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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht August 2011

gianfrancobenellimachennichtblossreden

Datum

Inhalt


22. Juli / 1.
August 2011:

Gegenstand: MCS-gerechter Wohnraum
Ein offensichtlich an seine emotionalen Grenzen geratener Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl kämpft mit dem Mut der Verzweiflung. Dabei versucht Kessler alle möglichen und unmöglichen juristischen Taschenspielertricks und schreckt in seiner für jedermann offensichtlichen Argumenationsschwäche auch nicht vor dem Zücken unterster Schubladen zurück.
Das ganze Schriftstück ist eine interessante "Seelenschau", vermittelt es nebenbei doch tiefe Einblicke in das Innenleben des Ingenbohler Honorar-Anwalts wie auch seiner Klientenschaft, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Rechts- und Beschwerdedienstes in Sachen VB 213/2011 / Stellungnahme von RA Alois Kessler / 22.7.11/1.8.11, PDF 14,3 MB)

Mit seitenlangem Gefasel versucht der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl vom zentralen Thema - MCS-gerechter Wohnraum - abzulenken
Kessler schreibt:
"Wenn der Beschwerdeführer auf Seite 5 oben dem Verwaltungsgericht und dessen Gerichtspräsident Bruhin gar Korruption vorwirft, so darf dies nicht ungestraft hingenommen werden und die Beschwerdeinstanz wird gebeten, hier Remedur zu schaffen und das untolerierbare Verhalten des Bf zu massregeln."


Ein Grund, warum der Schwyzer Filz so reibungslos funktionieren kann, ist fehlende Transparenz
Für Anwalt Kessler, der Teil dieses Systems ist, stellt es selbstverständlich eine "Ungeheuerlichkeit" dar, wenn einer einfach frei heraus sagt, was Sache ist.
Was ist der Anlass dieses aktuellen Schwyzer Justizskandals? Wider besseren Wissens stellt Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin in seinem VGE 2009 III 217 unhaltbare Behauptungen auf, dass es sich bei MCS um ein "schwer fassbares Krankheitsbild" handeln würde und es nicht rechtsgenüglich ausgewiesen sei, dass der Beschwerdeführer tatsächlich an dieser Krankheit leide.

Dazu: Weder ist MCS durch entsprechend ausgebildete medizinische Fachleute "schwer diagnostizierbar" noch die Krankheit in meinem Falle nicht rechtsgenüglich ausgewiesen!
MCS Ist von der WHO unter ICD-10 T78,4 als Allergie klassifiziert und die Erkrankung in meinem Fall x-fach durch Arztzeugnisse von Spezialisten (u.a. ausgebildet im EHC Dallas - weltweit führend auf diesem medizinischen Gebiet!) ausgewiesen. Was jedoch einem offenkundig
politischen Gericht nicht passt, wird einfach ignoriert. Nach dem Motto: Wenn wir sagen, dass die Erde eine Scheibe ist, so gilt das so im Kt. Schwyz. Und niemand müsste sich hier wundern, wenn Anwalt Kessler käme und sagen würde: Wer diese verwaltungsrichterliche Feststellung anzweifle, gegen den müssten "Massnahmen" ergriffen werden.
Aber bleiben wir sachlich: I
m erwähnten politischen Urteil behauptet das Schwyzer Verwaltungsgericht, MCS sei "nicht rechtsgenüglich ausgewiesen". Das Bundesgericht hat im Rahmen eines bahnbrechenden Diätkostenentscheids meine MCS-Erkrankung anerkannt! "Selbstverständlich" hatte zuvor der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin die Auszahlung dieser Diätkosten politisch abgelehnt und der Fall musste weitergezogen werden.
Anders sieht es aus, wenn ein nachweislich korrupter Schwyzer Bezirksarzt eine fingierte Ferndiagnose stellt ohne je den "Patienten" gesehen zu haben. Auf die künstlich gelegte falsche Fährte schwenkt dieses hohe Schwyzer Gericht dann sofort ein!

Trotz Ausgewiesenheit von MCS weiteres Gutachten offeriert
Um auch gegenüber
den letzten Hinterwäldern aus Schwyzer Justiz und Verwaltung in Sachen MCS sämtliche Zweifel auszuräumen wurde den involvierten Behörden extra der Vorschlag gemacht, einen weiteren unabhängigen medizinischen Fachmann, Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil, mit der Begutachtung zu beauftragen. Dies jedoch wurde mit der fadenscheinigen Begründung abgewiesen, dadurch würden höchstwahrscheinlich "keine neuen Erkenntnisse gewonnen".
Daraus lässt sich die Frage ableiten: Wie sollte man einem Schwyzer Verwaltungsgericht klar machen können, dass die Erde rund ist, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorgelegt werden dürfen?

Das kritisierte "klassische Bruhin-Urteil" VGE 2009 III 217 ist nichts anderes als ein politischer Pass zu Gunsten der Fb Ingenbohl
Warum? Statt die bekannten medizinischen Notwendigkeiten "duftstofffrei- und schadstofffrei" (EXPOSITIONSSTOP) als Kriterien betr. MCS-gerechtem Wohnraum resp. entsprechende Arztzeugnisse beizuziehen und sich danach zu richten, soll ein behördlicher Gefälligkeitsgutachter im Provisorium Zimmer "Seelisberg" die verwendeten Materialien feststellen. Diese im Prinzip unnötige Übung (da die Materialien seit Jahren bekannt sind) darf nach Auffassung der Fb Ingenbohl bzw. ihres Rechtsvertreters jedoch nicht mit einem unabhängigen, erfahrenen, seriösen Baubiologen (Vorschlag: Guido Huwiler, Maschwanden) geschehen, sondern der angeblich "unabhängige Fachmann" muss Teil des "örtlichen Baugewerbes" und allem Anschein nach CVP-Mitglied sein. Jedenfalls entsprechen alle bisher vorgeschlagenen "Gutachter" diesem Kriterium. Kurz: Es geht nicht um MCS-gerechten Wohnraum, sondern darum, wie man diese notwendige medizinische Forderung behördlich und juristisch austrickst!

Frei heraus die Wahrheit zu sagen verträgt sich schlecht mit dem "Schwyzer System"
Dass einer intelligent und vor allem mutig genug ist, an einem ganz konkreten Fall das Funktionsprinzip des Schwyzer Justiz- und Behördenfilzes aufzudecken, versetzt Rechtsanwalt Alois Kessler, einem profunden Kenner der "lokalpolitischen Verhältnisse" im Talkessel Schwyz, offensichtlich fast einen K.O.-Schlag. In seinem vor allem durch Narzissmus geprägten Weltbild gibt es die Feudalherren (Anwälte, Richter etc. - er selbst gehört dazu), eine Mittelschicht, Arbeiter und eine Unterschicht. Bestimmen, was geschieht, tut die Oberschicht ("Gesetz"), Mittelschicht und Arbeiter haben die Klappe zu halten oder sich zumindest in der Form zu äussern, als dass sie nichts (Wesentliches) aussagen, auch wenn sie reden. Intellektuelle Kritik aus der Unterschicht (Sozialhilfe) wirft Kessler regelrecht vom Stuhl! Argumente fehlen ihm und er weicht auf billige Allgemeinplätze aus: der Beschwerdeführer sei "querulatorisch" etc.
Als Oberst a.D. ist Kessler gewohnt, Befehle zu erteilen und dass diese einfach - ohne zu hinterfragen - ausgeführt werden. Kesslers Welt besteht aus Hierarchien und irgendwelchen "Amts-Autoritäten". Als Beispiel Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin: Was dieser in den Augen Kesslers wohl nahezu unfehlbare Schwyzer Justizpatriarch zum Besten gibt, "gilt". In Wirklichkeit hat Bruhin schon dermassen viele fragwürdige bzw. falsche Entscheide gefällt, dass Schwyzerinnen und Schwyzer allmählich ihre Gehirne einschalten sollten.
Gilt für RA Kessler die "Autorität des Amtes", so muss mich jemand mit guten (besseren) Argumenten, Intelligenz, Charakter usw. überzeugen können. Freiheitliches Denken und Argumentieren ist sich der konservative CVP-Anwalt Kessler jedoch offenbar nicht oder noch zu wenig gewohnt. Es versetzt ihn in Panik. Weil ihm selbst Antworten/Argumente fehlen, ruft er um Hilfe: Behörden müssten "Massnahmen ergreifen". Kessler fordert : "Schafft Remedur!"

Wie der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl versucht vom Thema (MCS-gerechter Wohnraum) abzulenken
Kessler versucht eine bekannte Masche, indem er schreibt, Urs Beeler würde "alle" angreifen (S.3). Ein billiger Trick aus der Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftsmottenkiste, um irgend einem Ungeliebten fingiert eine "wahnhafte Störung" o.ä. vorwerfen zu können. Wie die dahinter steckende "Fürsorgepolitik" im Talkessel Schwyz konkret abläuft, wird an einer humorigen Geschichte illustriert.
Und noch zum Vorwurf, ich würde "alle" angreifen: Ich beschränke mich auf
Heuchler und Lügner. Oder habe ich jemals einen Ehrlichen, Gutmeinenden kritisiert?
RA Kessler äussert sich in seinem wiederum 11 Seiten umfassenden Schriftstück primär als "Klageweib". Statt die Argumente des Beschwerdeführer zu widerlegen oder selber vernünftige Gründe zu bringen, dreht Kessler die alte Platte, hochehrwürdige Honoratioren (darunter auch er selbst!) aus Schwyzer Justiz und Verwaltung würden "verunglimpft". Gebetsmühlenartig fordert er darauf "Sanktionen", Auferlegung von Verfahrenskosten etc. Das simple Prinzip dahinter: Kessler tauscht einfach Worte wie "Kritik" gegen "Verunglimpfung" o.ä. aus und meint damit, beim Sachbearbeiter des Rechts- und Beschwerdedienstes, der vor Kesslers erster Vernehmlassung vor Langeweile möglicherweise noch fast ins Koma fiel, jetzt mit grossen Gefühlen und Emotionen wachzurütteln und auf seine Seite zu gewinnen. Kessler ist nicht mehr der Jüngste, dennoch versucht er immer wieder wie ein frisch erkorener Zirkusartist Aufsichtsstellen mit seinen juristischen Hutzaubereien und rhetorischen Kunststücken zu beeindrucken.

I
st RA Alois Kessler selbst verwirrt?
Kessler schreibt: "
Es trifft nicht zu, dass Urs Beeler seit Beginn des Jahres 2011 nicht 'Kritisches' mehr auf seiner Homepage publiziert hat. Nach der Kenntnisnahme des Anwaltsmandates war der Unterzeichnende in allen Farben und Facetten im Mittelpunkt der beelerschen Ergüsse, so unter anderem auch als 'Kessler-Zwillinge'."
Fakt ist: Bezüglich der Engagierung der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini, Schwyz, wurde Urs Beeler erstmals mit Schreiben vom 13.4.11 durch RA Kessler selbst in Kenntnis gesetzt. Ohne dieses Wissen konnte er "Kessler" im Januar, Februar oder März 2011 (zu Jahresbeginn) gar nicht zum Thema gemacht haben! Schon gar nicht die "Kessler-Zwillinge"!
Die "Kessler-Zwillinge" sind relativ späte Schöpfungen.

Trotz viel Emotionalem sorgt RA Kessler auch für Humor
Es soll hier aber nicht der Eindruck erweckt werden, es würde "einseitig kritisiert oder faule Witze über einen Anwalt" gemacht. Rechtsanwalt Kessler selbst beweist trotz "viel Ernstem" ab und zu (ungewollt?) Humor. So schreibt er auf Seite 9 seiner Vernehmlassung:
"Herr Beeler muss aber deshalb die Wohnung vorerst überhaupt nicht aufgeben und dass er sie auch hin und wieder verlassen kann und darf, ist sattsam bekannt."
Obwohl der "Blick" vermutlich schreiben würde "Behörden-KRIEG gegen 'Hotel-Urs'": Positiv ist, dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt die Homepage www.urs-beeler.ch weit über den Talkessel Schwyz hinaus bekannt machen.
Höchst bedenklich hingegen
ist, dass nach all diesem Schattenboxen das Problem betr. festem MCS-gerechten Wohnraum immer noch nicht gelöst ist!

Leser-Kommentare:
"Kessler versucht sich in psychologischer Kriegsführung und steht zum Schluss selber mit heruntergelassenen Hosen da."
"Dieser Rechtsanwalt steht unter massivem Erfolgsdruck. Der Ruf seiner Kanzlei steht auf dem Spiel. Die Gemeinde will 'Resultate' sehen. Deshalb muss er alles geben!"
"Und dieser Kessler soll katholisch sein?"
"Eines sage ich: Wenn dieser Mann als Bauer soviel Stroh dreschen würde wie er als Anwalt Phrasen drischt, die Leute würden staunen!"
"Was wird hier gespielt? Guter Anwalt - verrückter Anwalt?"
"Eine Gemeinde, die sich einen dermassen teuren Rechtsvertreter leisten kann, sollte auch Geld für Bedürftige haben!"
"Und für den zahle ich Steuern!"
"Kessler versucht auch bloss nur seinen Job zu machen, damit seine Frau zuhause etwas Warmes kochen kann."
"Kessler sollte mit seinen pompösen Sprüchen eine eigene TV-Sendung bekommen wie einst sein Vorbild Sepp Trütsch!"
"Ich habe das Gefühl, dieser Anwalt ist ein armer, frustrierter Mensch. Wäre er glücklich - würde er jemals so negativ schreiben?"
"Er verkauft seine Seele für ein paar Franken!"
"Ich frage mich: Hat möglicherweise nicht der Anwalt selbst einen an der Waffel? Kein normaler Mensch übernimmt einen solchen Fall!"
"Nicht umsonst gilt das Sprichwort: Der Anwalt geht zum Brunnen bis er bricht."


28. Juli / 1.
August 2011:

Eine Reaktion aus Deutschland an die Adresse der Hinterwälder in Schwyzer Justiz und Verwaltung
Dr. Tino Merz: "MCS ist gut erforscht"


20. Juli / 2.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum
Leserzuschrift "Ich bin meinem Schöpfer extrem dankbar dafür, dass ich nicht im Kt. Schwyz residiere"


20. Juli / 3.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum - ein weiteres Statement aus Deutschland
Leserzuschrift: "Ich würde den Anwalt und die Behörden auf europäischer Ebene verklagen"


4.
August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum - ein Buchprospekt aus Deutschland
Leserzuschrift: "Ich habe an den Anwalt Kessler den Prospekt zum Buch 'Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) - ein Krankheitsbild der chronischen Multisystem-Erkrankungen' geschickt"


5.
August 2011:

Thema: Krankheitskosten
Zustellung von Spital-, Labor- und Krankenkassenrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl, Zustellung von Spital-, Labor- und Krankenkassenrechnungen an die Sozialberatung Ingenbohl / 5.8.11, PDF 26,4 MB


7. August 2011:

Zur behördlichen Ignoranz von MCS und MCS-gerechtem Wohnraum
Leserzuschrift: Gegen anwaltliche "Stammtisch-Kompetenz" in Sachen MCS


15.
August 2011

Ein Rundschreiben an Schweizer Parlamentarier
Der Bund subventioniert jährlich via KVG mit hunderttausenden von Franken allergieauslösende, unnötig parfümierte Cremen und Salben


19.
August 2011

Weiterer offener Brief an den Schweizer Bundesrat
Was muss man tun, um von der Schweizer Landesregierung nach über 1 1/2 Jahren oder einem Schweizer Bundesrat (Burkhalter) nach 1 Jahr eine Antwort zu erhalten? Will der Bundesrat hochgradig Chemikaliensensible (MCS-Betroffene) weiter IGNORIEREN? Und falls ja, wie lange noch?
Originalbrief als PDF downlodbar: Schreiben an den Schweizer Bundesrat betr. MCS und finanzieller Unterstützung für MCS-gerechtes Wohnen / 19.8.11, PDF 3,3 MB


31.
August 2011

Achtung Kostenfalle
Smile-direct Tel. 0844 848 444 - Fr. 19.70 Rückrufkosten mit Handy!
Nachtrag 2. September 2011: Smile-direct reagiert auf die geäusserte Kritik verständnisvoll und kulant.

elnachivheiratstreichen
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