10. Dezember 2012:
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Thema: "Weihnachtsschreiben" des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl Nach Wochen meldet sich wieder einmal der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl RA lic. jur. Alois Kessler. Die seinerzeitigen Bemühungen von Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin waren, wie man MCS-gerechtes Wohnen aushebelt, nicht, wie man solches erfüllt. Nun hat aber ETH-Architekt Benedict Steiner, Schwyz, ein wirklich unabhängiges, seriöses sowie hieb- und stichfestes Gutachten betr. Materialfeststellung Zimmer "Seelisberg" gemacht, dass für (Ex-)Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin, welcher der Fb Ingenbohl eigentlich mit seinem juristischen Pass "helfen" wollte, quasi buchstäblich "der Schuss nach hinten losgegangen ist". Und die Fb Ingenbohl, welcher "Kraft der Bruhinschen Justiz" geholfen werden sollte, hat - infolge wahrheitsgemässem Gutachten - ein echtes Problem... Dieses wird selbstverständlich von Honorar-Anwalt Alois Kessler zu überspielen versucht. So meint Kessler auf Seite 2 seines Schreibens, dass solche (MCS-gerechten) Wohnobjekte gemäss den Empfehlungen von Herrn Steiner "tatsächlich verfügbar sein dürften". Daraus stellt sich die Frage: Wenn dem angeblich so ist, wieso ist die Fb Ingenbohl selbst - trotz mehrerer diesbezüglicher Anträge meinerseits - seit 7 1/2 Jahren nicht mit einem einzigen brauchbaren Vorschlag gekommen? Ganz sicher scheint sich Kessler betr. einem vorhandenen Angebot an MCS-gerechten Wohnraum im Raum Brunnen aber auch nicht zu sein, weshalb er ebenso zur Suche ausserhalb des Kantons Schwyz auffordert. Dies verstehe sich von selbst... Speziell erwähnenswert sind noch Kesslers Weihnachts- und Neujahrsgrüsse zum Schluss des Briefes: Das ganze Jahr hindurch versuchen Bedürftige mit Budgetkürzungen, ablehnenden Entscheiden, Auferlegung von Verfahrenskosten etc. zu terrorisieren, um ihnen dann auf Weihnachten/Neujahr hin die besten Glücks- und Segenswünsche für neue Jahr zu übermitteln..., Schreiben des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl / 10.12.12, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,020 MB.
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14./24 Dezember 2012:
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Thema: Eine moderne Weihnachtsgeschichte nach Schwyzer Art Josef und Maria sind auf der Suche nach einer Bleibe und vor allem einem schönen, geeigneten Geburtsplatz für ihr Baby, das sie erwarten. Durch Zufall sind sie im Kt. Schwyz gelandet. Sie glauben (anfänglich noch) an die diversen religiösen christlichen Organisationen, denn schliesslich zelebrieren diese jedes Jahr am 24./25. Dezember das Weihnachtsfest.
Die zentrale Frage: Wo findet man im Talkessel Schwyz eine Bleibe? Der Heilige Joseph lässt nichts aus: Er telefoniert dem Kapuzinerkloster Schwyz, dem Frauenkloster Schwyz, dem Kloster Einsiedeln, dem Kloster Trachslau, ja sämtlichen Innerschwyzer Klöstern - und erhält überall ausschliesslich "freundliche" Absagen. "Das ist unglaublich! Jedes Jahr feiern die Weihnachten - und wir finden keine Bleibe, wo wir unser Kind zur Welt bringen können." Maria meint: "Das nützt jetzt nichts, wenn du dich über die aufregst. Probier' es bei den örtlichen Pfarreien!" So nimmt Joseph Kontakt mit sämtlichen Innerschwyzer Pfarreien auf. Auch mit der Pfarrei des Wallfahrtsorts Einsiedeln. Ob nun aber Schwyz, Ingenbohl oder wo auch immer - überall erhält er Absagen. Der Schwyzer Pfarrer lässt ausrichten, ja man hätte nicht einmal einen geeigneten Lagerraum. Die Pfarrei benötige den Raum selbst für die Lagerung von (vermutlich parfümierten, allergieauslösenden) Putzmitteln. Auch das Theresianum Ingenbohl, das über Weihnachten/Neujahr über dutzende von leeren Schulzimmern und darüber hinaus viele weitere leere Räume verfügt, erteilt den Suchenden eine Absage. Nein, das ginge nicht, teilt das Rektorat mit, dass das Theresianum Ingenbohl einfach "irgendwelche Leute bei sich aufnehme".
Von privater Seite kommt - Schwyz-typisch - keine Hilfe "Die Herzen der Schwyzer sind verschlossen und hart wie Stein", meint Joseph. "Du hast recht", sagt Maria, "aber es nützt nichts, wenn du das sagst. Es ist nun einmal so wie es ist." Da es in Innerschwyz wie in anderen Schweizer Gegenden verboten ist, "irgendwo seine Zelte aufzuschlagen", bleiben Joseph und Maria nur der Gang aufs Sozialamt der Gemeinde Schwyz. Ein Herr Meienberger bringt sie darauf in eine mineralwollegedämmte Notwohnung neben dem Hotel Kristall in Seewen. Es handelt sich um eine Schimmelpilz-Wohnung mit rostigem Leitungswasser, toten Insekten am Boden, chemiegeladenen Laminatböden, chemischen Duftmachern usw. Es stinkt nach WC-Ente, WC-Steinen und üblem, alten Putzmittel-Parfüm. "Ich halte es hier nicht aus. Ich könnte wegen diesem üblen Parfüm- bzw. Chemie-Gestank und der himmeltraurigen Atmosphäre aus dem Fenster springen", sagt Joseph zu Maria. "Dreh' jetzt bloss nicht durch," warnt Maria, "das wäre vermutlich genau das, was die Schwyzer Behörden am liebsten haben würden: Dass du entweder überreagierst oder aus dem Fenster springst. Wenn du durchdrehst, werden Bezirksarzt Dr. Lacher und Vormundschaftspräsident Othmar Suter das tun, was sie am liebsten machen: dich in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil einweisen. Und wenn du springst, bist du tot. In beiden Fällen wären ich und das Kind allein."
Geburt in einem Stall in Bethlehem ist möglich - aber in Schwyz? So beschliessen Joseph und Maria, die von der Gemeinde Schwyz zur Verfügung gestellte Not-Herberge beim Hotel Kristall in Seewen eiligst zu verlassen (Joseph würde es immunsystembedingt darin sowieso nicht aushalten) und ihr Kind - wie wir es jedes Jahr aus der Weihnachtsgeschichte erfahren - in einem leerstehenden Stall zur Welt zu bringen. Dies wäre (fast) auch gelungen, hätte nicht der Schwyzer Rechtsanwalt Theo Kuny im Auftrag seines Mandanten eine Anzeige wegen "Stall-Hausfriedensbruch" bzw. "Stall-Besetzung" erstattet. Begründung: Es gehe nicht an, dass ein leerstehendes Gebäude von Fremden einfach widerrechtlich zu Wohn- bzw. Geburtszwecken besetzt werde. Der Heilige Joseph betont, dass man trotz hunderten von Anfragen nirgendwo sonst untergekommen sei und dass er Maria keinesfalls im Allergie-ignoranten Spital Schwyz gebären lassen werde, wo das Baby in standardmässig parfümierte, allergieauslösende Decken gepackt und mit standardmässig allergieauslösenden (ätherischen) Baby-Ölen (allergieauslösende "Hautpflege" à la Spital Schwyz) versorgt werde. Selbstredend interessiert dies weder die Schwyzer Justiz noch die (ignorante) Verwaltung. Sein Klient fordere die sofortige Räumung des Stalls, betont RA Theo Kuny.
Die Schwyzer Behörden wie ihr Sprachrohr "Bote der Urschweiz" bezeichnen das Verhalten von Joseph als "querulatorisch" und "keinesfalls akzeptierbar" Weil die Schwyzer Behörden "vom Schlimmsten ausgehen müssen", beschliessen sie die Aufbietung der Polizei-Sondereinheit "Luchs" für die Zwangsräumung. Jetzt wolle man doch noch einmal sehen, ob der Rechtsstaat nicht in der Lage sei, Joseph und Maria "aus dem widerrechtlich besetzten Stall zu entfernen". Als die Polizei-Sondereinheit Luchs schliesslich schwerbewaffnet mit Maschinenpistolen, Tränengas, Helmen, kugelsicheren Westen etc. ausgestattet am 24. Dezember vor dem Stall in Schwyz anrückt, will Joseph schauen, was draussen los ist. Da es bereits dunkel ist, versucht er seine Taschenlampe aus der Jackentasche zu nehmen. Ein Beamter der Polizei-Sondereinheit Luchs sieht dies und deutet es in typischer (voreiliger) Luchs-Manier so, dass der Heilige Joseph mit einer Schusswaffe auf ihn (einen Beamten!) schiessen wolle. So kommt es einmal mehr zu einem tragischen Unfall, in den die Polizei-Sondereinheit Luchs involviert ist: Der heilige Joseph wird auf Schwyzer Gemeindeboden (versehentlich) erschossen!
Freispruch für den überreagierenden Beamten Das spätere Gerichtsurteil der Schwyzer Justiz kommt zum Schluss, dass es sich (einmal mehr!) um einen "tragischen Unfall" handle. Der Polizeibeamte sei (irrtümlich) davon ausgegangen, dass ihn der Heilige Joseph hätte umbringen wollen. Dem sei der Beamte - "in verständlicher Notwehr" - zuvorgekommen. Aus völlig unerklärlichen Gründen wurde das Polizei-Video, welches die Aktion filmisch festgehalten hatte, im Nachhinein überspielt. Selbst wenn die ursprünglichen Aufnahmen noch vorhanden wären, könnten daraus keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden, ist der Verteidiger des Polizei-Beamten überzeugt. So kommt es letztlich - Schwyzer Justiz typisch - zu einem Freispruch für den Luchs-Schützen. Doch kehren wir zurück zum 24. Dezember und zu Weihnachten. Die Schwyzer Behörden sind perfekt organisiert: Kurz nach der Luchs-Intervention wird der getötete Heilige Joseph bereits vom Bestattungsdienst abtransportiert. Der Stall ist befreit. Der Besitzers des Stalls, sein Anwalt und die Schwyzer Behörden seien gemäss späterem "Bote der Urschweiz"-Bericht "erleichtert". Gerüchteweise ist in Schwyz noch zu erfahren, dass Maria dafür gekämpft habe, dass ihr erschossener Ehemann Joseph nicht im Krematorium Seewen verbrannt werde. Dies könne man nicht garantieren, habe es jedoch von Seiten der Gemeinde Schwyz geheissen. Da das Paar mittellos sei, käme möglicherweise die "wirtschaftlich günstigste Variante" zum Zug. Die Tatsache, dass die Mutter Maria darauf bestanden habe, das Jesus-Kind in einem Stall in Schwyz zur Welt zu bringen statt im Spital Schwyz, sei "psychiatrisch auffällig" und liesse - gemäss Bezirksarzt Dr. Lacher - auf eine mögliche "Geisteskrankheit" schliessen. Dieser empfehle der Schwyzer Vormundschaftsbehörde einen FFE. Einzig dem Umstand, dass die Zuständigkeit betr. des Schwyzer Vormundschaftswesens per 1.1.2013 von den Gemeinden auf den Kanton überging und dadurch auf den Jahreswechsel hin eine "gewisse Rechtsunsicherheit" entstand, ist es zu verdanken, dass Maria nicht - wie Dr.-Lacher- und Vormundschaftspräsident-Suter-üblich - zwecks "Hilfe" in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG eingewiesen werden konnte. Glück müsse man haben, meinte dazu ein Schwyzer erleichtert. Was letztlich aus der Gottesmuter Maria, dem Jesus-Kind sowie den Drei Königen aus dem Morgenland (die erst später eintrafen) im Kanton Schwyz geworden ist, wissen wir nicht. Und die Lehre bzw. Moral aus der Geschichte?
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18. Dezember 2012/Nachtrag 4. Februar 2013:
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Kommentar zur obigen Schwyzer Weihnachtsgeschichte Die Kernaussage der Schwyzer Weihnachtsgeschichte ist, dass das System (primär Behörden, aber nicht nur die) bis heute unfähig bzw. unwillens ist, Probleme ursächlich zu lösen und an dessen Stelle "eigene Wege" verfolgt, welche von einem Happy End (weit) weg führen. Dies trifft umso mehr zu, wenn es sich um "Spezialfälle" handelt, welche nicht der Norm entsprechen. Wie auf der Hompeage eindrücklich dokumentiert ist, sind Behörden zu Schikaneübungen, unglaublichen Leerläufen, Alibi- und Ablenkungsmanövern, Mobbing etc. fähig. Eine Lösung des Problems - fester MCS-gerechter Wohnraum zum IV/EL-Tarif - fehlt bis heute! Unter solchen Umständen darf man gespannt sein, wieviele Jahre noch vergehen müssen, bis im Talkessel Schwyz endlich MCS-gerechte Wohninseln (mit behördlicher Unterstützung) für hochgradig MCS-Betroffene realisiert werden können.
Reaktionen:
Zuschrift vom 18.12.12: Grüss Gott Herr Beeler ! BRILLIANT KANN ICH NUR SAGEN ZU DIESER „FROHEN BOTSCHAFT AUS BETHLEHEM", oh sorry, aus Schwyz! Ich befürchte aber leider nach wie vor, dass Sie ein einsamer Rufer in der Wüste sind. [Anmerkung: Wie Recht der Schreiber hat!] Wünsche Ihnen aber auf alle Fälle auch weiterhin Durchhaltevermögen, Energie, Kraft, Wille und eine gehörige Portion Hartnäckigkeit, sodass es spätestens am St. Nimmerleinstag (aber hoffentlich eben früher) eine wirklich echte Frohe Botschaft sein kann. Sie sind sowas wie ein WINKELRIED, welcher für alle anderen eine GASSE öffnen tut. Gruss H.
Und noch eine Zuschrift vom 18.12.12: Hallo Herr Beeler, vielen Dank für die wirklich ergreifende Weihnachtsgeschichte. Sie können die Bibelgeschichten so wunderbar mit der SZ-Reality-Show verweben. Deswegen will das Jesus-Kindlein nicht mehr zur Erde zurückkommen. (...) Übrigens wegen EL-Beschiss: Kommen Sie papiermässig doch nach R. Da werden Sie solche Lämpen nie erleben. (...) Schönen Gruss und danke für die Maria-Geschichte… Bis zum nächsten Tausch S.
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