14. Juli 2014:
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Thema: Mogelpackung EL und behördliche Opfer (Satire) Neuauflage der AKSZ-EL-Penis-Affäre (Teil 3) [Hinweis: Aus rechtlichen Gründen neu anonymisiert] Die am 1. April 2014 enthüllte "AKSZ-Penis-Affäre" findet nachfolgend ihre Fortsetzung. Direkt involviert ist in Folge 3 aber nicht mehr der oberste Chef der Ausgleichskasse Schwyz, Andreas Dummermuth, sondern sein nicht minder berühmter EL-Abteilungsleiter XY bzw. der von ihm beauftragte Anwalt.
Aus der Affäre entwickelt sich nachfolgendes Telefongespräch (Mitschnitt): Rechtsanwalt Alois K.: Da ist Rechtsanwalt K. Ich erstatte im Auftrag meines Mandanten eine Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines unerlaubten Bildes. Mein Klient heisst XY und ist Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz. Staatsanwalt Felix R: Guten Tag Herr K. Inwiefern ist Ihr Mandant durch das Foto beschwert? Rechtsanwalt Alois K.: Es zeigt meinen Mandanten nackt mit einem 60 cm grossen Penis. Dies sollte als Tatbeweis genügen. Staatsanwalt Felix R.: Ja, ein solcher Fall wurde uns vor Wochen schon einmal zugetragen. Was macht Sie sicher, dass es sich beim veröffentlichten Bild um Ihren Mandanten handelt? Rechtsanwalt Alois K.: Herr XY selbst ist sich absolut sicher, dass er die abgebildete Person ist. Es ist unerhört, dass hochrangige Personen der Ausgleichskasse Schwyz, über welche die Schwyzer Lokalpresse seit Jahren ausschliesslich positiv berichtet und die nur ihre behördliche Pflicht tun, in den Dreck gezogen werden. Staatsanwalt Felix R.: Es geht (wieder) um Kritik an der EL-Berechnung? Rechtsanwalt Alois K.: Ja. Und es ist wieder dieser Urs Beeler, den man auch "Hotel-Urs" nennt. Schon seit drei Jahren bin ich im Streit mit diesem renitenten, unflätigen IV-Rentner sowie aufsässigen Sozialhilfebezüger. Man darf nicht einfach AKSZ-Beamte kritisieren, nur weil diese nicht-vorhandene Einkommen erfinden. Staatsanwalt Felix R.: Können Sie Konkreteres dazu sagen? Rechtsanwalt Alois K.: Im Internet habe ich nachlesen können, dass EL-Abteilungsleiter XY mit Verfügung vom 25. November 2010 Herrn Beeler ein Einkommen von Fr. 49'392.-- Franken errechnet hat. Aus diesem Grund bekommt Herr Beeler seither keine Ergänzungsleistungen mehr ausbezahlt und muss die Gemeinde Ingenbohl bevorschussend einspringen. Staatsanwalt Felix R.: Und auf welche Zahlen sind Sie gekommen? Rechtsanwalt Alois K.: Gemäss meinem Schreiben vom 18. März 2012 hat Herr Beeler im Jahre 2011 Sozialhilfe im Betrag von Fr. 107'357.85 bezogen. Ich meine, dass dies doch ein recht stolzer Betrag ist, welcher die öffentliche Hand jährlich für ihn aufbringt. Staatsanwalt Felix R.: Und seine IV-Minimal-Rente? Rechtsanwalt Alois K.: Ja, die macht rund Fr. 14'000.-- aus. Da sind wir bei über Fr. 120'000.-- Jahreseinkommen. Staatsanwalt Felix R.: Etwas die Hälfte Ihres steuerbaren Jahreseinkommens... Rechtsanwalt Alois K.: Dies tut hier nichts zur Sache. Staatsanwalt Felix R.: Gemäss Ihren eigenen Zahlen erhält Herr Beeler rund doppelt soviel Sozialhilfe wie Herr XY von der AKSZ am 25.11.2010 verfügt hat? Rechtsanwalt Alois K.: Ja. Staatsanwalt Felix R.: Wie können Sie sich das erklären? Rechtsanwalt Alois K.: Vielleicht wurden irgendwo falsche Zahlen übermittelt. Staatsanwalt Felix R.: Und wieviel hat die Ausgleichskasse Schwyz Herrn Beeler aktuell als Einkommen berechnet? Rechtsanwalt Alois K.: Weil Herr Beeler seiner Mitwirkungspflicht zu Beratungs- und Betreuungsgesprächen gegenüber der Sozialberatung Ingenbohl nur sporadisch bzw. sehr spärlich nachkommt [Anmerkung der Redaktion: Neu gar nicht mehr!], sind wir nicht immer auf dem neusten Stand. Gemäss AKSZ-Verfügung vom 22. Januar 2014 (von Gabriela Schnüriger) sollen es Fr. 50'760.-- sein. Staatsanwalt Felix R.: Aber dies ist immer noch ein tieferer Betrag, als den Sie selbst am 18. März 2012 schriftlich festgehalten haben? Rechtsanwalt Alois K.: Dies trifft zu. Staatsanwalt Felix R.: Sie schreiben, dass Herr Beeler jährlich über Fr. 100'000.-- Sozialhilfe von der Gemeinde Ingenbohl erhält. Warum ist darüber nie etwas im "Blick" (Gabriela Battaglia), der "Weltwoche" (Alex Baur) noch im "Boten der Urschweiz" (Geri Holdener, Ruggero Vercellone) erschienen? Rechtsanwalt Alois K.: Das weiss ich auch nicht. Staatsanwalt Felix R.: Nochmals: Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet für Herrn Beeler seit 2010 Einkommen, die bei rund Fr. 50'000.-- liegen? Rechtsanwalt Alois K.: Das ist korrekt. Staatsanwalt Felix R.: Und was sagt die Gemeinde Ingenbohl? Rechtsanwalt Alois K.: Dass Herr Beeler seit vielen Jahren bedürftig ist. Staatsanwalt Felix R.: Können Sie das belegen? Rechtsanwalt Alois K.: Selbstverständlich. Ich kann Ihnen diesbezüglich eine Kopie der Bestätigung des Behördensekretariats der Gemeinde Ingenbohl vom 11.2.14 (Stefanie Arnold) vorlegen, falls Sie das wünschen. [Hier exklusiv: Beweis-Dokument zum online Nachprüfen speziell für "Bote"-, "Blick"- und "Weltwoche"-Leser: Bestätigung Bedürftigkeit durch das Behördensekretariat der Gemeinde Ingenbohl / 11.2.14, PDF, 216 KB.] Fortsetzung weiter unten.
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