Bote' & Co. getrauen sich darüber nichts zu schreiben. Was leben wird doch in einer heuchlerischen und verlogenen Welt!"

fuersorgefaschismus

Datum

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4. Februar 2014:

Eine Zuschrift zum Thema "Talkshow"
Normalerweise werden unter www.urs-beeler.ch keine Fremdtexte platziert. Auf Wunsch eines treuen Lesers und Sympathisanten aus dem Kt. Zürich wurde für einmal eine Ausnahme gemacht und wird der Beitrag eines Korrespondenten aus Deutschland publiziert: ARD, ZDF Zensur: Geheime Anweisung für Talkshows?


6. Februar 2014:

Thema: Behördliches Nachhaken im Fall "Anthélios"
Der Abteilungsleiter Soziales, Patrick Schertenleib, meldet sich nachträglich im Fall "Anthélios". Besagten Prozess (RRB Nr. 73/2014 vom 28.1.14) verlor (Schock für die Redaktion des "Boten der Urschweiz!") die Fb Ingenbohl zusammen mit ihrem Honorar-Anwalt.
Dass sich Schertenleib in dieser abgeschlossenen Rechtssache nochmals meldet, mutet etwas kurios an. Zumal die diesbezüglichen Medikamenten-Kosten der vergangenen zwei Jahre von der Gemeinde Ingenbohl ja bereits bezahlt worden sind.
(An der bisherigen Kostenübernahme gäbe es ohnehin nichts mehr zu rütteln, weil auch noch ein Arztzeugnis von Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier aus dem Jahre 2011 betr. "Anthélios" vorliegt.)

Schertenleib meldet sich nachträglich nochmals zum (abgeschlossenen) Fall "Anthélios" / 6.2.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,0 MB.

bonnieandclydevonderaksz
bonnieandclydevonderaksz

Anonym

bonnieandclydevonderaksz
bonnieandclydevonderaksz

Früher konnte man dank Flash noch den Musiktitel "Bonny & Clyde" anklicken und hören.

Datum

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7. Februar 2014:

Thema: Ergänzungsleistungen (EL)
Seit mittlerweile mehr als 3 Jahren zahlt die Ausgleichskasse Schwyz willkürlich keine Ergänzungsleistungen (mehr) aus, obwohl seit über 9 Jahren Bedürftigkeit ausgewiesen ist!
In ihrem FB Nr. 313 vom 26.11.2013 weist die Gemeinde Ingenbohl aufgrund einer über viele Monate durchgeführten Sozialhilfe-Revision Bedürftigkeit aus.
Die Ausgleichskasse Schwyz hingegen setzt in ihrer aktuellsten "Berechnung" ein tatsächlich nicht vorhandenes Einkommen von neu Fr. 50'760.-- ein, aufgrund dessen kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bestehen soll.
Frage: Wenn ich über ein angebliches Einkommen von Fr. 50'760.-- verfüge, aufgrund dessen ich keine EL bekomme - wieso bin ich dann bedürftig und seit Jahren auf Sozialhilfe angewiesen?
Was hier behördlich betrieben wird, ist komplett krank. Selbst EL-Sachbearbeiterin Gabriela Schnüriger (Kosename "Bonnie") von der Ausgleichskasse Schwyz liess anlässlich eines Gesprächs vom 30.10.13 durchblicken, dass die betr. Handhabung verfehlt und ebenso ungerecht sei
Warum macht das Schweizer Staatsfernsehen nie eine "Arena"-Sendung zum Thema Ergänzungsleistungen? Weil die Wahrheit im Sozialversicherungsbereich der Schweiz tabu sein muss?

So belügt der Bund AHV- und IV-Rentner
in der Broschüre der AHV/IV 5.01 heisst es scheinheilig: "Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates."

Die Wahrheit sieht so aus
Wie mein EL-Fall seit Dezember 2010 Schwarz auf Weiss belegt, erweist sich die zitierte AHV/IV-PR betreffend Ergänzungsleistungen (EL) in der Praxis als ein Mega-Schwindel bzw. eine einzige grosse staatliche Sozialversicherungs-Lüge.
Dürfen die Schweizerinnen und Schweizer heutzutage etwas darüber in ihren Mainstream-Medien erfahren?

Die Ausgleichskasse Schwyz lügt nach Strich und Faden!
Was lehrt die Ausgleichskasse Schwyz mit ihren nachweislich fingierten EL-Berechnungen? Dass jeder Steuerpflichtige dumm ist, wenn er seine Steuererklärung ehrlich und korrekt ausfüllt.
Einsprache gegen die EL-Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz vom 22.1.14 / 7.2.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 8,3 MB.

Interessant ist noch, dass die Ausgleichskasse mir neu (ab 1.1.14) eine Prämienverbilligung von Fr. 688.- anrechnet (siehe PDF), die korrupte Fb Ingenbohl gleichzeitig den wirtschaftlichen Grundbedarf auf Fr. 787.- kürzen will. Dieser Behörden-Rechnung nach würden dann die KVG-Prämien neu 87% (!) der Höhe des wirtschaftlichen Grundbedarfs ausmachen!
Daraus stellt sich die berechtigte Frage: Wie lange geht es noch bis zum Tag, wo die Höhe der KVG-Prämienverbilligung den (durch die Fb Ingenbohl kontinuierlich gekürzten) wirtschaftlichen Grundbedarf überholt?

swisscomceourskannbeissen

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10. Februar 2014:

Thema: Antwort auf Schreiben Schertenleib vom 30.1.14 / Weitere Anträge
Offenbar fühlt sich der Leiter der Abteilung Soziales, Patrick Schertenleib, über meine berechtigte und begründete Kritik im Internet betr. der Sanktionspolitik der Fb Ingenbohl betroffen.
Statt daraus positiv zu lernen, versucht er es mit einer neuen Schikane (vgl. sein Schreiben vom 30.1.14).
Das Problem: Die hirnlose Budgetkürzungspolitik der Gemeinde Ingenbohl hat dazu geführt, dass Schertenleibs Ansinnen in der Praxis gar nicht (mehr) umsetzbar ist...
Die Lehre für die Fb Ingenbohl: Bevor Sanktionen verfügt werden, sollte man sich in Zukunft zuerst Gedanken über die möglichen Folgen machen.
Antwort auf Schreiben Schertenleib vom 30.1.14 / Weitere Anträge / 10.2.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 17,2 MB.


4./10. Februar 2014:

Thema: Beschwerdeentscheid wirtschaftliche Hilfe
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 74/2014 vom 28. Januar 2014
Der RRB Nr. 74/2014 vom 28. Januar 2014 (Versand 4. Februar 2014) wurde am 10. Februar in Empfang genommen.
Ein interessanter Entscheid, der sich zu lesen lohnt. Er beinhaltet auch Fragen (siehe Seite 3 im PDF), welche behördlicherseits ausgeblendet wurden.

Die dreimal (!) gestellten Anträge des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl betr. Absprechung der Prozessfähigkeit werden vom Regierungsrat des Kt. Schwyz abgelehnt
Auf Seite 7 befasst sich der Regierungsrat explizit mit dem Thema "Querulantentum
" und Absprechung der Prozessfähigkeit: "Nicht jeder, der sein vermeintliches Recht hartnäckig mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und gelegentlich unter Missachtung des gebotenen Anstandes durchzusetzen versucht und auf diese Weise die Geduld von Gerichten und Behörden über Gebühr in Anspruch nimmt, gilt als psychopathischer Querulant."

Nichteintreten bezüglich dem bedingungslosen Datenaustausch zwischen Behörden
Auf den bedingungslosen Datenaustausch zwischen Behörden wird nicht eingetreten.

Fahrtkostenentscheid mit Fragezeichen
Nicht ganz über alle Zweifel erhaben erscheint die Ablehnung des Antrags bezüglich Fahrtkostenübernahme zu medizinischen Behandlungsorten via Sozialhilfe, zumal die Notwendigkeiten sauber ausgewiesen wurden. So gibt es z.B. für die Konsultationen zu Dr. med. Martin H. Jenzer (MCS-Spezialist) in Hergiswil/NW keine Alternative im Kt. Schwyz. Genau so steht es auch in der seinerzeitigen Eingabe Schwarz auf Weiss. Trotzdem schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid auf Seite 11 oben, der Nachweis würde (ich wiederhole: kein einziger MCS-Facharzt im Kt. Schwyz!) nicht erbracht.

Erfreulich: Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl verliert den "Anthélios"-Prozess
Etwas Positives zum Schluss: Die Fb Ingenbohl resp. ihr kostspieliger Honorar-Anwalt verlieren den Fall "Anthélios" (siehe Seite 11): "Die Beschwerde III (VB 314/2013) wird gutgeheissen und die Dispositivziffer 3 des angefochtenen Beschluss Nr. 264 vom 24. September 2013 aufgehoben. Die Vorinstanz wird verpflichtet, die Kosten für das nichtkassenpflichtige Anthelios Fluide Extreme 50+ zu übernehmen."

Fazit: Ein Regierungsratsbeschluss, der i.O. ist.
Abgesehen einmal von der Fahrtkostenfrage kann mit dem vorliegenden Regierungsratsbeschluss gelebt werden.
RRB Nr. 73/2014 vom 28. Januar 2014 / 10.2.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 34,4 MB.

kesslerverliertantheliosprozess

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11. Februar 2014:

Thema: Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ausgleichskasse Schwyz bestätigt den Eingang der Einsprache gegen die EL-Verfügung vom 22.1.2014.
Bestätigung des Eingangs der Einsprache vom 7. Februar 2014 durch die AKSZ / 11.2.14
, PDF 1,8 MB.


28. Februar 2014:

Thema: Zwei Fürsorgebeschlüsse der Gemeinde Ingenbohl
Im FB Nr. 25 vom 25.2.14 wird mir von der Fürsorgebehörde Ingenbohl eine Prozessentschädigung von Fr. 300.- auferlegt. Seite 1 mag als Satire gelten: Aber wieso sollten behördliche Auflagen, welche mit Selbstverständlichkeit für Bedürftige zu gelten haben zur Illustration nicht auch auf Sozialbeamte angewendet werden?
Wie Leserinnen und Leser selber feststellen können, machen die gestellten Anträge durchaus Sinn bzw. sind Impulse zum Nachdenken.
So heisst es u.a. auf Seite 3:
"7. Es sei festzustellen, dass die KVG-Prämienverbilligung der Unterstützungseinheit (...) rund 2-3mal höher ist als der Betrag, welcher die Fb Ingenbohl jährlich als 'reine Sozialhilfe' (Bevorschussung minus EL-Rückzahlung) leistet.
8. Es sei festzustellen, dass bei einer willkürlichen Kürzung der angerechneten Mietkosten auf Fr. 1'100.-- gemäss Mietzinsrichtlinie der Fb Ingenbohl das Gesamtbudget der Unterstützungseinheit (...) unter Berücksichtigung des rechtlichen Anspruchs auf Verheiratete-EL (vgl. Seite 2 des FB Nr. 313 vom 26.11.13) mittels künstlicher Nivellierung auf Sozialhilfeniveau um rund Fr. 1'000.-- unterschritten würde."

Das ist nichts anderes als die Wahrheit.
Dann gibt es auch wieder ein paar "Sozialhilfe-Klassiker" wie die berühmte Mitwirkungspflicht. Man kann nur staunen, wie Adam und Eva vor tausenden von Jahren ohne Sozialberater an ihrer Seite überleben konnten...

FB Nr. 24 vom 25. Februar 2014
Dieser musste selbstredend angefochten werden, weil hier die Fb Ingenbohl einmal mehr die Auffassung vertritt, sie könne sich um SKOS-Richtlinien (Vergütung von Reisekosten, Verpflegungskosten, Integrationszulage etc.) drücken.
FB Nr. 25 und FB Nr. 24 vom 25.2.14 / 28.2.14
, PDF 29,4 MB.


28. Februar 2014:

Thema: Drohen mit Leistungskürzung und Leistungseinstellung als Kern der Ingenbohler Sozialhilfepolitik
Nachfolgend wieder einmal ein Schertenleibscher "Drohbrief-Klassiker".
Frage: Kämen hier die heutzutage populären Grundsätze der "häuslichen Gewalt" (ökonomische Gewalt, kein Geld mehr auszubezahlen; Entziehung von Lebensgrundlagen etc.) restriktiv ausgelegt zum Zug, wäre Schertenleib möglicherweise schon eingesperrt worden?
Als Abteilungsleiter einer Sozialbehörde kann man hingegen behördlich drohen und nötigen. Das Amt gibt einem die Legitimation dazu.
In ein paar Jahrzehnten werden Soziologie- und Jurastudenden über dieses "Phänomen" Facharbeiten schreiben und man wird staunen, wie so etwas im Jahre 2014 (nicht 1914) möglich war.
Schreiben "Rechtliches Gehör" von Patrick Schertenleib an Urs Beeler / 28.2.14, PDF 5,0 MB.

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S. 1 des fürsorgebehördlichen Drohbriefes. Die Androhung von "Sanktionen" als Kern der Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl. Vorliegend publiziert, damit Interessierte zumindest im Internet (da von der angepassten Lokalpresse totgeschwiegen) erfahren können, was heutzutage im Sozialhilfebereich des Kt. Schwyz tatsächlich abläuft.

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S. 2 (gekürzt, weil unten leeres Papier).

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