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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Januar 2014

tacitusjeverdorbenerderstaat
vorlagesozialhilfesetz1

Seite 1 der damaligen Vorlage an den Schwyzer Kantonsrat.

fichenfritzneuesszsozialhilfegesetzdatenaustausch
vorlagesozialhilfesetz2

Seite 2 der damaligen Vorlage an den Schwyzer Kantonsrat.

suedostschweiz

Von der angepassten Presse wird dies dann reisserisch so (siehe oben) "verkauft".
Nein, hier "informiert" nicht "Der Stürmer" von Julius Streicher, sondern die "Südostschweiz" mit Bezugnahme auf einen Beitrag im "Bote der Urschweiz".
Den Lesern wird auf billigste Art suggeriert, mit dem revidierten Schwyzer Sozialhilfegesetz einen wichtigen und notwendigen Beitrag (bei einer effektiven Missbrauchsquote von 0,3% im Kt. Schwyz) zu leisten - und lenkt von den tatsächlichen Problemen (zu wenig Geld, keine Wohnungen zum Sozialtarif) und echten Behörden-Skandalen (z.B. Fb Ingenbohl: 10x mehr Geld für Honorar-Anwalt als für Bedürftige) in der Sozialhilfe ab. Anpassung ist alles.
Dies ist nur ein Beispiel für die heutzutage betriebene Medienmanipulation. Der behördliche Sozialhilfe-Missbrauch ist für die regimetreuen Medien kein Thema.

fuersorgepraesidentinarmutfoerdern

Datum

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7. Januar 2014:

Thema: Beschwerde Urs Beeler gegen die Fb Ingenbohl betreffend wirtschaftliche Hilfe
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, reichte nicht alle Akten ein

Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes in Sachen VB 291/2013 an den Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl (mit Kopie an Urs Beeler), Mitteilung Rechts- und Beschwerdedienst an RA lic. jur. Alois Kessler / 7.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 976 KB

kurzbriefraaloiskesslerzahlungs

Um die Armut in der Gemeinde Ingenbohl konsequent zu fördern, ziehen die Sozialbehörde und ihr Honorar-Anwalt viele Register.

Datum

Inhalt


10. Januar 2014:

Thema: Wie in der Sozialhilfe die Prioritäten komplett falsch gesetzt werden
Nochmals
"Sozialhilfe-Missbrauch den Kampf angesagt"
Behördlicher Sozialhilfe-Missbrauch (oder vielleicht besser: behördliche Sozialhilfe-Kriminalität) ist für das nationale Schweizer Boulevardblatt "Blick" wie das lokalschwyzerische Boulevardblatt "Bote der Urschweiz" redaktionell tabu. Die Berichterstattung beschränkt sich jeweils auf künstlich aufgebauschte bzw. mehr oder weniger frei erfundene "private Missbrauchsfälle". Liest man dann die Fakten (z.B. Bundesgerichtsentscheide) nach, steckt regelmässig - so auch im berühmten Fall "Beat aus Berikon" - im Grunde nichts dahinter.
Das "boulevardjournalistisch Aufgebauschte von Nichts" wurde im Fall "Beat aus Berikon" auch noch vom Schweizer Staatsfernsehen thematisch aufgegriffen und extra eine Diskussionssendung veranstaltet. Im Gegensatz dazu ist der behördliche Sozialhilfemissbrauch ebenso für den Schweizer Staatssender tabu: Wahrheit ist heutzutage nicht gefragt - von den echten Problemen (in der Sozialhilfe) ablenken und aufgeilen jedoch alles.

Wo wirklich echter, behördlicher Sozialhilfemissbrauch stattfindet, schweigen die Schweizer Mainstream-Medien
Warum darf die Schweizer (Schwyzer) Öffentlichkeit eigentlich nicht erfahren, was in der Sozialhilfe-Praxis wirklich abläuft? Weil die Wahrheit zu beschämend ist?
Was eine Fürsorgebehörde Ingenbohl seit Jahren betreibt bzw. zu betreiben versucht, ist ein echter Sozialhilfe-Skandal und gehörte auf die Titelseite des "Blick", "20 Minuten" und selbstredend auch auf diejenige des Lokalblatts "Bote der Urschweiz"!

Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist das grosse Problem!
An die die Herren Kantonsräte sowie den Schwyzer Regierungsrat: Bevor man den privaten Sozialhilfemissbrauch mit einer effektiven Missbrauchsquote von 0,3% im Kt. Schwyz zum grossen Thema macht, sollte man sich gescheiter einmal dem seit Jahren stattfindenden behördlich betriebenen Sozialhilfemissbrauch im Kanton Schwyz annehmen:
- Stattfindender behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn Fürsorgebehörden den in den SKOS-Richtlinien genannten Anspruch auf situationsbedingte Leistungen systematisch verweigern.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn Integrationszulage und selbst minimale Integrationszulagen systematisch verweigert werden.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn wie im Falle der Fürsorgebehörde Ingenbohl für die Kostenübernahme nicht-kassenpflichtiger Medikamente ein 3 Jahre dauernder Rechtsstreit notwendig ist.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn es wie im Falle der Fürsorgebehörde Ingenbohl über 5 1/2 Jahre dauert (kein Witz!), bis neue Duvets hälftig beschafft werden können.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn die Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungsorten verweigert wird.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgebehörde Ingenbohl sich statt für MCS-gerechten Wohnraum einzusetzen eine über Jahre dauernde kaum mehr zu toppende Alibi-, Schikane- und Mobbing-Politik betreibt.
- Politische Justiz ist, wenn ein Schwyzer Regierungsrat sowie ein Schwyzer Verwaltungsgericht entgegen Arztzeugnissen das wichtigste medizinische Erfordernis - MCS-gerechter Wohnraum - künstlich in "zumutbaren Wohnraum" ändern nach dem Motto: "Was medizinisch nicht passt, wird juristisch passend gemacht."
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl (damals Martina Joller) willkürlich statt korrekt wirtschaftliche Hilfe lediglich "Nothilfe" ausbezahlt.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl (damals noch Martina Joller) mit bewusst falschen Zahlen ein Sozialhilfebudget manipuliert.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch und ein Raub an Steuergeldern ist, wenn eine Fürsorgebehörde im Kampf gegen einen Bedürftigen einen Honorar-Anwalt engagiert, der 8-12x höhere Sozialhilfe-Kosten verursacht als der Sozialhilfeempfänger Netto-Sozialhilfe bezieht (vgl. Fall KWG-Kessler).
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn mittels Auferlegung von Anwaltskosten eine Gemeinde Ingenbohl Prozessabschreckungs- kombiniert mit Verschuldungspolitik zu Lasten Bedürftiger betreibt.
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn man meint, mit ständigen Androhungen von Budgetkürzungen und Sanktionen auf Bedürftige Druck ausüben zu müssen (vgl. Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales).
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgebehörde Ingenbohl (Patricia Mettler-Kraft) sich anmasst, Ausbildungsverbote auszusprechen, nur weil es um bedürftige Menschen geht. Mit Fürsorge hat dies wenig zu tun - es ist Diskriminierung!
- Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn in der Praxis Sanktionen (Kürzung des Grundbedarfs um 15%), Schikane und Mobbing der Kern der Sozialhilfe darstellen.
Warum vernimmt man darüber nichts im "Blick" und "Bote der Urschweiz"? Weil die Wahrheit über die behördlich praktizierte Sozialhilfe tabu ist und schlecht zum Bild eines angeblich vorbildlichen Schweizer Sozialstaates passt?

strategiederfbingenbohl

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15. Januar 2014:

Thema: Der Einfältigkeit von Manipulations-Journalismus auf der Spur
"Bote der Urschweiz", Ali S. und die Verschärfung des Schwyzer Sozialhilfegesetzes (eine Satire)

Wussten Sie, wie das neue verschärfte Schwyzer Sozialhilfegesetz entstand?

Lokalboulevardjournalistisch musste das wie folgt laufen...
Ali S. kommt aus dem Iran und wohnt mit seiner 15-köpfigen Familie in einem heruntergekommenen Wohnblock neben dem Hotel "Kristall" in Seewen. Für Ali und seine Familie muss die Fürsorgebehörde Schwyz finanziell aufkommen. Was die Fb Schwyz nicht, aber (selbstredend für die Entstehung dieser Geschichte) die Redaktion des "Boten der Urschweiz" herausfindet: Neben Sozialhilfeempfänger in Seewen soll Ali S. als internationaler Waffenhändler tätig sein (Ein "Bote der Urschweiz" Journalist deckt dies exklusiv auf). Was "Bote der Urschweiz"-Leser auch noch erfahren: Der Seewener Sozialhilfeempfänger besitzt allein auf einem Konto einer Bank in Teheran ein Vermögen von über 100 Millionen US-Dollar (Was der "Bote" bei seiner Recherche jedoch vergisst, ist die Klärung der Frage: Warum lebt dieser Mann mit seiner Familie ausgerechnet in Seewen/SZ? Was ist das Motiv des millionenschweren Ali S., der von Teheran extra nach Seewen/SZ zügelte, um hier als Sozialhilfeempfänger aktiv zu sein?).
Sei es wie es sein soll: Ali S. ist Millionär und Sozialhilfeempfänger. Letzteres erklärt, warum vor dem Hotel "Kristall" in Seewen nicht nur sein 600er Mercedes steht, sondern daneben auch noch der nigelnagelneue 7er BMW seiner Ehefrau Sirte. Was der vom "Bote der Urschweiz" exklusiv aufgedeckte Sozialhilfeskandal (der später vom nationalen Partnerblatt "Blick" selbstredend übernommen wird) jedoch nicht aufdeckt (weil bei der Recherche entgangen), ist, dass der Sohn von Ali S. auch noch einen teuren roten Ferrari in einer Tiefgarage in Unterseewen (Insider wissen: in der Badstrasse) eingestellt hat.

Beim Lesen des "Boten der Urschweiz" einen Herzschlag erlitten
Ein "Bote der Urschweiz"-Leser ist von dieser "wahren" Enthüllungsgeschichte des "Boten der Urschweiz" dermassen emotional schockiert (psychischer Hintergrund: er glaubt seit 50 Jahren alles, was in diesem Blatt steht), dass er ob dem beschriebenen Skandal einen Herzinfarkt erleidet und stirbt. Neu also sorgen nicht nur Behörden (z.B. aus dem Sozial- und Sozialversicherungsbereich, die Polizei vgl. Stichwort "Ibergeregg") in Schwyz für tragische Todesfälle, sondern auch ihr Lokalblatt.

Die sozialpolitischen Folgen
Der vom "Bote der Urschweiz" exklusiv aufgedeckte Sozialhilfeskandal und nicht zuletzt der tragische Tod des erwähnten "Bote der Urschweiz"-Lesers führen schliesslich dazu, dass sich Schwyzer Kantonsräte und der Schwyzer Regierungsrat gezwungen sehen, das Schwyzer Sozialhilfegesetz restriktiv zu verschärfen.
Behörden sollen in Zukunft mehr Macht bei der Kontrolle von Sozialhilfeempfängern bekommen (gläserner Bürger, freier Datenaustausch zwischen Behörden - alles nach dem Vorbild der ehemaligen DDR). Darüber berichtet der "Bote der Urschweiz" (als ihr politisches Sprachrohr) mit Erleichterung.

Nachtrag
Oben wurde in der Geschichte nach dem Motiv gefragt, weshalb die Familie von Ali S. ausgerechnet in Seewen/SZ wohnt. Das nationale Boulevardblatt "Blick" nahm sich der weiteren Recherche an und fand heraus, dass die Frau von Ali S. Atomphysikerin ist. Wie der "Blick" weiter vermutete, hatte die Familie vor, im Wohnblock neben dem Hotel "Kristall" in Seewen/SZ eine Atombombe zu bauen. Warum ausgerechnet eine Atombombe? Ja, dies weiss nun doch heutzutage jedes Kind: Eben, weil sie aus dem Iran kommen!
Nicht so eindeutig hingegen ist das Motiv, warum die Immigranten-Familie sich an den Bau der Atombombe machte.
Eine Spekulation besagt, die Familie hätte mittels späterer Atomerpressung des Kantons Schwyz vorgehabt, dass ihr Heimatland Iran im Gegenzug von den Sanktionen der USA befreit werde. Ein (zumindest für den Verfasser dieser Geschichte) nachvollziehbares Motiv.
Die andere Vermutung geht davon aus, dass die Familie von der Sozialhilfe-Sanktionspolitik der Fürsorgebehörde Schwyz die Nase voll gehabt und geplant habe, aus Protest ihre "Familien-Atombombe" auf der Hofmatt in Schwyz (in unmittelbarer Nähe bzw. in Sichtweite zum Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz an der Pfarrgasse 9) zu zünden.
Soweit kam es jedoch nicht: Vor dem Erscheinen der Sensationsstory bekam die Kantonspolizei Schwyz durch eine geheime telefonische Abhöraktion Wind von der Sache.
Schnell wurde wie in solchen und ähnlichen Fällen üblich die Polizei-Sondereinheit "Luchs" aufgeboten, der Wohnblock neben dem Hotel "Kristall" in Seewen umstellt und im Anschluss daran gestürmt. Dabei wurde ein Sozialarbeiter der Gemeinde Schwyz, der sich zufällig im Gebäude aufhielt, versehentlich (wegen Verwechslung) von der Polizei erschossen. Wie der "Bote der Urschweiz" in der Folge berichtet, sei die "Luchs"-Aktion gesamthaft gesehen dennoch als Erfolg zu werten. (Was der "Bote" jedoch seiner Leserschaft verschweigt, ist, dass keine Hinweise oder gar Pläne für den Bau einer Atombombe in Seewen gefunden werden konnten.)
Selbstredend, weil hundertprozentig unschuldig, musste die 15-köpfige Familie von Ali S. schliesslich aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Aus Protest gegen die Polizeiaktion und die Berichterstattung der Medien "Bote der Urschweiz" und "Blick" hat die Familie aus dem Iran einstimmig (und nach Meinung des Verfassers völlig zurecht) beschlossen, "für immer in Seewen/SZ zu bleiben und nie mehr in ihre Heimat zurückzukehren."

wenigerwshals2005

Datum

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21. Januar 2014:

Thema: Der Leiter der Abteilung Soziales der Fb Ingenbohl mahnt und droht (wieder einmal)
Das seit mehr als 8 Jahre bekannte Thema "Wohnungssuche"
Der Inhalt wird zu einem späteren Zeitpunkt wiedergegeben (da laufendes Verfahren).
PDF-Publikation pendent, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,9 MB.


24. Januar 2014:

Thema: Eine Studie aus dem Nachbarland Deutschland zum Thema Sanktionen
Sanktionen führen in eine Spirale von Verschuldung und Hoffnungslosigkeit

Es ist höchste Zeit, sich für die
Abschaffung von Sanktionen im Sozialrecht einzusetzen. Warum diese menschenunwürdige Praxis beendet werden muss, bestätigt nun auch eine Studie aus Deutschland empirisch.

Die negativen Folgen von Sanktionen
Dr. Helmut Appell und Dr. Dietrich Engels haben als Ergebnis einen Bericht vorgelegt, der nicht überrascht, aber die Kritik an der heutigen Sozialhilfe-Praxis empirisch bestätigt. Sanktionen werden überwiegend wegen geringfügiger Versäumnisse verhängt [Ingenbohl: 1 Sitzung verpasst = wirtschaftlicher Grundbedarf für 4 Monate um 15% gekürzt], sie belasten die Betroffenen stark und führen in eine Spirale von Verschuldung und Hoffnungslosigkeit.

Einige der Studien-Ergebnisse sind...
Ein Grossteil der Sanktionen gegen Erwerbslose werden wegen Meldevergehen ausgesprochen. Fast 10 Prozent wurden nicht über Rechtsfolgen belehrt, bei mehrfach Sanktionierten war es sogar jeder Fünfte. Bei denen, die ausschliesslich schriftlich belehrt wurden, haben 20 Prozent der Befragten die Rechtsfolgenbelehrung nicht verstanden.

Die Sanktionen werden von der überwiegenden Anzahl als sehr belastend empfunden
Die Mehrzahl der Sanktionierten erklärt, dass sie sich nach einer Sanktion aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen hätten, bei einer großen Zahl der Befragten verstärken sich seelische Probleme wie Angst oder Niedergeschlagenheit. Dies die Folgen einer komplett verfehlten Sanktionspolitik!

Darüber hinaus besteht zwischen Verschuldung und Sanktionen ein signifikanter Zusammenhang
Mehr als 40 Prozent der Sanktionierten gaben an, dass sie Schulden aufnehmen mussten – die überwiegende Zahl der Befragten taten dies im Kreise von Verwandten und Freunde.

Für das Vertrauen zu den Jobcenter-MitarbeiterInnen (in der Schweiz RAV) ist die Sanktionspraxis verheerend
17 % der unter 25-jährigen brachen den Kontakt zum Jobcenter ganz ab. Aber auch die, die im Kontakt mit dem Jobcenter blieben, führt eine Sanktion häufig zu einem enormen Vertrauensverlust. Bei Leistungskürzungen von 10 Prozent gaben 30 Prozent der Befragten an, kein Vertrauen mehr zu ihrem/r BeraterIn zu haben.

Und die Situation in der Schweiz?
Wer einen Termin für ein nutzloses behördliches Alibi-Gespräch auf der Sozialberatung Ingenbohl nicht wahrnimmt, dem wird für 4 Monate der wirtschaftliche Grundbedarf um 15% gekürzt. Als ob solche Sanktionen je etwas Positives gebracht hätten!
Das einzige, was sie bringen, ist, dass sich die Sanktionierer wegen ihrer menschenunwürdigen Schikanepolitik bei Bedürftigen verhasst machen und zurecht kritisiert werden.

schutzderschwyzerverwaltung

Datum

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27. Januar 2014:

Thema: Die Endlos-Geschichte bezüglich Wohnraum
Antwort auf Schreiben Schertenleib "Rechtliches Gehör" vom 21.1.14 (Erhalt 22.1.14) / Anträge
Die Strategie der Fb Ingenbohl ist seit rund 7 Jahren bekannt und dieselbe: Es gilt irgend einen Vorwand zu (er)finden, um „legal" eine Kürzung auf ihre interne Mietzinsrichtlinie von Fr. 1'100.-- vornehmen zu können. Budgetkürzungen bilden sozusagen den Kern der Ingenbohler Sozialhilfe.
Nun sind in meinem Fall aber auch gesundheitliche Bedingungen (MCS) betr. Wohnraum zu erfüllen. Diese konnten mit politischer Hilfe des Schwyzer Verwaltungsgerichts (vgl. Pass von Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin mit VGE III 2009 217 vom 24.2.10) und Fortsetzung des betreffenden Spielzugs durch seinen juristischen Ziehsohn, pardon Verwaltungsgerichtsvizepräsident Gion Tomaschett (VGE III 2013 117), insofern juristisch ausgehebelt werden, als dass es trotz den seit Jahren bekannten und unwiderlegbaren Arztzeugnissen (in welchen die Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum medizinisch bestätigt und ebenso klar gefordert wird) auf wundersame Weise aber nicht mehr um MCS-gerechten Wohnraum geht, sondern dank etwas (mehr als nur) fragwürdiger Hilfe der involvierten Schwyzer Justiz nur noch um „Wohnraum gemäss Materialbericht von Architekt Benedict Steiner". Als ob Baustoffe allein bei MCS massgeblich seien! (Was in Wirklichkeit zählt, ist möglichst saubere, schadstofffreie Luft!)
Der bekannte Choreograf Bruce Darnell würde das, was hier insbesondere vom Schwyzer Verwaltungsgericht betr. MCS (MCS-gerechtem Wohnraum) juristisch passend (zu Gunster der Fb Ingenbohl) zurechtgebogen wurde wohl mit dem Wort "Lüge" plakativ umschreiben.

Duftstoff- und Schadstofffreiheit, möglichst geringe Belastung durch Elektrosmog, Lärm etc. - wo sind diese MCS-Prophylaxe-Kriterien geblieben?
Ich wiederhole: Sie wurden von einer gegenüber der Fb Ingenbohl politisch wohlgesonnen Justiz einfach mehr oder weniger ausgehebelt. Getreu dem Spruch: Was medizinisch nicht passt, wird juristisch (für die Behörde) passend gemacht.

Ist die Fb Ingenbohl nach diesem juristischen Trick nun am Ziel?
In einem hat sich jedoch der Ex-Verwaltungsgerichtspräsident mit seinem Steilpass (Materialfeststellung Zimmer "Seelisberg") offensichtlich etwas verspekuliert - und ebenso der aktuelle Verwaltungsgerichtsvizepräsident Gion Tomaschett: Es ist in der Praxis nämlich gar nicht so einfach, ein äquivalentes Ersatzzimmer zum Zimmer "Seelisberg" zu finden! Und schon gar nicht zum geforderten Preis.

Wie auf die Behörden-Masche reagieren?
Ich fordere die Sozialbehörde der Gemeinde Ingenbohl in der Eingabe vom 27.1.14 einmal mehr auf, mir im Rahmen der persönliche Hilfe (§ 1 Abs. 2 lit. b ShG) bei der Wohnungssuche zu helfen und dabei dieselben Kriterien zu erfüllen, welche ich gegenüber der Behörde zu erfüllen habe. Kommt die Fb Ingenbohl resp. Sozialberatung dieser Forderung nicht nach, verletzt sie entweder ihre Mitwirkungspflicht oder aber sie selbst erbringt den praktischen Beweis, dass der gefordert Ersatzwohnraum materialmässig gar nicht zu finden ist und schon gar nicht zum geforderten Discountpreis von Fr. 1'100.--.

In diesem Zusammenhang sei einmal mehr daran erinnert...
....dass sich die Gemeinde Ingenbohl seit bald 7 Jahren weigert, das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz des Vereins MCS-Haus zu unterstützen, welches duftstoff- und schadstofffreien Wohnraum zum IV/EL-Tarif vorsieht. Mit einem positiven Engagement der Gemeinde Ingenbohl hätte das Wohnproblem schon vor Jahren gelöst werden können (vgl. MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach mit Unterstützung der Stadt Zürich.). Aber gegen Dummheit und negative Gesinnung im Talkessel Schwyz kämpfen selbst Götter vergebens.

Fazit
Dass die Wohnungsfrage seit gesamthaft bald 9 Jahren (Schwyz 2 Jahre, Ingenbohl 7 Jahre) ungelöst ist, daran sind die involvierten Sozialbehörden selber Schuld, weil sie für eine Lösung (MCS-gerechter Wohnraum!) bis heute nie Hand boten. (Die seinerzeitige Art der Berichterstattung des "Boten der Urschweiz" und "Blick" sowie heuchlerische Statements im Jahre 2007 durch Schwyzer Gemeinderäte trugen ebenfalls nichts Positives zur Lösung bei.)
Generell zeugt es von kompletter behördlicher Heuchelei, seit Jahren (Jahrzehnten?) auf Mietzinslimiten von Fr. 1'100.-- zu pochen (Mietzinssteigerungen im zweistelligen Prozentbereich auf dem Wohnungsmarkt zu ignorieren!) und auf der anderen Seite solchen Günstig-Wohnraum als öffentliche Hand nicht selber anzubieten.
Antwort auf Schreiben Schertenleib "Rechtliches Gehör" vom 21.1.14 / Anträge / 27.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 14,6 MB.
Tipp: Lesen Sie unbedingt auch Seite 4: "Macht der Sanktions-Aufwand der Fürsorgebehörde Ingenbohl irgendwie Sinn?" (Fürsorge-Wahnsinn am Rechenbeispiel erklärt)


29. Januar 2014:

Thema: Die behördliche Endlos-Geschichte bezüglich Wohnraum
Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, meldet sich betr. dem Thema "Rechtliches Gehör" sowie den gestellten Anträgen
Der Leiter der Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl bestätigt den Eingang meines obigen Schreibens vom 27. Januar 2014, Schertenleib bestätigt Eingang des Schreibens vom 27.1.14 / 29.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,0 MB.


30. Januar 2014:

Thema: Unnötige Schikanen als Teil der Ingenbohler Sozialhilfe
Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, hat sich für Bedürftige extra eine neue bürokratische Schikane ausgedacht
So schreibt Schertenleib: "Zur Geltendmachung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe haben Sie der Sozialberatung neu monatlich sämtliche detaillierten Bank- und/oder Postkontoauszüge sowie die Leistungsabrechnungen und Gutschriftanzeigen der Krankenkasse einzureichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auszahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe nur erfolgen bzw. rechtzeitig erfolgen kann, wenn die genannten Unterlagen der Sozialberatung bis zum 15. jeden Monats vorliegen."
Was Schertenleib übersieht: Für diese von ihm ausgedachte Schikane gibt es keine rechtliche Grundlage. Und man kann die Auszahlung wirtschaftlicher Hilfe nicht von der Abwicklung des "Krankenkassengeschäfts" abhängig machen.
Schreiben Schertenleib betr. Krankenkassenprämie (KVG) / Individuelle Prämienverbilligung (IPV) / 30.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,9 MB.

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